Jetzt sind wir dran – Mehr Fokus auf die Pandemiefolgen für Kinder und Jugendliche

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg mögen beschließen:

Der Jugend wieder eine positive Perspektive geben 

Die Folgen des durch die Pandemie bedingten, monatelangen Lockdowns belasten die junge Generation nachhaltig. Er war geprägt durch Distanzunterricht, fehlende Freizeitangebote, ausgefallene Praktika oder Auslandssemester, Kurzarbeit, soziale Isolation und Unsicherheit aufgrund schlechter politischer Kommunikation. Der Lockdown wirkte wie ein Brandbeschleuniger für gesellschaftlich und auch politisch bereits existierende Probleme. Die mittel- und langfristigen Auswirkungen sind vielseitig und umfangreich. Sie müssen erkannt und benannt werden, um Ausgleichsmöglichkeiten zu schaffen und um uns, der jungen Generation, wieder Mut und Optimismus für neue Zukunftsperspektiven zu bieten.

Öffnungen priorisiert für junge Menschen 

Wir fordern die Priorisierung der jungen Generation bei sämtlichen Öffnungsschritten. Über ihre Bedürfnisse wurde lang genug hinweg gesehen.

Das bedeutet:

  • Das schrittweise Auslaufen der Test- und Maskenpflicht an Schulen und Universitäten, bei einem temporär weiterhin fortbestehenden, wöchentlichen Angebot eines Selbsttests, für den Schulen ein Zertifikat ausstellen.
  • Grundsätzlich keine 2G Nachweispflicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Sollte zukünftig weiterhin 2G gefordert werden, muss für Minderjährige ein Testzertifikat in Verbindung mit einem Altersnachweis als äquivalent akzeptiert werden.
  • Das Festhalten an der Präsenzlehre. Homeschooling und Online-Vorlesungen sollten ein hilfreiches Zusatzangebot, aber kein Ersatz für physische Zusammenkunft sein.
  • Das Ende von Kontaktbeschränkungen bei privaten Treffen auch für Ungeimpfte, sofern keine akute Überlastung des Gesundheitswesens droht.
  • Fortlaufende Beschränkungen von Großveranstaltungen vollständig zu beenden, sobald eine Überlastung des Gesundheitswesens ausgeschlossen werden kann.

Lernrückstände erfassen und individuell kompensieren 

Homeschooling funktioniert an den Stellen, wo eigene und funktionsfähige IT-Infrastruktur vorausgesetzt ist, in den Familien, in denen ein gebildetes Elternhaus mit ausreichend finanziellen Mitteln unterstützen und Versäumnisse ausgleichen kann. In vielen bereits benachteiligten Familien ist ein funktionierendes Homeschooling nicht leistbar. Schüler und Studierende sind nicht selten ohne eigene Endgeräte oder eine Internetverbindung auf sich allein gestellt und verpassen Lerninhalte, wodurch letztlich die soziale Ungleichheit erhöht und die Bildungsschere in Deutschland geöffnet wird.

Um dem entgegenzuwirken, fordern wir:

  • Den Ausbau von Schul- und klassenübergreifender Lernstandsdiagnostik, die genau erhebt, auf welchem Kompetenzstandard Schüler in zentralen Teilbereichen schulischer Bildung stehen. Diese soll nach dem “Response to Intervention” Modell, wie es zum Beispiel in Kanada, Australien und Finnland angewandt wird, professionalisiert werden.
  • Bestehende Förder- und Zusatzprogramme zu evaluieren und bedarfsgerecht auszubauen, um Schülern die Möglichkeit zu geben, an Lernrückständen zu arbeiten. Um soziale Teilhabe zu ermöglichen, müssen alle Familien im Sozialhilfebezug unentgeltlich an diesen Förderangeboten teilnehmen können.
  • Die Anpassung des Lehrplans für die von der Pandemie betroffenen Schulklassen durch eine Evaluation der verpassten Lehrinhalte und die komprimierte Einbindung dieser im nächsten Schuljahr.
  • Eine obligatorische Fortbildung von Lehrkräften hinsichtlich der Anwendung digitaler Geräte, der Organisation von Lernen auf Distanz, den Fragen, wie eine Beziehung zu den Schülern auch in digitalen Zeiten gehalten werden und was getan werden kann, um an den Lernrückständen und Entwicklungsdefiziten zu arbeiten.
  • Ein bundesweites Lern-Buddy-Programm zwischen den Ländern und den Schulträgern, in dem Lehramtstudierende Schüler unentegeltlich unterstützen, um die in der Corona-Pandemie entstandenen Lernrückstände aufzuholen. Die Studierenden sollen dafür entlohnt werden oder Leistungspunkte erhalten.

Mehr Schulsozialarbeiter und Schulpsychologen für Schüler und Lehrer 

Wir beobachten eine weitreichende Zunahme an psychischen Belastungen und Erkrankungen, junge Menschen sind orientierungslos und werden von Zukunftsängsten entkräftet. Therapie- und Beratungsangebote reichen für eine angemessene Unterstützung nicht aus, Hilfesuchende warten monatelang auf einen Platz und Lehrkräfte versuchen auszugleichen, was fehlende Schulpsychologen und Schulsozialarbeiter nicht leisten können.

Deshalb fordern wir:

  • Feste und hohe Mindeststandards für die Schulsozialarbeit, durch gut ausgebildete Fachkräfte, die eine abgeschlossene Hochschulausbildung für soziale Arbeit, Sozialpädagogik oder eine gleichwertige Ausbildung abgeschlossen haben sowie ein aktuelles Angebot an Fort- und Weiterbildungen. Die Länder sollen Schulträger dabei unterstützen, an jeder Schule geschützte und geeignete Räumlichkeiten für die Schulsozialarbeit zur Verfügung stellen zu können.
  • Eine Möglichkeit für Schülergespräche in jedem Schuljahr in enger Zusammenarbeit von Schulpsychologen, Lehrern und Schulsozialarbeitern, um psychische Erkrankungen schnellstmöglich erkennen und fachgerechte Unterstützung leisten zu können, sowie die Schülerinnen und Schüler bei Problemen im schulischen Umfeld zu unterstützen. Diese Möglichkeit soll an den Schulen offensiv beworben werden.
  • Bildungspolitische Initiativen zur Sensibilisierung für psychische Gesundheit und zur Vermittlung von Sozialkompetenz, beispielsweise über sektorübergreifende Projektwochen am Ende des Schuljahres.werden.

Neue Gelegenheiten für verpasste Chancen der persönlichen Entwicklung

Vor allem für Kinder und Jugendliche hat der fehlende Sozialkontakt, neben den geschwächten Gemeinschaften, häufig auch ein gestörtes Sozialverhalten sowie eine gebremste Persönlichkeitsentwicklung zur Folge, wodurch beispielsweise mangelnde Konfliktfähigkeit, Unselbstständigkeit, ausbleibendes Entscheidungsvermögen oder auch fehlendes Empathievermögen zu echten Hindernissen in der weiteren Lebensgestaltung werden können. Auch dem mit Online Schooling und sich verstetigendem Vereinsschwund einhergehenden Bewegungsmangel und der in vielen Fällen verminderten Fitness von Kindern und Jugendlichen muss entgegengewirkt werden.

Daher fordern wir:

  • Den Ausbau der Kooperationen Schule  – Verein und Kindergarten – Verein hin zu längeren Antragsfristen und zu kürzeren Wartezeiten der Vereine auf die Bezuschussung. Der Solidarpakt Sport IV der baden-württembergischen Landesregierung bietet die dafür notwendigen Mittel.
  • Die Wiederaufnahme der “Förderlinie Integration” in die Kooperation Schule-Verein des Landes Baden-Württemberg, um Kinder und Jugendliche bei ihrer schulischen Integration weiter zu unterstützen.
  • Die zusätzlichen Mittel des Bundes in die Kinder- und Jugendfreizeit aus dem Aktionsprogramm “Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche” in den Ländern zeitnah umzusetzen und unter anderem in günstige Ferien und Wochenendausflüge, pädagogisch betreute Spielplatzangebote, Sportplatz- und Bewegungsprogramme und internationalen Jugendaustausch zu investieren. Die Bedürfnisse junger Menschen sollen bei der Planung von Neubaugebieten in besonderem Maße berücksichtigt werden.

Neue Leitplanken für die Berufsorientierung

Weniger Angebote für Betriebspraktika, Berufsberatung an Schulen sowie Ausbildungsmessen durch den Lockdown erhöhen branchenübergreifend erneut die unbesetzten Plätze in der Berufsausbildung und verschlimmern damit langfristig den Fachkräftemangel in Deutschland. Junge Menschen brauchen jetzt zusätzliche Möglichkeiten, sich mit den eigenen beruflichen Interessen und Stärken sowie mit den Möglichkeiten auf dem Ausbildungsmarkt zu beschäftigen.

Daher fordern wir:

  • Ein freiwilliges, berufliches Orientierungsjahr, in dem Jugendliche in verschiedene Ausbildungsbetriebe hineinschnuppern können und ein Taschengeld wie bei einem Freiwilligendienst erhalten.
  • Aufstiegsscouts an weiterführenden Schulen in Kooperation mit Hochschulen, Kammern oder der Agentur für Arbeit. Sie unterstützen als Ansprechpersonen diejenigen Schüler, die sich über eine Ausbildung oder ein Studium informieren möchten und vermitteln den Kontakt zu Hochschulen und Betrieben.
  • Eine zusätzliche Möglichkeit und Förderung von Berufspraktika in und nach der Schulzeit. Insbesondere eine bessere Verfügbarkeit von Informationen und Kommunikation zwischen Unternehmen und Schulen, und Schulen und Schülern.
  • Die Schaffung eines Berufsnetzwerks “Ausbildungsbotschafter” im Rahmen eines neuen Ausbildungspakts.
  • Eine Förderung von Jugendlichen, die sich aktuell in einer Berufsausbildung befinden. Um Misserfolgsquoten aufgrund der langen Zeit des Lernens im Ausnahmezustand entgegenzuwirken, sollte die Prüfungsvorbereitung für die Auszubildenden unentgeltlich sein.

Die Gültigkeit dieses Beschlusses ist auf 2 Jahre begrenzt. 

Expertise wächst nicht auf Bäumen – Ein liberales Konzept für starke Forschung im Ländle

Das Jahr 2020 hat auf eindrucksvolle Weise demonstriert, welch bedeutsame Rolle Spitzenforschung für eine liberale Gesellschaft einnehmen kann und muss. Die Erkenntnisse und Entwicklungen der Spitzenforschung sind essentielle Grundlagen für Fortschritt und Innovation in Wirtschaft und Industrie. Außerdem legen sie das Fundament für einen evidenzbasierten gesellschaftlichen Diskurs, jenseits von Diskriminierung und Marginalisierung. Trotz dieser Grundsätzlichkeit der zeitgenössischen Forschung, die im übrigen auf beinahe universelle Zustimmung trifft, ist die Auseinandersetzung mit der Frage nach der Modernität und Zukunftsfähigkeit der systemischen Dimension des Forschungsstandortes Deutschland vor allem von Kontemplation geprägt. Dieser diskursiven Trägheit steht die große Gefahr entgegen, dass Deutschland nachhaltig und uneinholbar im internationalen Wettbewerb der akademischen und damit auch ökonomisch-industriellen Innovationen abgehängt wird.

Um die Zukunft des deutschen Wissenschafts-, Wirtschafts- und Industriestandorts zu sichern, stellen die Jungen Liberalen Baden-Württemberg eine moderne Neuordnung des Forschungsstandortes Baden-Württemberg als Leuchtturmprojekt für den gesamten deutschen Forschungsstandort vor.

Diese Neuordnung steht auf vier Säulen, welche unsere Überzeugungen widerspiegeln:

  • Attraktivität
  • Kooperation
  • Transfer
  • Entbürokratisierung

Entlang dieser vier Säulen  entwickeln wir einen legislativen Rahmen für einen fairen, modernen, transparenten und zukunftsfähigen Forschungsstandort Baden-Württemberg.

A. Forschung muss attraktiv und planbar werden

Die Wissenschaft ist naturgemäß einem stetigen Wandel ausgesetzt und verlangt daher inhärent eine größere Flexibilität ihrer Akteure, i.e. die Wissenschaftler und die Wissenschaftsinstitutionen, als andere Branchen. Dennoch ist es von großer Bedeutung, dass diese Akteure unter kalkulierbaren, nachhaltigen und stabilen Rahmenbedingungen arbeiten. Dies ist aktuell in Deutschland weitgehend nicht gegeben, was sich in drei essentiellen strukturellen Defiziten des deutschen akademischen Systems manifestiert:

  • inflexible und unzeitgemäße Karrierestrukturen
  • fehlender akademischer Mittelbau
  • mangelnde finanzielle Planbarkeit seitens der Universitäten und Hochschulen

A.1 Attraktivität der akademischen Laufbahn neu denken

Die Entscheidung für eine akademische Laufbahn ist international eine risikoreiche. Doch dieser Risikofaktor ist in wenigen westlichen Länder ähnlich akzentuiert und stark ausgebildet wie in Deutschland. Diese enorme Risikobehaftung ist eine Gefahr für die Zukunft des deutschen Wissenschaftsstandorts, da sie sowohl eine Abwanderung deutscher Spitzenforscher in attraktive Systeme im Ausland oder gar aus der Wissenschaftsbranche selbst, als auch eine niedrige Zuwanderung internationaler Spitzenforscher nach Deutschland zur Folge hat. Die Frage wer in Deutschland die Möglichkeit erhält und es schafft eine Professur zu erhalten, sollte in erster Linie von der wissenschaftlichen Exzellenz abhängen und nicht von der Bereitwilligkeit in unsicheren Einkommensverhältnissen zu leben.

Im deutschen Wissenschaftssystem findet die Qualifikation für eine Professur systemintern in der Regel durch drei Wege statt: Durch eine Habilitation, eine Juniorprofessur oder eine Dozentur. Dies gilt auch für Baden-Württemberg nach §47 Abs. 2 LHG, wobei in der Praxis die Dozentur als ausschlaggebende Qualifikation die Ausnahme bleibt.

Während Tenure-Track Juniorprofessuren eine planbare Karriere im Schnitt mit etwa 35 Jahren ermöglichen, führen Juniorprofessuren ohne Tenure-Track und im besonderen Maße die Habilitation häufig zu einer beruflichen Unsicherheit bis in die Vierziger. Diese Unsicherheit ist verstärkt, da der Wechsel aus dem akademischen System mit über vierzig häufig nur beschwerlich möglich ist. Des Weiteren ist diese systemisch bedingte Verzögerung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf einer der treibenden Faktoren für die Entscheidung von Frauen gegen eine wissenschaftliche Karriere. So sinkt der Frauenanteil auf dem Weg zwischen der Hochschulzugangsberechtigung bis zur Professur an keinem Punkt so stark wie zwischen der Promotion und Habilitation. Dahingegen spiegeln der Frauenanteil der deutschen Juniorprofessuren fast identisch den Frauenanteil der deutschen Promotionen wider.

Des Weiteren zeigen etliche international vergleichbare Wissenschaftssysteme wie etwa das der USA oder das des Vereinigte Königreichs, dass eine Habilitation zur Feststellung der Qualifikation für eine Professur nicht notwendig ist. Ganz im Gegenteil beweist eine erfolgreiche Evaluierung einer Juniorprofessur sehr viel konkreter als eine Habilitation, ob die entsprechende Person der gesamten Verantwortung, die mit einer Professur einhergeht (inklusive Lehre und akademische Selbstverwaltung) gerecht werden kann.

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern daher:

  • die Abschaffung der Habilitation. Konkret bedeutet dies, dass den Hochschulen in Baden-Württemberg das Habilitationsrecht entzogen wird. Um nicht bereits laufende Habilitationen zu unterbrechen oder zu gefährden und um den bereits aktiven Habilitierenden nicht die Grundlage zu entziehen, soll dies mit einer Frist von 8 Jahren gelten.
  • dass sich das Land Baden-Württemberg in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz für die bundesweite Abschaffung der Habilitation einsetzt.

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg sehen die breite Schaffung von Juniorprofessuren ohne Tenure-Track kritisch. Während wir für einen hohen Grad an Hochschulautonomie stehen, entspricht die Schaffung vieler Juniorprofessuren ohne Perspektive einer Anstellung auf Lebenszeit nicht der intendierten Funktion der Juniorprofessur, sondern ist schlicht eine Zweckentfremdung zur günstigeren Anstellung hochqualifizierter Wissenschaftler für sechs Jahre.

Wir sehen allerdings auch, dass diese Entwicklung primär systemisch bedingt ist, da in vielen Fällen die Anschlussfinanzierung nach der Juniorprofessur nicht gewährleistet ist. Daher begrüßen wir das Tenure-Track-Programm und die ausgesprochene Selbstverpflichtung des Landes Baden-Württemberg die Anschlussfinanzierung für die entsprechenden Tenure-Track Juniorprofessuren zu gewährleisten.

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern:

  • eine verlässliche finanzielle Planbarkeit für Anschlussfinanzierungen von Juniorprofessuren jenseits des Tenure-Track-Programms. Konkret schließen wir uns dem Verein Deutsche Gesellschaft Juniorprofessur e.V. an und fordern, dass nur so viele Juniorprofessuren in Baden-Württemberg geschaffen werden, so dass mindestens 80% der Juniorprofessorin Baden-Württemberg perspektivisch eine W2 oder W3 Professur in Baden-Württemberg erlangen könnten.

A.2 Expertise importieren durch Einwanderung

Die moderne Wissenschaft ist durch eine außerordentliche Internationalität geprägt. Der Wettbewerb unterschiedlicher Forschungssysteme ist treibende Kraft für den wissenschaftlichen Fortschritt, aber auch den interkulturellen Austausch. Baden-Württemberg und Deutschland sollten dies ernst nehmen und stärker in den Wettbewerb um die besten Bewerber:innen auf dem internationalen Wissenschaftsmarkt eintreten.

Dies ist von besonderer Bedeutung mit Hinblick für die Entwicklung der letzten Jahre, in welcher sich andere Länder als Vorreiter in Schlüsseltechnologien der Zukunft, e.g. Quantencomputing, Künstliche Intelligenz oder Gentechnik, profilierten. Um langfristig international anschlussfähig zu sein, ist es neben der inländischen Förderung entscheidend die Zuwanderung, beziehungsweise Rückkehr, internationaler Spitzenkräfte zu fördern.

Daher fordern die Jungen Liberalen Baden-Württemberg:

  • die Einrichtung eines Programm zur Förderung der Zuwanderung – beziehungsweise Rückkehr – von internationalem Spitzenforschern in das Land Baden-Württemberg. Die zulässigen Bewerber für dieses Programm sollen zum Zeitpunkt des Förderbeginns mindestens 12 Monate im Ausland tätig gewesen sein. Die Förderung soll abhängig von der Berufserfahrung an das Emmy-Noether Programm, beziehungsweise das Heisenberg Programm, der Deutschen Forschungsgemeinschaft angelehnt sein.

A.3 Zwischen Forschung und Lehre differenzieren

Die zwei primären Aufgaben der deutschen Hochschulen und Universitäten sind die Lehre und die Forschung. Während diese Aufgaben eng verzahnt sind, werden sie in Deutschland in der Praxis zu wenig differenziert. Nicht alle Spitzenforscher sind begabte Pädagogen und die besten Pädagogen sind nicht unbedingt die besten Forscher. Unter dieser mangelnden Unterscheidung leidet die Qualität von Lehre und Forschung.

Es ist von großer Bedeutung, dass Spitzenforscher ihre Einblicke schon früh an Studierende weitergeben. Auch erlaubt eine Einbindung von Forschenden in die Lehre ein frühes Erkennen von besonderem wissenschaftlichen Potential in der Studierendenschaft und öffnet damit die Möglichkeit zu einer frühen Einbindung von Studierenden in die Forschungspraxis. Dennoch ist es nicht einsichtig, weshalb alle (respektive die meisten) Vorlesungen von forschendem Universitäts- und Hochschulpersonal gehalten werden müssen. Dieser Anspruch ist auch eine der treibenden Kräfte in der aktuellen Entwicklung, nach welcher vom befristeten wissenschaftlichen Personal in Teilzeitanstellung Vollzeitarbeit erwartet wird. Insbesondere für Doktoranden bedeutet dies häufig unvergütete Aufgaben in der Lehre ohne finanzielle Gegenleistung. Das Ausmaß dieser Entwicklung ist im Übrigen abhängig vom Fachbereich.

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern daher:

  • eine stärkere Differenzierung zwischen Lehre und Forschung mit weichen Grenzen.
  • die Einführung des sogenannten “Lecturers” als zusätzliche mögliche Stelle an der Universität. Die primäre Aufgabe des Lecturer ist die Lehre, wobei die Möglichkeit zur Forschung auch gegeben sein soll. Der Lecturer ist grundsätzlich zu einer bereits bestehenden und unbefristeten Professur assoziiert. Das Lehrdeputat soll in Zukunft gruppiert vergeben werden können, so dass in der Praxis einer Professur zusammen mit den assoziierten Lecturern und dem sonstigen Lehrstuhl eine gemeinsames Volumen an Lehrverpflichtung zukommt. Der Lecturer kann somit das Lehrdeputat der Forschenden des assoziierten Lehrstuhls übernehmen und das forschende Personal somit in der Lehre entlasten. Der Lecturer ist eine unbefristete Stelle im öffentlichen Dienst in der Besoldungsgruppe TV-L E14.
  • das Ende der Praxis unvergüteter Lehre bei wissenschaftlichem Personal ohne Vollzeitanstellung und fachübergreifend vergleichbare Vergütungsstandards für Promovierende.

In den letzten Jahrzehnten konnte eine starke Vergrößerung der Studierendenschaft beobachtet werden, ohne jedoch das Volumen des festen Lehrpersonals diesbezüglich anzupassen. Diese Mehrbelastung in der Lehre führt zu Einbußen in der Forschung. Daher fordern die Jungen Liberalen Baden-Württemberg:

  • eine kurzfristige Stabilisierung des Verhältnisses Studierende pro Professur und eine langfristige Senkung dieses Verhältnisses durch Schaffung neür Professuren.

B. Forschung braucht Tiefe, Kooperation und Transfer

Das Ziel der Jungen Liberalen Baden-Württemberg ist es die Zukunft Baden-Württembergs und Deutschlands als internationale Standorte der Spitzenforschung nachhaltig zu sichern. Daher schlagen wir ein Investitionspaket zur Forschungs- und Innovationsförderung vor, welches sich in den folgenden  drei Förderlinien realisiert. Darüber hinaus fordern wir:

  • Langfristig sollen die folgenden Förderlinien mittels einer Ausgründung aus den Wissenschafts- und Wirtschaftsministerien hin zu einer institutionalisieren baden-württembergischen Forschungs- und Transfergemeinschaft führen. Diese Gemeinschaft soll sich strukturell an der Deutschen Forschungsgemeinschaft orientieren und ist der Förderung von Grundlagenforschung, des Transfers wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Wirtschaft und der Ausgründung verpflichtet. Aufbauend auf den hier konzipierten Förderlinien, bietet sie in kompetitiven Ausschreibungen Fördermaßnahmen zu diesen Zwecken an. Die Entscheidungsgremien sind durch Vertreter der Wissenschaft, Wirtschaft und Industrie zu besetzen, aber nicht durch Vertreter der baden-württembergischen Ministerien.

B.1 Förderlinie 1: Exzellenz braucht Tiefe und Breite

In den letzten Jahrzehnten ist eine zunehmende Akzeleration des wissenschaftlichen Fortschritts zu beobachten. Das Ziel der Förderlinie 1 ist die Anschlussfähigkeit des baden-württembergischen Forschungsstandortes in dieser beschleunigten Wissenschaftspraxis zu sichern. Es ist für uns selbstredend, dass dies nur durch Exzellenz der Forschung in Tiefe und Breite ermöglicht werden kann. Dies manifestiert sich in dieser Förderlinie durch die effiziente Nutzung bereits existierender Strukturen und die Schaffung neuer Anreize.

Viele der wichtigsten wissenschaftlichen Erkenntnisse der letzten Jahre beruhen auf kooperativer oder interdisziplinärer Forschung. Diese wollen wir in Baden-Württemberg strukturell auf allen Ebenen fördern.

Wir denken die inneruniversitäre Förderung auf drei Ebenen:

  • Das Personal
  • Der Lehrstuhl
  • Die Institution

Das Personal

Das Herzstück der Forschung sind die Wissenschaftler. Während die Digitalisierung einen global vernetzten Wissenschaftsalltag ermöglicht, ist die Konzentration von Expertise an einem Standort nach wie vor substantiell forschungsfördernd.

  • Daher fordern die Jungen Liberalen Baden-Württemberg die Ausschreibung von regionalen Kooperations-Nachwuchsgruppen an Hochschulen und universitären oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Das Bewerberfeld sind kleine Teams von jungen Spitzenforscher, die über einen Zeitraum von bis zu sechs Jahren an einem innovativen gemeinsamen Forschungsprojekt oder -programm arbeiten möchten. Diese sollen individuell die Möglichkeit erhalten – wieder angelehnt an das Emmy Noether Programm der Deutschen Forschungsgemeinschaft – jeweils eine Nachwuchsgruppe an einem baden-württembergischen Forschungsstandort aufzubauen. Zur Mitte des Forderzeitraums findet eine Evaluation statt, die über die Weiterförderung entscheidet. Neben der wissenschaftlichen Exzellenz der Forschung der beiden Arbeitsgruppen, soll der Grad der Kooperation ausschlaggebendes Kriterium der Evaluation sein. Ein substanzieller Prozentsatz der geförderten Projekte soll fachbereichsübergreifend angelegt sein.

Der Lehrstuhl

Die organisatorische Keimzelle des wissenschaftlichen Betriebs ist der Lehrstuhl. Die Kooperation von Lehrstühlen spielt eine zentrale Rolle in der Spitzenforschung.

  • Daher fordern die Jungen Liberalen Baden-Württemberg die Ausschreibung von finanzieller Förderung zur Kooperation von Lehrstühlen an Hochschulen und universitären oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Anlehnung an die Sonderforschungsbereiche der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Das Bewerberfeld sind eine Vielzahl von Lehrstühlen an Hochschulen und universitären oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die in einer stark vernetzten Struktur inhaltlich verwandte Teilprojekte eines größeren Forschungsprogramms wissenschaftlich bearbeiten und voranbringen möchten. Die Laufzeit der Förderung soll bis zu 5 Jahre betragen. Eine Verlängerung der Laufzeit um ein Jahr ist möglich, sofern sich die geförderten Projekte verpflichten sich um eine Anschlussfinanzierung in Form eines Sonderforschungsbereich der Deutschen Forschungsgemeinschaft (bei mehr als vier Lehrstühlen) oder im Rahmen eines ERC Synergy Grants (bei bis zu vier Lehrstühlen) zu bewerben .

Die Institution

Die Forschungsinstitutionen spielen die zentrale Rolle in der lokalen Vernetzung wissenschaftlicher Akteure. Die dezentrale Organisation des deutschen Forschungsstandorts ist eine große Stärke, sowohl durch ein regional-unabhängiges starkes Lehrangebot als auch durch die Möglichkeit lokal-spezifische Angebote zu schaffen und zu nutzen. Andererseits zeigt sich international, dass eine lokale Konzentration von Expertise treibende Kraft im wissenschaftlichen Fortschritt ist.

  • Daher schlagen die Jungen Liberalen Baden-Württemberg vor, mehr Zentralismus zu wagen und gleichsam die dezentrale Organisation des baden-württembergischen Forschungsstandortes zu wahren. Konkret fordern wir die Förderung “hochschulübergreifender Zentren für die Forschung” im Sinne von §40 Abs. 5 LHG. Im Rahmen einer kompetitiven Ausschreibung sollen sich Hochschulen und universitäre oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, um die finanzielle Förderung der Neu-Einrichtung hochschulübergreifender Zentren für die Forschung bewerben. Im Sinne von §40 Abs. 5 LHG ist diese Förderung zeitlich begrenzt, was durch eine periodische Evaluation im Rhythmus von 6 Jahres realisiert wird. Nach 3 positiven Evaluationen soll jedoch ein Antrag auf Entfristung – nach dem Vorbild der französischen “unité mixte de recherche” – möglich sein.  Dies ist in §40 Abs. 5 Satz 3 LHG ist dementsprechend anzupassen.

Benchmark Champions im Ländle

Während die obigen Fördermaßnahmen besonders zur Sicherung der Forschungsexzellenz in der mittelfristigen Perspektive ausgelegt sind, spielt aufgrund des akzelerierten Charakters des modernen Wissenschaftsbetriebs immer mehr auch das Erzielen kurzfristiger (potentiell disruptiver) Erfolge eine große Rolle. Insbesondere in Schlüsseltechnologien der Zukunft, e.g. Quantencomputing, Künstliche Intelligenz oder Gentechnik, ist das Erreichen von Benchmarks zentrales Charakteristikum im internationalen Wettbewerb geworden.

Wir fordern daher:

  • Um Anreize für baden-württembergische Universitäten, Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und innovative Unternehmen zu schaffen, schreiben das Wirtschafts- und Wissenschaftsministerium regelmäßig Wettbewerbe zur Erzielung von Benchmarks in wechselnden Technologiebereichen aus. Die Forschungsinstitutionen oder Unternehmen, die diese Benchmarks erreichen erhalten als Preis eine finanzielle Förderung zur Weiterentwicklung ihrer Technologie, deren Strukturierung und Höhe von dem entsprechenden Technologiebereich abhängt.

B.2 Förderlinie 2: Forscher als Vermittler

Neben dem intrinsischen Wert von Wissenschaft als Kulturgut, kommt der modernen Forschung auch eine wichtige Vermittlerrolle zu. Die sozio-ökonomische Verantwortung der Spitzenforschung ist enorm: ob als Transfermedium wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Wirtschaft und Industrie oder als kultureller Vermittler in den großen gesellschaftspolitischen Aufgaben unserer Zeit. Das Ziel der Förderlinie 2 ist es, dieser Verantwortung auch strukturell gerecht zu werden.

Forschung braucht Transfer

Die Kooperation von Hochschulen, Universitäten oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit Unternehmen ist einer der primären Innovationstreiber in Deutschland. Neben den sogenannten An-Instituten, findet diese Kooperation in der Praxis zwei Modulen statt:

  • Die Projektfinanzierung
  • Die Stiftungsprofessur

In einem ersten Schritt fordern die Jungen Liberalen Baden-Württemberg vor dem Hintergrund der kommen ökonomisch-industriellen Herausforderungen im Innovationssektor eine weitere Stärkung dieser  Module. Dies bedeutet konkret:

  • Neben der Projektfinanzierung soll die konkrete problemorientierte inhaltliche Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Unternehmen durch eine vom Wirtschafts- und Wissenschaftsministerium co-finanzierte Entwicklungsförderung ergänzt werden. Diese Entwicklungsförderung wird jährlich kompetitiv ausgeschrieben. Unternehmen und wissenschaftliche Einrichtungen können sich bewerben, wenn sie eine mittelfristige Kooperation mit innovativen Zielen in Wirtschaft oder Industrie anstreben. Im Falle einer Bewilligung, orientiert sich das Volumen der finanziellen Förderung durch das Land – nach dem Prinzip eines Matching-Grants – an dem Volumen der Finanzierung aus privaten Mitteln mit einer Obergrenze.
  • Die Stiftungsprofessuren sind mittlerweile etablierter Teil der deutschen Hochschul- und Universitätslandschaft. Dies begrüßen wir ausdrücklich, da die Stiftungsprofessuren als direkte Brücke zwischen Wissenschaft und Wirtschaft oder Technologie zentrales Vehikel für Innovation ist. Jedoch sehen wir die Entwicklung kritisch, dass Forschungsinstitution durch die befristete Natur der Stiftungsprofessuren kurzfristige finanzielle Engpässe erfahren, was u.a. zu finanziellen Kürzungen anderer Fakultäten führt. Diese schwierige Planbarkeit seitens der Universitäten steht dem großen Potential der Stiftungsprofessuren im Weg. Daher fordern wir, dass kurzfristige Finanzierungslücken durch eine auslaufende Finanzierung einer Stiftungsprofessur vom Wissenschaftsministerium geschlossen werden, bis eine Professur in der gleichen Fakultät frei wird, jedoch höchstens zehn Jahre.

Forschung als Diskursgrundlage

Deutschland hat sich in den letzten Jahrzehnten zunehmend zu einer pluralen Gesellschaft entwickelt, was uns auch gesellschaftspolitische Herausforderungen stellt. Im Lichte dessen, stellen wir fest, dass die deutschen Lehr- und Forschungsinstitutionen weder Elfenbeintürme sind noch sein sollen. Im Gegenteil kommt ihnen – gemeinsam mit der Kulturbranche – die zentrale Aufgabe der interkulturellen Vermittlung zu. Des Weiteren legen sie Grundlage für einen evidenzbasierten gesellschaftlichen Diskurs.

Dies wollen wir auch politisch ernst nehmen. Daher fordern die Jungen Liberalen Baden-Württemberg:

  • die Projekt- und Entwicklungsfinanzierung in der Kulturbranche in Baden-Württemberg durch Module zu ergänzen, die Kooperationen mit Hochschulen, Universitäten, und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ermöglicht.
  • die Ausschreibung einer Förderung durch die Landeszentrale für politische Bildung zur Entwicklung innovativer Angebote in der Kulturbranche mit einem Fokus auf kulturelle und politische Bildung. Bewerben können sich Akteure der Kulturbranche in Kooperation mit Hochschulen, Universitäten, und außeruniversitären Forschungseinrichtungen.

B.3 Förderlinie 3: Forschung braucht Gründung

Der Königsweg des Transfers von Forschungserkenntnissen in Wirtschaft und Industrie ist die Ausgründung. Die Ausgründung aus einer Forschungsstätte ist volkswirtschaftlich enorm effizient, schafft innerhalb kürzester Zeit neue Stellen und etabliert neue Innovationsstätten.

Im globalen Wettbewerbsbericht 2019 der Weltwirtschaftsforums wurde Deutschland als Land mit der weltweit höchsten Innovationsfähigkeit gekürt. Dementgegen steht die Beobachtung der nur mittelmäßigen Zahl von Ausgründungen aus deutschen Forschungsinstitutionen im internationalen Vergleich. Um die Innovationsstärke des deutschen Wirtschafts- und Industriestandorts zu sichern, gilt es auch im Bereich der Ausgründungen internationale Spitze zu erreichen.

Um diese zentrale Aufgabe zu lösen, schlagen die Junge Liberalen Baden-Württemberg die folgenden Maßnahmen vor:

  • Um der wenig ausgeprägten Gründerkultur an deutschen Forschungseinrichtungen entgegenzuwirken, wurden in den letzten Jahren deutschlandweit etliche Initiativen ergriffen, e.g. Gründercampus oder Start-Up Center, die auch teilweise zu Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Ausgründungen geführt haben. Trotz dieser Fortschritte ist die Zahl der Ausgründungen in Deutschland rückläufig und Deutschland damit in diesem Bereich noch weit von der Weltspitze entfernt.

Aufbauend auf der von der Joachim Herz Stiftung geförderte Studie “Warum gründen Deutschlands Forscher:innen nicht?” zur psychologische Komponente dieses mangelnden Gründergeistes, fordern die Jungen Liberalen Baden-Württemberg eine stärkere Verankerung des Gründergedankens an baden-württembergischen Hochschulen, Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Hierzu teilen wie die Empfehlungen der Studie und fordern die Schaffung und finanzielle Förderung von “Entrepreneurship Education, Räume für Start-ups, eine leistungsfähige Gründungsberatung, regelmäßige Demo Days, die erfolgreiche Gründungen auf die Bühne bringen”. Zudem fordern wir eine verstärkte Förderung der Gründungsberatungen auch mit Blick auf Schulungen zu modernen Techniken in der Beratung.

Des Weiteren fordern wir bürokratisch weichere Grenzen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. So soll es in Zukunft Normalität werden, dass fest angestellte Wissenschaftler:innen die Universität zum Zwecke einer erfolgreichen Ausgründung temporär verlassen und im Anschluss zurückkehren. Der Ausfall in Lehre und akademischer Selbstorganisation soll durch eine verstärkte Förderung von Vertretungsprofessuren kompensiert werden.

  • Gründungswilligen Akteuren an Hochschulen, Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland stehen häufig enorme bürokratische und finanzielle Hürden im Weg. Diesbezüglich, sehen die Jungen Liberalen Baden-Württemberg die aktuelle Praxis hohe Lizenzverträge und (Umsatz-)Beteiligungen an Ausgründungen einzufordern kritisch. Wir schließen uns dem Vorschlag der Bundesagentur für Sprunginnovation an, eine “3% ‘stille atypische’ Beteiligung, ohne Stimmrechte, aber mit Verwässerungsschutz” der Institutionen zur Regel zu machen.
  • Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg begrüßen das EXIST-Förderprogramm. Ergänzend fordern wir in der Förderlinie 3 die jährliche kompetitive Ausschreibung einer Anschlussförderung über drei Jahre für erfolgreiche EXIST-Absolvent:innen.

C. Paper statt Papierkram

Die Funktionalität und internationale Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Forschungsstandorts ist hochgradig von einer effizienten Organisation abhängig. Dem opponiert eine zunehmende Bürokratisierung des akademischen Alltags.

Während wir den Ausbau der projektfinanzierten Forschung begrüßen, führt dieser zunehmend zur Unterbesetzung in der akademischen Selbstorganisation, welche wiederum besonders Wissenschaftlerinnen mehr belastet. Die Rolle der Wissenschaftler:innen an deutschen Hochschulen, Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen als Verwaltungsorgan darf die Ausübung der wichtigen Aufgaben in Forschung und Lehre nicht in diesem Ausmaß gefährden. Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg wollen Forschungsbestrebungen der Wissenschaftler:innen in Baden-Württemberg durch eine partielle Restrukturierung des baden-württembergischen akademischen Systems und eine Entschlackung der Bürokratie unterstützen.

C.1 Hochschulautonomie

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg bekennen sich zum Prinzip der Hochschulautonomie. Dementsprechend begrüßen wir die Entwicklung der letzten zwei Jahrzehnte, in welcher sich die deutschen Wissenschaftsministerien zunehmend von einer Fachaufsicht zu einer Rechtsaufsicht entwickeln. Auch begrüßen wir  die Einrichtung der Hochschulräte als interdisziplinär besetzte Organisationsorgane der Hochschulen und Universitäten.

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern diese Entwicklung konsequent zu Ende zu führen. Dies bedeutet insbesondere:

  • Wir fordern die weitere Verlagerung von Kompetenzen des Wissenschaftsministeriums an die Hochschulräte. In §17 Abs. 7 Satz 5 LHG soll die Zustimmung durch den verantwortlichen Hochschulrat ausreichen. Gleiches gilt für §19 Abs. 2 Satz 4 LHG.
  • Die Berufungsverfahren für Professuren in Baden-Württemberg und Deutschland sind im internationalen Vergleich deutlich zu bürokratisch und zu lang. Verfahren, die länger als ein Jahr andauern sind dem deutschen Forschungsstandort nicht länger zuzumuten. Bewerber:innen auf dem internationalen Markt nehmen während dieser langen Bewerbungsphase häufig andere Stellen an, was den hiesigen Forschungsstandort enorm schwächt. Daher fordern wir eine vollständige Neu-Strukturen des Berufungsverfahrens in Baden-Württemberg. Die Notwendigkeit der Zustimmung durch das Wissenschaftsministerium in Ausnahmefällen in §48 Abs. 1 LHG entfällt und wird auf Hochschulräte übertragen. Des Weiteren ist §48 Abs. 2 LHG dahingehend zu ändern, dass die Berufung prinzipiell an die Empfehlung der Berufungskommission gebunden ist. Das Rektorat, der Hochschulrat und das Wissenschaftsministerium haben ein Vetorecht, welches nach Aussprache der Empfehlung der Berufungskommission innerhalb einer vierwöchigen Frist eingelegt werden kann. Dies ist nur in begründeten Fällen zulässig. Ist dies nicht geschehen, erfolgt die Berufung. Dies ist in §48 Abs. 3 LHG entsprechend anzupassen.

C.2 Spitzenforscher sind keine Bürokratie-Profis

Die zentralen Einstellungskriterien für Wissenschaftler:innen an deutschen Hochschulen und Universitäten sind Exzellenz in Lehre und Forschung, das zentrale Einstellungskriterium an außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist die Exzellenz in der Forschung. Dies soll sich im Wissenschaftsalltag widerspiegeln.

  • Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern eine personelle Entlastung des wissenschaftlichen Personals durch die Einführung von Wissenschaftsmanager:innen. Deren Aufgabe ist die Unterstützung in der akademischen Selbstverwaltungen mit einem besonderen Fokus auf die Konzipierung von Initiativen zur Einwerbung von Drittmitteln.

Die Gültigkeit dieses Beschlusses ist auf zehn Jahre beschränkt.

Doppelt hält NICHT besser: Für eine stärkere Durchlässigkeit unserer Ausbildungssysteme

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg setzen sich für eine stärkere Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Ausbildungssystemen in Deutschland ein.

Für Studierende mit vorheriger Berufsausbildung:

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg setzen sich für die Möglichkeit für Studierende ein, gleichwertige, formell anerkannte Ausbildungsleistungen (z.B. über das Ausbildungszeugnis) pauschal (d.h. ohne Einzelfallprüfung) anrechnen zu lassen. Unser Ziel muss sein, möglichst ganze Studienabschnitte (d.h. Module) pauschal anrechenbar zu machen, sodass diese nicht mehr doppelt studiert, gelernt und geprüft werden müssen.

Die Landesregierung sollte ihren Fokus auf die Förderung dieses Zieles unter Wahrung der Hochschulautonomie setzen. Sie möge daher Ambitionen von Hochschulen in diesem Bereich bekräftigen und finanziell unterstützen.

Darüber hinaus sind auch – speziell auf diese Zielgruppe zugeschnittene – verkürzte Studienprogramme für Studierende mit vorheriger Berufsausbildung aktiv zu fördern.

Für Auszubildende mit begonnenem, aber nicht abgeschlossenen Studium:

Auch soll es entsprechend für Auszubildende stark vereinfacht werden, abgeschlossene Studienabschnitte aus einem abgebrochenen Studium anrechnen lassen zu können. Bereits existierende Programme mit verkürzter Berufsausbildung sollen verstärkt und landesweit ausgeweitet werden.

Bereits vorhandene Möglichkeiten in Ausbildungsbetrieben und an Hochschulen sollen gezielt an alle Studenten, Auszubildende kommuniziert werden. Darüber hinaus soll dies Bestandteil der Berufsberatung werden und durch Informationsveranstaltungen gezielt auch Schülern nahe gebracht werden.

Zur besseren Steuerungsmöglichkeit bezüglich der Durchlässigkeit fordern wir die Landesregierung auf, eine zentrale Stelle einzurichten, welche die Zahl der Studienanfänger mit vorheriger Berufsausbildung und der Auszubildenden mit abgebrochenem Vorstudium erfasst, sowie die angewandte Anrechnungspraxis beaufsichtigt.

Die Gültigkeit dieses Beschlusses ist auf zehn Jahre beschränkt.

Talente entdecken und fördern – Berufsorientierung als Sprungbrett in die Zukunft!

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg sind der Überzeugung, dass in jedem jungen Menschen eine Vielzahl von Talenten steckt. Doch bevor diese gefördert werden können, müssen diese erst einmal entdeckt werden. Hier müssen die Schulen ihre Schüler besser unterstützen als bisher. Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern deshalb:

Die Schaffung eines Berufsnetzwerks “Berufsbotschafter” nach Vorbild des Programms “Studienbotschafter” der Landesregierung.

Die Gültigkeit dieses Beschlusses ist auf zehn Jahre beschränkt.

Staying Alive – Bee Gees gehören zur Grundbildung

Wir Jungen Liberalen fordern einen verpflichtenden Erste-Hilfe-Kurs für alle Schülerinnen und Schüler ab der Sekundarstufe 1, sowie Lehrkräfte und weitere Mitarbeiter der Schule, der jährlich wiederholt werden soll. Der heute bestehenden Unsicherheit der meisten Bürger:innen im Umgang mit Reanimation kann so sinnvoll begegnet werden. Denn nur Übung macht den Meister.

Die Gültigkeit dieses Beschlusses ist auf zehn Jahre beschränkt.

Wissenschaft wettbewerbsfähig machen

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern, es den Universitäten und staatlichen Hochschulen zu ermöglichen, anstelle verbeamteter wissenschaftlicher Mitarbeiterstellen (Entgeltgruppen A13-A15) die Position des Lecturers nach anglo-amerikanischem Vorbild einzurichten, dessen Aufgaben primär im Bereich der Lehre liegen. Der Lecturer nimmt seine Aufgaben eigenverantwortlich wahr und seine Stellung ist professurunabhängig. Eine Verbeamtung des Lecturers lehnen wir ab und wollen eine leistungsbezogene Vergütung ermöglichen.

Die Gültigkeit dieses Beschlusses ist auf zehn Jahre beschränkt.

“Wer ist dieser Angelo Merte?”

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg setzen sich für eine Ausweitung der politischen Bildung in Schulen jeglicher Form ein. In Zeiten des aufsteigenden Populismus von rechts und links ist es von elementarer Bedeutung, die Schüler:innen mit der Politik Deutschlands und Europas vertraut zu machen. Ziel hierbei ist es, das Interesse junger Menschen für Politik zu steigern, um eine höhere Partizipation zu schaffen. Leider führt das jetzige System in vielen Punkten nicht zu den gewünschten Effekten und muss deshalb ausgebaut werden. Niedrige Wahlbeteiligungen, überalterte Parteien und jugendarme Parlamente müssender Vergangenheit angehören.

Deshalb fordern wir einen verpflichtenden Gemeinschaftskundeunterricht bis zum Abschluss an allen weiterführenden Schulen in Baden-Württemberg. In den Abiturprüfungen kann das Fach neben vier Stunden auch mit zwei Stunden in der Woche belegt werden, vorausgesetzt es bleibt verpflichtend. Der Unterricht soll hierbei eigenständig angeboten werden, also unabhängig von Fächerverbünden wie beispielsweise dem “GWG” (Geographie-Wirtschaft-Gemeinschaftskunde).

Selbiges gilt für die Fächer von Real-, Werkreal- und Hauptschulen wie “EWG” (Erdkunde, Wirtschaft, Gemeinschaftskunde) oder “Welt-Zeit-Gesellschaft”, welche ebenfalls als eigenständiges Fach Gemeinschaftskunde angeboten werden sollen. Somit soll auf Haupt- und Werkrealschulen Politik als Wahlpflichtfach, sowie auf Realschulen das Fach Gemeinschaftskunde als schriftliches Abschlussprüfungsangebot belegt werden können.

Inhaltlich soll neben den bereits bestehenden Themen wie der Gesellschaft, dem Aufbau des politischen Systems oder den internationalen Beziehungen der Schwerpunkt verstärkt auf der Teilnahme junger Menschen in der Politik liegen. Wichtige Fragen der politischen Teilhabe sollten mit Abschluss des Schulfaches geklärt sein. Beispiele hierfür wären die Gründung einer Bürgerinitiative, die Kandidatur für politische Ämter, die Anmeldung einer Demonstration, das Engagement in einer Partei oder die Führung einer Debatte. Diesen Inhalt gilt es in den Bildungsplänen aller Schulformen einzubauen. Dementsprechend müssen die Kapazitäten an fachspezifischem Personal ausgeweitet werden um somit einem Mangel an Lehrkräften entgegenzuwirken.

Die Gültigkeit dieses Beschlusses ist auf zehn Jahre beschränkt.

Keine Rückzahlungsklauseln für Studierende!

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg sprechen sich ausdrücklich gegen die in Nebenabreden ermöglichten Rückzahlungsklauseln in allen Studienverträgen aus. Wir fordern von allen Stellen, solche geregelten Nebenabreden rückgängig zu machen und dadurch Rückzahlungsklauseln in den Verträgen zwischen Studierenden und den Arbeitgebern bzw. Dienstherrn wieder zu verbieten.

Die Gültigkeit dieses Beschlusses ist auf zehn Jahre beschränkt.

Freies Material für Lehrkräfte – Open Educational Resources fördern

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg setzen sich für eine landesweite Online-Plattform zur Bereitstellung frei verwendbarer Unterrichtsmaterialien – den sogenannten Open Educational Ressources (OER) – ein.

Zu diesem Portal erhält jede Lehrkraft an einer Grundschule, weiterführenden Schule oder Berufsschule einen Zugang. Mit diesem kann auf unterschiedliche Medien aus dem jeweiligen Fachbereich per Download zugegriffen, diese Inhalte dann verändert und zur Erstellung individueller Unterrichtsmaterialien verwendet werden.

Für die Bereitstellung der im Internet verfügbaren OER auf der Online-Plattform ist in erster Linie das Kultusministerium zuständig. Zusätzlich sollte es aber auch jeder Lehrkraft möglich sein, im Internet gefundene oder analog vorhandene Inhalte hochzuladen, welche nach einer Lizenzprüfung durch die Plattformbetreiber für alle weiteren Teilnehmer zugänglich sind.

Den Lehrkräften ist es hierbei selbst überlassen, ob sie sich nur der bereitgestellten Inhalte bedienen oder als Content-Produzent eigene Unterrichtskonzepte auf der Plattform mit anderen Lehrkräften teilen. Eine Beurteilung der didaktischen und fachlichen Qualität der produzierten Inhalte erfolgt durch die Mitglieder der Plattform in Form eines internen Bewertungssystems.

Rechtlich unterliegen sämtliche Inhalte der OER-Plattform der Creative-Commons-Lizenz, mit der die jeweiligen Nutzungsrechte der Inhalte durch den Urheber genau definiert werden wie beispielsweise die Nutzung mit Namensnennung oder das Recht zur Weiterverbreitung und/oder Veränderung.

Die Gültigkeit dieses Beschlusses ist auf zehn Jahre beschränkt.

Deutschlandstipendium 2.0 – Förderung ausweiten und Chancengleichheit herstellen

Wir als Junge Liberale Baden-Württemberg bekennen uns grundsätzlich zum bundesweiten Stipendienprogramm nach dem Stipendienprogrammgesetz (Deutschlandstipendium) als Instrumentarium zur engeren Verzahnung von Wirtschaft, Hochschulen und Studierenden, das Anreize zu akademischen Leistungen und gesellschaftlichem Engagement setzt.

Wir fordern allerdings folgende Reformen:

  1. Um der gegenwärtigen regionalen Chancenungleichheit bei der Bewerbung um ein Deutschlandstipendium entgegenzuwirken, fordern wir die Aufhebung der starren Parität in der Finanzierung durch den Bund und private Stifter sowie eine entsprechende Änderung von § 11 Abs. 2 S. 1 StipG. Stattdessen schlagen wir flexible Anteile der Beteiligung des Bundes vor, die sich an den Standortfaktoren der jeweiligen Hochschule orientieren und insbesondere Unterschiede in der regionalen Wirtschaftskraft berücksichtigen. Durch höhere staatliche Förderanteile in wirtschaftsschwachen Regionen wird gewährleistet, dass Hochschulen trotz geringer Förderzusagen durch private Mittelgeber einen angemessenen Anteil ihrer Studierenden fördern können. Dies leistet einen wichtigen Beitrag zur Schaffung deutschlandweit vergleichbarer Studienbedingungen und erhöht die Förderneigung von Unternehmen, welche zur Förderung von Studierenden an Hochschulen in strukturschwachen Regionen weniger finanzielle Mittel als bislang aufbringen müssen.
  2. Wir fordern die Streichung von § 11 Abs. 3 S. 3 StipG. Dieser sieht eine Obergrenze der Zweckbindung privater Mittel für bestimmte Fachrichtungen oder Studiengänge von zwei Dritteln der von den Hochschulen pro Kalenderjahr neu bewilligten Stipendien vor. Diese Obergrenze führt dazu, dass zugesagte private Fördergelder teilweise nicht abgerufen werden können und schränkt damit die Hochschulen in der Vergabe von Stipendien ein. Die Auswahl der Stipendiaten soll weiterhin alleinige Kompetenz der jeweiligen Hochschule bleiben.
  3. Um die in § 11 Abs. 4 StipG festgelegte Höchstgrenze der Förderung von acht Prozent der Studierenden einer Hochschule auch nur annähernd erreichen zu können, fordern wir eine Werbe- und Informationskampagne über das Deutschlandstipendium mit dem Ziel, alle potentiellen Stipendiaten auf das Stipendium hinzuweisen und Unternehmen über die Möglichkeit der Förderung von Talenten und Vernetzung mit Studierenden zu informieren. Dazu muss der Bund die Hochschulen mit den zur Akquise privater Fördermittel nötigen finanziellen Mitteln ausstatten. Hierzu fordern wir eine Flexibilisierung der durch den Bund getragenen Höhe der sonstigen Zweckausgaben der Hochschulen im obigen Sinne und eine entsprechende Änderung von § 11 Abs. 2 S. 2 StipG. Zudem sollen die Hochschulen zukünftig Studierende bereits bei der Immatrikulation und erneut bei der Rückmeldung zu den Folgesemestern auf die Fördermöglichkeiten durch das Stipendium hinweisen. Die zur Hochschulreife führenden Schulen sollen während des letzten Schuljahres über das Deutschlandstipendium informieren, z.B. im Rahmen von Studieninformationstagen.
  4. Die Hochschulen werden dazu aufgerufen, die Transparenz ihres Auswahlverfahrens zu erhöhen. Hierzu sollen diese bei der Ausschreibung der Stipendien bekannt geben, welche Kriterien bei der Auswahl der Stipendiaten angewendet werden. Dazu ist § 1 StipV entsprechend zu erweitern.

Die Gültigkeit dieses Beschlusses wird auf zehn Jahre befristet.