29.05.2021

Vereinbarkeit von Familie und Beruf – Ein liberales Konzept

Für uns Liberale ist es klar, dass es jedem Menschen in Deutschland ermöglicht werden muss, sein Leben so zu gestalten, wie er es für richtig erachtet. Aus unserer Sicht muss der Staat die Rahmenbedingungen für eine freie Entscheidung herstellen, ob man mit Kindern berufstätig sein will oder nicht. Leider sind es in der Realität meist die Mütter, die auf eine Karriere verzichten, um die Kinder der Familie zu betreuen. Oft ist dies nicht durch eine freie Entscheidung bedingt, sondern wird durch schlechte Rahmenbedingungen in der Kinderbetreuung erzwungen. Deshalb ist für uns klar, dass die Frage nach der Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch immer eine Frage der Gleichstellung der Geschlechter ist.

Deshalb wollen wir mit konkreten Lösungsvorschlägen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für alle ermöglichen. Dabei muss immer gelten:

  1. Das Individuum steht im Vordergrund. Ob und wie jemand Beruf und Familie vereinen will, muss zuallererst Entscheidung des Betroffenen seien. Ein staatlich verordnetes Idealmodell lehnen wir entschieden ab.
  2. Pädagogische Qualität in allen Bereichen der Kinderbetreuung muss sichergestellt werden. Die Maxime von „satt und sauber“ wird einem modernen Bildungssystem nicht mehr gerecht.
  3. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf kann nicht gegen, sondern mit, der freien Wirtschaft erreicht werden. Wir setzen uns dafür ein die richtigen Anreize und Rahmenbedingungen zu setzen, um gemeinsam mit der Wirtschaft eine Verbesserung der Situation für Berufstätige mit Familien zu ermöglichen.
  4. Jedes Familienmodell muss als gleichwertig betrachtet werden. Ob Regenbogen- oder Patchworkfamilie oder Alleinerziehende – niemand darf benachteiligt werden.

Kinderbetreuung

Vorschulische Bildung

In Baden-Württemberg fehlt es immer noch an einem flächendeckenden Angebot für vorschulische Kinderbetreuung. Oft sind die Wartelisten für Plätze überfüllt, gleichzeitig steigt die Anzahl der von einer pädagogischen Fachkraft zu betreuenden Kindern an Kitas und Kindergärten stetig. Das führt dazu, dass viele Erzieher sich aus diesem Berufsfeld zurückziehen, was den Fachkräftemangel deutlich verschärft. Unser Ziel ist es ein flächendeckendes Betreuungsangebot für alle Eltern von Kindern im vorschulischen Alter zu schaffen, das weiterhin hohe pädagogische Standards erfüllt. Kitas und Kindergärten sind für uns nicht nur Betreuungseinrichtungen, sondern eben auch Orte des vorschulischen Lernens und sozialer Integration. Wir verstehen sie als Bildungseinrichtungen.

Um diese Ziele zu erreichen, schlagen wir folgende Maßnahmen vor:

Finanzierung

Qualitativ hochwertige Kitas und Kindergärten brauchen eine angemessene Finanzierung. Ebenso muss die Trägervielfalt und die Entscheidungsfreiheit der Eltern immer gewahrt bleiben. Wir setzen uns deshalb dafür ein, das “Rucksackprinzip” in der Bildungsfinanzierung auch in der vorschulischen Bildung und Betreuung einzuführen.

Hierbei wird jedem Haushalt mit Kindern im vorschulischen Alter ein jährlicher Gutschein zur Verfügung gestellt. Dieser finanziert sich aus Landesmitteln und kann in den verschiedenen vorschulischen Bildungseinrichtungen eingelöst oder für zertifizierte Tageseltern eingesetzt werden. Über diesen Gutschein kann ein Teil der anfallenden Gebühren beglichen werden. So stellt man eine adäquate Finanzierung der Bildungseinrichtungen sicher und kann gleichzeitig die Wahlfreiheit der Eltern erhalten. Eine allgemein gebührenfreie vorschulische Betreuung für alle Kinder lehnen wir vorerst ab, denn es ist klar, dass darunter zuallererst die Qualität der Betreuung leiden würde.

Fachkräfte

Frühkindliche Bildung ist von essenzieller Bedeutung. Soziale und kognitive Kompetenzen können entwickelt und gefördert, Defizite ausgeglichen und Entwicklungsstörungen früh erkannt und korrigiert werden. Deshalb sollte die Betreuung in Kitas und Kindergärten zum größten Teil und vor allem unter der fachlichen Leitung ausgebildeter Erzieher oder Fachpersonal mit vergleichbarer Qualifikation geleistet werden. Momentan kann dies durch den grassierenden Fachkräftemangel in diesem Bereich nur eingeschränkt gewährleistet werden. Es wird deshalb bereits flächendeckend auf ungelernte Hilfskräfte zurückgegriffen. Ziel muss deshalb sein, mehr junge Menschen für den Beruf zu begeistern, die bereits in dem Feld Arbeitenden zu erhalten und jene, die dem Beruf trotz entsprechender Ausbildung den Rücken gekehrt haben, zurückzugewinnen.

Der erste Schritt muss die vollständige Abschaffung des Schulgeldes in Baden-Württemberg für die Erzieherausbildung sein. Pflichtpraktika im Rahmen der Ausbildung sollen in Zukunft vergütet werden. Ebenso müssen flächendeckend die Kapazitäten bei Berufsschullehrpersonal für die Erzieherausbildung ausgebaut werden. Wir streben eine einheitliche Anerkennung der Erzieherausbildung im gesamten Bundesgebiet an. Eine Akademisierung des Erzieherberufs lehnen wir entschieden ab. Das PIA-Modell der Erzieherausbildung begrüßen wir ausdrücklich und fordern dementsprechend den flächendeckenden Ausbau, insbesondere in der teilzeitigen Variante.

Entscheidend ist auch die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den frühkindlichen Bildungseinrichtungen. Deshalb fordern wir die schrittweise Verringerung des Betreuungsschlüssels auf 1:2 (U3) und 1:5 (U5). Im gleichen Schritt fordern wir für die Mitarbeiter frühkindlicher Bildungseinrichtungen jährliche verpflichtende Fort- und Weiterbildungen durch qualifizierte Träger wie beispielsweise pädagogische Hochschulen. Diese Fortbildungen werden vollständig durch das Land finanziert und organisiert.

Verpflichtendes Kindergartenjahr

Wir fordern die Einführung eines verpflichtenden letzten Kindergartenjahres. Dies soll uneingeschränkt für alle Kinder in entsprechendem Alter gelten und gebührenfrei sein. Die Gebührenausfälle hat das Land auszugleichen.

Förderung von Kindern mit besonderem Förderungsbedarf

Sprachstandserhebungen sollen nicht erst im Zuge der Einschulungsuntersuchung stattfinden, sondern bereits im Alter von drei Jahren, da für dieses Alter bereits standardisierte Erhebungsmöglichkeiten vorliegen.

Für Kinder, die gravierende Defizite im Umgang mit der deutschen Sprache haben oder die unter einer diagnostizierten Entwicklungsstörung leiden, muss der gebührenfreie Besuch einer frühkindlichen Bildungseinrichtung verpflichtend sein. Sprachstandserhebungen sollen nicht erst im Zuge der Einschulungsuntersuchung stattfinden, sondern bereits im Alter von drei Jahren, da für dieses Alter bereits standardisierte Erhebungsmöglichkeiten vorliegen.  Die Gebührenausfälle hat auch hier das Land auszugleichen.

Kindertagesstätten an Hochschulen

Wir fordern, dass das Land Baden-Württemberg ein Sonderförderungsprogramm zur Einrichtung von Kitas an Hochschulen auflegt.

Betreuung im Grundschulalter

Viele Eltern von Kindern im Grundschulalter sind dazu gezwungen, entweder gar nicht oder nur halbtags berufstätig zu sein, da es vielerorts in Baden-Württemberg an einer Nachmittagsbetreuung für Grundschüler mangelt. Unser Ziel ist es, eine pädagogisch hochwertige Nachmittagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter zu ermöglichen. Wir fordern deshalb die mittelfristige Umsetzung einer optionalen Ganztagsbetreuung.

Innerhalb der nächsten 10 Jahre muss schrittweise jede Grundschule eine Betreuung bis mindestens 17 Uhr garantieren können. Bei kleinen Grundschulen insbesondere im ländlichen Raum soll dies in 15 Jahren erreicht werden, für diese soll es auch eine Sonderförderung für das Erreichen dieser Ziele von Seiten des Landes geben. Nach dem regulären Unterricht fordern wir den Aufbau eines umfangreichen Nachmittagsprogramms. Dieses muss zu mindestens 50% ein sportliches, musisches, künstlerisches, sprachliches oder ähnlich pädagogisch wertvolles Angebot umfassen. Ebenso wollen wir die Förderung von Kindern mit Defiziten im Gebrauch der deutschen Sprache, Lernschwächen oder anderweitigen Entwicklungsstörungen integrieren.

Um ein hochwertiges Angebot sicherzustellen, fordern wir Kooperationen mit Einrichtungen des öffentlichen Lebens, wie Vereinen, Musikschulen, Kultureinrichtungen, Hochschulen etc. Dabei müssen diese eine entsprechende Aufwandsentschädigung erhalten. So sollten beispielsweise Vereine den entsprechenden Vereinsbeitrag pro teilnehmendes Kind von Landesseite erstattet bekommen. Die Förderung der großen Kulturinstitutionen (“kulturelle Leuchttürme”) soll künftig an die Schaffung von Angeboten zur kulturellen Früherziehung gebunden sein.

Hausaufgabenbetreuung oder Ähnliches können diese Angebote zusätzlich abrunden.

Um die Schulen bei der Einführung dieses Konzeptes zu unterstützen, wollen wir in jeder Grundschule eine neue Planstelle für eine Verwaltungsfachkraft einführen, die diesen Bereich koordiniert und organisiert. Ebenso müssen zusätzliche Planstellen für qualifiziertes Betreuungspersonal geschaffen werden. Auch der unterstützende Einsatz von Lehramtsstudenten und FSJlern kann hier helfen.

Betreuung an weiterführenden Schulen

Auch an weiterführenden Schulen sprechen wir uns für eine optionale Ganztagsbetreuung aus. An Gymnasien, Realschulen, Werkrealschulen und Gemeinschaftsschulen fordern wir in den nächsten zehn Jahren ein Betreuungsangebot für alle Schüler bis zur 9. Klasse bis mindestens 17 Uhr einzurichten. Auch hier soll mindestens 50% des Nachmittagsangebots einen hohen pädagogischen Standard erfüllen. Neben den originär schulischen AG-Angeboten fordern wir auch hier die Kooperation mit Einrichtungen des öffentlichen Lebens, wie Vereinen, Musikschulen, Kultureinrichtungen, Hochschulen etc.

Besonders an vielen Real- und Werkrealschulen gibt es oft einen Mangel an pädagogisch wertvollen extracurricularen Angeboten. Damit sich dies nicht auch im angedachten Nachmittagsbetreuungsangebot widerspiegelt, wollen wir hier einen Sonderfördertopf des Landes einrichten und eine zentrale Beratungsstelle, die Best-Practice Maßnahmen und Angebote sammelt und weitergibt.

Um den gesteigerten Organisationsaufwand der Schulen aufzufangen, fordern wir auch für alle weiterführenden Schulen die Einführung einer Planstelle für eine Verwaltungsfachkraft, die das Nachmittagsprogramm koordiniert.

Arbeit flexibel denken

Die Digitalisierung der Wirtschaft ermöglicht eine flexible Arbeitsgestaltung für Eltern und Familien oder sogar neue Jobmodelle wie das Jobsharing. Mehr Flexibilität, insbesondere für Alleinerziehende, kann durch eine Reform der Arbeitszeitsouveränität erreicht werden. Statt wie bisher eine allgemeingültige tägliche Höchstarbeitszeit, fordern wir die Umstellung auf eine Wochenarbeitszeit. Das Homeoffice ermöglicht flexibles Arbeiten in nie dagewesenem Ausmaß. Wir fordern daher die rechtlichen Hürden für diese Arbeitsform zu beseitigen. Die Ausgaben des Arbeitnehmers für das Home-Office-Modell müssen dabei steuerlich absetzbar sein. Ein staatlich garantiertes Recht auf Homeoffice lehnen wir dagegen entschieden ab, da diese Arbeitsform im Ermessen des Arbeitgebers liegen sollte und nicht pauschal für alle Berufsfelder gefordert werden kann. Wir fordern daher einen ordnungspolitischen Rahmen für neue Modelle von Arbeit und Unternehmertum, um bestehende Unsicherheiten zu beseitigen und vielfältige Modelle der digitalen Arbeit zu ermöglichen.

Die Gültigkeit dieses Beschlusses ist auf 10 Jahre begrenzt. sozialen Folgen einer Elternschaft zu fürchten, fordern wir eine Ergänzung im §18 BEEG dahingehend, den Kündigungsschutz für eine genommene Elternzeit bis auf 12 Monate nach Beendigung einer solchen zu erweitern. Um insbesondere keine sozialen Folgen einer Elternschaft zu fürchten, fordern wir eine Ergänzung im §18 BEEG dahingehend, den Kündigungsschutz für eine genommene Elternzeit bis auf 12 Monate nach Beendigung einer solchen zu erweitern.

Die Gültigkeit dieses Beschlusses ist auf 10 Jahre begrenzt.

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