02.12.2020

Deutschlandstipendium 2.0 – Förderung ausweiten und Chancengleichheit herstellen

Wir als Junge Liberale Baden-Württemberg bekennen uns grundsätzlich zum bundesweiten Stipendienprogramm nach dem Stipendienprogrammgesetz (Deutschlandstipendium) als Instrumentarium zur engeren Verzahnung von Wirtschaft, Hochschulen und Studierenden, das Anreize zu akademischen Leistungen und gesellschaftlichem Engagement setzt.

Wir fordern allerdings folgende Reformen:

  1. Um der gegenwärtigen regionalen Chancenungleichheit bei der Bewerbung um ein Deutschlandstipendium entgegenzuwirken, fordern wir die Aufhebung der starren Parität in der Finanzierung durch den Bund und private Stifter sowie eine entsprechende Änderung von § 11 Abs. 2 S. 1 StipG. Stattdessen schlagen wir flexible Anteile der Beteiligung des Bundes vor, die sich an den Standortfaktoren der jeweiligen Hochschule orientieren und insbesondere Unterschiede in der regionalen Wirtschaftskraft berücksichtigen. Durch höhere staatliche Förderanteile in wirtschaftsschwachen Regionen wird gewährleistet, dass Hochschulen trotz geringer Förderzusagen durch private Mittelgeber einen angemessenen Anteil ihrer Studierenden fördern können. Dies leistet einen wichtigen Beitrag zur Schaffung deutschlandweit vergleichbarer Studienbedingungen und erhöht die Förderneigung von Unternehmen, welche zur Förderung von Studierenden an Hochschulen in strukturschwachen Regionen weniger finanzielle Mittel als bislang aufbringen müssen.
  2. Wir fordern die Streichung von § 11 Abs. 3 S. 3 StipG. Dieser sieht eine Obergrenze der Zweckbindung privater Mittel für bestimmte Fachrichtungen oder Studiengänge von zwei Dritteln der von den Hochschulen pro Kalenderjahr neu bewilligten Stipendien vor. Diese Obergrenze führt dazu, dass zugesagte private Fördergelder teilweise nicht abgerufen werden können und schränkt damit die Hochschulen in der Vergabe von Stipendien ein. Die Auswahl der Stipendiaten soll weiterhin alleinige Kompetenz der jeweiligen Hochschule bleiben.
  3. Um die in § 11 Abs. 4 StipG festgelegte Höchstgrenze der Förderung von acht Prozent der Studierenden einer Hochschule auch nur annähernd erreichen zu können, fordern wir eine Werbe- und Informationskampagne über das Deutschlandstipendium mit dem Ziel, alle potentiellen Stipendiaten auf das Stipendium hinzuweisen und Unternehmen über die Möglichkeit der Förderung von Talenten und Vernetzung mit Studierenden zu informieren. Dazu muss der Bund die Hochschulen mit den zur Akquise privater Fördermittel nötigen finanziellen Mitteln ausstatten. Hierzu fordern wir eine Flexibilisierung der durch den Bund getragenen Höhe der sonstigen Zweckausgaben der Hochschulen im obigen Sinne und eine entsprechende Änderung von § 11 Abs. 2 S. 2 StipG. Zudem sollen die Hochschulen zukünftig Studierende bereits bei der Immatrikulation und erneut bei der Rückmeldung zu den Folgesemestern auf die Fördermöglichkeiten durch das Stipendium hinweisen. Die zur Hochschulreife führenden Schulen sollen während des letzten Schuljahres über das Deutschlandstipendium informieren, z.B. im Rahmen von Studieninformationstagen.
  4. Die Hochschulen werden dazu aufgerufen, die Transparenz ihres Auswahlverfahrens zu erhöhen. Hierzu sollen diese bei der Ausschreibung der Stipendien bekannt geben, welche Kriterien bei der Auswahl der Stipendiaten angewendet werden. Dazu ist § 1 StipV entsprechend zu erweitern.

Die Gültigkeit dieses Beschlusses wird auf zehn Jahre befristet.

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