Alexander Hahn
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(Pressemitteilung vom 28.07.2009)
Blick lieber ins Gesetz als ins Glas anderer
Zu dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zum Freiburger Alkoholverbot erklärt der JuLi-Landesvorsitzende Leif Schubert (22 / Karlsruhe), der selbst bei der Urteilsverkündung anwesend war:
„Das Mannheimer Urteil ist ein klarer Sieg für den Rechtsstaat und eine schallende Ohrfeige für die Stadt Freiburg. Es ist ein deutliches Signal, dass Freiburg in Zukunft lieber tiefer ins Gesetz als ins Glas anderer schauen sollte. Einige Gemeinden und der Gesetzgeber sollte aber auch generell damit aufhören, die Grenzen von Verfassung und Rechtsgrundlage ständig bis aufs Äußerste auszureizen.
Unbestimmte und pauschalisierende Gängelungen mündiger Bürger durch die paternalistische Politik des Freiburger Gemeinderates und in ganz Baden-Württemberg muss aufhören und darf nicht länger toleriert werden. Spätestens jetzt muss auf Landesebene klar sein, dass alleine der Verdacht der Gefahr in einem liberalen Rechtsstaat für so pauschale und tendenziell einseitig diskriminierende Verbote nicht ausreichen darf. Eine Änderung des Polizeigesetzes mit einer nahezu beliebig offenen Ermächtigungsgrundlage entspricht nicht mehr unseren Vorstellungen vom Wesentlichkeitsgebot und wäre eine laissez-faire Bürgerrechtspolitik.“
Schubert weiter: "Wir fordern daher mehr denn je eine liberale Politik, die nicht alles über Einschränkungen und Verbote zu regeln versucht, sondern viel mehr Perspektiven schafft. Alles andere ist eine reine Verlagerungs- und Verdrängungstaktik, die nach dem heutigen Urteil wieder einmal sichtbar wurde.“
Alexander Hahn
stellvertretender Landesvorsitzender für Presse
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