04.03.2023

Private Altersvorsorge nach Schweizer Vorbild

Die Jungen Liberalen Baden Württemberg sind der Überzeugung, dass ein angemessener Lebensstandard im Alter elementar für einen Sozialstaat, wie den der Bundesrepublik Deutschland ist. Neben der gesetzlichen Rente wird private Vorsorge hierfür einen immer wichtigeren Stellenwert einnehmen. Zwar wird diese auch heute schon mit Zuschüssen und Steuervergünstigungen gefördert, jedoch sind die dahinterstehenden Produkte sehr kostenintensiv und haben ein schlechtes Kosten-Nutzen-Verhältnis. Besser macht es in dieser Hinsicht die Schweiz, welche mithilfe der „3a-Säule“ eine breite Vielfalt an Anlageprodukten steuerlich begünstigt. Die Bandbreite reicht dabei von risikoarmen Anlagemöglichkeiten wie Sparpolicen mit fester Verzinsung, bis zu risikoreicheren Anlagen wie reinen Aktienfonds. Zugriff erhält man auf diesen Betrag dann in der Regel im Zeitraum von fünf Jahren vor bis fünf Jahren nach Erreichen desregulären Renteneintrittsalters. Erst zu diesem Zeitpunkt fällt eine Besteuerung der Erträge an, was einen Steuervorteil für langfristige Anleger schafft, welche für ihr Alter vorsorgen wollen.

Da vor allem die heute junge Generation geringe Renten zu erwarten hat, sollte es schnellstmöglich eine kostengünstige und selbstbestimmte Möglichkeit geben auch privat  für sein Alter vorzusorgen. Aus diesem Grund fordern wir dieses Modell auch auf Deutschland zu übertragen. Der Maximalbetrag für die jährlich möglichen Einzahlungen mit Steuervorteilen sollte bei Angestellten bei bis zu 7.000 Euro und bei Selbständigen bei bis zu 14.000 Euro pro Jahr liegen und jährlich an die Inflation angepasst werden.

Deshalb fordern die jungen Liberalen Baden-Württemberg, dass folgende Produkte von der Steuer abgesetzt werden können, sofern sie auf einem speziellen Konto verwaltet werden oder in einem Vertrag angelegt sind, worauf nur unter bestimmten Voraussetzungen zugegriffen werden darf.

– Konten mit Verzinsung

 – Aktive und passive Fonds

 – Sparpolicen mit festem Zins

 – Fondgebundene Policen

 – Risikoversicherungen

Ausgezahlt werden kann der ersparte Betrag in folgenden Fällen:

 – Altersbedingt: fünf Jahre vor, bis fünf Jahre nach erreichen des regulären
 Renteneintrittsalters

– bei Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum

 – bei Auswanderung

 – bei Tod

Die Gültigkeit des Antrags ist auf 5 Jahre beschränkt.

Weitere Beschlüsse

Fit ohne Grenzen: Die 24/7-Revolution für unser Dorf!

Wir fordern eine Anpassung der bestehenden Lärmschutzverordnungen und der bestehenden Baurechtlichen Vorgaben, um den Betrieb von Fitness-Studios rund um die Uhr...

One Software to rule them all

Der Beschaffungsprozess von Software für Kommunen, Ämter und andere staatliche Institutionen (wie z.B. Schulen) ist ein beschwerlicher Prozess, der viel Zeit...

Mit dem Laptop am Pool – Workation auf eigene Verantwortung

 Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern eine grundlegende Vereinfachung der zeitweiligen Arbeitsausübung aus dem EU-Ausland.  In der Praxis zeigt sich, dass die...
Kategorien:
Filter Beschluss Organ
Mehr anzeigen