06.02.2022

Keine anlasslose automatische Kennzeichenerfassung

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg lehnen eine anlasslose automatische Kennzeichenerfassung im Straßenverkehr ab. Dies beinhaltet unter anderem den Einsatz zu verdachtsunabhängigen Fahndungszwecken sowie Maut- oder Geschwindigkeitskontrollen (Section Control), ohne auf diese Fälle beschränkt zu sein.

Ein zeitlich und örtlich begrenzter Einsatz zur verdachtsbezogenen Fahndung nach konkreten Fahrzeugen in begründeten Fällen bei Straftaten von erheblichem Gewicht sowie zur anonymisierten Verkehrsflussanalyse (Kennzeichenverfolgezählung) soll ausnahmsweise möglich sein, sofern folgende Anforderungen gewahrt sind.

  • Die Erfassung und Verarbeitung der Daten erfolgt auf einem aus einer einzigen physischen Einheit bestehenden Gerät, das gegen unbefugte Manipulation und unbefugtes Auslesen von Daten ausreichend gesichert ist. Eine solche Sicherung kann etwa darin bestehen, dass alle Daten ausschließlich in verschlüsselter Form in einem nicht volatilen Medium gespeichert werden und sich das System beim Erkennen einer Manipulation sofort dauerhaft abschaltet und dabei seinen volatilen Speicherinhalt inklusive etwaigen geheimen Schlüsselmaterials löscht.
  • Beim Einsatz zur Fahrzeugfahndung: Das Gerät vergleicht jedes erfasste Kennzeichen mit dem oder den Kennzeichen der Fahrzeuge, für deren Fahndung es installiert wurde. Nur für den Fall, dass eine Übereinstimmung positiv festgestellt werden konnte, dürfen das erfasste Fahrzeug identifizierende Informationen in den nicht volatilen Speicher übertragen oder über einen adäquat gesicherten Kommunikationskanal so übertragen werden, dass sie das Gerät verlassen. Anderenfalls ist das erfasste Datum unverzüglich zu löschen. Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg betonen, dass anders als von der Rechtsprechung (VGH Bayern, 17.12.2012 – 10 BV 09.2641, Randnummer 78) und juristischen Literatur teilweise angenommen ein kryptographischer Hash eines Kennzeichens, auch bei Verwendung eines sogenannten “Salts”, keine wirksame Anonymisierung darstellt, und nach wie vor als identifizierendes Merkmal zu betrachten ist, da die praktische Sampelbarkeit des Urbildraumes und dessen im Vergleich zum Bildraum geringe Entropie eine effektive Invertierung der Hashfunktion ermöglichen.
  • Beim Einsatz zur Verkehrsanalyse: Das Gerät verwirft von jedem erfassten Kennzeichen mindestens drei Ziffern oder Buchstaben, von denen mindestens zwei nicht Teil des Unterscheidungszeichens sein dürfen, bevor lediglich ein kryptographischer Hash des derart punktierten Kennzeichens zusammen mit einem nach Beendigung der Zählung unverzüglich dauerhaft zu vernichtenden “Peppers” im nicht volatilen Speicher des Geräts festgehalten oder über einen adäquat gesicherten Kommunikationskanal so übertragen wird, dass die Daten das Gerät verlassen.
  • Über ein Jahr gemittelt sollen in einem Bundesland von nicht mehr als 10 % der stattfindenden Fahrten automatisch die Kennzeichen erfasst werden (inklusive Nicht-Treffer). Die erforderlichen Zahlen dürfen geschätzt werden.

Die Gültigkeitsdauer dieses Beschluss’ nach § 18 Absatz 13 der Satzung der Jungen Liberalen Baden-Württemberg beträgt zehn Jahre.

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