01.01.2012

Forderungen der Jungen Liberalen zur Zuwanderungsdebatte

Die Jungen Liberalen begrüßen, dass nach der FDP-Bundestagsfraktion nun auch die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zur Regelung der Zuwanderung vorgelegt hat. Die FDP fordern wir auf, an ihrer konstruktiven Mitwirkung an einem Zuwanderungsgesetz festzuhalten, die sich wohltuend von dem nach künstlichen Abgrenzungen suchenden, wahltaktisch motivierten Schlingerkurs der Union unterscheidet. Eine Einigung in der Zuwanderungsfrage vor der Bundestagswahl ist wegen der vielen davon abhängenden menschlichen Schicksale und dem Fachkräftebedarf der Wirtschaft sehr wünschenswert, jedoch sollte angesichts der Tragweite und Komplexität der Angelegenheit gelten: Qualität geht vor Geschwindigkeit. Auch wenn der Entwurf der Bundesregierung insgesamt in die richtige Richtung weist, besteht nach Auffassung der Jungen Liberalen an folgenden Punkten Verbesserungsbedarf. Die FDP fordern wir auf, sich nachdrücklich für diese Verbesserungen einzusetzen.

  • Es darf nicht nur die Einwanderung von Akademikern, sondern allgemeiner von Hochqualifizierten geregelt und gefordert werden, soweit Bedarf besteht.
  • Die Erhöhung eines Nachzugsalters von 18 Jahren soll eingeführt werden. Im Schily-Entwurf sollen Kinder von eingewanderten hochqualifizierten Akademikern bis zu ihrem 18. Lebensjahr nach Deutschland nachkommen können. Für alle anderen Einwanderergruppen soll das Nachzugsalter von 12 Jahren gelten. Diese Ungleichbehandlung können die Jungen Liberalen nicht nachvollziehen und sprechen sich für die Erhöhung des Nachzugsalters auf 18 Jahre aus.
  • Die parlamentarische Mitentscheidung muss in Zukunft bei vielen Fragen der Zuwanderung gewährleistet sein. Der Schily-Entwurf sieht weite Ermessenspielräume für die Zuwanderungsverwaltung vor, Grundsatzentscheidungen trifft der Bundesinnenminister. Damit sind weite Teile der Zuwanderungsfragen der Kontrolle und der Mitentscheidung der Legislative entzogen. Dies lehnen wir ab und fordern stattdessen eine möglichst große Mitbestimmung des Parlaments und wichtiger gesellschaftlicher Gruppen.
  • Eine Härtefallklausel, wie sie die FDP-Bundestagsfraktion vorsieht, soll den Behörden den nötigen Handlungsspielraum geben, in Einzelfällen auf eine Abschiebung zu verzichten. Abschiebeschutz müssen auch in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder erhalten. Generell muss auch nichtstaatliche Verfolgung als Asylgrund anerkannt werden.
  • Zu begrüßen ist, dass Inhaber des sog. „Kleinen Asyls“ nun auch Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten sollen. Dies sollte jedoch auch Asylbewerber im Verfahren gelten, was der Schily-Entwurf ausschließt. Das Recht, die eigene Existenz selbständig zu sichern, gehört nach Auffassung der Jungen Liberalen zu den wesentlichen Elementen eines menschenwürdigen Daseins.
  • Die Drittstaatenregelung, nach der ein politischer Flüchtling in das Land abgeschoben wird, über das er nach Deutschland eingereist ist, ist abzuschaffen. Es ist nicht einzusehen, warum nur Flüchtlinge, die einen Direktflug nach Deutschland bezahlen können, hier Asyl beantragen können. Auch liegt Deutschland, was die proportionale Belastung mit Flüchtlingen angeht, in Europa nur an neunter Stelle. Die sehr zu unterstützende Regelung, dass sich Asyl- und Zuwanderungsantrag ausschließen, wird das Asylrecht nachhaltig entlasten.
  • Die von Minister Schily vorgeschlagenen Einschnitte bei den Asylverfahren lehnen die Jungen Liberalen ab. Die Einzelentscheider von den Weisungen der Verwaltung abhängig zu machen, heißt das Asylrecht zu einem Gnadenakt der Verwaltung abzuwerten und de facto auszuhöhlen. Nicht hingenommen werden sollte weiter, dass ein Asylbewerber, der sich nicht sofort an eine ihm zugewiesenen Ort begibt, seinen Asylanspruch verlieren soll. Dass sog. subjektive Nachfluchtgründe, d.h. die Flucht oder spätere Umstände erzeugten erst die Verfolgung, nicht mehr als Asylgründe gelten, ist ebenfalls abzulehnen. Im Interesse aller Beteiligten ist gegen eine Beschleunigung der Verfahren, z.B. durch bessere personelle Ausstattung der zuständigen Gerichte, nichts einzuwenden. Eine obligatorische Beratung der Asylsuchenden über das Verfahren und ihre Rechte kann dazu beitragen, dass entscheidungsrelevante Tatsachen nicht erst in einem späteren Stadium des Verfahrens vorgetragen werden und dieses somit unnötig verlängern.

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