28.10.2012

Tierisch gut! Positionen zum Umgang mit Vieh und Fisch.


Präambel

Tieren stehen Rechte zu, die unabhängig von ihrem Nutzen für den Menschen gelten. Sie begründen sich vornehmlich durch die Möglichkeit, Leid zu empfinden und wegen der grundlegenden kognitiven Fähigkeiten von Tieren. In Deutschland werden jährlich 1,1 Milliarden Tiere aus Massentierhaltung geschlachtet, solide Schätzungen zu getöteten Fischen und Meerestieren existieren nicht. Daher ist es Aufgabe der Politik, die Rechte von Nutztieren auch bei möglicherweise gegenläufigen ökonomischen und verbraucherschutzpolitischen Interessen durchzusetzen. Die industrielle Massenproduktion von Fleisch verhindert vielfach nicht nur eine ethisch gebotene artgerechte Tierhaltung, sondern birgt auch Risiken für den Menschen. So hat sie unter anderem wesentlichen Anteil am weltweiten Klimawandel und bringt häufig zusätzliche Umweltzerstörung mit sich. Weiterhin birgt sie Risiken für die Ausbreitung von auf den Menschen übertragbaren Krankheiten. So ist in den letzten zwanzig Jahren keine neue Infektionskrankheit entstanden, die nicht ursprünglich im Tierreich angesiedelt war, jedoch erst durch die Massentierhaltung zu gefährlichen Kreuzungen geführt hat. Die Ausbreitung des Getreideanbaus für Futtermittel verschärft zudem Hungerkrisen und weltweite Armut, der Export von Überproduktion tierischer Lebensmittel in Entwicklungsländer zerstört wiederum lokale Märkte. Nicht nur aufgrund des Selbstwerts der betroffenen Tiere, sondern auch aus ureigenen menschlichen Interessen ist der Umgang mit Vieh und Fisch daher eine humanitäre Zukunftsfrage.


Status und Ziel von Haltung, Schlachtung und Fang

Aus Sicht der Jungen Liberalen besteht die Aufgabe des Staates hierbei vor allem in der Vorgabe strenger Rahmenbedingungen für die Haltung von Tieren und deren Schlachtung beziehungsweise Fang sowie deren Kontrolle.

Haltung

Empfindungsfähige Wesen dürfen in ihrer Haltung nicht zum bloßen Objekt menschlicher Interessen verkommen. Die Rücksicht hierauf ergibt sich aus dem ethischen Bewusstsein, das den Mensch auszeichnet und hervorhebt.

Grundsätzliche Haltungsbedingungen

Wir fordern die Einrichtung eines Ethikrates für Tierschutz, der zur ständigen Optimierung der Vorgaben für Haltungsbedingungen Stellungnahmen erarbeitet. Unter artgerechter Haltung soll dabei auch verstanden werden, wie die Wahrnehmung der Tiere von Wohlbefinden aus wissenschaftlicher Sicht einzuordnen ist.

Regelungslücken und Ausnahmen im Tierschutz reduzieren

Das Schutzniveau der Nutztierhaltung wird heute maßgeblich vom Tierschutzgesetz und verschiedenen Tierschutznutzverordnungen bestimmt, die jeweils zahlreiche Ausnahmen und Relativierungen vorsehen. Die faktische Unterwanderung der vom Gesetzgeber vorgegebenen Maßstäbe durch die Exekutive darf nicht weiter toleriert werden. Wir fordern die Einführung eines Verbandsklagerechts für Tierschutzverbände ein, damit die gesetzlich vorgegebenen Maßstäbe künftig effektiv durchgesetzt werden können. Halterwillkür muss reduziert werden. Daher fordern wir die Schaffung einer längst überfälligen Zuchtverordnung für Kaninchen. Außerdem müssen Milchkühe in die Tierschutznutzverordnung aufgenommen werden. Legehennen benötigen mehr Platz als Ihnen heute zugestanden wird. Insbesondere Kleinvolieren müssen verboten werden. Generell besteht die dringende Notwendigkeit der Platzerweiterung. Mittelfristig streben wir die Integration von Tierschutzvorschriften in einem einheitlichen Umweltgesetzbuch als eigenes Buch an. Im Tierschutz existiert zudem, unter anderem aufgrund erfolgreicher Lobbyarbeit in Kommunen und Bundesländern sowie fehlenden Stellen in der Verwaltung ein beispielloses Vollzugsdefizit. Schlüssel zu einer ethisch tragfähigeren Lebensmittelproduktion sind daher vor allem regelmäßige, häufige und unangemeldete Kontrollen durch politisch unabhängige Instanzen.

Verantwortliche medizinische Versorgung von Tieren

In Deutschland sind 62% aller Masthühner mit dem Durchfallerreger Campylobacter infiziert, 17% leiden an einer Salmonellen-Infektion. Tierhaltung muss daher allgemein maßgeblich an der Minimierung von Ansteckungsgefahren ausgerichtet werden, was sich in individueller medizinischer Kontrolle und den allgemeinen Haltungsumständen, wie zum Beispiel den Platzverhältnissen niederschlägt. Der massenhafte Einsatz von Antibiotika steht hierzu im Widerspruch. Er birgt das erhebliche Risiko der Bildung resistenter Krankheitserreger, die auch auf den Menschen übertragen werden können. Der präventive Einsatz von Antibiotika ist kein notwendiges Übel der Fleischproduktion. Wichtiger als ein geringer Preis tierischer Lebensmittel ist die Verhinderung von Pandemien, die sich auch auf Menschen übertragen können. Bei notwendigen Eingriffen in die körperliche Integrität der Tiere muss die Gabe von Schmerzmitteln, auch in Art und Dosis, vorgeschrieben sein. Hierbei muss genau spezifiziert sein, was unter notwendigen Eingriffen zu verstehen ist. Wunden tiermedizinischer Maßnahmen sind nachzubehandeln, dies muss entgegen der heutigen Rechtslage auch für Jungtiere gelten.

Rechenschaftspflicht von Haltungsbedingungen, Todesfällen und anderem

Die Zahl der gezüchteten, gehaltenen und schließlich geschlachteten Tiere ist ebenso wie die Anzahl der auf andere Weise gestorbenen sowie erkrankten Tiere genau zu dokumentieren und begründen.

Genetische Manipulation

Wir stehen gentechnischer Forschung grundsätzlich positiv gegenüber. Die Interaktion mit unserer Umwelt gehört, auch durch konventionelle Zuchtverfahren, seit Jahrtausenden zur Menschheitsgeschichte. Die gezielte genetische Manipulation von Nutztieren steht jedoch vielfach im Widerspruch zu ihrem Lebenswert. So werden beispielsweise bereits heute Puten und Truthähne mit übergroßer Brust gezüchtet, die nicht mehr stehen oder laufen können. Züchtungsformen, die genetisch bedingt nur leidendes Leben bedingen, sind daher zu untersagen. Jede über tradierte und erprobte Zucht hinausgehende Maßnahme ist daher vorab unter diesem Gesichtspunkt zu untersuchen und ggf. zu untersagen.

Eintagsküken

Für die Produktion von Eiern werden heute ausschließlich Legeküken eingesetzt. Männliche Legeküken legen keine Eier und dienen wegen ihrer auch nach erfolgreicher Aufzucht geringen Fleischausbeute keinem verwertbaren Zweck. Deshalb werden in nahezu allen Betrieben alle männlichen Legeküken am ersten Tag ihres Lebens geschreddert oder vergast. Wir fordern, dass die Eierproduktion zwingend mit der Aufzucht der männlichen Küken verbunden wird. Diese sollen für die übliche Zeitspanne unter den gesetzlichen Auflagen mit anderen Hühnern gehalten und regulär zu Fleisch weiterverarbeitet werden dürfen. Ist dies nicht der Fall, müssen die Küken vor dem Tötungsvorgang betäubt werden. Langfristig stehen wir aber auch pränatalen Geschlechtsidentifikationsverfahren offen, sofern diese nicht zusätzliches Leid bei den betroffenen Tieren auslösen.

Transport

Die Standards für den Transport von Tieren entsprechen heute vielfach stärker ökonomischen als ethischen Interessen. So liegt z.B. für Schweine die Vorgabe des mindesten Platzangebots bei 235kg/qm. Dies ist unzumutbar niedrig. Zudem ist selbst die Einhaltung dieser geringen Standards besonders schwer zu kontrollieren. Wir fordern daher, die zulässige Dauer von Tiertransporten zu verringern und das hierfür notwendige Platzangebot zu erhöhen. Dies muss auch für kurze Fahrten gelten! Zudem ist zu gewährleisten, dass jedes Tier jederzeit an eine während der gesamten Transportzeit befüllte Futter und Trinkstelle kommen kann. Außerdem finden beim Ein- und Ausladen der Tiere ethisch nicht tragbare Methoden wie Elektroschocks und Schläge Anwendung. Wir fordern daher den Erlass strafrechtlicher Normen, die derartige Maßnahmen, die nicht unter jedem in Betracht kommenden Gesichtspunkt unvermeidbar sind, sanktionieren. Der Zustand der Tiere vor und nach der Verladung ist zu dokumentieren.

Schlachtung

Tiere werden im Rahmen der Schlachtung getötet. Dies ist ein ethisch anspruchsvoller Vorgang, bei dem zumindest jedes vermeidbare Leiden zwingend zu verhindern ist.

Kenntnisse der Schlachter und deren Arbeitsbedingungen gewährleisten

Tiere im Rahmen einer Schlachtung töten darf nur noch, wer den heute nach der Schlachtverordnung notwendigen Sachkundenachweis erbringen kann und im Rahmen seiner Ausbildung unmittelbar mit dem ordnungsgemäßen Töten von Tieren befasst ist. Die Arbeitszeit des einzelnen Mitarbeiters in der Schlachtungsphase ist streng zu begrenzen, um die psychische Belastung zu verringern und der Ausbildung sadistischer Verhaltensweisen vorzubeugen.

Vermeidbares Leid auch wirklich verhindern

Während der Schlachtung ist jedes für das Tier selbst wahrnehmbare Leid zu verhindern. Hierzu sind die Tiere stets zu betäuben, diese muss auch während des gesamten Tötungsprozesses gewährleistet sein. Die ordnungsgemäße Vornahme der Tötung ist zu überwachen. Der Tötungsvorgang ist andernfalls sofort abzubrechen und zu einem späteren Zeitpunkt ordnungsgemäß durchzuführen. Trächtige Kühe dürfen nicht in die Schlachtung. Das Aufschneiden der Fruchtblase einer lebenden Kuh, die Verstümmelung der lebenden Kälber sowie deren Verwendung in der Pharma- und Kosmetikindustrie sind zu verbieten.

Keimbelastung

Die heutigen Standards bei der Schlachtung sind aus hygienischer Sicht unzumutbar. Der Grenzwert für die Keimbelastung während des Schlachtprozesses ist so niedrig anzusetzen, dass eine Verseuchung des Fleisches durch Urin oder Fäkalien sowie anderweitige Verunreinigungen auf ein Minimum reduziert wird.

Religiöse Schlachtung

Die Schlachtung entsprechend religiöser Rituale ist vorher zu genehmigen und behördlich zu kontrollieren. Der Umfang einer solchen Schlachtung wird nur anteilig des Bedarfs der religiösen Gruppen genehmigt.

Überwachung der Schlachtung

An der Schlachtung muss mindestens ein qualifizierter ausgebildeter Mitarbeiter beteiligt sein, der Hilfsarbeiter überwacht. Hierüber müssen Berichte geführt werden.

Fang

Die Gefährdung ganzer Arten von Fischen in den Weltmeeren ist durch die Überfischung der letzten Jahrzehnte bedrohlich angestiegen. Der Fischfang muss für manche Arten umgehend begrenzt werden, um ein Aussterben innerhalb weniger Jahre zu verhindern. Fangnetze sind so klein zu halten und kurz nach dem Fang aus dem Wasser zu ziehen, dass Erstickungen und Zerquetschungen vermieden werden. Auch der Beifang muss gering gehalten werden, für ihn müssen Höchstgrenzen festgelegt werden. Fische sind direkt nach dem Fang aktiv zu töten. Ein Ersticken oder Ausbluten der Tiere als Tötungsmethode darf nicht toleriert werden. Auch unnötig leidverursachende Fischereitechniken wie Langleinen, Schleppnetze und Ringwaden sind zu unterbinden.


Zertifizierung, Transparenz und Überwachung

Liberale Politik gesteht dem Verbraucher eine zentrale Rolle in der Verwirklichung eines wirksamen Tierschutzregimes zu. Durch staatliche Zertifizierung und Überwachung muss daher Transparenz hergestellt werden, um eine ethische Kaufentscheidung möglich zu machen und den Wettbewerb um die beste Qualität zu erzeugen. Reine Werbesiegel und der Bio-Hype verhindern heute eine Befassung des Konsumenten mit ethischer Prioritätensetzung.

Bekanntes und einheitliches Zertifizierungssystem

Heute existieren zahlreiche Siegel und Zertifizierungen, deren Kriterien dem Verbraucher nicht bekannt sind. Wir fordern daher ein einheitliches Zertifizierungssystem, das, vergleichbar zum offiziellen Bio-Siegel, mit staatlichen Mitteln den Lebensmittelmarkt durchdringt. Hierbei sollen die ethischen Standards von der Mindestvorgabe des Gesetzes und den Empfehlungen der einzurichtenden Ethikkomission bis zum Idealbetrieb differenziert dargestellt und für den Verbraucher leicht nachzuvollziehen sein. Irreführende oder ausufernde private Siegel zur Bewerbung eines eigenen ethischen Standards sind gesetzlich an bestimmte Voraussetzungen zu knüpfen, um nicht in Konkurrenz zum staatlichen Zertifizierungssystem zu treten.

Stringente Überwachung

Die Zuständigkeit für das tierschutzrechtliche Aufsichtssystem darf nicht weiter beim Landratsamt liegen. Dessen Nähe zu den kontrollierten Betrieben führt häufig zu Interessenkonflikten und Abhängigkeit, die eine wirksame Kontrolle verhindern. Kontrollen müssen drastisch erhöht werden, auch wenn hierdurch personeller Mehrbedarf entsteht. Auch jede Dokumentation über Haltungs-, Todes- und Krankheitszahlen sowie die ordnungsgemäße Schlachtung ist stichprobenartig zu kontrollieren.

Transparenz

Ergänzend zu einem wirksamen Zertifizierungssystem fordern wir mehr Transparenz über das ethische Niveau der einzelnen Betriebe. Grobe Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben oder Beanstandung von im Rahmen einer Zertifizierung erhobenen Kriterien sind grundsätzlich im Rahmen rechtsstaatlicher Kontrolle öffentlich zu machen.


Steuerungsmaßnahmen

Zudem sind grenzüberschreitende und weltweite Steuerungsmaßnahmen unerlässlich, um die Standards zu etablieren und neue Maßstäbe zu setzen.

Nationale und europäische Kampagnen

Fleischkonsum ist ein Luxus mit Konsequenzen. 49% der jährlichen Getreideernte und 90% der Sojaernte werden zur Herstellung von Tierfutter für Nutztiere benutzt. Allein ein Rückgang des Fleischkonsums um 3% würde Ressourcen freisetzen, die eine Milliarde Menschen mehr ausgewogen ernähren könnten. 90% der Abholzung der Regenwälder resultieren aus Massentierhaltung, 60% der Futtermittel für Massentierhaltung werden aus Entwicklungsländern importiert. Massentierhaltung ist der Hauptverursacher des industriell verursachten CO2 Anstiegs, aber ebenso ein enormer Emittent von Methan und anderen Gasen insbesondere durch die Fäkalien sowie Abfälle. Daher sind neben nationalen auch europäische und weltweite Kampagnen zur Reduzierung des Fleischkonsums notwendig. Der Fokus muss dabei auf Information und Aufklärung leigen. Eine Bevormundung des Verbrauchers wie etwa durch einen gesetzlichen Vegetariertag lehnen wir ab.

Streichung von Subventionen der Europäischen Union

Etwa 40% des Haushaltes der Europäischen Union fließt in Agrarsubventionen. Dies verzerrt den Markt und sorgt für eine künstliche Verbilligung von Fleisch, Milch- und Eierprodukten. Der Export von aus dieser Marktverzerrung resultierender Überproduktion findet vorzugsweise in afrikanische Länder statt und zerstört dort lokale Märkte. Wichtige Deutsche bilaterale und EU finanzierte Projekte in der Entwicklungszusammenarbeit zur Förderung der Agrarwirtschaft werden somit wieder zunichte gemacht. Wir fordern daher die Streichung aller Subventionen der Fleischproduktion, sofern diese nicht kurzfristig eingesetzt der Erhöhung des ethischen Standards bei Haltung und Schlachtung dienen. Als einer der Hauptemmittenten sollen Betriebe der Massentierhaltung künftig in den europäischen Emmissionshandel einbezogen werden.

Internationale Vereinbarungen

Wir fordern verbindliche internationale Vereinbarungen für Haltung, Zucht und Schlachtung sowie den Fischfang. Ausnahmeklauseln, auch zu Forschungszwecken, sollen hierbei dringend vermieden werden. Auch die Justiziabilität von Verstößen soll durch die Zuständigkeit eines internationalen Schiedsgerichts mit Sanktionsmöglichkeiten gewährleistet werden.

Zölle

Um die Wirtschaftlichkeit von europäischen und deutschen Betrieben bei Einhaltung der in diesem Antrag geforderten Standards zu gewährleisten, darf es keinen Import von unethisch massenproduziertem Billigfleisch geben. Hierzu soll eine strenge Zollpolitik den politischen Willen zum Tierschutz steuernd begleiten.

Weitere Beschlüsse

Lies doch, was du willst! Unsere Schullektüre braucht ein Update

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern, die Methode der Auswahl von Schullektüren umfassend zu modernisieren und eine dementsprechende Anpassung des Bildungsplans. Grundsätzlich wollen wir...

Mein liebes Amt sag mir, was du willst, bevor ich da bin!

Häufig kommt es vor, dass Bürger und Bürgerinnen zum Amt gehen und dann enttäuscht wieder heim gehen, weil sie ein benötigtes...

Werden wir unabhängiger von China

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg wollen, dass Deutschland unabhängiger von China wird. Momentan besteht allerdings insbesondere wirtschaftlich eine massive Abhängigkeit. In einer Zeit,...
Kategorien:
Filter Beschluss Organ
Mehr anzeigen