Änderung von § 22a Absatz 2 Nr. 2 JAPrO

Der Landeskongreß möge beschließen, daß das Land Baden-Württemberg § 22a Absatz 2 Nr. 2 JAPrO dahingehend ändert, daß ein Studium im Rahmen von EUCOR bei der Berechnung der „Freischuß“-Semester unberücksichtigt bleibt.