19.10.2003

Finanzausstattung der Hochschulen verbessern – nachgelagerte Studiengebühren einführen

Attraktivität und Leistungsfähigkeit der deutschen Hochschulen müssen verbessert werden. Hierfür müssen die Hochschulen mit umfassender Autonomie ausgestattet und in den Wettbewerb untereinander entlassen werden. Studierende müssen wie Kunden behandelt werden. Ihre Bedürfnisse sollen im Zentrum der Hochschullehre stehen. Dazu müssen die Hochschulen umdenken, brauchen aber auch Anreize.

Doch auch die Studierenden müssen um der Verbesserung ihrer Ausbildung willen von liebgewonnenen Privilegien Abschied nehmen. Nötig ist das Bewusstsein, dass mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen im Hochschulbereich verantwortungsvoll und sparsam umgegangen werden muss, damit alle die Chance auf eine hochwertige Ausbildung erhalten.

Gleichzeitig muss auch die finanzielle Situation der deutschen Hochschulen verbessert werden. Die Hochschulen brauchen erheblich mehr Geld. Dieses Geld kann angesichts der katastrophalen Haushaltslage und dem für die Jungen Liberalen vorrangigen Ziel der Haushaltskonsolidierung nicht aus dem Landeshaushalt aufgebracht werden. Um die Qualität der Lehre wirklich zu verbessern, werden daher in Zukunft die Studierenden unter bestimmten Voraussetzungen einen Eigenanteil an den Kosten der öffentlichen Leistung, die sie empfangen, zu tragen haben.

Angemessen gestaltete Studiengebühren sind vor diesem Hintergrund eine Lösung, die die liberalen Aspekte des Wettbewerbs als Motor von Veränderungen verbindet mit positiven finanziellen Auswirkungen für die Universitäten und Anreizen für Studierende, unter verbesserten Bedingungen zu studieren. Ein liberales Studiengebührensystem achtet dabei strikt darauf, dass die Chancengleichheit gewahrt bleibt. Jeder Mensch hat das Recht auf Zugang zu unseren Hochschulen. Seine finanziellen Verhältnisse oder die seiner Eltern dürfen kein Grund sein, der der Aufnahme eines Studiums im Wege steht.

Damit eingehend fordern die Jungen Liberalen einen umfassenden Ausbau des Stipendienwesens. Dazu sollen nachdrücklich Wirtschaftsunternehmen vermehrt Möglichkeiten der studienbegleitenden Förderungen anbieten und so verstärkt ihre Mitverantwortung der Ausbildung wahrnehmen


Zur Erreichung all dieser Ziele fordern die Jungen Liberalen

  • eine Aufhebung des Verbots von Studiengebühren im Hochschulrahmengesetz des Bundes
  • durch Abschaffung der ZVS und anderer rechtlicher Zugangsbarrieren Universitäten die Auswahlfreiheit und Studierenden die Chance auf Zugang zu allen Hochschulen zu verschaffen
  • den Hochschulen im Land die Freiheit zu geben, für Ihre dem Studierenden erbrachte Leistung bis zu 1000 Euro pro Semester in Rechnung zu stellen und über die Höhe des Betrags für jeden Fachbereich selbst zu entscheiden. Sie stehen dabei im Wettbewerb mit den anderen Hochschulen und werden daher konkurrenzfähige Angebote machen.
  • die staatlichen Mittelzuweisungen an die Hochschulen festzuschreiben. Ziel der Gebühr ist nicht die Sanierung des Landeshaushalts, sondern die Verbesserung der Finanzausstattung der Hochschulen.

Die während des Studiums anfallenden Gebühren werden auf einem Gebührenkonto vermerkt, über dessen Stand der Studierende bzw. Absolvent regelmäßig informiert wird. Die Gebührenschuld verzinst sich jährlich in Höhe der Inflationsrate. Sie wird nicht vererbt, um zu verhindern, dass mehrere Generationen das Studium abbezahlen müssen.


Die Bezahlung der Gebühr erfolgt folgendermaßen:

  • Sobald und solange der Studierende bzw. Absolvent ein jährliches Bruttoeinkommen von über 35.000 Euro erzielt, ist er zur Rückzahlung der Gebührenschuld in Höhe von 1000 Euro pro Jahr verpflichtet, bis die angefallenen Gebühren abbezahlt sind. Die Einkommensgrenze für die Rückzahlung erhöht sich beim Vorhandensein von Kindern entsprechend §18a S.2 BAFöG. Eine höhere Tilgung ist auf freiwilliger Basis möglich: die Universitäten können hier autonom Anreize für eine schnellere Bezahlung setzen.
  • Die zur Tilgung der Gebührenschuld aufgewendeten Beträge sind steuerfrei.
  • Ab dem vierten Semester über der gesetzlichen Regelstudienzeit wird die Gebührenforderung für das laufende Semester sofort fällig. In Härtefällen (Schwangerschaft, Kindererziehung, hohe Unterhaltsverpflichtungen, Krankheit u. a.) wird die Gebühr weiterhin dem Konto zugeschlagen.
  • Die Universität wird direkt Gläubiger der Gebührenforderung, so dass das dadurch eingenommene Geld den Hochschulen unmittelbar zu Gute kommt und nicht dem Fiskus.
  • Soweit die Gebührenschuld 30 Jahre nach dem Ende des Studiums nicht getilgt ist, erstattet das Land der Universität die ausstehende Geldsumme und erhält dafür die Restforderung, um sie selbst einzutreiben. Die Universitäten sollen so nicht in Versuchung kommen, bei der Auswahl der Studierenden den finanziellen Hintergrund der Bewerber in den Vordergrund zu rücken.
  • Um bereits kurzfristig finanzielle Verbesserungen für die Hochschulen zu ermöglichen, soll es ihnen gestattet sein, Gebührenforderungen zur Absicherung von Krediten an Dritte abzutreten, um ihnen die Möglichkeit zu geben, sich sofort auf dem Kapitalmarkt Geld zu leihen. Für den Gebührenschuldner hat dies keine negativen Auswirkungen.

Mit der Einführung dieser Gebühr entfallen alle Zwangsexmatrikulationstatbestände für Langzeitstudierende sowie alle bislang bestehenden anderen Gebühren, etwa der Verwaltungskostenbeitrag und die Gebühr für Langzeitstudierende.

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