Private Altersvorsorge nach Schweizer Vorbild

Die Jungen Liberalen Baden Württemberg sind der Überzeugung, dass ein angemessener Lebensstandard im Alter elementar für einen Sozialstaat, wie den der Bundesrepublik Deutschland ist. Neben der gesetzlichen Rente wird private Vorsorge hierfür einen immer wichtigeren Stellenwert einnehmen. Zwar wird diese auch heute schon mit Zuschüssen und Steuervergünstigungen gefördert, jedoch sind die dahinterstehenden Produkte sehr kostenintensiv und haben ein schlechtes Kosten-Nutzen-Verhältnis. Besser macht es in dieser Hinsicht die Schweiz, welche mithilfe der „3a-Säule“ eine breite Vielfalt an Anlageprodukten steuerlich begünstigt. Die Bandbreite reicht dabei von risikoarmen Anlagemöglichkeiten wie Sparpolicen mit fester Verzinsung, bis zu risikoreicheren Anlagen wie reinen Aktienfonds. Zugriff erhält man auf diesen Betrag dann in der Regel im Zeitraum von fünf Jahren vor bis fünf Jahren nach Erreichen desregulären Renteneintrittsalters. Erst zu diesem Zeitpunkt fällt eine Besteuerung der Erträge an, was einen Steuervorteil für langfristige Anleger schafft, welche für ihr Alter vorsorgen wollen.

Da vor allem die heute junge Generation geringe Renten zu erwarten hat, sollte es schnellstmöglich eine kostengünstige und selbstbestimmte Möglichkeit geben auch privat  für sein Alter vorzusorgen. Aus diesem Grund fordern wir dieses Modell auch auf Deutschland zu übertragen. Der Maximalbetrag für die jährlich möglichen Einzahlungen mit Steuervorteilen sollte bei Angestellten bei bis zu 7.000 Euro und bei Selbständigen bei bis zu 14.000 Euro pro Jahr liegen und jährlich an die Inflation angepasst werden.

Deshalb fordern die jungen Liberalen Baden-Württemberg, dass folgende Produkte von der Steuer abgesetzt werden können, sofern sie auf einem speziellen Konto verwaltet werden oder in einem Vertrag angelegt sind, worauf nur unter bestimmten Voraussetzungen zugegriffen werden darf.

– Konten mit Verzinsung

 – Aktive und passive Fonds

 – Sparpolicen mit festem Zins

 – Fondgebundene Policen

 – Risikoversicherungen

Ausgezahlt werden kann der ersparte Betrag in folgenden Fällen:

 – Altersbedingt: fünf Jahre vor, bis fünf Jahre nach erreichen des regulären
 Renteneintrittsalters

– bei Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum

 – bei Auswanderung

 – bei Tod

Die Gültigkeit des Antrags ist auf 5 Jahre beschränkt.

Kein Geld für Menschenhass: Probier’s mal mit Gemütlichkeit!

Wir Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern ein Umdenken in der Planung städtischer und kommunaler Räume. Wir fordern, dass bei Planung und Bau öffentlicher Objekte und Anlagen, wie zum Beispiel Sitzgelegenheiten oder Freiflächen, nicht auf Defensive Architektur zurückgegriffen wird. Außerdem sollen staatliche Maßnahmen unterlassen werden, die das Ziel verfolgen, Obdachlose von ihren Lebensmittelpunkten zu vertreiben. Perspektivisch fordern wir die Erweiterung des Angebots an Wohnungslose Menschen. Nur durch einfach zugängliche Unterbringungsmöglichkeiten ist das Problem der Obdach-und Wohnungslosigkeit langfristig zu lösen.

Öffentliche Anlagen sollen künftig als positive, offene Räume für alle Mitbürger und Mitbürgerinnen konzipiert werden.

Die Gültigkeit dieses Antrages ist auf zehn Jahre beschränkt.

40 Jahre alte Hardware – Das Update für unsere Pflege!

1. Ausbildung

Die Jungen Liberalen lehnen die generalisierte Ausbildung der Pflegeberufe ab. Viele kleinere Schulen für Altenpflege können den neuen Anforderungen einer generalisierten Ausbildung nicht nachkommen.

2. Arbeitswesen

Gerade im Rahmen der Coronakrise hat die Belastung für Pflegekräfte enorm zugenommen. Die Jungen Liberalen setzen sich daher für eine sukzessive Steigerung des Pflegeschlüssels ein um die Pflegekräfte in Alten sowie Krankenpflege mit steigenden Personalzahlen nachhaltig zu entlasten. Ebenso fordern wir die Vereinheitlichung dieser auf einen einzigen bundesweit gültigen Pflegeschlüssels. Zudem fordern wir die rechtliche Anpassung medizinischer Tätigkeiten, welche heute bereits von Pflegekräften durchgeführt werden, allerdings rechtlich in einer Grauzone liegen. Das bedeutet für uns, dass der Gesetzgeber eindeutig festzulegen hat welche Tätigkeiten übernommen werden dürfen und welche nicht. Dabei möchten wir insbesondere die Expertise von Pflegern und Medizinern beanspruchen welche tagtäglich mit betroffenen Abläufen konfrontiert werden.

3. Vergütung

Die Jungen Liberalen setzen sich für die Schaffung von Tarifverträgen in der Pflege ein. Darüber hinaus muss die Deckelung der Vergütungssteigerungen im Pflegebereich abgeschafft werden.

4. Bewusstsein und Anreiz für die Pflege schaffen

Die Pflege verdient, als eigenständiger Leistungsbereich im Gesundheitswesen gewürdigt zu werden. Wir setzen uns für die Beibehaltung des Sozialpraktikums während der Schulzeit ein und möchten zudem Auszubildenden in der Pflege durch unterstützende Maßnahmen angelehnt an das Modell des Liberalen Bürgergelds finanzielle Vorteile bieten.

5. Fachkräftemangel durch gezielte Zuwanderung ausgleichen

Kurzfristig lässt sich das Personalproblem in der Pflege nicht durch eigene Pflegekräfte aus Deutschland ausgleichen, weshalb es ein einfacheres Integrationsmodell für ausländische Fachkräfte geben muss. Dies betrifft v.a. die nicht – europäischen Fachkräfte, die einen einfacheren Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erhalten sollten als dies momentan der Fall ist. So sollen ausländische Abschlüsse leichter anerkannt werden und entsprechend bewertet werden. Ausländische Mitarbeiter sollen dadurch keinerlei Nachteile gegenüber ihrem deutschen Kollegen haben.

6. Pflegekammer auf Landesebene/Bundesebene

Die Jungen Liberalen lehnen die Schaffung einer Pflegekammer auf Landesebene/Bundesebene ab. Da dieser keinerlei Einfluss auf Tarifverhandlungen oder Qualitätssicherung innerhalb des Pflegeberufs hat und gleichzeitig verpflichtend für alle ist, hemmt sie die individuelle Entfaltung innerhalb der Berufsgruppe.

Die Gültigkeit dieses Beschlusses ist auf zehn Jahre beschränkt.

Für eine liberale und evidenzbasierte Prostitutionspolitik

Die Berufsfreiheit ist integraler Teil einer liberalen Gesellschaft. Dies gilt auch für das Ausüben von Prostitution. Daher setzen sich die Jungen Liberalen Baden-Württemberg gegen ein Sexkaufverbot und für den Erhalt der Berufsfreiheit von Prostituierten in Deutschland ein.

Im politischen Diskurs über Prostitution sehen wir uns aktuell mit einem Differenzierungsproblem konfrontiert. Prostitution wird mit Zwangsprostitution und Menschenhandel gleichgesetzt und zudem erfahren sexuelle Dienstleister:innen eine enorme Entmündigung und Stigmatisierung, wie beispielsweise durch leichtfertige Zuschreibungen psychischer Instabilität.

Daher fordern wir als Junge Liberale Baden-Württemberg zuvörderst einen differenzierten Umgang mit verschiedenartigen Phänomenen innerhalb dieser Berufsbranche. Hierzu wollen wir zwischen den folgenden Themenfeldern unterscheiden:

  1. Freiwillige Prostitution
  2. Armutsprostitution
  3. Menschenhandel mit dem Zweck der sexuellen Ausbeutung

Im Allgemeinen ist die Prostitution als sozio-ökonomisches Phänomen schlecht untersucht. Beispielsweise reichen die Schätzungen über die Anzahl der Prostituierten in Deutschland von 170.000 bis 400.000. Ein solches Forschungsdefizit erschwert eine evidenzbasierte Prostitutionspolitik nicht nur, sondern steht dieser diametral gegenüber und begünstigt politische Willkür. Dies verhindert nicht zuletzt lösungsorientierte Maßnahmen, die der gesellschaftlichen Praxis zu Gute kämen.

Daher fordern wir, unabhängig von gezielten Maßnahmen für die oben genannten Schwerpunktbereiche:

  • die Ausschreibung eines interdisziplinären (vorrangig qualitativ arbeitenden) Forschungsprojekts zur Prostitution in Deutschland, welches sich an dem bewährten Modell des Sonderforschungsbereichs der DFG orientiert.

1. Freiwillige Prostitution

Bis eine fundierte Forschungslage existiert, sind die zahlreichen Restriktionen im aktuellen Prostitutionsschutzgesetz als gewagte Gratwanderung bis hin zur politischen Willkür kritisch zu beurteilen. Ein zentraler Aspekt dieses Gesetzes ist die Schaffung eines enormen bürokratischen Apparats zur Kontrolle von Sexarbeiter:innen und anderen erotischen Dienstleister:innen. Dazu gehört unter anderem die sogenannte Melde- und Beratungspflicht. Aufgrund der bedrückenden Stigmatisierung, welche noch immer mit der Prostitution einhergeht, ist die anonyme Ausübung dieses Gewerbes eine unverzichtbare Grundvoraussetzung für viele Prostituierte. Daher treibt die aktuelle Praxis mit  zentralen Melderegistern Prostituierte aus sicheren Etablissements wie legalen Bordellen in die unsichere Illegalität. Ähnlich verhält es sich mit der regelmäßigen Beratungspflicht, für welche in manchen Bundesländern sogar eine verpflichtende Gebühr erhoben wird.

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern daher:

  • die Abschaffung der Meldepflicht, der Beratungspflicht und allen Implikationen einer ausbleibenden Anmeldung als Prostituierte.
  • eine verstärkte Finanzierung lokaler Beratungsangebote und in diesem Rahmen auch ein freiwilliges Meldegebot, welches durch die beratenden Institutionen beworben werden soll.
  • den Erhalt einer Pluralität von Unternehmensmodellen, da die Anpassung der Rahmenbedingungen und die damit verbundenen Anforderungen der beruflichen Ausübung im Feld erotischer und sexueller Dienstleistungen an die individuellen Lebensgegebenheiten möglich sein muss.

Unser Ziel ist es, berufliche Gleichstellung der Prostitution zu gewährleisten. Damit muss eine Form von Flexibilität der Rahmenbedingungen einhergehen, in der man auf die spezifischen Gegebenheiten einer Branche eingehen kann.

2. Armutsprostitution

Auch Armutsprostitution wird oft als Totschlagargument für ein generelles Sexkaufverbot angeführt. Soziale Realität ist jedoch, dass die Entscheidung für einen bestimmten Beruf aus Armutsgründen immer noch eine Entscheidungsoption darstellt und daher auch politisch zu akzeptieren und mindestens zu billigen ist. Ungeachtet dessen muss auch für Sexarbeiter:innen, die sich aus Armut für den Beruf entschieden haben eine Infrastruktur geschaffen werden, die mittel- und langfristige Umstiegsmöglichkeiten offeriert und gemeinsam mit den Betroffenen erarbeitet. Daher ist auch für diese Personengruppe  die Schaffung adäquater Beratungsangebote essentiell. Der hier stattfindende Austausch kann neue Perspektiven generieren, den Gang zu Behörden unterstützen bzw. erleichtern und auf die individuellen Bedürfnisse der Betroffenen eingehen. Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern daher:

  • ein spezifisches Beratungsangebot, das auf die Situation von sogenannten “Armutsprostituierten” ausgerichtet ist.
  • die Schaffung von Umstiegshilfen, die Bildungsoptionen vermittelt und administrative Unterstützung für diese Personen anbietet.

Gemäß § 18 Abs. 2 Ziff. 7 ProstSchG (BGBl. I S. 2372) gilt für Prostituierte in Deutschland ein Übernachtungsverbot, welches dazu führt, dass die Prostituierten, welche legal arbeiten wollen, ihren eigenen Wohnraum und eine zusätzliche Arbeitsstätte finanzieren müssen. Das ist für viele nicht finanzierbar, insbesondere für sogenannte “Armutsprostituierte”, weshalb sie aufgrund dieses künstlich geschaffenen wirtschaftlichen Zwangs beginnen illegal und daher in unsicheren Milieus zu unfairen Bedingungen zu arbeiten. Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern daher:

  •  die Abschaffung des Übernachtungsverbots für Sexarbeiter:innen.

3. Menschenhandel mit dem Zweck der sexuellen Ausbeutung

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern ein strenges und konsequentes Vorgehen gegen Menschenhandel auf Landes- und Bundesebene. Wir fordern daher:

  • die Schaffung verstärkter Kapazitäten in der Exekutive zur zielgerichteten Verfolgung von Menschenhandel.
  • die Förderung von Programmen zur Prävention von Menschenhandel mit dem Zweck der sexuellen Ausbeutung. Spezielle Beratungsangebote und Sensibilisierungsprogramme können auch hier ein wichtiges Instrumentarium darstellen.

Die Gültigkeit dieses Beschlusses ist auf zehn Jahre beschränkt.

Verhütung für alle in Ausbildung ermöglichen

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern, dass die Kostenübernahme wissenschaftlich erprobter Verhütungsmittel (u.a. gemäß §24a SGB V) erheblich ausgeweitet wird.

Dabei fordern wir konkret:

  • die Ausweitung der Kostenübernahme auf alle Personen, die sich in Ausbildung befinden, und damit gleichzeitig die Abschaffung der derzeitigen pauschalen Altersgrenze,
  • die vollständige Kostenübernahme auch von Langzeit-Verhütungsmitteln (z.B. Spirale), bei denen der Schutz z.B. im Einzelfall über die Ausbildungszeit hinweg fortbesteht,
  • die Einführung einer vollständigen Kostenübernahme und damit gleichzeitig die Abschaffung der Pflicht von zu leistenden Eigenanteilen, die aktuell i.d.R. ab Volljährigkeit anfallen und
  • die Ausweitung der Kostenübernahme um weitere gewöhnliche Verhütungsmittel (z.B. Kondome) und damit gleichzeitig u.a. das Schaffen einer Verhütungsmöglichkeit für Männer. Bei einer Ausweitung der Kostenübernahme um weitere gewöhnliche Verhütungsmittel ist – bei Bedarf – auf angemessene Mengenbeschränkungen zurückzugreifen.

Die Gültigkeit dieses Beschlusses ist auf zehn Jahre beschränkt.

Für ein freies Geschäft – Unisextoiletten ermöglichen

Die Jungen Liberalen fordern, dass bei öffentlichen Neubauten neben den geschlechterspezifischen Toiletten noch zusätzlich Unisextoiletten bereitgestellt werden sollen.

Darüber hinaus fordern wir, die Gesetzeslage dahingehend anzupassen, dass Gäste- und Kundentoiletten nicht geschlechterspezifisch bereitgestellt werden müssen.

Die Gültigkeit dieses Beschlusses ist auf zehn Jahre beschränkt.

Für eine moderne Sportpolitik in Baden-Württemberg

Der Sport zeigt uns unsere Grenzen. Durch sportliche Wettbewerbe lernen wir, Regeln zu beachten und einmal mehr aufzustehen als hinzufallen. Sport hilft dabei, das 1×1 unserer Gesellschaft zu erlernen und zu verstehen was Fairness, Respekt und Toleranz im Umgang miteinander bedeutet. Im Sport wachsen wir über uns hinaus und sind ein Beispiel für andere und die kommenden Generationen.

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern daher:

Eine höhere Wertschätzung der Ehrenamtlichen im Amateur- und Breitensport halten wir für dringend notwendig. Wer in seiner Freizeit anderen Menschen und insbesondere Kindern dabei hilft sportlich tätig zu sein und eine Vorbildfunktion mit hohem persönlichem Einsatz übernimmt, der hat die Anerkennung der Gesellschaft verdient. Daher unterstützen wir den Solidarpakt Sport, der neben dem Breiten- auch den Spitzensport unterstützt. Ebenso fordern wir das generell Auszubildende und Studierende der Dualen Hochschule wie alle anderen einen Anspruch auf Bildungszeit von 5 Tagen pro Kalenderjahr haben und nicht wie bisher von 5 Tagen für die Gesamtdauer der Ausbildung. Es sind gerade diese Altersgruppen, die man als zukünftige Trainer und Betreuer gewinnen und fördern muss. Ebenso sollen Arbeitgeber besonders gefördert werden, die im besonderem Maße Ihre Mitarbeiter zum ehrenamtlichen Engagement animieren und hierbei unterstützen.

Wir fordern von der Landesregierung eine bessere finanzielle Unterstützung der Kommunen bei der Sanierung der Schwimmbäder im Land. Viele Kommunen sind derzeit finanziell damit überlastet, die meist in den 1970er Jahren gebauten Frei- und Hallenbäder zu sanieren. Ebenso können insbesondere viele ärmere Kommunen sich den Betrieb von Schwimmbädern nicht mehr leisten. Die Folge sind Einschränkungen der Lebensqualität der Bürger und dass über die Hälfte der Kinder unter 8 Jahren nicht mehr schwimmen können. Zudem sollte nach den gewaltsamen Zwischenfällen in vielen baden-württembergischen Schwimmbädern ein runder Tisch mit Konzepten für ein sicheres Schwimmbad ohne Stacheldraht oder Polizeipatrouillen von Land und Kommunen installiert werden, um für den kommenden Sommer vorbereitet zu sein.

Bei genereller Sanierung der Sportstätten fordern wir eine vereinfachte Beantragung von Fördermitteln durch die Kommunen. Vereinfachte und unbürokratischere Verfahren kommen allen Bürgern zugute und fördern auch die Bewerbungsbereitschaft der Kommunen. In diesem Zusammenhang sollen Beihilfen zum Neubau oder der Renovierung von kommerziell betriebenen Stadien oder “Rettungsaktionen” der öffentlichen Hand für durch eigenes Verschulden in finanzielle Schieflage geratene Vereinen nur unter strengen Auflagen und hohen Sicherheiten möglich sein.

Die Gültigkeit dieses Beschlusses ist auf zehn Jahre beschränkt.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf – Ein liberales Konzept

Für uns Liberale ist es klar, dass es jedem Menschen in Deutschland ermöglicht werden muss, sein Leben so zu gestalten, wie er es für richtig erachtet. Aus unserer Sicht muss der Staat die Rahmenbedingungen für eine freie Entscheidung herstellen, ob man mit Kindern berufstätig sein will oder nicht. Leider sind es in der Realität meist die Mütter, die auf eine Karriere verzichten, um die Kinder der Familie zu betreuen. Oft ist dies nicht durch eine freie Entscheidung bedingt, sondern wird durch schlechte Rahmenbedingungen in der Kinderbetreuung erzwungen. Deshalb ist für uns klar, dass die Frage nach der Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch immer eine Frage der Gleichstellung der Geschlechter ist.

Deshalb wollen wir mit konkreten Lösungsvorschlägen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für alle ermöglichen. Dabei muss immer gelten:

  1. Das Individuum steht im Vordergrund. Ob und wie jemand Beruf und Familie vereinen will, muss zuallererst Entscheidung des Betroffenen seien. Ein staatlich verordnetes Idealmodell lehnen wir entschieden ab.
  2. Pädagogische Qualität in allen Bereichen der Kinderbetreuung muss sichergestellt werden. Die Maxime von „satt und sauber“ wird einem modernen Bildungssystem nicht mehr gerecht.
  3. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf kann nicht gegen, sondern mit, der freien Wirtschaft erreicht werden. Wir setzen uns dafür ein die richtigen Anreize und Rahmenbedingungen zu setzen, um gemeinsam mit der Wirtschaft eine Verbesserung der Situation für Berufstätige mit Familien zu ermöglichen.
  4. Jedes Familienmodell muss als gleichwertig betrachtet werden. Ob Regenbogen- oder Patchworkfamilie oder Alleinerziehende – niemand darf benachteiligt werden.

Kinderbetreuung

Vorschulische Bildung

In Baden-Württemberg fehlt es immer noch an einem flächendeckenden Angebot für vorschulische Kinderbetreuung. Oft sind die Wartelisten für Plätze überfüllt, gleichzeitig steigt die Anzahl der von einer pädagogischen Fachkraft zu betreuenden Kindern an Kitas und Kindergärten stetig. Das führt dazu, dass viele Erzieher sich aus diesem Berufsfeld zurückziehen, was den Fachkräftemangel deutlich verschärft. Unser Ziel ist es ein flächendeckendes Betreuungsangebot für alle Eltern von Kindern im vorschulischen Alter zu schaffen, das weiterhin hohe pädagogische Standards erfüllt. Kitas und Kindergärten sind für uns nicht nur Betreuungseinrichtungen, sondern eben auch Orte des vorschulischen Lernens und sozialer Integration. Wir verstehen sie als Bildungseinrichtungen.

Um diese Ziele zu erreichen, schlagen wir folgende Maßnahmen vor:

Finanzierung

Qualitativ hochwertige Kitas und Kindergärten brauchen eine angemessene Finanzierung. Ebenso muss die Trägervielfalt und die Entscheidungsfreiheit der Eltern immer gewahrt bleiben. Wir setzen uns deshalb dafür ein, das “Rucksackprinzip” in der Bildungsfinanzierung auch in der vorschulischen Bildung und Betreuung einzuführen.

Hierbei wird jedem Haushalt mit Kindern im vorschulischen Alter ein jährlicher Gutschein zur Verfügung gestellt. Dieser finanziert sich aus Landesmitteln und kann in den verschiedenen vorschulischen Bildungseinrichtungen eingelöst oder für zertifizierte Tageseltern eingesetzt werden. Über diesen Gutschein kann ein Teil der anfallenden Gebühren beglichen werden. So stellt man eine adäquate Finanzierung der Bildungseinrichtungen sicher und kann gleichzeitig die Wahlfreiheit der Eltern erhalten. Eine allgemein gebührenfreie vorschulische Betreuung für alle Kinder lehnen wir vorerst ab, denn es ist klar, dass darunter zuallererst die Qualität der Betreuung leiden würde.

Fachkräfte

Frühkindliche Bildung ist von essenzieller Bedeutung. Soziale und kognitive Kompetenzen können entwickelt und gefördert, Defizite ausgeglichen und Entwicklungsstörungen früh erkannt und korrigiert werden. Deshalb sollte die Betreuung in Kitas und Kindergärten zum größten Teil und vor allem unter der fachlichen Leitung ausgebildeter Erzieher oder Fachpersonal mit vergleichbarer Qualifikation geleistet werden. Momentan kann dies durch den grassierenden Fachkräftemangel in diesem Bereich nur eingeschränkt gewährleistet werden. Es wird deshalb bereits flächendeckend auf ungelernte Hilfskräfte zurückgegriffen. Ziel muss deshalb sein, mehr junge Menschen für den Beruf zu begeistern, die bereits in dem Feld Arbeitenden zu erhalten und jene, die dem Beruf trotz entsprechender Ausbildung den Rücken gekehrt haben, zurückzugewinnen.

Der erste Schritt muss die vollständige Abschaffung des Schulgeldes in Baden-Württemberg für die Erzieherausbildung sein. Pflichtpraktika im Rahmen der Ausbildung sollen in Zukunft vergütet werden. Ebenso müssen flächendeckend die Kapazitäten bei Berufsschullehrpersonal für die Erzieherausbildung ausgebaut werden. Wir streben eine einheitliche Anerkennung der Erzieherausbildung im gesamten Bundesgebiet an. Eine Akademisierung des Erzieherberufs lehnen wir entschieden ab. Das PIA-Modell der Erzieherausbildung begrüßen wir ausdrücklich und fordern dementsprechend den flächendeckenden Ausbau, insbesondere in der teilzeitigen Variante.

Entscheidend ist auch die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den frühkindlichen Bildungseinrichtungen. Deshalb fordern wir die schrittweise Verringerung des Betreuungsschlüssels auf 1:2 (U3) und 1:5 (U5). Im gleichen Schritt fordern wir für die Mitarbeiter frühkindlicher Bildungseinrichtungen jährliche verpflichtende Fort- und Weiterbildungen durch qualifizierte Träger wie beispielsweise pädagogische Hochschulen. Diese Fortbildungen werden vollständig durch das Land finanziert und organisiert.

Verpflichtendes Kindergartenjahr

Wir fordern die Einführung eines verpflichtenden letzten Kindergartenjahres. Dies soll uneingeschränkt für alle Kinder in entsprechendem Alter gelten und gebührenfrei sein. Die Gebührenausfälle hat das Land auszugleichen.

Förderung von Kindern mit besonderem Förderungsbedarf

Sprachstandserhebungen sollen nicht erst im Zuge der Einschulungsuntersuchung stattfinden, sondern bereits im Alter von drei Jahren, da für dieses Alter bereits standardisierte Erhebungsmöglichkeiten vorliegen.

Für Kinder, die gravierende Defizite im Umgang mit der deutschen Sprache haben oder die unter einer diagnostizierten Entwicklungsstörung leiden, muss der gebührenfreie Besuch einer frühkindlichen Bildungseinrichtung verpflichtend sein. Sprachstandserhebungen sollen nicht erst im Zuge der Einschulungsuntersuchung stattfinden, sondern bereits im Alter von drei Jahren, da für dieses Alter bereits standardisierte Erhebungsmöglichkeiten vorliegen.  Die Gebührenausfälle hat auch hier das Land auszugleichen.

Kindertagesstätten an Hochschulen

Wir fordern, dass das Land Baden-Württemberg ein Sonderförderungsprogramm zur Einrichtung von Kitas an Hochschulen auflegt.

Betreuung im Grundschulalter

Viele Eltern von Kindern im Grundschulalter sind dazu gezwungen, entweder gar nicht oder nur halbtags berufstätig zu sein, da es vielerorts in Baden-Württemberg an einer Nachmittagsbetreuung für Grundschüler mangelt. Unser Ziel ist es, eine pädagogisch hochwertige Nachmittagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter zu ermöglichen. Wir fordern deshalb die mittelfristige Umsetzung einer optionalen Ganztagsbetreuung.

Innerhalb der nächsten 10 Jahre muss schrittweise jede Grundschule eine Betreuung bis mindestens 17 Uhr garantieren können. Bei kleinen Grundschulen insbesondere im ländlichen Raum soll dies in 15 Jahren erreicht werden, für diese soll es auch eine Sonderförderung für das Erreichen dieser Ziele von Seiten des Landes geben. Nach dem regulären Unterricht fordern wir den Aufbau eines umfangreichen Nachmittagsprogramms. Dieses muss zu mindestens 50% ein sportliches, musisches, künstlerisches, sprachliches oder ähnlich pädagogisch wertvolles Angebot umfassen. Ebenso wollen wir die Förderung von Kindern mit Defiziten im Gebrauch der deutschen Sprache, Lernschwächen oder anderweitigen Entwicklungsstörungen integrieren.

Um ein hochwertiges Angebot sicherzustellen, fordern wir Kooperationen mit Einrichtungen des öffentlichen Lebens, wie Vereinen, Musikschulen, Kultureinrichtungen, Hochschulen etc. Dabei müssen diese eine entsprechende Aufwandsentschädigung erhalten. So sollten beispielsweise Vereine den entsprechenden Vereinsbeitrag pro teilnehmendes Kind von Landesseite erstattet bekommen. Die Förderung der großen Kulturinstitutionen (“kulturelle Leuchttürme”) soll künftig an die Schaffung von Angeboten zur kulturellen Früherziehung gebunden sein.

Hausaufgabenbetreuung oder Ähnliches können diese Angebote zusätzlich abrunden.

Um die Schulen bei der Einführung dieses Konzeptes zu unterstützen, wollen wir in jeder Grundschule eine neue Planstelle für eine Verwaltungsfachkraft einführen, die diesen Bereich koordiniert und organisiert. Ebenso müssen zusätzliche Planstellen für qualifiziertes Betreuungspersonal geschaffen werden. Auch der unterstützende Einsatz von Lehramtsstudenten und FSJlern kann hier helfen.

Betreuung an weiterführenden Schulen

Auch an weiterführenden Schulen sprechen wir uns für eine optionale Ganztagsbetreuung aus. An Gymnasien, Realschulen, Werkrealschulen und Gemeinschaftsschulen fordern wir in den nächsten zehn Jahren ein Betreuungsangebot für alle Schüler bis zur 9. Klasse bis mindestens 17 Uhr einzurichten. Auch hier soll mindestens 50% des Nachmittagsangebots einen hohen pädagogischen Standard erfüllen. Neben den originär schulischen AG-Angeboten fordern wir auch hier die Kooperation mit Einrichtungen des öffentlichen Lebens, wie Vereinen, Musikschulen, Kultureinrichtungen, Hochschulen etc.

Besonders an vielen Real- und Werkrealschulen gibt es oft einen Mangel an pädagogisch wertvollen extracurricularen Angeboten. Damit sich dies nicht auch im angedachten Nachmittagsbetreuungsangebot widerspiegelt, wollen wir hier einen Sonderfördertopf des Landes einrichten und eine zentrale Beratungsstelle, die Best-Practice Maßnahmen und Angebote sammelt und weitergibt.

Um den gesteigerten Organisationsaufwand der Schulen aufzufangen, fordern wir auch für alle weiterführenden Schulen die Einführung einer Planstelle für eine Verwaltungsfachkraft, die das Nachmittagsprogramm koordiniert.

Arbeit flexibel denken

Die Digitalisierung der Wirtschaft ermöglicht eine flexible Arbeitsgestaltung für Eltern und Familien oder sogar neue Jobmodelle wie das Jobsharing. Mehr Flexibilität, insbesondere für Alleinerziehende, kann durch eine Reform der Arbeitszeitsouveränität erreicht werden. Statt wie bisher eine allgemeingültige tägliche Höchstarbeitszeit, fordern wir die Umstellung auf eine Wochenarbeitszeit. Das Homeoffice ermöglicht flexibles Arbeiten in nie dagewesenem Ausmaß. Wir fordern daher die rechtlichen Hürden für diese Arbeitsform zu beseitigen. Die Ausgaben des Arbeitnehmers für das Home-Office-Modell müssen dabei steuerlich absetzbar sein. Ein staatlich garantiertes Recht auf Homeoffice lehnen wir dagegen entschieden ab, da diese Arbeitsform im Ermessen des Arbeitgebers liegen sollte und nicht pauschal für alle Berufsfelder gefordert werden kann. Wir fordern daher einen ordnungspolitischen Rahmen für neue Modelle von Arbeit und Unternehmertum, um bestehende Unsicherheiten zu beseitigen und vielfältige Modelle der digitalen Arbeit zu ermöglichen.

Die Gültigkeit dieses Beschlusses ist auf 10 Jahre begrenzt. sozialen Folgen einer Elternschaft zu fürchten, fordern wir eine Ergänzung im §18 BEEG dahingehend, den Kündigungsschutz für eine genommene Elternzeit bis auf 12 Monate nach Beendigung einer solchen zu erweitern. Um insbesondere keine sozialen Folgen einer Elternschaft zu fürchten, fordern wir eine Ergänzung im §18 BEEG dahingehend, den Kündigungsschutz für eine genommene Elternzeit bis auf 12 Monate nach Beendigung einer solchen zu erweitern.

Die Gültigkeit dieses Beschlusses ist auf 10 Jahre begrenzt.

Damit alle feiern können – Feiertage für die ganze Bevölkerung

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern, die Trennung von Staat und Kirche bei der Festsetzung von Feiertagen in Baden-Württemberg konsequent durchzusetzen. Religiöse Feiertage, die keine gesamtgesellschaftliche Relevanz mehr haben, sollen nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben werden. Insbesondere sind hier Fronleichnam, Christi Himmelfahrt und Allerheiligen gemeint, die unbestreitbar nicht mehr von der Mehrheit der Landesbevölkerung praktiziert werden. Als Alternativen kommen für uns in Betracht: 17. Juni, 24. Mai, 27. Januar, 9. Mai, 8. Mai.
Die ergänzenden und teilweise weitreichenderen Forderungen der Jungen Liberalen Baden-Württemberg in den Anträgen „Lockerung gesetzlicher Feiertage“ und „Abschaffung von Tanzverboten an religiösen Feiertagen“ bleiben durch diesen Antrag unberührt.

Liberalisierung des Meisterzwangs

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg wollen das Gründertum auch im Handwerk fördern. Unnötige Einschränkungen bei der Eröffnung oder Übernahme eines Handwerksbetriebes sind daher abzuschaffen oder sinnhaft anzupassen. Wir sehen in den momentanen Entscheidungskriterien, welche Branche einen Meisterzwang haben soll, eine Willkür und befürchten eine unnötig hohe Beschränkung, bevor man sich mit einem Handwerksbetrieb selbstständig machen kann.

Der Meisterzwang für Handwerksberufe entscheidet sich aktuell anhand zweier Kriterien: Gefahrengeneigtheit der auszuführenden Tätigkeiten (für den Endverbraucher) und Ausbildungsrate. Je höher beide Kriterien sind, desto eher wird ein Meisterzwang ausgesprochen. Wo also schlechte Arbeit eine Gefahr für Leib und Leben darstellen kann, muss die Qualitätssicherung durch die Meisterpflicht oder eine sechsjährige Gesellenarbeit vor der Selbstständigkeit auch weiterhin sichergestellt werden. Das Kriterium der Ausbildungsrate dagegen begründet sich durch die Furcht vor einer Marktüberflutung meisterloser Betriebe, die anstelle von Qualitätsarbeit mit Dumpinglöhnen und Niedrigpreisen im Markt bestehen möchten. Die relative oder absolute Anzahl der Auszubildenden in der jeweiligen Branche ergibt jedoch nicht zwingend ein Risiko für Marktüberflutung und Preisminderung. Die Ausbildungsrate wird von uns folglich als unnötige Hürde angesehen. Wir fordern daher, die Ausbildungsrate als Kriterium für den Meisterzwang abzuschaffen.

Der Meistertitel stellt auch in Branchen ohne Meisterzwang ein für den Kunden ersichtliches Qualitätskriterium dar, das Meisterbetrieben einen entsprechenden Wettbewerbsvorteil verschaffen kann.