24.10.2010

Legalisierung der Leihmutterschaft

Die Jungen Liberalen in Baden-Württemberg fordern die Legalisierung der Leihmutterschaft, bei der mindestens ein Auftraggeber Gene beisteuert. Durch die Legalisierung soll heterosexuellen Paaren, Frauen, die mit Komplikationen während der Schwangerschaft rechnen müssen, sowie homosexuellen Männern eine Mutter- bzw. Vaterschaft ermöglicht werden. Die Frau, von der das Kind genetisch abstammt, wird im Sinne des Rechts als „Mutter“ bezeichnet, § 1591 BGB muss daher lauten:

(1) Mutter eines Kindes ist die Frau, von der das Kind genetisch abstammt.

(2) Im Falle einer Leihmutterschaft wird die Auftraggeberin als Mutter bezeichnet, sofern sie die Mutterschaft anerkennt. Falls die Auftraggeberin nicht genetisch mit dem Kind verwandt ist, bedarf es der Zustimmung der Frau, von der das Kind genetisch abstammt.

Der Mann, von dem das Kind genetisch abstammt, wird im Sinne des Rechts als „Vater“ bezeichnet, § 1592 BGB muss daher lauten:

(1) Vater eines Kindes ist der Mann, von dem das Kind genetisch abstammt.

(2) Im Falle einer Leihmutterschaft wird der Auftraggeber als Vater bezeichnet, sofern er die Vaterschaft anerkennt. Falls der Auftraggeber nicht genetisch mit dem Kind verwandt ist, bedarf es der Zustimmung des Mannes, von dem das Kind genetisch abstammt.

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