19.04.2015

Schritte zum digitalen Staat

Der Ausbau der Digitalisierung sowie der Aufbau von e-Government-Angeboten wurde in Deutschland bisher weitestgehend verschlafen. Mit dem e-Government-Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung wurde zwar ein Grundstein gelegt, jedoch findet das Gesetz bisher kaum und nur schleppende Umsetzung. Um den Anschluss ans digitale Netz nicht vollständig zu verpassen, ist es notwendig, eine digitale Infrastruktur zu schaffen und digitale Dienste aktiv zu fördern. Um dies umzusetzen, zeigen die Jungen Liberalen Baden-Württemberg notwendige Schritte zum digitalen Staat auf: Schaffung eines zentralen Zugangs Die Regierung ist aufgefordert, ein zentrales und online abrufbares Bürgerportal zu schaffen, das die zentrale Anlaufstelle für digitale Dienste darstellt. Damit soll ein nutzerfreundlicher und einheitlicher Zugang zu allen e-Government-Angeboten bereitgestellt werden. Um auf das Portal zu gelangen, ist ein Login per e-ID oder mobile-ID erforderlich. Innerhalb des Portals ist es möglich, online-Behördengänge zu erledigen oder Dokumente digital zu unterschreiben und zu versenden. Zudem soll es möglich sein, zu überprüfen, welche Behörde zu welchem Zweck auf die eigenen Daten zugegriffen hat. Aufbau einer digitalen Infrastruktur E-Government-Angebote sollen den Kontakt mit Behörden beschleunigen, vereinfachen und automatisieren. Hierbei gibt es zwei zentrale Voraussetzungen. Zum einen eine digitale öffentliche Infrastruktur, da der öffentliche Sektor eine Möglichkeit benötigt, Informationen zwischen den verschiedenen Verwaltungseinheiten auszutauschen. Zum anderen ein System zur persönlichen Authentifizierung im Internet, damit die eigene Identität bei Online-Behördengängen nachgewiesen werden kann. Als Beispiel für eine digitale Infrastruktur kann das estnische System “x-Road” dienen. Die “x-Road” ist ein dezentrales System, das den Datenaustausch zwischen unterschiedlichen Behördendatenbanken ermöglicht, ohne sie in größeren, neuen Datenbanken zusammenzuführen. Benutzer können über ein zentrales Portal auf alle verfügbaren Behördendienste zugreifen. Der elektronische Personalausweis dient als Zugangsschlüssel. Das System besteht aus offenen Standards. Dies verringert die Abhängigkeit von privaten IT- und Softwareanbietern. Die Vernetzung bestehender Datenbanken spart Kosten, da die Daten nicht mehrmals von Bürgern und Unternehmen abgefragt werden müssen. Zudem wird dieselbe Infrastruktur gleichzeitig von Bürgern, öffentlichen Angestellten und Unternehmen genutzt, um auf öffentliche Datenbestände und Dienstleistungen zuzugreifen. Die dezentrale Architektur verringert die Anfälligkeit bei Angriffen und gewährleistet, dass Datenbestände auf verschiedene Institutionen verteilt werden bzw. bei unterschiedlichen Verwaltungseinheiten verbleiben. Auf die Errichtung großer Rechenzentren kann größtenteils verzichtet werden. Jedes Ministerium behält die Kontrolle und Verantwortung über die eigenen Datenbestände. Dies erleichtert die Kooperation zwischen den Behörden. Zur persönlichen Authentifizierung dient eine elektronische ID-Karte. Diese Karte soll durch den elektronischen Personalausweis bereitgestellt werden und einen elektronischen Chip enthalten. Durch den Chip kann die eigene Identität bei Online- Behördengängen und Privatanbietern bestätigt, sowie rechtsverbindliche Dokumente und Verträge digital unterschrieben und versendet werden. Zudem enthält der Chip eine E-Mail-Adresse, die zur Kommunikation mit Behörden dient und auf eine private Mail-Adresse umgeleitet werden kann. Diese E-Mail-Adresse kann in Deutschland durch die DE-Mail-Adresse gewährleistet werden. Datenkontrolle und Transparenz ermöglichen

Durch e-Government-Dienste können Bürger digital mit Behörden in Kontakt treten und persönliche Daten übermitteln. Dabei steht Datenschutz und -sicherheit im Vordergrund. Daher soll das System Kontrollmöglichkeiten für die Nutzer bieten. Nutzer sollen die Möglichkeit haben, zu kontrollieren, wann, in welchem Zusammenhang und von welcher Behörde ihre Daten eingesehen und verwendet wurden. Angebotswert für den Nutzer erhöhen

E-Government-Angebote sind besonders attraktiv, wenn sie vielseitig einsetzbar sind oder deutliche Zeitersparnisse erlauben. Solche Angebote müssen den Nutzern daher einen deutlichen Vorteil gegenüber dem gewöhnlichen Behördengang anbieten. Je schwieriger der Zugang oder die Anwendung erscheint, desto wahrscheinlicher ist es, dass auf bekannte Verfahren zurückgegriffen wird. Daher sollen nicht nur vorhandene Verwaltungsprozesse in die digitale Welt überführt, sondern verschiedene Behördengänge gebündelt und verschlankt werden sowie einen Vorteil gegenüber den gewöhnlichen Behördengängen aufzeigen. Potentiale des privaten Sektors nutzen

Kooperationen zwischen Unternehmen und öffentlichen Institutionen können die Attraktivität von e-Government-Angeboten erheblich steigern. Private Anbieter sind darauf spezialisiert, innovative Systeme zu entwickeln, die sich an dem Bedarf der Nutzer orientieren. Solche Kooperationen können die Qualität und Reichweite öffentlicher Dienste verbessern. Die Politik muss private Unternehmen nicht nur als Lieferanten betrachten, sondern sie als aktive Anbieter von e-Government- Initiativen einbinden und Ansätze für Kooperationen im privaten und öffentlichen Sektor fördern. Langfrisitg auch Mobile Government ermöglichen

Mobile Zugänge zu e-Government-Diensten erhöhen die Attraktivität und Benutzerfreundlichkeit von digitalen Behördenangeboten und erlauben eine flexiblere und ortsunabhängige Nutzung. Langfristig soll daher auch die Authentifizierung durch eine mobile ID möglich sein. Mit der mobilen ID können sich Nutzer über ihr Smartphone identifizieren und auf e-Government-Dienste zugreifen. Hierbei besteht der Vorteil, dass kein Kartenlesegerät erforderlich ist. Das System soll auf einer speziellen SIM-Karte basieren. Um Sicherheit zu gewährleisten, wird für den Login auf dem e-Government-Portal eine vierstellige mobile-ID PIN benötigt. Zusätzlich muss nach dem Login der Geheimcode des elektronischen Personalausweises eingegeben werden.

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