03.02.2018

Individuelle Freiheit durch fairen Wettbewerb im IT-Bereich

Informationstechnologie ist zu einem essentiellen Bestandteil unseres Lebensalltags geworden und wird in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen. Wie jede Technologie kann sie eingesetzt werden, um die individuelle Freiheit zu beflügeln, Innovation zu fördern und Wohlstand zu mehren, oder aber auch um Menschen zu unterdrücken und wenigen (staatlichen oder privaten) Akteuren überproportional viel Macht über unsere Gesellschaft zu geben, mit der sie großen Schaden anrichten können. Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg bekennen sich dazu, dass Informationstechnologie zum Wohle der Gesellschaft und nicht zu ihrem Schaden gebraucht wird. Dazu setzen sie sich für folgende Prinzipien ein:

  • Der Staat befördert den Wettbewerb der Marktteilnehmer und ergreift nicht willkürlich zugunsten eines Herstellers Partei. Dadurch wird die Diversität gesichert und Innovation gefördert, während Machtkonzentration und Missbrauchspotentiale beschränkt werden.
  • Bei öffentlichen Ausschreibungen müssen alle Anbieter, insbesondere auch Freie Software, gleichermaßen berücksichtigt werden. Ausschreibungen, die ein bestimmtes Produkt verlangen, sind inakzeptabel.
  • Öffentliche Bildungseinrichtungen sollen ihre Absolventen zu mündigen Konsumenten erziehen. Sie sollen allgemeine Konzepte vermitteln, die die Schüler in die Lage versetzen, selbst eine informierte Entscheidung zu treffen, anstatt sie auf die
    Produkte bestimmter Hersteller zu konditionieren. Freie Software hat einen höheren Bildungswert, weil sie es den Schülern erlaubt, die Funktionsweise der Software zu studieren und damit zu experimentieren, weshalb sie zu bevorzugen ist.
  • Datenaustausch mit staatlichen Stellen muss unter Verwendung öffentlicher und frei implementierbarer Datenformate und Protokolle möglich sein. Ansonsten werden Bürger genötigt, ein bestimmtes Produkt zu benutzen, um mit der Einrichtung kommunizieren zu können.
  • Der Staat darf keine Empfehlungen zugunsten bestimmter Hersteller aussprechen. Etwa geht es nicht an, dass Behörden auf ihren Webseiten dazu raten, bestimmte Programme zu installieren, gleichwertige oder bessere Konkurrenzprodukte aber verschweigen.
  • Es ist nicht hinnehmbar, dass Behörden oder Bildungseinrichtungen gewisse Dienste oder Informationen ausschließlich über proprietäre Plattformen von Drittanbietern wie sozialen Netzwerken zur Verfügung stellen. Jeder Bürger hat das Recht, die Leistungen staatlicher Einrichtungen in vollem Umfang in Anspruch zu nehmen, und ihre Arbeit zu
    kontrollieren, ohne sich zunächst den AGBs eines Plattformbetreibers unterwerfen zu müssen.
  • Behörden sollen bevorzugt solche Software einsetzen, die folgende Eigenschaften erfüllt:
    • Die Funktionalität der Software ist von unabhängigen Dritten in vollem Umfang – insbesondere auch anhand des Quellcodes – überprüfbar, um sicherstellen zu können, dass sie die der Behörde übertragenen Aufgaben korrekt ausführt und mit den ihr anvertrauten Daten von Bürgern keinen Missbrauch treibt.
    • Alle externen Schnittstellen und persistent gespeicherten Daten verwenden öffentlich spezifizierte und frei implementierbare Formate und Protokolle, sodass die Behörde auch in Zukunft die Option hat, den Anbieter zu wechseln, und nicht auf ewig an einen Hersteller gebunden ist.
    • Es ist dem Anwender erlaubt und technisch möglich, Veränderungen an der Software vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, um sie geänderten Anforderungen anzupassen.
  • Gewerblichen Anwendern von Software muss zugemutet werden, die eingesetzte Software sorgfältig zu prüfen. Sie dürfen sich nicht mit dem Hinweis darauf, dass die Software proprietär sei, aus der Verantwortung ziehen. Ein mittelbarer Haftungsanspruch des Anwenders gegenüber dem Hersteller soll dadurch selbstverständlich unberührt bleiben.
  • Das Kartellrecht soll dahingehend modernisiert werden, dass Hardware-Hersteller ab einer gewissen Marktmacht dazu verpflichtet werden können, eine hinreichend detaillierte Spezifikation ihrer Schnittstellen offenzulegen, sodass alle Wettbewerber kompatible Software anbieten können. Absprachen zwischen Hardware- und Software-Herstellern sowie dem Handel, dass bestimmte Produkte nur in Kombination verkauft werden, sollen unzulässig sein.
  • Es müssen rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es jedermann legal möglich machen, auf Defekte und unerwünschte Funktionen in Hard- und Software hinzuweisen. Lizenzvereinbarungen, die dieses Recht ausschließen, sollen unzulässig sein.
  • Der Staat wird keine Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit von zivil genutzten IT-Systemen zu untergraben. Primär mit Steuergeldern finanzierte Forschungsergebnisse aus dem Bereich der Kryptologie dürfen der Öffentlichkeit nicht vorenthalten werden.
  • Die JuLis werden auch ihren eigenen Gebrauch von Informationstechnologie nach diesen Maßstäben ausrichten und versuchen, mit ihrem Vorbild andere ebenfalls von einem verantwortungsvollen Umgang mit der Technologie zu überzeugen.

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