06.02.2022

Digitalwährungen & Bargeld: Freiheiten schützen, den Staat regulieren und privatwirtschaftliche Ansätze fördern

Die Jungen Liberalen sind der Überzeugung, dass privatwirtschaftliche Initiative aus wettbewerbstechnischen Anreizen in allen Wirtschaftsbereichen zu begrüßen ist. Ferner sind sie der Auffassung, dass Menschen dazu in der Lage sind, eine eigenständige Auswahl der Ihrerseits präferierten Zahlungsmittel vorzunehmen und diese sodann zu gebrauchen. Weiterhin verstehen die Jungen Liberalen Bargeld als dasjenige Zahlungsmittel, das von elementarer Wichtigkeit für die Aufrechterhaltung der ökonomischen Freiheit und des Schutzes der Bürgerrechte ist. All dies stünde im Widerspruch zu den aktuellen Bestrebungen hinsichtlich eines sogenannten „Digitalen Euro“, sollte er darauf abzielen das Bargeld abzuschaffen. Auch werden in diesem Zuge immer wieder Stimmen laut, die ein Verbot privater Digitalwährungen fordern, selbst wenn diese nicht primär nachweisbar zur Geldwäsche und dem Zahlungsverkehr der organisierten Kriminalität dienen. Dies entspricht nicht dem Freiheitsverständnis von Jungen Liberalen und konterkariert unsere Bemühungen um Datenschutz, Dezentralisierung, Privatisierung und Wettbewerbsförderung.

Die Jungen Liberalen fordern daher:

  1. Die strikte Regelung der Ausgestaltung einer europäischen digitalen Zentralbankwährung hinsichtlich der Anforderungen an
    • den Datenschutz der Nutzer, insbesondere im Hinblick auf die Erhebung, Verarbeitung, Änderung, Speicherung, Löschung oder sonstige Inanspruchnahme personenbezogener Bankdaten,
    • den Schutz privater Emittenten von digitalen Währungen und sonstiger privater Kapitalmarktakteure durch die Beschränkung
      • i. der Wechselkursparität (EUR je E-EUR) auf 1:1,
      • ii. der Konvertibilität in nicht auf Euro lautende Zahlungsmittel.
        und durch die verpflichtende Implementierung

        • i. eines Systems der gestaffelten, in ihrer Ausgangshöhe am jeweils tagesaktuell gültigen Einlagezinssatz (sog. „deposit facility“) der EZB festzumachenden, Verzinsung der sodann bei der Europäischen Zentralbank liegenden, digitalen Zentralbankwährungseinheiten (Sichteinlagen) der Bürger, welches wie folgt gestaltet sein soll:
          • (1) Einlagen in digitalem Zentralbankgeld sollen bis zur maximalen Höhe der Einlagensicherung mit dem jeweiligen Einlagezinssatz verzinst werden.
          • (2) Einlagen jenseits des in (1) beschriebenen Betrags sollen ab dem 10. Arbeitstag, an dem der Schwellenwert aus (1) überschritten ist, mit einem Zinssatz von 5 Basispunkten unter dem Einlagezinssatz der EZB verzinst werden.
          • (3) Immer dann, wenn 10 weitere Arbeitstage seit der letztmaligen Absenkung des in (2) beschriebenen, individuellen Einlagen-Zinssatzes vergangen sind, soll dieser von seinem letzten Niveau abermals um 5 Basispunkte absinken.
        • ii. einer, an der Ausgestaltung und Regulierung des von der EZB zu emittierenden, digitalen Zentralbankgeldes beteiligten Entwicklungskommission, die aus; von dem EU-Parlament zu bestimmenden; wissenschaftlichen Finanz- und Bankenexperten sowie Interessenvertretern der Banken-/ Finanzindustrie und der EU-Bürger bestehen soll. Zusätzlich, soll die nationale Zentralbank eines jeden EU Mitgliedsstaats eine weitere Person in diese Entwicklungskommission entsenden.
    • die Gewährleistung der Liquidität der digitalen Zentralbankwährung in Bezug auf die uneingeschränkte, uneinschränkbare und transaktionsverlustfreie Konvertibilität in andere, wie auch immer geartete, auf Euro lautende Zahlungsmittel.
    • die Sicherstellung der politischen Neutralität des digitalen Zentralbankgeldes, vor allem hinsichtlich einer Beschränkung der Veränderung des auf die in digitalem Zentralbankgeld vorliegenden Sichteinlagenverzinsung
  2. Die Einsetzung eines beim EU-Parlament angesiedelten Enforcement-Gremiums, bestehend aus wissenschaftlichen Finanz- und Bankenexpert:innen sowie Wirtschaftsprüfer:innen (davon mindestens 50% als hauptamtliche Mitarbeiter) und eines Beirats, bestehend aus Interessenvertretern der Banken-/ Finanzindustrie und der EU-Bürger, die sich langfristig mit der Durchsetzung, Einhaltung und Weiterentwicklung der in Bezug auf das digitale Zentralbankgeld der EZB bestehenden Vorschriften befassen. Die personelle Zusammensetzung dieses Gremiums soll ebenfalls durch Ernennung durch das EU-Parlament und die Nationalen Zentralbanken erfolgen. Dieses Gremium sollte Mängel direkt thematisieren und, sollten diese nicht behoben werden Klage vor dem europäischen Gerichtshof erheben können.
  3. Die Ablehnung aller Initiativen, deren Aktivitäten, ganz oder teilweise, auf die Abschaffung des Bargelds als gesetzliches Zahlungsmittel ausgerichtet sind.
  4. Die Ablehnung eines Verbots privatwirtschaftlich ausgegebener, digitaler Zahlungsmittel.
  5. Die Schaffung eines innovationsoffenen, zukunftsgerichteten, regulatorischen Rahmens für Digitalwährungen privater Emittenten.

Die Gültigkeit dieses Beschlusses ist auf zehn Jahre beschränkt.

Weitere Beschlüsse

Fit ohne Grenzen: Die 24/7-Revolution für unser Dorf!

Wir fordern eine Anpassung der bestehenden Lärmschutzverordnungen und der bestehenden Baurechtlichen Vorgaben, um den Betrieb von Fitness-Studios rund um die Uhr...

One Software to rule them all

Der Beschaffungsprozess von Software für Kommunen, Ämter und andere staatliche Institutionen (wie z.B. Schulen) ist ein beschwerlicher Prozess, der viel Zeit...

Mit dem Laptop am Pool – Workation auf eigene Verantwortung

 Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern eine grundlegende Vereinfachung der zeitweiligen Arbeitsausübung aus dem EU-Ausland.  In der Praxis zeigt sich, dass die...
Kategorien:
Filter Beschluss Organ
Mehr anzeigen