Die Jungen Liberalen wenden sich gegen die EG-Richtlinien 2000/43 sowie 2000/78 und die Umsetzungsvorschläge der Bundesregierung (sog. „Antidiskriminierungsgesetze“). Niemand darf dazu gezwungen werden einen bestimmten Vertrag abzuschließen. Die Privatautonomie muss geschützt werden.
Durch die o. g. Richtlinien/Entwürfe soll ein umfassendes Klagerecht für Diskriminierungsopfer eingeführt werden. Trotz ihrer „political correctness“ und des hohen moralischen Untertons sind diese Gesetzentwürfe in Wirklichkeit eine Gefahr für die deutsche Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Betriebe, die von einer Regelungs- und Klagewelle bedroht sind. Vor allem aber wird zum eigentlichen Ziel – einer toleranten und offenen Gesellschaft – überhaupt nicht beigetragen. Im Gegenteil lehrt das Beispiel der USA, wo solche Gesetze seit Jahren existieren, dass bestehende Gräben vertieft und neue Spannungen erst aufgebaut werden.