06.02.2022

Keine Subventionen für Antisemitismus!

Die BDS-Bewegung (Boycott, Divestment and Sanctions) verneint das Existenzrecht Israels und fordert eine internationale Isolation dieses Staats. Am 17. Mai 2019 wurde die Resolution BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen im Bundestag verabschiedet, welche feststellt, dass die BDS-Bewegung antisemitisch motiviert ist und daher die Förderung der BDS-Bewegung durch Bundesmittel verbietet.

Am 10. Dezember 2020, dem ersten Tag des Chanukka Fests, veröffentlichte eine Reihe bedeutender staatlicher Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen in Deutschland die Initiative GG 5.3 Weltoffenheit. Zu den Unterzeichnern gehören auch baden-württembergische Institutionen wie bspw. das “Nationaltheater Mannheim” und der “Württembergische Kunstverein Stuttgart”. In diesem Positionspapier kritisieren die Initiatoren und Unterstützer die BDS-Resolution, da jene die Freiheit von Kunst und Wissenschaft einschränken würde. Dieser Initiative folgte am 17. Dezember 2020 ein offener Brief mit dem Titel Wir können nur ändern, was wir konfrontieren, der von über eintausend Kunstschaffenden und Akademikern unterschrieben wurde. In diesem wurde die Initiative GG 5.3 Weltoffenheit begrüßt.

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg lehnen jede Form von Antisemitismus ab und bekennen sich daher zur BDS-Resolution vom 17. Mai 2019. Wir halten das Positionspapier Initiative GG 5.3 Weltoffenheit und den Unterstützerbrief Wir können nur ändern, was wir konfrontieren für vollkommen verirrt und verurteilen falsche Toleranz zugunsten antisemitischer Gruppierungen und Einzelpersonen.

Wer in den bezahlten Dialog mit Antisemiten gehen möchte, sollte keine Förderung durch den deutschen Steuerzahler erwarten. Daher fordern wir den baden-württembergischen Landtag auf, dem Bundestag zu folgen und eine eigene BDS-Resolution auf Landesebene zu verabschieden. Diese sollte beinhalten:

  • Die eindeutige Ablehnung jeder Form von Antisemitismus und ein klares Bekenntnis zu konsequentem politischen Handeln gegen jede Form von Antisemitismus. Dies inkludiert insbesondere die Aufforderung an die Landesregierung, weiterhin der Prävention und Bekämpfung von Antisemitismus nachzukommen.
  • Die Einstufung der BDS-Bewegung als antisemitische Bewegung.
  • Die Zusage, dass keiner Organisation, die sich antisemitisch äußert oder das Existenzrecht Israels in Frage stellt, Räumlichkeiten oder Einrichtungen unter Landtagsverwaltung zur Verfügung gestellt wird.
  • Die Aufforderung an die Landesregierung selbst keine Veranstaltungen der BDS-Bewegung oder Gruppierungen, die deren Ziele aktiv verfolgen, zu unterstützen.
  • Das allgemeine Bekenntnis dazu, Organisationen, die das Existenzrecht Israels in Frage stellen, nicht durch Landesmittel finanziell zu fördern.
  • Das Bekenntnis dazu, Projekte, welche die BDS-Bewegung oder ihre Ziele aktiv unterstützen, nicht durch Landesmittel finanziell zu fördern.
  • Die Aufforderung an die baden-württembergischen Kommunen, sich diesen Maßnahmen anzuschließen.

Die Gültigkeit dieses Beschlusses ist auf zehn Jahre beschränkt.

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