Keine gläsernen Bankkunden!

Die Durchleuchtung der Bankkunden aufgrund der Änderungen durch das so genannte „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit“ ist zu stoppen. Durch die neuen Regelungen ist ab dem 1.4.2005 der Zugriff aller Behörden, die Begriffe des Einkommenssteuerrechts anwenden, auf die Kontostammdaten (Name und Geburtsdatum des Kontoinhabers, Verfügungsberechtigter, wirtschaftlich Berechtigter, Tag der Anlegung und Auflösung) aller Bürger ohne weitere Begründung zulässig. Das führt zu gläsernen Bankkunden und ist abzulehnen.