Der Landesarbeitskreis Gesundheit ist 2017 mit zwei Fragen neu gestartet:
Erstens: Inwiefern hat der Staat ein berechtiges Interesse an der Gesundheit seiner Bevölkerung, und welche Maßnahmen werden dadurch gerechtfertigt? Dieser Komplex umfasst zum Beispiel die Drogenpolitik, aber auch das System der gesetzlichen Krankenkassen.
Zweitens: Wie können wir beeinträchtigten Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtern? Der Begriff „beeinträchtigt“ ist dabei sehr weit gefasst und schließt auch Menschen mit psychischen Störungen, mit Behinderungen und alte Menschen ein.
Natürlich sind auch Anregungen, die über diese zwei Fragen hinausgehen jederzeit willkommen.
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Bei Fragen zum Landesarbeitskreis steht dir sein Leiter gerne zur Verfügung.
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