10.04.2016

Pseudonymisierte Kennzeichnung von Polizeibeamten begrüßenswert

Die JuLis begrüßen die Einführung einer pseudonymisierten Kennzeichnung von Polizeibeamten als eine sinnvolle Maßnahme um mehr Transparenz zu schaffen und sehen darin keinen Ausdruck von Misstrauen gegenüber der Polizei.

Forderungen nach mehr Transparenz zeugen nicht automatisch von irrationalem Misstrauen. Im Gegenteil kann Transparenz jedoch dazu führen, dass begründeten Vorwürfen effektiv nachgegangen wird und haltlose Vorwürfe als solche entlarvt werden können. Somit kann mehr Transparenz dazu beitragen, das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei zu stärken, anstatt es zu schwächen. Außerdem kann das Arbeitsklima innerhalb der Polizei verbessert werden, wenn Beamte, die sich korrekt verhalten, nicht indirekt durch Vorwürfe gegen einzelne Kollegen mitbelastet werden.

Um betroffenen Bürgern im Falle von individuellem Fehlverhalten einzelner Beamter effektiven Rechtsschutz zu gewähren, scheint es wünschenswert, wenn nicht sogar erforderlich, Betroffenen eine Möglichkeit zu bieten, um Beamte nachträglich in eindeutiger Weise zu bezeichnen. Gleichzeitig muss zum Schutz der Polizeibeamten verhindert werden, dass ihre Identität offenbart wird, oder dass einzelne Beamte gezielt angegriffen werden, etwa, weil im Vorfeld einer Massenveranstaltung gegen sie im Internet gehetzt wurde. Diese Interessen sind jedoch durch einfache Maßnahmen in angemessenen Ausgleich zu bringen.

Polizeibeamte sollen – zumindest bei Großeinsätzen, bei denen eine anderweitige Zuordnung schwer möglich ist – eine deutlich sichtbar an ihrer Uniform angebrachte Kennzeichnung tragen, die periodisch (etwa bei jedem Dienstantritt) gewechselt wird. Diese Kennzeichnung soll für sich genommen keinerlei Rückschlüsse auf die Identität ihres Trägers zulassen, mithilfe einer beim Dienstherren hinterlegten Liste in Kombination mit dem Einsatztag jedoch eindeutig einem Beamten zuordenbar sein. Als Kennzeichnung kann etwa eine bedeutungslose Ziffernkombination verwendet werden. Ein Beamter wird bei Dienstantritt eine beliebige Kennzeichnung aus einem Pool von noch verfügbaren Kennzeichnungen ziehen und protokolliert werden, welche Kennzeichnung er für diesen Tag erhalten hat. Dieses Protokoll wird vom Dienstherren aufbewahrt und ist gegen unbefugte Einsichtnahme und Manipulation zu schützen. Nach einer bestimmten Zeit (etwa drei Monaten) werden alte Protokolle vernichtet. Bevor eine Kennzeichnung wiederverwendet wird, müssen die Kennzeichnungen landesweit neu gemischt werden, um keine Rückschlüsse auf die Dienststelle eines Beamten zuzulassen. In begründeten und durch ein Gesetz abschließend zu benennenden Fällen – etwa, weil Strafanzeige gegen den Träger einer Kennzeichnung an einem bestimmten Tag gestellt wurde – wird der Dienstherr einzelne Kennzeichnungen für die Verwendung durch die Staatsanwaltschaft oder interne Disziplinarkommissionen zuordnen.

Dieses Schema kann etwa realisiert werden, indem die Gesamtmenge der Kennzeichnungen K dauerhaft in zwei gleich große Teilmengen K0 und K1 partitioniert wird. In einem gegebenen Zeitintervall (etwa innerhalb einer Woche) werden nur Kennzeichnungen aus derselben Partition verwendet. Etwa werden in Kalenderwoche w Kennzeichen aus der Partition Kw mod 2 verwendet. Außerdem werden in Woche w die Kennzeichen der Partition K(w + 1) mod 2 gesammelt, landesweit neu gemischt und sodann jeder Dienststelle für die Verwendung in der Folgewoche ein zufällig ausgewählter Teil der Kennzeichnungen aus der Partition K(w + 1) mod 2 zugeteilt, wobei die Anzahl der zugeteilten Kennzeichnungen eine konservative Abschätzung für die erwartete Anzahl der geleisteten Dienste ist. Welche Kennzeichnungen einer Dienststelle zugewiesen wurden, ist geheim zu halten. Durch dieses Verfahren wird sichergestellt, dass jede Kennzeichnung landesweit zufällig gleichverteilt aus der aktuellen Partition ohne die im Intervall bereits verbrauchten Kennzeichnungen gezogen wird, und dennoch keine Koordination zwischen einzelnen Dienststellen nötig ist. Eine landesweit zufällig gleichverteilt gezogene Kennzeichnung kann aber prinzipiell keine Rückschlüsse auf die Identität ihres Trägers zulassen, sodass das Verfahren beweisbar sicher ist, und dies auch für den Fall bleibt, dass die Zuordnung einzelner Kennzeichnungen (etwa im Zuge eines Disziplinar- oder Strafverfahrens oder weil einzelne Beamte ihre Kennzeichnung öffentlich machen) öffentlich bekannt wird. Auch wenn ein Protokoll oder die einer Dienststelle zugeteilten Kennzeichnungen unbefugt an die Öffentlichkeit geraten sollte, ist spätestens im nächsten Intervall wieder jede Kennzeichnung ein echtes Pseudonym. Falls dieses Szenario realistischer Weise zu besorgen scheint, kann die Menge K entsprechend vergrößert und in mehr als zwei Partitionen aufgeteilt werden, und für den Fall, dass Informationen geleakt wurden, sofort zur nächsten Partition gewechselt werden. Dieser Schritt muss landesweit konzertiert durchgeführt werden.

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