30.04.2000

Umwelt-, Energie- und Ressourcenpolitik

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg sprechen sich gegen die Ökosteuer der rot-grünen Bundesregierung aus, die momentan nur die leeren Kassen eines desolaten Sozialversicherungssystems füllt und keine tatsächliche Verbesserung der Umweltbelastung herbeigeführt hat. Stattdessen schlagen die Jungen Liberalen Baden-Württemberg das Modell der ökologischen Marktwirtschaft vor, dass auf zwei Säulen beruht. Außerdem soll die Nutzung regenerativer Energien stark ausgebaut werden.

Ziel jungliberaler Umweltpolitik ist es die Lebensgrundlagen zukünftiger Generationen zu sichern und so Generationengerechtigkeit herzustellen. Die kommenden Generationen sollen nicht die Folgen unseres Handelns tragen müssen.


Die ökologische Marktwirtschaft

Im Modell der ökologischen Marktwirtschaft der Jungen Liberalen wird grundsätzlich zwischen der Umweltnutzung auf der einen Seite, und dem Energieverbrauch auf der anderen Seite unterschieden. Dabei wollen wir zwei Säulen einführen: Bei der ersten Säule soll die Nutzung des Faktors Umwelt zu quantifiziert und als handelbares „Produkt“ in einen Markt zu übergeführt werden. Die Umwelt soll der produzierenden Industrie nicht mehr kostenlos als freies Gut zur Verfügung stehen, sondern durch staatliche Gesamtmengenbeschränkung zu einem knappen Gut werden. Der Faktor Umwelt erhält so das, was alle knappen Güter auszeichnet: einen Preis. Die zweite Säule ist die Besteuerung des Energie- und Energieträgerverbrauchs. Diese, insbesondere für die Erfassung des privaten Bereichs wichtige Steuer, verteuert den Verbrauch von Strom, sowie von einigen Primärenergieträgern (Mineralöl, Heizöl.

Die erste Säule

Es hat sich gezeigt, dass die bisherige Umweltpolitik mit ihren Ver- und Geboten, Quoten und Genehmigungsverfahren an ihre Grenzen gestoßen ist. Umweltvergehen werden häufig nicht strafrechtlich verfolgt; darüber hinaus haben die staatlichen Auflagen ein unerträgliches Maß an Unübersichtlichkeit erlangt. Unternehmen verzichten deshalb oft auf eine Ansiedlung in der Bundesrepublik, weil alleine eine Erfassung der für sie geltenden Vorschriften zu immensen Kosten führt.

Um von den bisherigen ordnungspolitischen Mitteln der Umweltpolitik wegzukommen, beinhaltet die erste Säule die Einführung von Umweltnutzungsrechten (Lizenzen. Die bislang externen Kosten in der Produktion (Theorie der externen Kosten in der Ökonomie) sollen internalisiert werden. Das heißt, für Unternehmen wird die Emission von Kohlendioxid genauso zu einem Kostenfaktor, wie die Anschaffung einer neuen Maschine für die Produktion oder die Entsorgung des Papiermülls. Diese Tatsache führt dazu, dass Unternehmen, auch ohne staatliche Eingriffe, ein eigenes Interesse an Umweltschonung entwickeln.

Erreicht wird das durch die Ausgabe von Lizenzen (Umweltnutzungsrechten) für Emissionen, welche dann in der inländischen (besser aber in einer europäischen oder idealerweise internationalen) Volkswirtschaft gehandelt werden. Die Nutzung des Faktors Umwelt ohne Lizenz wird strafrechtlich verfolgt. Im Gegensatz zu einem öffentlichen Spielplatz, einer Parkbank, usw. wird die Nutzung dieser Güter nun von staatlicher Seite, durch die Ausgabe von Lizenzen, auf eine bestimmte Gesamtmenge festgelegt. Die Stückelung dieser Gesamtmenge in Lizenzen und die Festlegung der Menge selbst macht sie zu knappen Gütern. Der Faktor Umwelt erfährt also ökonomische Relevanz. Daher ist die Umwelt nicht länger nur ein öffentliches, sondern vor allem ein knappes Gut – ökonomisch betrachtet.

Zweifelsohne ist es nicht möglich das Lizenzmodell universal einzusetzen, und so ausnahmslos jeden Umweltverbrauch in einen Markt zu überführen. Die Jungen Liberalen halten Luftemissionen und Gewässereinleitungen für die beiden zentralen Bereiche. An erster Stelle müssen Lizenzen für Kohlendioxid-Emissionen stehen. Kohlendioxid ist einer der maßgeblichen Mitverursachers des zusätzlichen Treibhauseffekts und eine Reduktion des Ausstoßes scheint nach bisherigem Kenntnisstand unbedingt erforderlich.

Die Emissionsmenge eines Zertifikats reduziert sich innerhalb der Laufzeit um einen im voraus feststehenden Prozentsatz. Einem Unternehmen ist also von vornherein bekannt um wie viel es seine Emissionen reduzieren muss. Bei Einführung des Lizenzsystems orientiert sich der Umfang des Zertifikats für jede Unternehmung an den aktuellen gesetzlichen Vorschriften. Die Lizenzen haben eine bestimmte Laufzeit. Diese Laufzeit ist dem Bereich, den sie betreffen anzupassen. Nach Ende der Laufzeit gibt es erneut eine Ausgabe von Lizenzen. Die Gesamtemissionsmenge der Lizenzen ist bei jeder Neuausgabe kontinuierlich zu reduzieren. Es muss darauf geachtet werden, dass die Laufzeiten nicht zu kurz sind, um einen tatsächlichen Markt entstehen zu lassen. Von besonderer Wichtigkeit ist, dass keinem neuen Marktteilnehmer der Eintritt verwehrt wird. Unternehmen, welche auf die Nutzung von Lizenzen angewiesen sind, weil sie in ihren Produktionsprozessen Schadstoffe emittieren, müssen keine Steuern auf die Primärenergieträger zahlen, die sie für diese Produktionsprozesse einsetzen. Dies gilt auch für die Energieerzeuger. Ein Unternehmen, welches also Erdgas zur Produktion benötigt, braucht keine Steuern auf seinen Erdgasverbrauch zu zahlen.

Der Staat legt zu einem Stichtag die Menge der auszugebenden Lizenzen fest, die sich nach der aktuellen Emissionsmenge richtet. Diese Lizenzen werden vom Staat an einer Energiebörse ausgegeben und müssen von den jeweiligen Firmen erworben werden. Neu gegründete Unternehmen müssen notwendigen Lizenzen an dieser Energiebörse erwerben. Die Emissionsmenge wird durch die Gesamtanzahl der Lizenzen reguliert. Dadurch hat der Staat die Möglichkeit, die Emissionsmenge schrittweise zu reduzieren.

Nach der Ausgabe von Lizenzen, werden alle weiteren Entwicklungen dem Markt überlassen. Reduziert ein Unternehmen seine Emissionen nun in größerem Umfang, als die prozentuale Degression der Lizenz es vorsieht, können die quasi „überschüssigen“ lizenzierten Emissionsmengen an andere Unternehmen verkauft werden. Betriebe, die also Effizienzsteigerungen erreichen, die größer als die vorgesehene Emissionsminderung sind, und somit auf einen Teil ihrer Lizenzen nicht mehr angewiesen sind, können diese am Markt verkaufen. Zu prüfen ist, ob sich Aktienbörsen für den Handel mit Umweltlizenzen eignen. Ansonsten müssen eigene Lizenzbörsen diese Aufgabe wahrnehmen. Vorteil des Verfahrens ist deshalb, dass Unternehmen, die in umweltfreundliche Techniken investieren, am Markt belohnt werden.

Ein Unternehmen kann den gezahlten Betrag für eine auf dem Markt gehandelte Lizenz genauso wie andere Zahlungen als Kosten buchhalterisch ansetzen. Wie der Einkauf anderer Rohstoffe, handelt es sich um eine Ausgabe, die für die betriebliche Leistungserstellung von Nöten ist. Sie mindert das Betriebsergebnis. Es wird in Kauf genommen, dass am Markt Lizenzen günstig gehandelt werden, nachdem es in einigen Betrieben Effizienzsteigerungen gegeben hat. Ein solcher Marktmechanismus darf keinesfalls durch staatliche Interventionen während der Laufzeiten gestört werden. Da nach Ende der Laufzeiten die Gesamtemissionsmengen stetig reduziert werden, sind diese Preisverfälle nicht von Dauer. Per Saldo erfolgt nämlich schon deshalb eine Ressourcen- und Umweltschonung, weil die Nutzung von Umwelt zum ersten mal einen sichtbaren Preis hat, der gezahlt werden muss. Es ist davon auszugehen, dass Unternehmen ökonomisch sinnvoll arbeiten und versuchen ein Produkt möglichst inputminimal (also geringem Umweltverbrauch) herzustellen. Auch dann wenn einzelne Unternehmen, bei denen eine Ausstoßreduzierung mit höheren Grenzkosten verbunden ist, unterm Strich mehr Kohlendioxid o.ä. emittieren.

Das Lizenzsystem greift dort (und nur dort), wo ein direkter Umweltverbrauch stattfindet. Für Betriebe, die keine primären Energieträger zur Energiegewinnung einsetzen, gilt die Energieverbrauchsbesteuerung. Bei Mischformen greift das Lizenzsystem, wo es um Emissionen geht und die Energiebesteuerung, wenn es um Energieverbrauch (Strom) geht. Für alle Wirtschaftssubjekte gilt die Energiesteuer für Kraftfahrzeugstoffe.

Die zweite Säule

Für den privaten Verbrauch von Energie und natürlichen Rohstoffen ist ein Lizenzsystem unbrauchbar. Statt dessen soll es eine Besteuerung von Energie geben. Der Verbrauch von Strom und primären Energieträgern unterliegt einer Steuer. Strom aus nicht umweltbelastenden Formen der Energiegewinnung (z.B. regenerative Energien) bleibt von der Steuer ausgenommen. Die Einnahmen aus der Energie- und Energieträgersteuer gehen in den Bundeshaushalt und sollen insbesondere für Forschungsprojekte z.B. für regenerative Energien verwendet und nicht zum Stopfen von Haushaltslöchern genutzt werden. Ausnahmen von der Besteuerung wird es nicht geben. Verkehrssysteme wie der ÖPNV oder der schienengebundene Verkehr, sollen eine besondere Förderung erfahren. In die Besteuerung sind sie trotzdem einzubeziehen.

Fazit

Durch das Lizenz- und das Besteuerungsmodell wird die ökologische Marktwirtschaft auf eine breite Basis gestellt. Die Idee anstelle einer generellen Energiebesteuerung im industriellen Bereich ein Lizenzsystem anzuwenden ist sowohl ökologischer, als auch ökonomischer. Denn dort wo der tatsächliche Umweltverbrauch stattfindet, nämlich bei der Emission von Schadstoffen, greift das Gut Umwelt als Kostenfaktor. Resultat ist eine ökologische Lenkungswirkung.

Die Besteuerung soll überall dort eingesetzt werden, wo ohnehin nicht direkt die Umwelt belastet wird, also z.B. beim Stromverbrauch, oder wo ein Lizenzsystem keinen Sinn macht, also z.B. bei der Gasheizung in Privathäusern oder dem Kraftstoffverbrauch bei Pkws. Von entscheidender Bedeutung bei beiden Säulen ist ein frühzeitiges Bekanntgeben der zulässigen Gesamtemissionen, sowie der einzelnen Steuersätze. Dies führt dazu, ähnlich wie bei den EU-Abgasnormen für Pkw, dass sich Verbraucher und Industrie vorbereiten und ihr Konsum- bzw. Investitionsverhalten entsprechend anpassen. Insbesondere würde es auch die Einführung und Durchsetzung von Energiekennziffern begünstigen. Die Einnahmen aus der Energiesteuer gehen in den Bundeshaushalt. Eine Förderung regenerativer und umweltschonender Energiequellen durch das Bundesumweltministerium ist dringend notwendig. Dabei soll es sich vor allem um Investitionsförderung handeln. Neue Energieformen auf lange Zeit von Steuergeldern abhängig zu machen ist aber auf jeden Fall zu verhindern.

Trotz staatlicher Anschubfinanzierung muss die Hauptantriebskraft für den ökologischen Umbau die Wirtschaft selbst sein. Insbesondere durch das Lizenzsystem wird sie dazu animiert, alternative Formen der Energiegewinnung zu erforschen, da deren Einsatz sowohl die Opportunitätskosten für Lizenzen, als auch die Steuern beim Verbrauch von Strom auf Null setzt. Ökonomische Überlegungen (also Eigeninteresse) bewegen die Wirtschaft zum ökologischen Umbau.

Das Ordnungsrecht nimmt nach wie vor einen Platz in der Umweltpolitik ein. Auf übersichtliche Weise sind damit Verstöße gegen Mindeststandards aber auch Verstöße in Form nicht durch Lizenzen gedeckter Emissionen zu sanktionieren. Dabei dürfen die Gesetze keine leeren Drohungen sein. Es darf kein Unternehmen auf die Nichtahndung seiner Straftaten setzen können. Bei Gesetzeswidrigkeiten sind sowohl Unternehmen als auch Einzelpersonen unbedingt rechtlich zu verfolgen.


Liberalisierte Strommärkte

Die Jungen Liberalen begrüßen ausdrücklich die komplette Liberalisierung des deutschen Strommarktes. Nach der Liberalisierung der Strommärkte ist eine erneute Regulierung auf jeder Ebene abzulehnen. Dies beinhaltet auch den Import von Strom aus dem Ausland. Zwar ist erneut darauf zu drängen, dass insbesondere auch EU-Staaten wie Frankreich endlich ihre Binnenmärkte liberalisieren und Wettbewerb zulassen, es muss aber hingenommen werden, wenn deutsche Energieversorger günstigen ausländischen Strom importieren. Das Lizenzsystem hat auf im Ausland produzierten Strom keinen Einfluss.

Die Steuern auf ausländischen Strom fallen genauso an, wie auf im Inland produzierten. Für Importstrom aus rein regenerativen Netzen gilt, wie für den inländischen, eine generelle Steuerbefreiung. Dass der im Inland produzierte Strom aus regenerativen Energien einen leichten Vorteil erhält, weil auch hier solcher aus „Mischnetzen“ steuerbefreit bleibt, ist hinzunehmen. Da beim importierten Strom aus „Mischnetzen“ derzeit nicht festgestellt werden kann, ob und in welchem Umfang zu dessen Produktion regenerative Energieträger herangezogen wurden, bleibt hier eine gerechtere Lösung schwierig.

Das Stromeinspeisegesetz ist bei der Einführung des Lizenzsystems abzuschaffen. Es ist eine Marktbarriere, welche das Ziel hat den heutigen ökonomischen Nachteil regenerativer Energien gegenüber den herkömmlichen Formen der Energiegewinnung auszugleichen. Durch die Einbeziehung der ökologischen Kosten in die Energiegewinnung (diese fallen bei regenerativen Formen ja nicht an) wird dieser Nachteil bereits ausgeglichen.


Der Energiemix

Die Kernenergie

Nach Meinung der Jungen Liberalen hat die Kernenergie als Energieträger in der Bundesrepublik Deutschland keine Zukunft. Die Genehmigung weiterer Kernkraftwerke ist nicht nur wegen der fehlenden öffentlichen Akzeptanz undenkbar geworden. Die Kernenergie scheint auch aufgrund von ökonomischen Überlegungen sehr fraglich. Nicht erst seit dem Atomunfall in Japan ist die Frage auch nach der ökonomischen Absicherung dieser Form der Energiegewinnung auf der Tagesordnung. Denn keine Energieform verschleiert ihre tatsächlichen Kosten mehr als die Kernenergie. Zwei Beispiele: Die staatliche Haftungsbegrenzung der KKW-Betreiber in Höhe von 10 Milliarden DM für einen GAU ist eine höchst fragwürdige, versteckte Subventionierung. Sie ist abzuschaffen. Das Risiko ist mit bis zu 150 Mrd. DM vollständig zu versichern. Weiterhin ungeklärt ist auch die Frage der Endlagerung. Unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit und Vermeidung der Belastung zukünftiger Generationen erscheint ein Neubau von KKW’s fragwürdig. Auch bei der Endlagerung handelt es sich um externe Kosten, die durch die gebildeten Rücklagen unter Umständen nicht gedeckt werden.

Unabhängig davon bedarf es einer Lösung der Endlagerungsfrage in bezug auf den bereits angefallenen und in den kommenden Jahren anfallenden Atommüll. Die Feststellungsverfahren sowohl im Schacht Konrad, als auch im Endlager Gorleben laufen seit Jahren. Die Jungen Liberalen fordern die Verantwortlichen auf, innerhalb eines halben Jahres zu einem Ergebnis zu kommen. Sollten beide Lager als ungeeignet befunden werden, ist es nötig ein weiteres potentielles Endlager zu überprüfen. Atomkraftwerke, die vom Netz genommen werden müssen, weil die Abklingbecken überfüllt sind, kosten die Stromerzeuger und letztlich den Verbraucher viel Geld. Daher sollen Castor-Transporte wieder ermöglicht werden. Weiterhin ist natürlich der Sicherheitsaspekt für die Menschen in Deutschland ein gewichtiger Punkt. Ein „Größter Anzunehmender Unfall“ hätte in unserem dichtbesiedelten Land verheerende Folgen. Die Jungen Liberalen stellen fest, dass es in der Bevölkerung derzeit keine Mehrheit für die Atomenergie gibt. Ab sofort sind alle Anträge auf eine Betriebsgenehmigung für neue Kernkraftwerke abzulehnen.

Die Jungen Liberalen teilen nicht die Auffassung, dass man mit dieser Forderung die Augen vor den Realitäten im Rest der Welt verschließt. Zweifelsohne sind die Kernkraftwerke insbesondere in den Ländern Osteuropas und Russlands auf niedrigerem sicherheitstechnischem Niveau als deutsche Anlagen. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass auch wir keinen direkten Einfluss auf die Gesetzgebung anderer Staaten haben. Andere Staaten bauen aber nur dann sicherere Kernkraftwerke, wenn sie entweder dazu ökonomisch in der Lage sind, oder die sicherere Technik von außen subventioniert wird. Will sich Deutschland aber nicht global erpressbar machen, so kann man auch bei einem Verbleib in der Kernenergie keine signifikanten Änderungen der weltweiten Sicherheitstechnik erreichen.

Nationale Gesetzgebung (also auch ein Atomausstieg) hat nun mal die Eigenschaft nur bis zu den eigenen Grenzen zu gelten. Mit dem gleichen Argument ließe sich im Umkehrschluss auch eine ökologische Marktwirtschaft verhindern. Aber auch hier sind wir der Meinung, dass ein autonomer Schritt, ohne transnationale Abkommen, der richtige und vor allem schnellere ist. Für alle bestehenden KKW’s werden Restlaufzeiten angesetzt. Kein Kernkraftwerk soll aus politischen Gründen frühzeitig vom Netz genommen werden; es zählen allein Sicherheitsaspekte. Grundlage für die Restlaufzeit ist die Laufzeit der Betriebsgenehmigung.

Die Argumentation, man würde damit Arbeitsplätze vernichten erscheint unter den ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten ähnlich unpassend, wie der Erhalt des Kohleabbaus in Deutschland. Allein die hohen Kosten für den Bau von KKW’s sind Grund für eine hohe volkswirtschaftliche Kapitalbindung in diesem Bereich. Geld, welches per Saldo jedenfalls nicht der Erforschung neuer und der Effizienzsteigerung bestehender Energieformen zu Verfügung stand. Es wird in Zukunft aufgrund des Zwanges nach Alternativen zu suchen, zweifelsohne auch von Seiten der Industrie Anstöße geben. Sicherlich kann Politik hier Vorschläge machen. Letztlich müssen neue und andere Formen der Energieerzeugung aber aus der Wirtschaft kommen und dort Bestand haben.

Die Kohlekraft

Unter dem Gesichtspunkt des Treibhauseffektes ist die Kohlekraft sicherlich problematisch zu bewerten. Kohlendioxid trägt nach heutigen Erkenntnissen eine große Mitschuld am Klimawandel. Die Emissionen hat man aber durch das System der Umweltlizenzen sehr gut im Griff. Durch eine stetige Verringerung der Gesamtemission (die Lizenzen verteuern sich also stetig) übt man ökonomischen Druck auf die Energiewirtschaft aus, entweder die Emissionen selbst entscheidend zu verringern oder Alternativen zu erforschen. Die Jungen Liberalen bekräftigen ihre Forderung nach einem sofortigen Stop der Kohlesubventionierung. Kohleverstromung in Deutschland muss die ökonomischen und ökologischen Kosten widerspiegeln.

Die Alternativen

Eine zentrale Rolle in bezug auf umweltschonende Energiegewinnung spielt die Effizienzsteigerung. Namhafte Wissenschaftler haben bereits für 50 Produkte und Dienstleistungen gezeigt, wie gleiche Produkte und Dienstleistungen bei einem Viertel an Energieaufwand hergestellt werden können. Effizienzsteigerungen sind aber auch wegen der Internalisierung der ökologischen Kosten zu erwarten. Unternehmen haben ein betriebswirtschaftliches Eigeninteresse ihre Kosten möglichst minimal zu halten. Sie sorgen so dafür, dass Ressourcenverbrauch und Emissionen immer geringer werden. Die fortlaufende Verknappung der zulässigen Gesamtemissionsmenge trägt ein übriges dazu bei.

Darüber hinaus bieten die bekannten regenerativen Energien (Solar, Wind, Wasser, Biomasse) zweifelsohne Ansatzpunkte. Die gestiegenen Einnahmen aus der Lizenzerstausgabe und der Energiesteuer ermöglichen auch einen in Teilen staatlich finanzierten ökologischen Umbau. Schwerpunkte sind dabei auf die Finanzierung von Forschungsprojekten und die Investitionsförderung zu setzen.

Neben einzelner, zeitlich begrenzter staatlicher Förderungen, sind Finanzmittel aus der Wirtschaft unerlässlich. Insbesondere das Kapital, welches, nach und nach, bis zum endgültigen Ausstieg aus der Kernenergie frei wird kann hierzu verwendet werden. Die stromerzeugende Industrie wird in den nächsten Jahren aus eigenem Interesse vermehrt auf umweltschonende Energieformen setzen. Dabei ist es wichtig, dass die umweltpolitischen Maßnahmen (Lizenzen, Ordnungspolitik, Steuersätze) frühzeitig bekannt werden. Auch wenn es bei einer so wichtigen Frage wie der Energieversorgung in Deutschland schwierig sein mag. Grundsätzlich gilt auch hier, dass die Hauptimpulse für Alternativen aus der Wirtschaft selbst kommen müssen. Sicherlich kann der Staat Anstöße geben. Als Junge Liberale bauen wir allerdings auf Innovationen aus der Wirtschaft.

Bis zum Jahr 2040 sind nach heutigen Berechnungen und Angaben aus dem Umweltministerium ungefähr 50% der Energieversorgung in der Bundesrepublik durch umweltschonende Formen der Energiegewinnung zu decken. An diesem Ziel soll sich die staatliche Lizenz- und Steuerpolitik orientieren.

Insbesondere was den Individualverkehr betrifft, aber auch zum Einsatz für die dezentrale Energieversorgung privater Haushalte, hat die Brennstoffzelle gute Chancen. Sie ist zwar keine rein regenerative Energieform, ökologisch aber gleich zu bewerten. Die Brennstoffzelle eignet sich gut als Investitionsförderungsobjekt. Dafür können die oben angesprochenen Mittel aus dem Bundesumweltministerium verwand werden. Die energetische Verwertung von nicht-recyclebarem Restmüll kann den Energiemix in Deutschland komplettieren. Die Energie, die durch die Produktion von Gütern des täglichen Bedarfs eingesetzt worden ist, ist zu kostbar, als dass sie auf einer Müllhalde ungenutzt bleiben sollte. Auch bei der Verbrennung von Müll zur Energiegewinnung greift das Lizenzsystem.


Das Schlusswort

Die Jungen Liberalen bekennen sich zum Prinzip der Nachhaltigkeit und der Gerechtigkeit zwischen den Generationen. Ebenso wenig, wie bei der Rente, dürfen nachfolgende Generationen die Lasten unseres Wirtschaftens tragen. Deshalb ist die Nutzung der Umwelt in die Produktionskosten von heute einzubeziehen.

Die Nutzung der Kernenergie und die Emission von CO2 widerspricht dem Grundsatz der Vermeidung der Belastung zukünftiger Generationen. Vor allem aus diesem Grund ist ein schrittweiser Ausstieg von Nöten.

Die Bundesrepublik Deutschland hat als Industrienation eine besondere Verantwortung beim Erhalt der Erde. Die Jungen Liberalen bekräftigen deshalb ihre Auffassung, dass Deutschland eine Vorreiterrolle bei der nachhaltigen Energieversorgung spielen muss. Die Bundesregierung wird aufgefordert auf Internationalen Klima- und Umweltschutzkonferenzen eine globale Einführung der ökologischen Marktwirtschaft zu forcieren.

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