Verfaßte Studierendenschaft

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg setzen sich ein für die Verankerung einer Verfaßten Studierendenschaft im Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg.

Struktur:

Alle immatrikulierten Studenten einer Hochschule bilden die Studierendenschaft, die eine rechtsfähige Teilkörperschaft der Hochschule ist. Sie wird vom Allgemeinen Studierendenausschuß (AStA) vertreten. Die Verfaßte Studierendenschaft nimmt die politische Vertretung der Studierendenschaft in allen Bereichen wahr (politisches Mandat).

Sie kümmert sich um die hochschul- und studienfachbezogenen, sozialen und wirtschaftlichen Belange ihrer Mitglieder. Sie unterstützt deren geistige, kulturelle. musische und sportliche Interessen.

Dies bedeutet, daß die demokratisch legitimierte Studierendenvertretung genau die Rechte und Pflichten beansprucht bzw. wahrnimmt, die gewählten Vertretern einer Demokratie gewöhnlich zustehen.

Die vier Kernpunkte einer Verfaßten Studierendenschaft:


Politisches Mandat

Die Studierendenschaft und ihre Vertretung hat den Anspruch, sich zu allen gesellschaftlich relevanten Themen zu äußern und sie nach Möglichkeit mit zu gestalten. Dies schließt alle politischen, sozialen und kulturellen Belange innerhalb und außerhalb der Universität ein.


Selbstverwaltung und Finanzautonomie

Die Studierendenschaft verwaltet im Rahmen der Rechtsordnung ihre Angelegenheiten selbst. Durch einen von jedem Mitglied semesterweise zu zahlenden Betrag ist sie finanziell unabhängig.


Satzungsrecht

Die Studierendenschaft gibt sich eine Satzung. Diese regelt die Zusammensetzung, die Wahl und die Aufgaben der Organe der Studierendenschaft sowie die Entscheidungsstrukturen innerhalb der verschiedenen Organe.


Automatische Mitgliedschaft

Ein Austrittsrecht der studentischen Mitglieder ist nicht vorgesehen.