Keine Immunität für EUROPOL-Beamte

Die JuLis Baden-Württemberg wenden sich gegen die soeben von den Mitgliedstaaten der EUROPOL-Konvention und im Bundeskabinett beschlossene Einführung der Immunität für EUROPOL-Beamten. Dies ist eine mit dem Grundgesetz unvereinbare Aufgabe der Kontrolle staatlicher Gewalt. Angesichts der jüngst im An K.2 Abs. 2 des Amsterdamer Vertrags ausgeweiteten operativen Befugnisse von EUROPOL (insbesondere Anregung und Unterstützung von Ermittlungsmaßnahmen nationaler Polizeibehörden, Unterstützung von operativen Aktionen gemeinsamer Teams mit Vertretern von EUROPOL) und der zunehmende Datenflut, die von EUROPOL verwaltet werden soll (Errichtung eines Netzes von Forschungsdokumentation und Statistik über die „grenzüberschreitende Kriminalität“) kann es nicht angehen, daß sich EUROPOL-Beamte in Ausübung ihres Dienstes der strafrechtlichen Verfolgung entziehen können. Dies widerspricht dem liberalem Rechtstaatsprinizip. Es darf nicht dem EUROPOL-Direktor überlassen werden, über die Aufhebung der Immunität zu entscheiden.

Die Jungen Liberalen fordern die Bundesregierung, insbesondere den Bundesjustizminister Schmidt-Jortzig, auf, in dieser Frage nachzuverhandeln und die Einführung der Immunität rückgängig zu machen.

Im Übrigen darf EUROPOL seine Tätigkeit erst aufnehmen, nachdem geklärt ist, wer EUROPOL kontrolliert und wie EUROPOL in das Justizsystem der EU-Staaten integriert werden kann. Der jetzt eingeschlagene Weg ist verkehrt: Zuerst muß eine einheitliche europäische Strafverfahrensordnung geschaffen werden und erst dann darf EUROPOL den Betrieb aufnehmen. Die vorliegende Regelung widerspricht unserem Demokratieverständnis.