Nieder mit dem Alkoholverkaufsverbot

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern die Änderung des § 3a des Gesetzes über die Ladenöffnung (LadÖG).

Wir positionieren uns klar gegen ein allgemeines Alkoholverkaufsverbot. Neben der willkürlichen Festlegung der Zeitspanne sowie der Ausnahmeregelungen, halten wir einen solch massiven Eingriff in die Angebotsfreiheit des Einzelhandels und die Wahlfreiheit der Konsumenten für unvereinbar mit unseren liberalen Grundsätzen. Niemandem soll vorgeschrieben werden, wann Alkohol gekauft und verkauft werden kann. Da bei einer Streichung des § 3a LadÖG allerdings Bundesgesetz Anwendung finden würde (Alkoholverkaufsverbot von 22-5 Uhr), wollen wir diesen Paragraphen lediglich abändern. Er soll festschreiben, dass Baden-Württemberg keine zeitlichen Alkoholverkaufsverbote mehr hat.