Reform der Jugendgerichtshilfe

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern eine grundlegende Reform der Jugendgerichtshilfe in ihrer jetzigen Form. Als unterstützende Kraft für jugendliche Straftäter gedacht, wird sie ihren Anforderungen derzeit nicht gerecht. Sozialarbeiter versuchen lediglich den Werdegang und die Lebenssituation der Jugendlichen herauszuarbeiten, um daraus Rückschlüsse für das Strafmaß zu ziehen. Oft wird dabei der Jugendliche von vorneherein als Straftäter angesehen und so bereits vor der Eröffnung des Hauptverfahrens verunsichert und schlecht geredet, was dem eigentlichen Zweck einer Hilfe widerspricht. Aufgrund ihrer juristischen Unkenntnis sind die Sozialarbeiter zudem nicht in der Lage, eine für diesen Zweck angebrachtem Hilfestellung zu leisten.

Daher fordern die Jungen Liberalen Baden-Württemberg für Jugendliche (bis 17 Jahren) die Einrichtung einer juristisch kompetenten Beratungsstelle, die vor der Verfahrenseröffnung über verschiedene Möglichkeiten informiert, bei der Vermittlung von Fachanwälten behilflich ist und auf sachlicher Ebene mögliche Folgen erläutert. Da die Unschuldsvermutung gilt, ist den Jugendlichen dabei stets vorurteilsfrei mit Respekt zu begegnen.

Bei Heranwachsenden (18-21 Jahren) soll die Jugendgerichtshilfe 1 nur auf Wunsch der Betroffenen zu Rate gezogen werden.