[Juliette 2/2017] – Gedanken zur Demokratie in Europa

Wenn im September der neue Bundestag gewählt wird, ist zu vermuten, dass die EU und ihre Zukunft eine größere Rolle spielen werden. Die Briten haben die EU verlassen und diskutieren nur noch über die Abwicklung. Bei den französischen Präsidentschaftswahlen haben im ersten Wahlgang über 40 % der Wähler für Kandidaten gestimmt, die die EU verlassen wollen. Die rechtsstaatlichen Grundsätze, die der Wertegemeinschaft der EU eigentlich gemeinsam sein sollten, werden in Ungarn und Polen durch die dortigen Regierungen permanent verletzt. Kein Zweifel, Europa ist in einer Legitimitätskrise.
Dies muss Gründe haben. Sucht man in der öffentlichen Debatte nach Gründen, so tauchen im Zusammenhang mit Europa negative Stereotype auf. Regelmäßig wird die Brüsseler Bürokratie und die angebliche Abgehobenheit der Bürokraten kritisiert, wobei man dann gerne Parlamentarier und Kommissionsmitarbeiter in einen Topf wirft. Insbesondere in Deutschland wird dann regelmäßig behauptet, die übrigen Europäer seien faul, reformunfähig und wollten nur, dass Deutschland für ihre Schulden hafte. Dazu gesellen sich dann allgemeine Vorwürfe, wie dass sich die Europäische Union um Dinge kümmern würde, die sie nichts angehen, wie beispielsweise die technischen Standards für Glühbirnen und Staubsauger.
Nun gehört es zu den Aufgaben der Europäischen Union, Industriestandards zu setzen. Sie muss sich daher auch mit Glühbirnen und Staubsaugern befassen, damit es nur einen europäischen Industriestandard und nicht 28 gibt. Insofern könnte man es sich leicht machen und die Skepsis hinsichtlich der Europäischen Union als ein Problem mangelnder Aufklärung betrachten. Dies ist allerdings zu kurz gegriffen. Vielmehr spricht einiges dafür, dass die Ursache der mangelnden Legitimität der europäischen Institutionen Folge einer systematischen Delegitimation durch die Nationalstaaten und ihre Institutionen ist.
Dies zeigt sich zunächst daran, dass mit der wachsenden Bedeutung der europäischen Institutionen, insbesondere auch des demokratisch gewählten Parlaments, in den letzten Jahren eine sinkende Legitimität einhergeht.
Der Machtzuwachs wird von der nationalen Ebene kritisch gesehen und man tut etwas dagegen. In Deutschland ist es besonders das Bundesverfassungsgericht, das dem Bedeutungsverlust der nationalen Ebene durch Delegitimation der EU entgegenzuwirken versucht. Das Bundesverfassungsgericht macht dies vor allem dadurch, dass es dem europäischen Parlament, der einzig demokratisch gewählten Institution auf europäischer Ebene systematisch die Legitimität abspricht. Zwar hat das Gericht zunächst durchaus zutreffend festgestellt, dass das europäische Parlament aufgrund seiner fehlenden proportionalen Zusammensetzung ein demokratisches Defizit aufweist. In der Tat: Vor dem Hintergrund der Gleichheit aller Wähler ist es schwer zu rechtfertigen, dass 400.000 Luxemburger mit sechs Abgeordneten, 80 Millionen Deutsche durch 96 Abgeordnete vertreten sind. Diese proportionale Zusammensetzung ist aber Ausdruck des Anspruchs souveräner Mitgliedstaaten, unabhängig von ihrer Größe gleich behandelt zu werden. Und diesen Anspruch auch der Bundesrepublik Deutschland stellt das Bundesverfassungsgericht nicht infrage.
Ein weiterer Kritikpunkt ist das fehlende Initiativrecht des Parlaments. Dies könnte allerdings in einer Reform der Verträge schnell geändert werden. Damit man da nicht auf dumme Gedanken kommt, hat das Bundesverfassungsgericht gleich Europa die Demokratiefähigkeit abgesprochen. Demokratie ist nach Auffassung der Verfassungsrichter nur auf nationalstaatlicher Ebene möglich, weswegen das Bundesverfassungsgericht nun fordert, dass die nationalen Parlamente stärker in die Gesetzgebung einbezogen werden. Das funktioniert nicht. Stattdessen hat dies nur zur Folge, dass immer mehr Entscheidungen durch die Staats- und Regierungschefs oder die Minister hinter verschlossenen Türen getroffen werden, die dann anschließend durch die nationalen Parlamente alternativlos durchgewunken werden müssen, weil ein einzelnes nationales Parlament an einem ausgehandelten Kompromiss wenig ändern kann und der politische Druck, als nationales Parlament einen Kompromiss scheitern zu lassen, ungemein hoch ist.
Das Bundesverfassungsgericht ist in seiner Entscheidung zum Wahlrecht zum Europäischen Parlament noch weiter gegangen. So wird die Existenz der europäischen Parteifamilien ignoriert und die Behauptung aufgestellt, im europäischen Parlament sein schon über 160 Parteien vertreten. Aus diesem Grund könnten ein paar mehr Parteien auch die Arbeitsfähigkeit des Parlamentes nicht beeinträchtigen. Das europäische Parlament ist also um es polemisch auszudrücken für das Bundesverfassungsgericht so unwichtig, dass Splitterparteien, die nur Partikularinteressen vertreten, in diesem Parlament ruhig quasseln könnten.
Angesichts dieser Entwicklung verwundert die Geringschätzung der EU in der Bevölkerung nicht. Das europäische Parlament ist aber derzeit das einzige Gremium, in dem die europäischen Angelegenheiten, d.h. die Gesetze, die europaweit gelten sollen, öffentlich gemeinsam verhandelt werden. Dadurch, dass die Legitimation des europäischen Parlamentes ständig und auch unter Beteiligung des höchsten deutschen Gerichtes infrage gestellt wird, wird die demokratische Legitimation Europas insgesamt infrage gestellt. Da sonst kaum wirksame Beteiligungsmöglichkeiten auf europäischer Ebene bestehen, hat der Bürger das Gefühl, dass er in Europa nicht gefragt ist. Denn es fällt auch den Bürgern auf, dass das nationale Parlament in europäischen Angelegenheiten machtlos ist.
Das alles wäre nicht so tragisch, wenn die von manchen politischen Gruppierungen propagierte Rückbesinnung auf den Nationalstaat eine Lösung wäre. Dies ist allerdings in einer globalisierten und vernetzten Weltwirtschaft ein gefährliches Spiel mit Frieden und Wohlstand.
Damit die Delegitimierung Europas nicht weitergeht. ist es wichtig, dass die Bürger Europa als ihre Angelegenheit begreifen und sich beteiligen. Insofern ist es zu begrüßen, dass sich mit dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union inzwischen eine Gegenbewegung formiert, die Demokratie und demokratische Beteiligung nicht nur dem Nationalstaat reservieren, sondern auch die EU zu einer demokratischen Legitimation verhelfen wollen. Dazu können auch die Parteien im Deutschen Bundestag beitragen, indem sie sich bemühen, in einer Reform der Verträge das europäische Parlament und die europäischen Institutionen auf eine demokratische Grundlage zu stellen. Wenn es nicht gelingt, die europäische Union auf eine eigenen legitime Grundlage zu stellen, wird diese Union nicht überleben. Mit der Wahl in Frankreich hat Europa noch einmal eine Frist bekommen. Es ist auch an Deutschland, diese Chance nicht verstreichen zu lassen.

Von Prof. Georg Jochum.