[Juliette 4/2016] – Face Off/Contra: Die Rücknahmepflicht

Ein Gesetz zum Rückgeben

In Deutschland sind alle Händler, ob stationär oder online, verpflichtet Altgeräte zurückzunehmen. Dies gilt bei Großgeräten im Tausch alt gegen neu und bei kleinen Geräten unabhängig davon, ob ich Kunde des Händlers bin. Ein kleines Beispiel – Ich könnte meinen alten Toaster zu jedem Händler bringen, der eine Verkaufsfläche hat, die größer als 400qm ist. Warum? Darum!
Das Ziel der politischen Vordenker ist ein lückenloses Recycling. Das Ergebnis ist im schlimmsten Fall, dass ein Elektrohändler zum Schrotthändler wird. Man könnte vielleicht noch meinen es wäre gerecht, wenn der Hersteller seine Altgeräte zurücknehmen muss. Aber was haben die Händler damit zu tun?
Hier wird wiedermal die Vorstellung von gerechtem Umweltschutz auf irgendjemanden abgewälzt. Das ist ähnlich wie bei der Ökosteuer. Autofahrer, die einen relativ kleinen Anteil an der weltweiten Schadstoffproduktion haben, werden am meisten zur Kasse gebeten. Wir können gerne über die Internalisierung von Kosten im Rahmen der Umweltverschmutzung reden, aber doch nicht darüber, dass wir diese einfach irgendjemandem auf die Augen drücken.
Kunden und Hersteller trifft doch eine viel größere Verantwortung. Ein Kunde kann selbst entscheiden, welche Geräte er kauft. Im Rahmen dieser Entscheidung kann er immer auch die spätere Entsorgung berücksichtigen. Kaufe ich mir heute einen Kühlschrank, der aufgrund irgendwelcher Flüssigkeiten und Materialien nicht einfach zu entsorgen ist, gebe ich die Verantwortung dafür an den Händler ab, bei dem ich dann irgendwann mal einen neuen kaufe.
Auch die Hersteller bleiben dabei entspannt außen vor. Wo wäre hier der Anreiz für die Entwicklung von einfach zu recycelnden Geräten? Genau, den gibt es nicht. Warum auch? Das könnte ja was ändern. Damit sind die beiden Parteien, die für eine umweltbewusste Entscheidung sorgen könnten, mal ganz entspannt außen vor.
Gesetze, die den Umweltschutz in diesem Bereich regeln wollen, müssen dafür sorgen, dass keiner Altgeräte in seinem Garten abfackelt oder in den nächsten Wald wirft. Sie verbieten im Idealfall Stoffe, die im Nachgang nicht mehr zu entsorgen sind, oder große Umweltschäden auslösen. Alles andere regeln dann die Vertragsparteien unter sich.
Wenn es nach mir ginge, würde ich dieses Gesetz also auch gerne im alt gegen neu Verfahren an die Regierung zurückgeben – das geht natürlich nicht, weil die Regierung ja dann ausnahmsweise die tatsächlich Zuständigen wären.

Von Steffen Seitter.