17.11.2018

Gentherapie in Zeiten von CRISPR: Leiden im Kindesalter verhindern — Respekt vor Menschen mit Behinderung bewahren

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg befürworten den Einsatz der Gentherapie bei Patienten mit schwersten Krankheiten oder derzeit lebensunfähigen Embryonen. Das geltende Recht erlaubt dies bereits an einwilligungsfähigen Erwachsenen. Wir wollen diese Regelung auf den Bereich der Präimplantations- und Pränatalmedizin erweitern.

Wurde bei einem Embryo eine schwere genetische Erkrankung diagnostiziert, die deterministisch zu schwersten geistigen oder körperlichen Behinderungen führen würde (Beispiel Offener Rücken, Veitstanz), und deren monokausaler Erbgang es verhindert, beim betreffenden Paar durch serielle PID auf einen gesunden Embryo zu warten, soll es auf Wunsch der Mutter erlaubt sein, diese mittels Keimbahn-Gentherapie zu behandeln. Ein Beratungsgespräch zu Chancen und Risiken der Therapie soll verpflichtend sein. Außerdem ist das Arzneimittelgesetz (insb. §§ 40 ff.) so anzupassen, dass es der besonderen Verbindung von Mutter und Kind Rechnung trägt. Vorzug soll allerdings in nicht deterministisch geistig und/oder körperlich schwer behindernden Fällen (Kurzsichtigkeit, Sichelzellen-Anämie) die somatische Gentherapie nach der Geburt erhalten. Diese darf auch dem Willen der Eltern entsprechend schon bei Neugeborenen bis Heranwachsenden angewendet werden, um ein gewöhnliches Aufwachsen zu ermöglichen – der Patient kann sie dann bei Erreichen des Erwachsenenalters ggf. auf eigenen Wunsch aussetzen oder abbrechen. Durch die ursprüngliche Erbanlage seiner Gonaden steht es ihm frei, die alten fehlerhaften Anlagen im Sinne von deren Wahlfreiheit an seine Kinder weiterzugeben. Dies ist gerade im Fall von Phänomenen wie Sichelzellen-Anämie sinnvoll, wo je nachdem die durchschnittliche Anlage bessere Ausdauer besitzt, die seltene Anlage hingegen besser gegen Malaria geschützt ist – ein situativer Trade-Off, in dem nur der Patient selbst entscheiden kann, was ihm wichtiger ist.

Ein Sonderfall wäre die Kombination von CRISPR mit Cre/lox, um einen „vorgeladenen“ Patienten zu erhalten, der nach eigenem Willen als Volljähriger die Therapie „auslösen“ oder „schlummern lassen“ kann.

Die „Holzhammer“-Keimbahntherapie sowie Eingriffe mit einem sehr hohen Risiko von Auswirkungen auf die Keimbahn sollen also weiterhin nur in schweren Ausnahmefällen erlaubt sein; die somatische Gentherapie, die freiheits- und moralphilosophisch viel unbedenklicher ist, hingegen die Regel darstellen.

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