06.06.2020

Ein liberaler Entwurf für ein Konjunkturprogramm

Die Corona-Pandemie hat das Leben der Menschen in Deutschland grundlegend verändert und tiefe Einschnitte in die bürgerlichen Freiheitsrechte wurden beschlossen, um die Ausbreitung des Covid-19 Erregers zu begrenzen. Das gesellschaftliche Leben kam für zwei Monate nahezu zum Erliegen, und auch weiterhin werden weitreichende Einschränkungen auf absehbare Zeit unser Leben bestimmen. Damit einher ging auch ein signifikanter Einbruch der wirtschaftlichen Aktivität in unserem Land, mit der Folge, dass wir vor der wahrscheinlich schwerwiegendsten Wirtschaftskrise seit Gründung der
Bundesrepublik Deutschland stehen. Um der sich bereits materialisierenden Rezession entgegenzustellen und eine möglichst schnelle Rückkehr in konjunkturell sichere Fahrwasser zu gewährleisten, braucht es schnelles und entschlossenes staatliches Handeln. Mit den richtigen Maßnahmen kann der Wohlstandsverlust minimiert und soziales Leid verhindert werden. Wichtig ist hier aber, dass die Maßnahmen zielgenau und effektiv sind, und dabei die marktwirtschaftliche Ordnung möglichst gering verzerren.

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern folgenden Katalog an Maßnahmen und Grundsätzen, um die Krise zielgerichtet und schnell zu bekämpfen:

1.) Staatsfinanzen

Wir Junge Liberale sind dem Prinzip der Haushaltsnachhaltigkeit verpflichtet. In guten Zeiten muss zurückhaltend ausgegeben werden, damit man in schlechten Zeiten genügend Kapazitäten hat, um Probleme anzugehen. Dadurch, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in den letzten Jahren stark zunahm und gleichzeitig der Staat die Bürger und Unternehmen deutlich stärker belastete als notwendig, haben wir jetzt trotz zahlreicher konsumtiver Wahlgeschenke einen gewissen fiskalischen Spielraum, um der Krise entgegenzuwirken. Zum Zweck der Krisenbekämpfung befürworten wir es, für einen begrenzten Zeitraum neue Schulden aufzunehmen, um die Konjunktur anzukurbeln. Wenn jetzt an den falschen Stellen gespart wird, wird Deutschland schwer und langsam aus der Krise kommen.

Für uns ist aber klar: Sobald die Krise und ihre Nachwirkungen überwunden sind, müssen die aufgenommenen Schulden sukzessiv abgebaut werden und der Staatshaushalt wieder entschlackt werden. Weiterhin ist die Krise keine Gelegenheit Freibier zu verteilen. Alle Ausgaben des Staates müssen auf den Prüfstand gestellt werden und es muss dort auch eingespart werden, wo unnötige Ausgaben getätigt werden. Jetzt ist die Gelegenheit marktverzerrende Subventionen abzubauen und die freiwerdenden Mittel sinnvoll einzusetzen. Die längst überfällige Umstellung der Haushaltsführung auf das Doppik-Verfahren muss endlich stattfinden, so kann man Transparenz herstellen und den Haushalt auf seine tatsächliche Nachhaltigkeit prüfen.

2.) Hilfen für Unternehmen

Viele Unternehmen sind durch die staatlich verordneten Infektionsschutzmaßnahmen in der Corona-Krise in wirtschaftliche Schieflage geraten. Um einen Verlust an wirtschaftlicher Substanz zu vermeiden, Existenzen nicht zu gefährden und einen nachhaltigen Verlust an Arbeitsplätzen zu verhindern sehen wir es als geboten, diese Unternehmen zu unterstützen. Es muss dabei jedoch sichergestellt werden, dass nur solche Unternehmen staatliche finanzielle Unterstützung erhalten, die darlegen können, dass ihre wirtschaftlichen Schwierigkeiten aus den Auswirkungen der Pandemie herrühren. Diese Unterstützung soll über staatliche Kreditvergabe und Kreditgarantien erfolgen. Für Unternehmen, die darlegen können, dass sie die Einnahmeneinbußen nicht   nachholen können, etwa in der Gastronomie, fordern wir darüber hinaus staatliche Direktzahlungen. Die Auszahlung dieser Hilfen ist an die Bedingung geknüpft, im entsprechenden Geschäftsjahr keine eigenen Anteile zu erwerben, sofern es sich bei dem betroffenen Unternehmen um eine Kapitalgesellschaft handelt.

Staatliche Direktbeteiligungen gilt es zu vermeiden, sie dürfen nur im Ausnahmefall für systemrelevante Unternehmen eine Option sein. Einflussnahme des Staates auf betriebswirtschaftliche Entscheidungen ist dabei zu vermeiden. Sofern es zu solchen Beteiligungen kommen sollte, darf dies nur in Form einer stillen Beteiligung geschehen, und sobald das entsprechende Unternehmen wieder in guter wirtschaftlicher Verfassung ist oder dieses risikofrei abgewickelt werden kann sind die Anteile sofort zu veräußern.

3.) Kaufkraft steigern

Viele Menschen mussten im Zuge der Corona-Krise erhebliche Einkommenseinbußen verkraften, die Kaufkraft und Konsumbereitschaft der Bevölkerung hat sich stark verringert. Um die Konjunktur anzukurbeln, ist es deshalb dringend notwendig, die Kaufkraft in der Bevölkerung wiederherzustellen. Allerdings sind solche Maßnahmen erst dann sinnvoll, wenn die Beschränkungen des öffentlichen Lebens wieder größtenteils zurückgenommen sind. Um dieses Ziel zu erreichen fordern wir:

Eine bedingungslose staatliche Einmalzahlung von 1500 Euro an jeden volljährigen Menschen mit festem Wohnsitz in Deutschland, sofern er im letzten Jahr ein einkommensteuerpflichtiges Einkommen von weniger als 100.000 Euro (200.000 Euro für gemeinsame Haushalte) bezog. Pro Kind soll der betreuende Haushalt 750 Euro erhalten. Diese Zahlung soll nicht steuerpflichtig sein und nicht auf andere staatliche Leistungen, wie die Grundsicherung im Alter oder das ALG II, angerechnet werden.

Darüber hinaus muss die übermäßige steuerliche Belastung des Mittelstandes gerade in Krisenzeiten endlich abgebaut werden. Wir fordern deshalb den Abbau des Mittelstandsbauchs und einen rückwirkenden Progressionsausgleich für die letzten 15 Jahre. Diese Maßnahme soll ab dem Jahr 2021 in Kraft treten.

4.) Investitionen fördern

In Krisenzeiten brechen Investitionen unverhältnismäßig stark ein. Dieses Phänomen verhindert eine schnelle Erholung der Wirtschaft und kann die Produktivitätsentwicklung in Volkswirtschaften nachhaltig beeinträchtigen. Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg wollen deshalb insbesondere die betriebliche Investitionstätigkeit intensivieren. Das bestehende Mittel des Investitionsabzugsbetrags in Höhe von 40% von später vorgenommenen Zugängen ins Anlagevermögen und die Möglichkeit der Sonderabschreibung von 20% der Zugänge halten wir hier für das Mittel der Wahl. Deshalb regen wir eine Ausweitung des bestehenden Investitionsabzugsbetrags und der Sonderabschreibungen nach § 7g EStG an. Wir fordern, dass die Größenbeschränkungen nach § 7g (1) S. 2 Nr. 1 EStG für 3 Jahre suspendiert werden. Gleichzeitig fordern wir die Bildung von Investitionsabzugsbeträgen und die die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung für alle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zu ermöglichen statt bisher nur für bewegliche Wirtschaftsgüter. Dabei soll die Voraussetzung der fast ausschließlich betrieblichen Nutzung bestehen bleiben.

Die Corona-Krise stellt für die bereits angespannte Lage beim Generationswechsel im Betrieb eine besondere Herausforderung dar. Bei der Bewertung im Zuge der Kreditverhandlungen für Betriebsübernehmer mit der Bank fordern wir deshalb, dass die Banken die Praxis der Bewertung auf Grundlage der letzten drei Jahresabschlüsse aussetzen. Stattdessen sollen die Banken flächendeckend lediglich drei der letzten vier Jahresabschlüsse verlangen können, damit das atypische Jahr der Krise nicht in die Bonitätsermittlung eingeht. Weiterhin regen wir an, die Höchstgrenzen der bürgschaftsbesicherten Gründerförderkredite der Länder und des Bundes sachgerecht anzuheben.

5.) Forschung 

Oft sind Forschungsausgaben die ersten Kosten, die Unternehmen in Krisen einsparen. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, fordern wir Junge Liberale Baden-Württemberg einen im Landeshaushalt angesiedelten Förderungstopf für betriebliche Forschung. Mittel sollen nach eingängiger Prüfung an Forschungsprojekte baden-württembergischer Unternehmen ausgezahlt werden. So kann die Krise zur Chance für unser Bundesland werden.

6.) Unternehmensbesteuerung

Wir setzen uns für eine ab dem Jahr 2021 wirksam werdende Senkung des Körperschaftsteuersatzes auf 12,5% ein. Wir setzen uns für die rückwirkende Senkung der Umsatzsteuer auf Restaurationsleistungen auf 7% ein um für diese Branche schnell Abhilfe zu schaffen. Dabei sollen bereits aus solchen Rechnungen gezogene Vorsteuern der Höhe nach unangetastet bleiben.

7.) Leistungswürdigung

Um die Leistungen besonders geforderter Angestellter des Landes Baden-Württemberg zu würdigen fordern wir eine Erhöhung des Familienzuschlags für alle Angestellten für die Jahre 2020 und 2021. Ebenso wollen wir die Erschwerniszulagen für alle anspruchsberechtigten Beamten für diesen Zeitraum erhöhen.

8.) Energie

Die im europäischen Vergleich exorbitant hohen Energiekosten in Deutschland stellen einen extremen Standortnachteil und Kostentreiber für Unternehmen da. Wir setzen uns deshalb für eine substanzielle dauerhafte Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß ein.

Weitere Beschlüsse

Fit ohne Grenzen: Die 24/7-Revolution für unser Dorf!

Wir fordern eine Anpassung der bestehenden Lärmschutzverordnungen und der bestehenden Baurechtlichen Vorgaben, um den Betrieb von Fitness-Studios rund um die Uhr...

One Software to rule them all

Der Beschaffungsprozess von Software für Kommunen, Ämter und andere staatliche Institutionen (wie z.B. Schulen) ist ein beschwerlicher Prozess, der viel Zeit...

Mit dem Laptop am Pool – Workation auf eigene Verantwortung

 Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern eine grundlegende Vereinfachung der zeitweiligen Arbeitsausübung aus dem EU-Ausland.  In der Praxis zeigt sich, dass die...
Kategorien:
Filter Beschluss Organ
Mehr anzeigen