18.09.2016

Fairer Steuerwettbewerb

Wir Junge Liberale Baden-Württemberg bekennen uns erneut zur Forderung nach einem fairen Steuerwettbewerb zwischen den Staaten. Steuerwettbewerb stellt sicher, dass die wirtschaftliche Freiheit der Bürger nicht unnötig eingeschränkt wird, indem er Staaten dazu anhält, mit seinen Ressourcen effizient umzugehen und somit aus den erhobenen Steuern den größtmöglichen Mehrwert für Bürger und Unternehmen zu schaffen. Daher lehnen wir Einschränkungen des Steuerwettbewerbs der Steuersätze, insbesondere europäische Mindeststeuersätze, entschieden ab.

Allerdings müssen dabei gleiche Regeln jeweils für alle Bürger und alle Unternehmen gelten. Niemand sollte durch die Wahl der Rechtsform oder individueller Begünstigung oder Benachteiligung diskriminiert werden.

Wir begrüßen, dass die EU-Kommission Schritte zur Durchsetzung des Universalitätsprinzips über den Weg des Beihilferechts unternimmt und fordern die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen, welche dies zukünftig überflüssig machen.
Als solche sehen wir insbesondere an:

  • Internationale Steuerstandards, um der Steuervermeidung von Privatpersonen und Unternehmen entgegen zu wirken. Als erster Schritt sollte in der Europäischen Union eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage sowie eine EU-Richtlinie gegen die Erosion der Bemessungsgrundlagen durch die Verlagerung von Gewinnen geschaffen werden.
  • Die Steuerflucht Weniger aus ihrer Verantwortung führt zu einer höheren Steuerlast der Ehrlichen. Wir fordern den Einsatz ausreichend zahlreicher und qualifizierter, unabhängiger Steuerfahnder sowie bei Rechtsbrüchen abschreckend hohe Strafen. Darüber hinaus fordern wir bei multinationalen Konzernen eine länderspezifische Berichtspflicht sowie grenzübergreifende Kooperation zur Rechnungsprüfung.
  • Die radikale Vereinfachung des Steuersystems, damit sich die Steuersysteme befreundeter Staaten nicht mehr gegeneinander ausspielen lassen. Hierzu zählen wir die weitgehende Abschaffung von Ausnahmetatbeständen und Lenkungssteuern sowie die Vereinfachung von Gewinnermittlungsvorschriften.
  • Die Ausgestaltung von bilateralen Verträgen und des Außensteuerrechts dahingehend, dass sowohl unternehmerische Umsätze als auch Gewinne dort besteuert werden, wo die Wertschöpfung stattfindet.

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