Das Ländle muss im Weltall bleiben!

Baden-Württemberg ist einer der bundesweit bedeutendsten Standorte der Raumfahrtindustrie. Über 40% der 10.000 Beschäftigten in der deutschen Raumfahrtindustrie kommen aus dem Ländle.

Durch den wachsenden „New Space“-Sektor und neue günstige Kleinstsatelliten bekommt dieser Industrie- und Forschungszweig immer mehr Bedeutung: 2019 stieg der Umsatz um 200 Millionen Euro auf insgesamt 2,8 Milliarden Euro an. Unternehmen des New Space erwirtschafteten 2019 etwa 30% des Umsatzes.

Die deutsche Spitzenposition Baden-Württembergs wird allerdings durch eine noch schwache Förderung des New Space-Sektors und den verstärkten Investitionen Bayerns gefährdet. Das süddeutsche Nachbarland wandelt durch unkompliziertere Förderanträge und einem starken Zuwachs an Investitionen in Forschung, Entwicklung und Lehre in der Raumfahrttechnik Bayern in einen attraktiven Standort für Start-Ups des New Space. Stand 2020 sind 35% aller New SpaceStartups in München ansässig.

Raumfahrt Entbürokratisieren

In Baden-Württemberg ist die Beantragung von Fördermittel für Wissenschaft und Industrie oft sehr aufwändig. Gleichzeitig ist der Sektor durch ein hohes Investitionsrisiko oftmals für private
Investoren uninteressant.

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern deshalb einen Abbau von überhöhter Bürokratie in der Beantragung von Fördermitteln für raumfahrttechnische Projekte. Konkret bedeutet dies:

  • Finanzielle Mittel dürfen nicht nur im zwei Jahres-Rhythmus beantragbar sein, um in der Entwicklung kurzfristig auftauchende Kosten schneller decken zu können
  • Anforderungen an den technologischen Umfang der zur Bewerbung auf Förderung notwendigen Missions-Skizzen senken, da dies oftmals – wenn die Mittel gebraucht werden – noch nicht möglich ist
  • Einen flexibleren Austausch der Fördermittel ermöglichen, durch den überschüssiges Geld auch an das Land zurückgezahlt werden kann
  • Einen größeren finanziellen Aufschlag als Sicherheit für Unwägbarkeiten im Entwicklungsprozess zulassen

Raumfahrt Fördern

In der Luft- und Raumfahrtwissenschaft war der Place-To-Be in den letzten Jahrzenten Baden-Württemberg. Die Universität Stuttgart zählt zu einer der besten Universitäten der Welt,
um in diesem Feld zu studieren und zu forschen. Doch die Konkurrenz ist BaWü auf den Fersen und
im Ländle selbst wird zu wenig getan: Eine im Sommer 2021 eingeweihte Fakultät für Luft- und
Raumfahrttechnik in Bayern könnte die Fakultät der Universität Stuttgart als größte in Deutschland
bald ablösen.

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern deshalb:

  • Eine Erhöhung der Fördermittel zur Beschäftigung von Fachpersonal an den Universitäten, da die Anzahl der voll-finanzierten Fachkräfte oftmals nicht ausreicht und viele unbezahlte Überstunden verursacht
  • Eine verstärkte Förderung der Fakultät für Luft- und Raumfahrttechnik in BadenWürttemberg, um nach QS-Standard wieder in die besten zwanzig Fakultäten der Welt einzuziehen

Raumfahrt Vernetzen

Die Luft- und Raufahrttechnik ist ein stark wachsender Wirtschaftsbereich. Doch wie bereits anfangs
angedeutet, siedeln sich in Baden-Württemberg nur wenige Start-Ups in Baden-Württemberg an.
Eine stärkere Vernetzung zwischen Wissenschaft, Bevölkerung und Wirtschaft soll die Bedeutung der
Luft- und Raumfahrt stärker ins Bewusstsein rücken und Start-Ups und klassischen Unternehmen in
Baden-Württemberg helfen.

Deshalb fordern die Jungen Liberalen Baden-Württemberg:

  • Eine stärkere Bewerbung Baden- Württembergs als Standort der Luft- und Raumfahrttechnik. So soll die Landesregierung auf den weltweit wichtigsten Messen des Landes vertreten sein.
  • Durch eine landesweite Initiative der Bevölkerung die vielfältigen Anwendungen der Forschung im Weltall sowie deren wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit und klimatischen Verträglichkeit stärker in das Bewusstsein zu rufen.
  • Eine stärkere Vernetzung zwischen Wissenschaft und Wirtschaft fördern und initiieren.

Der Beschluss ist auf 10 Jahre befristet.

Gute Gründe zum Gründen

Die Jungen Liberalen Baden Württemberg mögen beschließen, dass der Gründerzuschuss für eine breitere Personengruppe zugänglich wird unter folgender Ausgestaltung.

Ein Rechtsanspruch auf den Zuschuss besteht, wenn:

  • Ein Businessplan nach gängigen Kriterien vorliegt.
    • Kurzdarstellung der Geschäftsidee
    • Rechtsform des Unternehmens
    • Position am Markt
    • Kompetenznachweis
    • Kalkulation
    • Verkaufsstrategie
    • Kapital-/ Investitionsbedarf
  • Ein Anspruch besteht für Arbeitslosengeldempfänger, die dieses noch mindestens weitere 150 Tage empfangen.
  • Des Weiteren besteht ein Anspruch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihr Arbeitsverhältnis binnen der folgenden sechs Monate nach Antragsgenehmigung beenden müssen.

Der Zuschuss soll wie folgt ausgestaltet werden:

  • Arbeitslosengeldempfänger sollen das bestehende Arbeitslosengeld und 300€ Zuschuss pro Monat für sechs Monate erhalten.
  • Angestellte erhalten einen Zuschuss von 300€ pro Monat.
  • Nach sechs Monaten besteht die Möglichkeit weitere neun Monate 300€ pro Monat zu erhalten.
    Voraussetzung hierfür ist, dass das Unternehmen nicht genügend Ertrag für die
    Lebenshaltungskosten abwirft. Die Bemessungsgrenze hierfür ist das Existenzminimum, bei gleichzeitiger Evaluation des Projekts hinsichtlich auf bisherige Umsetzung des anfangs vorgestellten Businessplans.

Konsequent gegen Ausverkauf an Autokraten – Keine Chinesische Beteiligung am Hamburger Hafen

Die Jungen Liberalen Baden Württemberg fordern das Kanzleramt auf, den Rat der eigenen Fachministerien zu befolgen und den Verkauf von Anteilen des Hamburger Hafens an den chinesischen Konzern Costco und weitere Unternehmen unter chinesischer Mehrheitsbeteiligung zu verkaufen.

Des Weiteren soll auch andere kritische Infrastruktur nicht an Unternehmen und Investoren außerhalb der EU verkauft werden. Die Abhängigkeit bei fossiler Energie von Russland in jüngster Zeit sollte Grund genug sein, diesen Fehler nicht zu wiederholen. Außerdem muss die Einflussnahme von totalitären Staaten so niedrig gehalten werden wie möglich, um Unabhängigkeit von autoritären Regimen zu gewährleisten.

Gültigkeit ist begrenzt auf 10 Jahre.

Gender Pricing – Und was zahlst du für deinen Haarschnitt?

Mit der Einfügung des Artikel 3 Abs. 2 Satz 2 ins Grundgesetz (GG) unter der schwarz-gelben Koalition 1994 wurde die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie die Beseitigung bestehender Nachteile Staatsziel. Nachdem Frauen über Jahrzehnte in der Bundesrepublik und ihren Rechtsvorgängern auch von Seiten des Staates einer Diskriminierung unterworfen waren, erkannte der Gesetzgeber die auch aus dieser Diskriminierung folgende mangelnde tatsächliche Gleichberechtigung an und formulierte den Verfassungsauftrag, sie zu beheben. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist Ausfluss auch dieses Verfassungsauftrags.

Unter anderem verbietet es eine Ungleichbehandlung beim Zugang zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, aufgrund des Geschlechts. Da diese Rechtslage und ihre Grenzen bisher sowohl bei Unternehmen als auch Verbrauchern verhältnismäßig unbekannt sind, kommt es immer wieder zu Konflikten. Beispielsweise führen Friseure häufig nach Geschlecht getrennte Preislisten, bei denen für scheinbar identische Dienstleistungen unterschiedliche Preise verlangt werden. Dies kann zulässig sein, wenn beispielsweise ein unterschiedlicher Aufwand an Personenstunden oder Materialeinsatz im Angebot enthalten ist. Wenn jedoch die konkreten Angebote nur Frauen bzw. Männern offen stünden oder es sich um eine Preisdiskriminierung nach Geschlecht ohne unterschiedliche Aufwände handelt – etwa um unterschiedliche Zahlungsbereitschaften abzugreifen – wäre das Vorgehen unzulässig.

Da es sich bei diesen Preisgestaltungen um ein Problem mangelnder und teils asymmetrischer Informationen handelt und derlei Probleme per Definition ein ordnungsgemäßes Funktionieren von Marktwirtschaft und Wettbewerb einschränken, fordern die Jungen Liberalen Baden-Württemberg:

  • Die transparente Ausweisung von Preisen für konkrete Dienstleistungen, unterstützt durch die Entwicklung von leistungsorientierten Formulierungen für Musterpreislisten durch die Branchenverbände und Kammern, um insbesondere im Handwerk rechtliche Risiken durch den ungewollten Verstoß gegen geltendes Recht zu minimieren. Die Sensibilisierung für bestehende Rechtsrisiken sollte durch die Wirtschaftsministerien flankiert werden.
  • Eine öffentlichkeitswirksame, an die Verbraucher adressierte Aufklärungskampagne zu diesem Thema durch die für Verbraucherschutz zuständigen Ministerien in Bund und Ländern in Kooperation mit Verbraucherschutzorganisationen, verbunden mit einer regelmäßigen Erfolgskontrolle.

Die Gültigkeit dieses Antrags ist auf zehn Jahre beschränkt.

Kapitalertragsteuer umtopfen: Verwendungsreihenfolge umkehren

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern, dass die Verwendungsreihenfolge für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer geändert wird. Es soll zuerst der Freibetrag und dann erst ein eventueller Verlusttopf abgezogen werden.

Die Gültigkeit dieses Beschlusses ist auf zehn Jahre beschränkt.

Alles Käse: Gegen Wettbewerbsbarrieren für vegane Ersatzprodukte

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern einen fairen Wettbewerb für den Handel veganer Ersatzprodukte und lehnen bestehende Handelshemmnisse sowie regulatorische Markteintrittsbarrieren für den pflanzenbasierten Lebensmittelsektor ab.

Wir bekennen uns zur Forderung im Rahmen des European Green Deals eine nachhaltigere Lebensmittelproduktion zu fördern und sind gegen jegliche Bestrebungen des Europäischen Parlamentes zur Einschränkung von Produktbezeichnungen und Beschreibungen veganer Ersatzprodukte.

Bis zur Umsetzung der von uns geforderten Steuerreform fordern wir die Umsatzsteuer für vegetarische und vegane Lebensmittelalternativen auf den ermäßigten Steuersatz von 7% anzupassen, um den ungerechtfertigten Preisvorteil von tierischen Milch- und Fleischprodukten zu beenden.

Die Gültigkeit dieses Beschlusses ist auf 5 Jahre beschränkt.

Kein Steuergeld für Putin-Lobbyismus: Schröder den Geldhahn zudrehen

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern ein sofortiges Ende der staatlichen Finanzierung der nachamtlichen Ausstattung (Büro, Personal, Fahrservice) von Bundeskanzler a.D. Gerhard Schröder. Ferner fordern wir die EU auf, wirtschaftliche Sanktionen gegen Gerhard Schröder und weitere Mitglieder der Führungsgremien russischer Staatsunternehmen wie z.B. Gazprom und Rosneft zu prüfen.

Darüber hinaus fordern wir, die wiederholte Kritik des Bundesrechnungshofs aufgreifend, eine grundsätzliche kritische Überprüfung der staatlichen Finanzierung und Ausstattung von weiter berufstätigen Altkanzlern und ehemaligen Bundespräsidenten hinsichtlich ihrer Angemessenheit. Die nachamtliche Versorgung kann künftig etwa so ausgestaltet werden, dass erzielte Einkünfte aus einer nach Ausscheiden aus dem Amt betriebenen Berufstätigkeit mit den sich unmittelbar aus der Amtsstellung als ehemaliger Bundeskanzler bzw. Bundespräsident ergebenden Versorgungsansprüchen verrechnet werden. Mit Steuergeldern finanzierte Büro- und Personalausstattung ist nur insoweit zu gewähren, wie dies zur Erfüllung nachamtlicher staatlicher Repräsentationsaufgaben und der Abwicklung der Amtsgeschäfte nach Ausscheiden zwingend notwendig ist.

Zombies müssen sterben – Nein zum Insolvenzaussetzungsgesetz

Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht infolge der COVID-19-Pandemie lehnen die Jungen Liberalen Baden-Württemberg grundsätzlich ab. Auch eine wiederholte Verlängerung erachten wir nicht für das richtige Mittel um die aktuelle Pandemielage durch COVID-19 und ihre wirtschaftlichen Auswirkungen effektiv zu bekämpfen. Ebenso sprechen wir uns grundsätzlich gegen eine Einschränkung, erst recht Aussetzung, der Insolvenzantragspflicht aufgrund von pandemischen Lagen aus.

Die Insolvenzantragspflicht ist gelebter Schutz der Gläubiger und Marktteilnehmer.

Insolvenzen trotz Insolvenzreife nicht anzeigen zu müssen bzw. aufschieben zu können, bietet für keinen Marktteilnehmer mehr langfristige Handlungssicherheit oder Verlässlichkeit, sondern erzeugt im Gegenteil Unsicherheit bei allen Beteiligten.

Erst zu spät in ein Insolvenzverfahren einsteigen zu können, schadet dem Verfahrenszweck ebenso wie den betroffenen Parteien langfristig mehr als es nutzt.

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg lehnen daher ebenfalls jede weitere potentielle Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und die Aufrechterhaltung sogenannter „Zombie-Unternehmen“ entschieden ab.

Die Gültigkeit dieses Beschlusses beträgt 5 Jahre.

Digitalwährungen & Bargeld: Freiheiten schützen, den Staat regulieren und privatwirtschaftliche Ansätze fördern

Die Jungen Liberalen sind der Überzeugung, dass privatwirtschaftliche Initiative aus wettbewerbstechnischen Anreizen in allen Wirtschaftsbereichen zu begrüßen ist. Ferner sind sie der Auffassung, dass Menschen dazu in der Lage sind, eine eigenständige Auswahl der Ihrerseits präferierten Zahlungsmittel vorzunehmen und diese sodann zu gebrauchen. Weiterhin verstehen die Jungen Liberalen Bargeld als dasjenige Zahlungsmittel, das von elementarer Wichtigkeit für die Aufrechterhaltung der ökonomischen Freiheit und des Schutzes der Bürgerrechte ist. All dies stünde im Widerspruch zu den aktuellen Bestrebungen hinsichtlich eines sogenannten „Digitalen Euro“, sollte er darauf abzielen das Bargeld abzuschaffen. Auch werden in diesem Zuge immer wieder Stimmen laut, die ein Verbot privater Digitalwährungen fordern, selbst wenn diese nicht primär nachweisbar zur Geldwäsche und dem Zahlungsverkehr der organisierten Kriminalität dienen. Dies entspricht nicht dem Freiheitsverständnis von Jungen Liberalen und konterkariert unsere Bemühungen um Datenschutz, Dezentralisierung, Privatisierung und Wettbewerbsförderung.

Die Jungen Liberalen fordern daher:

  1. Die strikte Regelung der Ausgestaltung einer europäischen digitalen Zentralbankwährung hinsichtlich der Anforderungen an
    • den Datenschutz der Nutzer, insbesondere im Hinblick auf die Erhebung, Verarbeitung, Änderung, Speicherung, Löschung oder sonstige Inanspruchnahme personenbezogener Bankdaten,
    • den Schutz privater Emittenten von digitalen Währungen und sonstiger privater Kapitalmarktakteure durch die Beschränkung
      • i. der Wechselkursparität (EUR je E-EUR) auf 1:1,
      • ii. der Konvertibilität in nicht auf Euro lautende Zahlungsmittel.
        und durch die verpflichtende Implementierung

        • i. eines Systems der gestaffelten, in ihrer Ausgangshöhe am jeweils tagesaktuell gültigen Einlagezinssatz (sog. „deposit facility“) der EZB festzumachenden, Verzinsung der sodann bei der Europäischen Zentralbank liegenden, digitalen Zentralbankwährungseinheiten (Sichteinlagen) der Bürger, welches wie folgt gestaltet sein soll:
          • (1) Einlagen in digitalem Zentralbankgeld sollen bis zur maximalen Höhe der Einlagensicherung mit dem jeweiligen Einlagezinssatz verzinst werden.
          • (2) Einlagen jenseits des in (1) beschriebenen Betrags sollen ab dem 10. Arbeitstag, an dem der Schwellenwert aus (1) überschritten ist, mit einem Zinssatz von 5 Basispunkten unter dem Einlagezinssatz der EZB verzinst werden.
          • (3) Immer dann, wenn 10 weitere Arbeitstage seit der letztmaligen Absenkung des in (2) beschriebenen, individuellen Einlagen-Zinssatzes vergangen sind, soll dieser von seinem letzten Niveau abermals um 5 Basispunkte absinken.
        • ii. einer, an der Ausgestaltung und Regulierung des von der EZB zu emittierenden, digitalen Zentralbankgeldes beteiligten Entwicklungskommission, die aus; von dem EU-Parlament zu bestimmenden; wissenschaftlichen Finanz- und Bankenexperten sowie Interessenvertretern der Banken-/ Finanzindustrie und der EU-Bürger bestehen soll. Zusätzlich, soll die nationale Zentralbank eines jeden EU Mitgliedsstaats eine weitere Person in diese Entwicklungskommission entsenden.
    • die Gewährleistung der Liquidität der digitalen Zentralbankwährung in Bezug auf die uneingeschränkte, uneinschränkbare und transaktionsverlustfreie Konvertibilität in andere, wie auch immer geartete, auf Euro lautende Zahlungsmittel.
    • die Sicherstellung der politischen Neutralität des digitalen Zentralbankgeldes, vor allem hinsichtlich einer Beschränkung der Veränderung des auf die in digitalem Zentralbankgeld vorliegenden Sichteinlagenverzinsung
  2. Die Einsetzung eines beim EU-Parlament angesiedelten Enforcement-Gremiums, bestehend aus wissenschaftlichen Finanz- und Bankenexpert:innen sowie Wirtschaftsprüfer:innen (davon mindestens 50% als hauptamtliche Mitarbeiter) und eines Beirats, bestehend aus Interessenvertretern der Banken-/ Finanzindustrie und der EU-Bürger, die sich langfristig mit der Durchsetzung, Einhaltung und Weiterentwicklung der in Bezug auf das digitale Zentralbankgeld der EZB bestehenden Vorschriften befassen. Die personelle Zusammensetzung dieses Gremiums soll ebenfalls durch Ernennung durch das EU-Parlament und die Nationalen Zentralbanken erfolgen. Dieses Gremium sollte Mängel direkt thematisieren und, sollten diese nicht behoben werden Klage vor dem europäischen Gerichtshof erheben können.
  3. Die Ablehnung aller Initiativen, deren Aktivitäten, ganz oder teilweise, auf die Abschaffung des Bargelds als gesetzliches Zahlungsmittel ausgerichtet sind.
  4. Die Ablehnung eines Verbots privatwirtschaftlich ausgegebener, digitaler Zahlungsmittel.
  5. Die Schaffung eines innovationsoffenen, zukunftsgerichteten, regulatorischen Rahmens für Digitalwährungen privater Emittenten.

Die Gültigkeit dieses Beschlusses ist auf zehn Jahre beschränkt.

Ein modernes Unternehmenssteuerrecht

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg setzen sich wie in ihrem am 79. Landeskongress beschlossenen Antrag „Let’s talk about tax baby“ für folgendes ein:

  • Die Abschaffung von Ausnahmetatbeständen beim Steuersubstrat der Unternehmenssteuer, insoweit sie volkswirtschaftlich nutzlos sind.
  • Ersetzung der Gewerbesteuer durch die Möglichkeit eines für alle Kommunen gleichermaßen geltenden Unternehmensteuerzuschlags
  • Gleichbehandlung von Personen- und Kapitalgesellschaften
  • Besteuerung erst im Ausschüttungszeitpunkt
  • Senkung der Körperschaftsteuer

Dazu hat der eLaVo bereits beschlossen, die Kapitalertragsteuer in ihrer Erhebungsform wie beschlossen beizubehalten, ihr allerdings nurmehr keine Abgeltungswirkung mehr zukommen zu lassen, sondern sie auf bereits erhobene Ertragsteuern anzurechnen. In dieser Systematik und auf Basis unserer bisherigen Beschlüsse fordern wir, die Beschlusslage wie folgt zu präzisieren:

  1. Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern eine Fachleutekommission, ernannt durch die Bundesregierung, aus Vertretern der Wirtschaft, der Finanzverwaltung, aus der makroökonomischen Wissenschaft, der steuerberatenden Berufe und von Verfassungsrechtlern zur Findung volkswirtschaftlich sinnloser Besteuerungsausnahmen und Abzugsausnahmen. Diese soll der Bundesregierung und dem Bundesrat einen Vorschlagskatalog zur Fortentwicklung des Steuerrechts in diesem Sinne vorlegen.
  2. Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern die Einführung einer einheitlichen Unternehmenssteuer, die sich in ihrer Erhebung weiterhin an der Rechtsform orientieren soll, aber nicht mehr in ihrer Höhe. Diese soll rechtsformunabhängig gleich hoch sein
  3. Im Falle der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich wird diese neu zu schaffende Steuer erst fällig, wenn das Kapitalkonto des empfangenden Gesellschafters/Inhabers belastet wird (Entnahme oder Ausschüttung) und ein Übertrag in sein nicht bilanzierungsfähiges Privatvermögen erfolgt. Einlagen, die der Gesellschafter/Inhaber leistet, unabhängig von der Art der Einlage im steuerrechtlichen Sinne, sollen gegen gerechnet werden. Auf Antrag soll diese Regelung den nach § 4 (3) EStG ermittelnden Betrieben auch geöffnet werden. Überentnahmen werden um Anreize auch bei überschuldungsfähigen Betrieben zur Eigenkapitalbildung zu schaffen als steuerpflichtig behandelt.
  4. Die Höhe dieser Steuer soll einheitlich 25% betragen, sie soll in Übereinstimmung mit unserer bisherigen Beschlusslage angerechnet werden.
  5. Von dieser Steuer soll den Kommunen ein in der Gesamtheit aufkommensneutraler Anteil direkt zustehen. Haushaltsrechtlich soll dies auf allen Ebenen wie die bisherige Gewerbesteuer behandelt werden. Evtl. Zinsbelastungen aus der aus Nr. 3 zu erwartenden Liquiditätsdelle sollen vom Bund typisiert getragen werden.
  6. Bis zur Reform der Unternehmensbesteuerung in diesem Sinne setzen wir uns für eine Senkung der Körperschaftsteuer ein. Dabei ist die Gesamtsteuerbelastung bei Ausschüttung in Entsprechung mit dem Ziel der Gleichheit der Besteuerungsquellen anzupassen.
  7. Für die in Nr. 2 genannte Steuer sollen Betriebe sowohl in der Handels- als auch in der Steuerbilanz verpflichtet sein, eine Rückstellungsposition zu bilden, ungeachtet ihrer Größe und der Besteuerungsmerkmale der Gesellschafter.

Die Gültigkeitsdauer dieses Beschluss’ nach § 18 Absatz 13 der Satzung der Jungen Liberalen Baden-Württemberg beträgt fünf Jahre.