Jetzt sind wir dran – Mehr Fokus auf die Pandemiefolgen für Kinder und Jugendliche

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg mögen beschließen:

Der Jugend wieder eine positive Perspektive geben 

Die Folgen des durch die Pandemie bedingten, monatelangen Lockdowns belasten die junge Generation nachhaltig. Er war geprägt durch Distanzunterricht, fehlende Freizeitangebote, ausgefallene Praktika oder Auslandssemester, Kurzarbeit, soziale Isolation und Unsicherheit aufgrund schlechter politischer Kommunikation. Der Lockdown wirkte wie ein Brandbeschleuniger für gesellschaftlich und auch politisch bereits existierende Probleme. Die mittel- und langfristigen Auswirkungen sind vielseitig und umfangreich. Sie müssen erkannt und benannt werden, um Ausgleichsmöglichkeiten zu schaffen und um uns, der jungen Generation, wieder Mut und Optimismus für neue Zukunftsperspektiven zu bieten.

Öffnungen priorisiert für junge Menschen 

Wir fordern die Priorisierung der jungen Generation bei sämtlichen Öffnungsschritten. Über ihre Bedürfnisse wurde lang genug hinweg gesehen.

Das bedeutet:

  • Das schrittweise Auslaufen der Test- und Maskenpflicht an Schulen und Universitäten, bei einem temporär weiterhin fortbestehenden, wöchentlichen Angebot eines Selbsttests, für den Schulen ein Zertifikat ausstellen.
  • Grundsätzlich keine 2G Nachweispflicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Sollte zukünftig weiterhin 2G gefordert werden, muss für Minderjährige ein Testzertifikat in Verbindung mit einem Altersnachweis als äquivalent akzeptiert werden.
  • Das Festhalten an der Präsenzlehre. Homeschooling und Online-Vorlesungen sollten ein hilfreiches Zusatzangebot, aber kein Ersatz für physische Zusammenkunft sein.
  • Das Ende von Kontaktbeschränkungen bei privaten Treffen auch für Ungeimpfte, sofern keine akute Überlastung des Gesundheitswesens droht.
  • Fortlaufende Beschränkungen von Großveranstaltungen vollständig zu beenden, sobald eine Überlastung des Gesundheitswesens ausgeschlossen werden kann.

Lernrückstände erfassen und individuell kompensieren 

Homeschooling funktioniert an den Stellen, wo eigene und funktionsfähige IT-Infrastruktur vorausgesetzt ist, in den Familien, in denen ein gebildetes Elternhaus mit ausreichend finanziellen Mitteln unterstützen und Versäumnisse ausgleichen kann. In vielen bereits benachteiligten Familien ist ein funktionierendes Homeschooling nicht leistbar. Schüler und Studierende sind nicht selten ohne eigene Endgeräte oder eine Internetverbindung auf sich allein gestellt und verpassen Lerninhalte, wodurch letztlich die soziale Ungleichheit erhöht und die Bildungsschere in Deutschland geöffnet wird.

Um dem entgegenzuwirken, fordern wir:

  • Den Ausbau von Schul- und klassenübergreifender Lernstandsdiagnostik, die genau erhebt, auf welchem Kompetenzstandard Schüler in zentralen Teilbereichen schulischer Bildung stehen. Diese soll nach dem “Response to Intervention” Modell, wie es zum Beispiel in Kanada, Australien und Finnland angewandt wird, professionalisiert werden.
  • Bestehende Förder- und Zusatzprogramme zu evaluieren und bedarfsgerecht auszubauen, um Schülern die Möglichkeit zu geben, an Lernrückständen zu arbeiten. Um soziale Teilhabe zu ermöglichen, müssen alle Familien im Sozialhilfebezug unentgeltlich an diesen Förderangeboten teilnehmen können.
  • Die Anpassung des Lehrplans für die von der Pandemie betroffenen Schulklassen durch eine Evaluation der verpassten Lehrinhalte und die komprimierte Einbindung dieser im nächsten Schuljahr.
  • Eine obligatorische Fortbildung von Lehrkräften hinsichtlich der Anwendung digitaler Geräte, der Organisation von Lernen auf Distanz, den Fragen, wie eine Beziehung zu den Schülern auch in digitalen Zeiten gehalten werden und was getan werden kann, um an den Lernrückständen und Entwicklungsdefiziten zu arbeiten.
  • Ein bundesweites Lern-Buddy-Programm zwischen den Ländern und den Schulträgern, in dem Lehramtstudierende Schüler unentegeltlich unterstützen, um die in der Corona-Pandemie entstandenen Lernrückstände aufzuholen. Die Studierenden sollen dafür entlohnt werden oder Leistungspunkte erhalten.

Mehr Schulsozialarbeiter und Schulpsychologen für Schüler und Lehrer 

Wir beobachten eine weitreichende Zunahme an psychischen Belastungen und Erkrankungen, junge Menschen sind orientierungslos und werden von Zukunftsängsten entkräftet. Therapie- und Beratungsangebote reichen für eine angemessene Unterstützung nicht aus, Hilfesuchende warten monatelang auf einen Platz und Lehrkräfte versuchen auszugleichen, was fehlende Schulpsychologen und Schulsozialarbeiter nicht leisten können.

Deshalb fordern wir:

  • Feste und hohe Mindeststandards für die Schulsozialarbeit, durch gut ausgebildete Fachkräfte, die eine abgeschlossene Hochschulausbildung für soziale Arbeit, Sozialpädagogik oder eine gleichwertige Ausbildung abgeschlossen haben sowie ein aktuelles Angebot an Fort- und Weiterbildungen. Die Länder sollen Schulträger dabei unterstützen, an jeder Schule geschützte und geeignete Räumlichkeiten für die Schulsozialarbeit zur Verfügung stellen zu können.
  • Eine Möglichkeit für Schülergespräche in jedem Schuljahr in enger Zusammenarbeit von Schulpsychologen, Lehrern und Schulsozialarbeitern, um psychische Erkrankungen schnellstmöglich erkennen und fachgerechte Unterstützung leisten zu können, sowie die Schülerinnen und Schüler bei Problemen im schulischen Umfeld zu unterstützen. Diese Möglichkeit soll an den Schulen offensiv beworben werden.
  • Bildungspolitische Initiativen zur Sensibilisierung für psychische Gesundheit und zur Vermittlung von Sozialkompetenz, beispielsweise über sektorübergreifende Projektwochen am Ende des Schuljahres.werden.

Neue Gelegenheiten für verpasste Chancen der persönlichen Entwicklung

Vor allem für Kinder und Jugendliche hat der fehlende Sozialkontakt, neben den geschwächten Gemeinschaften, häufig auch ein gestörtes Sozialverhalten sowie eine gebremste Persönlichkeitsentwicklung zur Folge, wodurch beispielsweise mangelnde Konfliktfähigkeit, Unselbstständigkeit, ausbleibendes Entscheidungsvermögen oder auch fehlendes Empathievermögen zu echten Hindernissen in der weiteren Lebensgestaltung werden können. Auch dem mit Online Schooling und sich verstetigendem Vereinsschwund einhergehenden Bewegungsmangel und der in vielen Fällen verminderten Fitness von Kindern und Jugendlichen muss entgegengewirkt werden.

Daher fordern wir:

  • Den Ausbau der Kooperationen Schule  – Verein und Kindergarten – Verein hin zu längeren Antragsfristen und zu kürzeren Wartezeiten der Vereine auf die Bezuschussung. Der Solidarpakt Sport IV der baden-württembergischen Landesregierung bietet die dafür notwendigen Mittel.
  • Die Wiederaufnahme der “Förderlinie Integration” in die Kooperation Schule-Verein des Landes Baden-Württemberg, um Kinder und Jugendliche bei ihrer schulischen Integration weiter zu unterstützen.
  • Die zusätzlichen Mittel des Bundes in die Kinder- und Jugendfreizeit aus dem Aktionsprogramm “Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche” in den Ländern zeitnah umzusetzen und unter anderem in günstige Ferien und Wochenendausflüge, pädagogisch betreute Spielplatzangebote, Sportplatz- und Bewegungsprogramme und internationalen Jugendaustausch zu investieren. Die Bedürfnisse junger Menschen sollen bei der Planung von Neubaugebieten in besonderem Maße berücksichtigt werden.

Neue Leitplanken für die Berufsorientierung

Weniger Angebote für Betriebspraktika, Berufsberatung an Schulen sowie Ausbildungsmessen durch den Lockdown erhöhen branchenübergreifend erneut die unbesetzten Plätze in der Berufsausbildung und verschlimmern damit langfristig den Fachkräftemangel in Deutschland. Junge Menschen brauchen jetzt zusätzliche Möglichkeiten, sich mit den eigenen beruflichen Interessen und Stärken sowie mit den Möglichkeiten auf dem Ausbildungsmarkt zu beschäftigen.

Daher fordern wir:

  • Ein freiwilliges, berufliches Orientierungsjahr, in dem Jugendliche in verschiedene Ausbildungsbetriebe hineinschnuppern können und ein Taschengeld wie bei einem Freiwilligendienst erhalten.
  • Aufstiegsscouts an weiterführenden Schulen in Kooperation mit Hochschulen, Kammern oder der Agentur für Arbeit. Sie unterstützen als Ansprechpersonen diejenigen Schüler, die sich über eine Ausbildung oder ein Studium informieren möchten und vermitteln den Kontakt zu Hochschulen und Betrieben.
  • Eine zusätzliche Möglichkeit und Förderung von Berufspraktika in und nach der Schulzeit. Insbesondere eine bessere Verfügbarkeit von Informationen und Kommunikation zwischen Unternehmen und Schulen, und Schulen und Schülern.
  • Die Schaffung eines Berufsnetzwerks “Ausbildungsbotschafter” im Rahmen eines neuen Ausbildungspakts.
  • Eine Förderung von Jugendlichen, die sich aktuell in einer Berufsausbildung befinden. Um Misserfolgsquoten aufgrund der langen Zeit des Lernens im Ausnahmezustand entgegenzuwirken, sollte die Prüfungsvorbereitung für die Auszubildenden unentgeltlich sein.

Die Gültigkeit dieses Beschlusses ist auf 2 Jahre begrenzt. 

Let’s talk about Tax, Baby! Das jungliberale Steuerkonzept.

Jedem Menschen steht zu, was er selbst erwirtschaftet.

Wir Liberale glauben daran, dass jedem Menschen das zusteht, was er selbst erwirtschaftet und dass jeder Mensch am besten weiß, was eine gute Verwendung seines Eigentums ist. Zur Finanzierung von öffentlichen Gütern und zur Erweiterung der Freiheit seiner Bürger ist es legitim, Steuern zu erheben. Diese sollten jedoch nur so hoch sein, wie unbedingt notwendig, niemanden ungerechtfertigt über Gebühr belasten und für die Bürgerinnen und Bürger verständlich sein.

In der Ausgestaltung des Steuersystems zur Deckung der notwendigen Ausgaben ist der Staat an drei Prinzipien gebunden: es muss effizient, gerecht und einfach sein. Um die wirtschaftliche Freiheit der Bürger nicht unnötig einzuschränken, sind die Kosten der staatlichen Steuerverwaltung, individueller Erhebungspflichten und ökonomischer Anreizverzerrungen zu minimieren.

Vier Gerechtigkeitsprinzipien lassen sich aus der Verantwortung zu individueller Freiheit in folgender Reihenfolge ableiten:

  1. Gleiche Regeln müssen für alle gelten und durchgesetzt werden (Universalitätsprinzip).
  2. Jeder hat das Recht auf die Gewährleistung der zur Wahrnehmung individueller Freiheitsrechte notwendigen materiellen Grundsicherung (Schutz der Grundsicherung).
  3. Die gleich Steuerschuld bedeutet für leistungsschwache Bürger einen größeren Freiheitseinschnitt als für leistungsstarke Steuerzahler. Daher soll jeder entsprechend seiner Leistungsfähigkeit zum Steueraufkommen beitragen (Prinzip der Leistungsfähigkeit).
  4. Wer stärker von staatlichen Strukturen profitiert, soll stärker zur Finanzierung der staatlichen Aufgaben beitragen (Äquivalenzprinzip).

Einfache Regeln ohne zahlreiche Ausnahmetatbestände erhöhen die Effizienz, Universalität, Transparenz und Akzeptanz eines Steuersystems. Wirkung und Ausmaß von Steuer- und Transferzahlungen sind für die Bürgerinnen und Bürger kaum noch einzuschätzen, daher ist eine drastische Vereinfachung des Steuersystems überfällig.

Wir Junge Liberale Baden-Württemberg bekennen uns folglich zu einem einfachen, gerechten und transparenten Steuersystem mit niedriger Steuerlast. Wir wollen einen leistungsfähigen Staat, der seine Ausgaben auf das zur Erfüllung seiner – aus der individuellen Freiheit abgeleiteten – Kernaufgaben Notwendige reduziert. Nur diese Begrenzung rechtfertigt es, die materielle Freiheit der Bürger durch die Erhebung von Steuern zu beschneiden. Um die gleiche Freiheit aller Generationen zu gewährleisten, darf die Finanzierung öffentlicher Ausgaben nicht auf künftige Generationen verlagert werden. Die auf das Notwendige reduzierten Staatsausgaben definieren daher gleichzeitig die im Steuersystem zu erzielenden Einnahmen.
Wir wollen dabei auf jeden Fall vermeiden, dass die Steuerquote höher ist als die knapp 20% zum Ende der rot-grünen Bundesregierung 2005.

Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer

Wir Junge Liberale setzen uns für eine einheitliche Unternehmenssteuer unabhängig von Rechtsform und Finanzierung ein. Ausnahmetatbestände sind auf ihren volkswirtschaftlichen Nutzen zu prüfen und ggf. abzuschaffen. Wir setzen uns zudem für die Ersetzung der Gewerbesteuer durch die Möglichkeit eines für alle gleichermaßen geltenden Einkommen- und Unternehmensteuerzuschlags in den Kommunen ein.  Perspektivisch setzen wir uns für eine Gleichbehandlung von Personen- und Kapitalgesellschaften ein, so dass die Steuerbelastung unabhängig von der Einkommens – und Rechtsform ist. Um Unternehmergemeinschaften (UGs) und andere junge Unternehmen zu unterstützen, sollen Gewinne nur zum Zeitpunkt der Ausschüttung einer Besteuerung unterliegen, nicht jedoch im Falle der Thesaurierung. Bis zur Reform des Steuersystems befürworten wir eine Senkung der Körperschaftsteuer.

Wir setzen uns für die Beibehaltung des dualen Einkommensteuersystem ein. Die Abgeltungsteuer ist notwendig, um den unterschiedlichen Anforderungen der Einkommen gerecht zu werden. Um eine Substanzbesteuerung zu verhindern und die Finanzierungsarten gleichzustellen, fordern wir ein Zinsbereinigungselement.

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg sprechen sich für eine Beibehaltung des linear-progressiven Einkommensteuertarifs aus. Der kalten Progression wollen wir mit einem Tarif auf Rädern begegnen. Steuerliche Ausnahmetatbestände und Vergünstigungen müssen auf ihren gesellschaftlichen und ökonomischen Nutzen überprüft werden. Darüber hinaus setzen wir uns für eine Korrektur des Mittelstandsbauches ein, sowie einer Senkung der Tarifsätze, die aufkommensneutral die Abschaffung von Steuervergünstigungen kompensieren soll.

Um geringe Einkommen gleichzeitig sozialverträglich zu entlasten, soll der Grundfreibetrag auf derzeit 18.000€ jährlich angehoben werden.

Der Solidaritätszuschlag ist spätestens mit dem 31.12.2019 vollumfänglich abzuschaffen.

Ehegattensplitting

Das Ehegattensplitting ist zu einem Familiensplitting nach französischem Vorbild weiterzuentwickeln: Das Einkommen der Eltern wird – analog zum Ehegattensplitting – gemeinsam besteuert, aber auch die Anzahl der Kinder fließt in die Steuerberechnung mit ein. Die Eltern erhalten jeweils einen Divisor von 1,0, die Kinder jeweils einen Divisor von 0,5, Alleinerziehende können einen zusätzlichen Divisor von 1,0 geltend machen. Mit Hilfe dieses Familienquotienten wird das Jahreseinkommen entsprechend geteilt und nur dieser Betrag versteuert. Das Familiensplitting greift ab dem ersten Kind. Ausdrücklich findet dieses Modell auch bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften Anwendung. Das bisherige Modell des Kindergeldes wird im Rahmen des Familiensplittings beibehalten.

Substanzsteuern

Substanzsteuern stellen eine verhältnismäßig effiziente Art der Besteuerung dar. Die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen führen zu geringeren ökonomischen Fehlanreizen, als die Besteuerung von Einkommen, Konsum und Produktion. Daher fordern wir die Beibehaltung von Erbschafts- und Grundsteuer.

Umsatzsteuer

Ständige Erweiterungen und Veränderungen an der Einzelnorm zur Mehrwertsteuerermäßigung haben zu einem undurchschaubaren Geflecht von ermäßigten Produkten geführt, deren Berechtigung dazu fraglich erscheint. So werden beispielsweise Schnittblumen und Bienen ermäßigt besteuert, Mineralwasser aber nicht. Tierarzneimittel sind mit 7% besteuert, Humanarznei mit 19%. Rollstühle werden niedrig besteuert, Ersatzteile hierfür voll.

Das eigentliche Ziel der Ermäßigung, die Last für lebensnotwendige Waren gering zu halten, ist mit den derzeitigen Regelungen verfehlt; die Verhältnismäßigkeit ist oft nicht gewahrt. Da teilweise nur einzelne Produkte einer Gruppe ermäßigt besteuert werden, ist der faire Wettbewerb nicht gewährleistet. Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern daher im Zuge der generellen Vereinfachung des Steuersystems, den Umsatzsteuersatz aufkommensneutral in einheitlicher Höhe festzusetzen und auf die bestehende Differenzierung zwischen regulärem und ermäßigtem Umsatzsteuersatz zu verzichten. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer soll nicht erfolgen.
Da eine hohe Umsatzsteuer einen gesellschaftlich und volkswirtschaftlich negativen Lenkungseffekt hat, sollte die Steuer so gering wie möglich ausfallen. Der per EU-Richtlinie vorgegebene Mindeststeuersatz ist gegebenenfalls entsprechend zu senken.

Grunderwerbsteuer

Wir wollen die Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg senken und einen deutschlandweiten Freibetrag von bis zu 500.000€ einführen. Auch die Abgabenlast auf Länderebene macht es Familien aus der Mittelschicht unnötig schwer, Wohneigentum zu erwerben. Der Freibetrag soll für den Erwerb von Wohnimmobilien lediglich durch natürliche Personen gelten.

Kirchensteuer

Die Erhebung von Beiträgen für Glaubensgemeinschaften vom Staat stellt keine hoheitliche Aufgabe dar, so dass die Kirchensteuer mit einer Grundgesetzänderung abgeschafft werden soll. Die Beiträge an Bekenntnisgemeinschaften werden damit Beitragszahlungen an Vereinen gleichgestellt.

Börsenumsatzsteuer

Wir sprechen uns entschieden gegen die Wiedereinführung einer Börsenumsatzsteuer auf alle Umsätze im Wertpapierhandel aus. Sie stellt eine zusätzliche Belastung des Finanzstandorts Deutschland dar, erhöht die Transaktionskosten und erschwert in Zeiten niedriger Zinsen die private Altersvorsorge.

Sondersteuern

Wir sehen jeglicher Bagatell-, Lenkungs- und Vergnügungssteuern kritisch. Daher wollen wir bestehende Lenkungssteuern auf den Prüfstand ihres volkswirtschaftlichen Nutzens stellen. Per se zweckgebundene Lenkungssteuern wie die Schaumweinsteuer lehnen wir ebenso ab wie jene Steuern, deren Erhebung annähernd so hohe Kosten wie Einnahmen generieren würde.

EU-Steuer

Die Europäische Union ist ein Erfolgsmodell, welches Frieden und Wohlstand gemehrt und Spannungen und Vorbehalte zwischen den Völkern auf unserem Kontinent abgebaut hat. Perspektivisch streben wir einen dezentral organisierten föderalen europäischen Bundesstaat an. Daher dürfen auch Steuern auf europäischer Ebene nicht dauerhaft tabu sein. Vor Einführung einer Steuer auf europäischer Ebene muss jedoch eine dauerhafte und rigide Durchsetzung der Maastricht-Kriterien gegeben sein. Um einer Doppelbesteuerung vorzubeugen sind nationale Steuern, deren Grundlage durch eine Verlagerung der Kompetenzen auf supranationale Ebene entfällt, perspektivisch zu reduzieren bzw. abzuschaffen.

Werden Steuern erhoben, ist es imperativ, dass dies nach rechtsstaatlichen Prinzipien erfolgt. Das bedeutet einerseits, dass im Sinne gesellschaftlicher Gerechtigkeit rechtswidriger Steuerbetrug Einzelner effektiv verfolgt und sanktioniert wird. Andererseits haben auch die Praktiken der Steuerfahndung rechtsstaatlichen Prinzipien gerecht zu werden.

Familiennachzug reformieren, Einreisevisa schaffen

Das europäische Flüchtlingsrecht ist geprägt von der Diskrepanz zwischen einem potenziell umfangreichen Rechtsanspruch auf Schutzgewähr und wenigen legalen und praktikablen Wegen, hiervon Gebrauch zu machen. Auf absehbare Zeit ist angesichts der großen Zahl von Schutzsuchenden nicht zu erwarten, dass diese Diskrepanz aufgelöst werden kann. Soweit durch nationale oder europäische Regelungen aber eine Auswahl darüber erfolgt, wem Schutz gewährt werden kann, sollen Familienangehörige von bereits Schutzberechtigten vorrangig berücksichtigt werden. Statt den Familiennachzug für eine bestimmte Gruppe von Schutzberechtigten abzuschaffen oder auszusetzen, muss dieser deshalb in Gänze einer stärkeren Steuerung auf Grundlage humanitärer Prinzipien unterworfen werden. Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern daher,

  • für Asylberechtigte nach Art. 16a GG den Familiennachzug im gegenwärtigen Umfang zu erhalten.
  • im Kontext einer Reform des Flüchtlingsrechts den Familiennachzug für alle Flüchtlinge mit dauerhaftem Aufenthaltstitel (insbesondere nach einem “Spurwechsel”, aber auch bei zeitlich unbeschränkt erteiltem Schutztitel) im gegenwärtigen Umfang zu erhalten.
  • für alle anderen nur temporär Schutzberechtigten den Familiennachzug durch Einreisevisa für Familienangehörige zu ersetzen, die eine eigene Prüfung der Schutzberechtigung ermöglichen. Diese Einreisevisa sind zu erteilen, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf Antrag eine positive Prognoseentscheidung über die Schutzberechtigung des Familienangehörigen trifft. Der persönliche Schutzbereich umfasst dabei den Personenkreis, der im Bereich des Familiennachzugs Anwendung findet. Wird ein Schutztitel erteilt, so ist die Geltungsdauer an die Schutztitel der anderen Familienmitglieder anzugleichen, damit Folgeprüfungen zeitgleich stattfinden können.

§ 219a StGB aufheben

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg setzen sich für die vollständige Abschaffung des § 219a StGB (Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft) ein. Die Mandatsträger der Freien Demokraten werden dazu aufgefordert, entsprechende Gesetzentwürfe zu unterstützen. Darüber hinaus fordern wir die Bundestagsfraktion der Freien Demokraten dazu auf, eine umfassende Reformierung des Themenkomplexes der Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen und deren Bewerbung voranzutreiben.

Liebe in Freiheit

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg setzen sich für die Einführung der Verantwortungsgemeinschaft als Rechtsinstitut neben der Ehe ein. In einer Zeit, in der traditionelle Familienstrukturen gerade im Alter nicht immer tragen, wächst der Bedarf an neuen Formen gegenseitiger Übernahme von Verantwortung. Deshalb wollen wir im Bürgerlichen Gesetzbuch neben der Ehe das Rechtsinstitut der Verantwortungsgemeinschaft mit flexiblen Bausteinen der Verantwortungsübernahme zwischen zwei oder mehreren Personen einführen. Begünstigungen durch den Staat im Steuer- und Sozialrecht, aber auch im Erbrecht, sind nur gerechtfertigt, wenn die Partner volle Unterhalts- und Einstandspflichten wie Ehepaare übernehmen. Die Ehe bleibt hiervon als Verbindung zwischen zwei Personen unberührt. Die Interessen polyamorer Paare und Gruppen sehen wir durch die Verantwortungsgemeinschaft hinreichend gewürdigt.

Eingetragene Lebenspartnerschaft auf dem Standesamt


Eingetragene Lebenspartnerschaft landeseinheitlich regeln

Wir fordert die FDP/DVP-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg auf, darauf hinzuwirken, die Gesetzgebungskompetenz aus § 23 Lebenspartnerschaftsgesetz (Länderöffnungsklausel) dahingehend zu ändern, dass eingetragene Lebenspartnerschaften künftig landeseinheitlich in Fragen der Gebührenfestsetzung und der Örtlichkeit der Schließung der eingetragenen Lebenspartnerschaften geregelt werden und mit den Regelungen für Eheschließungen gleichzusetzen sind.

Familie wählen – Verantwortung in der Gesellschaft

Für Liberale steht auch in der Familienpolitik die Freiheit der Menschen im Mittelpunkt. Deshalb ist liberale Familienpolitik keine Politik für ein abstraktes Gemeinwohl, liberale Politik ist Politik im Interesse der Menschen. Und dieses Interesse kann niemand anders besser erkennen als jeder Einzelne selbst.

Familie ist da, wo Kinder sind. Liberale Familienpolitik ist keine Politik eines bestimmten Familienbildes, liberale Politik ist die Politik der Wahlfreiheit.

Für Liberale bedarf jeder staatliche Eingriff in den privaten Lebensbereich der Bürger einer guten Begründung. Dieser Grundsatz gilt in besonderem Maße für die Familienpolitik: Die Familie ist der privateste von allen privaten Bereichen. Ein staatlicher Eingriff ist nur dann gerechtfertigt, wenn durch ihn mehr Freiheit gewonnen als verloren wird.

Liberale Familienpolitik engt nicht ein, liberale Politik eröffnet Freiheit.

Für Liberale ist Familie vor allem eines: Privatsache. Kinder soll bekommen wer will. Aber Kinderrechte sind Bürgerrechte. Der Schutz der Kinder vor Gewalt ist wichtiger als der Schutz der Autonomie der Familie. Wo Eltern Verantwortung tragen, hat der Staat nichts zu suchen. Wo Eltern Verantwortung nicht übernehmen, muss der Staat handeln.

Liberale Familienpolitik ist keine Politik der Gleichgültigkeit, liberale Politik ist die Politik der Verantwortung.


Familie heißt: Verantwortung für Kinder

Der Sozialstaat und damit die Gesellschaft wird durch Familien und Beziehungen in vielfältiger Weise entlastet: Menschen geben Menschen Halt, pflegen und versorgen einander, bieten sozialen Kontakt und helfen einander, oft auch finanziell. Dies alles sind Leistungen, die Menschen freiwillig für Menschen erbringen.

Staatlicher Eingriff wäre hier fehl am Platz, denn die Vielfalt der Beziehungen und Interaktionen schließt eine vernünftige Förderung von vornherein aus. Obwohl nicht finanziell gefördert, ist der Wert dieser Leistungen gesellschaftlich wohl kaum hoch genug einzuschätzen und anzuerkennen.

Familie im Sinne staatlicher Eingriffe ist dort, wo für Kinder Verantwortung übernommen wird. Denn Kindererziehung ist eine Leistung, die für die Gesellschaft von höchster Bedeutung ist und die für diejenigen, die diese Leistung erbringen, mit besonderen Härten verbunden ist. Das Vorhandensein von Kindern ermöglicht die klare Abgrenzung der Zielgruppe, sodass staatlicher Eingriff nicht uferlos wird, sondern zielgerichtet bleibt.

Für Liberale ist selbstverständlich, dass auch gleichgeschlechtliche Paare, die für Kinder sorgen, Familie sind. Gleichgeschlechtlichen Paaren ist auch das gleiche Adoptionsrecht wie allen anderen Paaren zuzugestehen.


Für eine liberale Familienpolitik

Der Staat muss dann eingreifen, wenn Markt und Gesellschaft selbst nicht in der Lage sind, Probleme zu lösen. Früher bekamen Menschen Kinder, weil sie sich ökonomische Vorteile davon versprachen. Heute bekommen Menschen keine Kinder, weil sie dadurch ökonomische Nachteile zu erwarten hätten.

Die Jungen Liberalen sehen die Entökonomisierung von Kindern als gesellschaftliche Errungenschaft. Für eine liberale Familienpolitik verbietet es sich, Geburtenverhalten von Menschen durch Manipulation der Rahmenbedingungen in eine gewünschte Richtung zu lenken. Kinder kriegen ist Privatsache.

Daher kann es nur Ziel liberaler Familienpolitik sein, dass die Realisierung eines Kinderwunsches nicht an den finanziellen Rahmenbedingungen scheitert. Dazu gehört auch, dass die wirtschaftlichten Rahmenbedingungen grundsätzlich die mutige und langfristige Entscheidung für Kinder ermöglichen. Kinder dürfen kein Armutsrisiko sein. Der statistische Kinderwunsch von Frauen zwischen 20 und 34 Jahren liegt bei 1,8 Kindern, tatsächlich werden jedoch pro Frau im Schnitt lediglich 1,3 Kinder geboren. Diesen Unterschied zwischen Wunsch und Wirklichkeit zu verringern ist Ziel liberaler Familienpolitik.


Finanzieller Ausgleich für Leistungen von Familien

Ökonomisch betrachtet ist die Leistung von Familien der Aufbau von Humankapital. Diese Leistung wird aber nicht entlohnt, sondern Kinder kosten * direkt und indirekt. Zu den indirekten Kosten von Kindern gehört beispielsweise der Einkommensausfall, den die Eltern haben weil sie ihre Zeit in Kindererziehung investieren. Die alternative Möglichkeit, keine Kinder zu bekommen und stattdessen mehr Zeit für den Beruf aufzubringen, wird finanziell mit einem höheren Einkommen belohnt.

„Wer Schweine aufzieht, ist aus Sicht des Marktes ein produktives, wer Menschen aufzieht, ein unproduktives Mitglied der Gesellschaft.“ Es kann nicht sein, dass die volkswirtschaftlich und damit gesellschaftlich wichtige Leistung einer Erwerbstätigkeit individuelle ökonomische Vorteile bringt, während die volkswirtschaftlich und gesellschaftlich nicht minder wichtige Leistung der Kindererziehung finanziell sogar noch bestraft wird.

Daher ist staatlicher Eingriff notwendig.

Damit die Entscheidung über Kinder unabhängiger von finanziellen Gesichtspunkten getroffen werden kann, müssen Teile der Kinderkosten von der Allgemeinheit getragen werden. Dabei ist aus liberaler Sicht immer der Großteil der Kinderkosten bei den Eltern zu belassen, damit dem Prinzip der Eigenverantwortlichkeit der Eltern Genüge getan wird.

Im deutschen Steuer- und Sozialversicherungswesen gibt es zahlreiche Mechanismen die versuchen, Familienlasten auszugleichen. Teilweise sind die Maßnahmen nicht ausreichend. Teilweise sind sie nicht zielführend. Und teilweise sind sie sogar kontraproduktiv. Letzteres gilt beispielsweise für das Ehegattensplitting. Die Einkommen der Ehepartner werden addiert, durch zwei geteilt und so einem Steuersatz zugeordnet. Wenn beide Partner gleich viel verdienen, dann zahlen sie genauso viel Steuern wie wenn sie unverheiratet wären. Wenn aber der Mann viel und die Frau nichts verdient, dann zahlt das Paar weniger, als wenn es nicht verheiratet wäre (weil der Mann wegen der Progression so in einen niedrigeren Steuersatz kommt).

Das Ehegattensplitting dient nicht der Förderung der Ehe, das Ehegattensplitting dient der Förderung eines ganz bestimmten Bildes der Ehe. Liberale Familienpolitik möchte es dem Paar überlassen, wie es die Arbeit unter sich aufteilt. Die familiäre Arbeitsteilung ist Privatsache. In Deutschland gilt der Grundsatz der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit. Wer keine Kinder hat, kann seine Kraft ganz der Erwerbsarbeit widmen und ist daher leistungsfähiger. Dem Grundsatz der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit entspricht es, dass, wie auch von der Verfassungsgerichtsbarkeit gefordert, das Existenzminimum des Steuerzahlers und seiner Kinder nicht besteuert wird. Für die Jungen Liberalen gilt hier das soziokulturelle Existenzminimum als Richtschnur für das vom staatlichen Zugriff ausgenommene Einkommen. Kinder sind für Liberale genau so viel wert wie Erwachsene.

Liberale Familienpolitik ist Politik der Wahlfreiheit. Deshalb müssen die praktischen Voraussetzungen für die freie Wahl zwischen Berufstätigkeit und Kindererziehung geschaffen werden. Zur freien Wahl gehört es auch, dass jeder Mensch seine Altersvorsorge so gestalten kann, wie er es für richtig hält. Willkürliche staatliche Begünstigung ist abzuschaffen. Liberale Familienpolitik orientiert sich an den Bedürfnissen der Menschen. Höhere Rentenansprüche für Eltern durch staatliche Leistungen lehnen wir ab. Liberale unterstützen die Familie dann, wenn sie es braucht: in der Erziehungsphase und nicht bei der Rente.

Für eine liberale Familienpolitik fordern wir:

  • Einführung des liberalen Dreistufentarifs.
  • Ersetzung des Ehegattensplittings durch ein Familienrealsplitting
  • eine einheitliche Definition des Existenzminimums, auch für Kinder, durch den Gesetzgeber.
  • einen steuerlichen Grundfreibetrag von 7.700 Euro pro Bürger, auch für Kinder. Dieser Freibetrag wird bei Berufstätigkeit beider Eltern zu gleichen Teilen auf diese aufgeteilt.
  • die Abschaffung des Kindergelds in der bisherigen Form. Das Kindergeld geht im liberalen Bürgergeldmodell auf.
  • die Abschaffung der kostenlosen Mitversicherung des nicht erwerbstätigen Partners in der Krankenversicherung, weil dies das Alleinverdienermodell begünstigt. Die kostenlose Versicherung der Kinder bleibt erhalten.
  • die Anerkennung des Wohneigentums als gleichberechtigte förderungswürdige Altersvorsorge.
  • die Berücksichtigung privater Vorsorge für das Alter beziehungsweise gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit im Rahmen des Bürgergeldes während der Elternzeit.

Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist volkswirtschaftlich geboten. Es kann nicht sein, dass gut ausgebildete Frauen langfristig aus dem Erwerbsleben ausscheiden, obwohl sie gerne arbeiten würden. Auf dieses Potential zu verzichten, wäre unverantwortlich. Für Liberale steht der einzelne Mensch im Mittelpunkt. Deshalb ist für Liberale vor allem eines wichtig: Die Freiheit des Einzelnen, so zu leben, wie er es will. Statistiken zeigen: In Deutschland praktizierten 1999 52% der Paare ein Alleinverdienermodell, gewünscht wurde dieses Modell aber nur von 6%. Es steht also nicht gut um die tatsächliche Freiheit der Familien.

Für Liberale ist es eine nicht hinnehmbare Freiheitseinschränkung, sich zwischen Kind und Erwerbstätigkeit entscheiden zu müssen. Damit die Entscheidung über Kinder frei getroffen werden kann, muss die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden. Vereinbarkeit schafft Freiheit. Dabei muss jede Maßnahme marktkonform so gestaltet werden, dass sie nicht negativ für die eigentlich Begünstigten wirkt. Familienpolitik ist Querschnittsaufgabe. Deshalb muss jede politische Maßnahme auf ihre Wirkungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hin untersucht werden. Einige negative Wirkungen wurden bereits im vorangehenden Kapitel angeführt. Familienpolitik ist mehr als Schutzgesetze.

Elternschutz findet immer im Kontext der Marktwirtschaft statt. Ordnungspolitisch gut gemeinte Schutzgesetze sind oft kontraproduktiv. Beispielsweise wird der lange gesetzliche Anspruch auf Erziehungsurlaub und Erziehungsgeld zu einem Einstellungshinderniss für junge Frauen. Hierbei spielt vor allem die Erwartung der Arbeitgeber, dass die Frau und nicht der Mann den Erziehungsurlaub beansprucht, eine große Rolle. Beim Elternschutz gilt: Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht.

Es ist ordnungspolitischer Unsinn, staatlich das Zuhausebleiben von Müttern zu subventionieren. Kosten der Mutterschaft dem Arbeitgeber aufzubürden, entbehrt jeder Grundlage. Liberale Familienpolitik fördert Familien, nicht bestimmte Familienbilder.

Es gibt viele gut gemeinte Vorschläge zur Verbesserung des Elternschutzes. Doch es gibt gute Gründe, diese Vorschläge abzulehnen: Der Ausbau des Elterngeldes zu einer einkommensabhängigen Lohnersatzleistung würde zwar dazu führen, dass gerade Hochqualifizierte in Deutschland wieder mehr Kinder bekommen würden. Er würde aber auch Anreize schaffen, Kinder so spät wie möglich und kurz nach einer Beförderung zu bekommen. Das ist biologisch und ökonomisch falsch.

Ein Aufschlag zum Jahresurlaub nach Kinderzahl würde zwar Eltern mehr Zeit für ihre Kinder geben, würde aber als nicht marktkonformer Eingriff Einstellungsbarrieren für Eltern schaffen. Selbiges gilt für den sogenannten „Haushaltstag“, einen zusätzlichen freien Tag pro Monat für Eltern. Elternschutz zählt nicht auf dem Papier, Elternschutz muss sich in der Praxis bewähren.

Für eine liberale Familienpolitik fordern wir:

die Schaffung der finanziellen und steuerlichen Rahmenbedingungen, die eine nicht wirtschaftlich geleitete Entscheidung pro oder contra Kind ermöglicht. Dies geschieht vor allem durch das Steuersystem.

  • die Flexibilisierung des Arbeitsmarktes und der Arbeitszeit, sowohl der Tages-, Wochen wie auch der Lebensarbeitszeit, um individuell auf die Bedürfnisse der Menschen eingehen zu können.
  • die Beschränkung des gesetzlichen Anspruchs auf Erziehungsurlaub auf ein Jahr.
  • einen gesetzlichen Anspruch auf ein weiteres Erziehungsjahr, wenn dieses vom anderen Partner wahrgenommen wird. Diese zusätzliche Elternzeit steht Alleinerziehenden grundsätzlich zu.
  • die Abschaffung des Erziehungsgelds in seiner bisherigen Form. Erziehungsgeld soll pro Kind in Höhe von 300 Euro für ein Jahr aus Steuermitteln bezahlt werden, unabhängig von der Erwerbstätigkeit und dem Einkommen der Eltern.
  • die Öffnung innerbetrieblicher Schulungsangebote für berufsunterbrechende Eltern.

Besondere Bedeutung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf kommt der Betreuung der Kinder zu. Damit Eltern produktiv arbeiten können, müssen sie wissen, dass ihre Kinder in guten Händen sind. Gute Betreuungsmöglichkeiten sind für liberale die Betreuungsangebote, die Eltern wollen. Es ist nicht Aufgabe des Staates zu beurteilen, welche Betreuung für welches Kind am besten ist. Kinderbetreuung ist Sache der Eltern. Auch familienergänzende Kinderbetreuung ist Sache der Eltern.

Für eine liberale Familienpolitik fordern wir:

  • Weg von der Objekt-, hin zur Subjektförderung mit Betreuungsgutscheinen, die ein nachfrageorientiertes Betreuungsangebot sicherstellen.
  • die freie Wahl der Betreuungsmöglichkeit ohne staatliche Vorgaben und ohne die Benachteiligung der Tagespflege.
  • den Ausbau der Betreuungsangebote für Kleinkinder ab Ende des Mutterschutzes (8 Wochen nach Geburt) bis zum Eintritt in den Kindergarten.
  • das Senken bürokratischer Hürden zur Einrichtung von Betreuungsangeboten, damit auch billige Einfachbetreuung („Babysitten“) eine Chance hat.
  • das Angebot staatlicher Qualitätssiegel zur Beurteilung von Kinderbetreuung, Qualitätssicherung durch Akkreditierung und Zertifikation.
  • die kommunale Verantwortlichkeit für Kinderbetreuung und Betreuungsgutscheine.
  • intergenerationelle Kinder- und Altenarbeit um die positiven Erfahrungen, die man in Modellversuchen gemacht hat, zu nutzen.
  • den nachfrageorientierten Ausbau von Kindergärten zu Ganztagsangeboten oder zu „vollen“ Halbtagskindergärten mit Mittagsverpflegung, die eine Halbtagsbeschäftigung ermöglichen.
  • flexiblere Öffnungszeiten von Kindergärten, unter anderem auch in den Schulferien.
  • die Abschaffung der Kindergartengebühren.
  • den Ausbau des Angebots an Ganztagesschulen ohne eine Ganztagesschulpflicht einzuführen.
  • möglichst die Privatisierung kommunaler Betreuungseinrichtungen.
  • Eine Unterstützung von betrieblichen Angeboten zur Kinderbetreuung im Unternehmen

Familien im Mittelpunkt

Familienförderung findet in erster Linie in den Kommunen statt. Land und Bund schaffen die wirtschaftlichen, arbeits- und sozialrechtlichen Rahmenbedingungen. Aber die Lebenswirklichkeit von Familien ist die Kommune. Liberale Politik folgt dem Grundsatz der Subsidiarität. Die meisten familienpolitischen Aufgaben sind von der Kommune zu tragen. Das bedeutet aber nicht, dass die Kommunen finanziell allein gelassen werden dürfen. Familienpolitik ist Aufgabe aller staatlichen Ebenen. Wer Vereinbarkeit von Familie und Beruf will, muss auch die Öffnungszeiten der Kommunalverwaltung so gestalten. Wer finanziellen Ausgleich für Familien will, darf die Transferleistungen nicht durch höhere Wohnraumkosten wieder abgraben. Wer liberale Familienpolitik will, braucht ein Zusammenspiel aller staatlicher und gesellschaftlicher Kräfte.

Familienfreundlichkeit ist sozial- und wirtschaftspolitisch geboten. Den Kommunen kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Sie beeinflussen direkt das Umfeld und die Lebenswirklichkeit von Familien. Liberale Familienpolitik beginnt vor Ort. Die Kommune kann Familiefreundlichkeit ganz praktisch anbieten. Dafür ist es wichtig, dass sie Familien überhaupt als besondere Zielgruppe ihrer Politik begreift. Familienpolitik darf nicht Nebenthema, Familienpolitik muss Hauptthema sein. Der Faktor Humankapital wir in Zukunft auch für die Kommunen immer wichtiger. Studien belegen, dass dies zunehmend wichtig wird für Standortentscheidung von Unternehmen. Familienpolitik ist nicht selbstlos, sondern im ureigenen Interesse der Kommunen. Kommunale Politik muss langfristig angelegt sein. Streichen bei familienfreundlichen Maßnahmen ist oft kurzsichtig. Kommunale Familienpolitik ist langfristige Standortpolitik.

Das besondere Potential der Kommune liegt in der Nähe zu den Betrieben. Gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen wird von den Arbeitgebern die Verantwortung für ihre Arbeitnehmer und deren Familien erkannt. Wo der Wille da ist, soll die Kommune helfen, Wege für mehr Familienfreundlichkeit zu schaffen. Wo ein Wille ist muss auch ein Weg sein. Auch in der Kommunalpolitik gibt es falsche Maßnahmen: Aus Liberaler Sicht ist eine Familienverträglichkeitsprüfung als bürokratisches Monstrum abzulehnen. Familienfreundlichkeit bedarf keiner Gutachten, Familienfreundlichkeit bedarf verantwortungsvoller und -bewusster Entscheidungsträger.

Für eine liberale Familienpolitik fordern wir:

  • flexiblere Öffnungszeiten von Beratungseinrichtungen für Eltern und Familien.
  • spezielle Angebote für Eltern mit Migrationshintergrund, insbesondere Sprachförderung.
  • die Konzentration der Angebote vor allem auf jene, die vor der Frage stehen, ob sie in Zukunft Kinder großziehen wollen, auf ansässige junge Familien und auf Familien mit zu pflegenden Angehörigen.
  • die klare Zuordnung der familienpolitischen Verantwortlichkeit zu einem Amt und Dezernat, das Initiativen ergreifen , koordinierend tätig werden und sich einmischen soll.
  • insbesondere die Zusammenarbeit von Stadtplanung und sozialer Planung
  • die Schaffung geeigneter Kooperationsformen mit privaten Initiativen und Unternehmen.
  • die Verknüpfung von Familie und Wirtschaft durch beispielsweise regionale Ausbildungsmärkte oder Workshops zur familienfreundlichen Gestaltung der Arbeitswelt.
  • eine Vorbildfunktion der Kommune als Arbeitgeber im Hinblick auf Familienfreundlichkeit.
  • ein verstärktes Bemühen um eine betriebliche Familienpolitik wie beispielsweise Horte.
  • eine kinder- und familienfreundliche Bau- und Stadtplanung.
  • die finanzielle Unterstützung von Frauenhäusern durch die Kommunen.
  • einen Rechtsanspruch für Schwangere auf Beratung in der Einrichtung ihrer Wahl.
  • die Streichung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes zu Gunsten mehr kommunaler Selbstverwaltung.
  • die Streichung des IZBB-Programmes des Bundes und dafür höhere Pauschalzuweisungen an die Kommunen.

Kinderrechte sind Bürgerrechte

Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz staatlicher Ordnung. Für Liberale gilt das besonders für Kinder. Denn Kinder sind besonders schutzlos.

Dem Schutz der Kinder dient jede Maßnahme der Familienpolitik. Kinder schützt man, indem man Familien stärkt. Solange Kinder nicht selbst entscheiden können, wissen ihre Eltern am besten, was gut für sie ist. Der liberale Staat macht Eltern Beratungsangebote, statt sie zu bevormunden.

Kinder sind nicht das Eigentum ihrer Eltern. Sie sind Menschen mit Rechten. Der Staat ist dann in der Verantwortung, wenn Eltern ihr Recht der Kindeserziehung zum Wohl des Kindes nicht auch als Pflicht begreifen.

Familie ist Privatsache. Gewalt gegen Kinder ist keine Privatsache. Die Autonomie der Familie geht nur so weit, wie sie das objektive Wohl des Kindes nicht gefährdet. Denn Kinderrechte sind Bürgerrechte.

Kinder haben kein Stimmrecht und damit keine demokratische Stimme. Die Forderung nach einem Familienwahlrecht lehnen die Jungen Liberalen ab. Die Forderung ist zwar gut gemeint, genügt aber dem demokratischen Anspruch an einen zumindest minimal artikulierten eigenen Willen des Abstimmenden nicht. Dennoch müssen Kinderinteressen verstärkt im politischen Prozess eine Rolle spielen. Denn Kinder sind Zukunft. Kinderarmut ist eine nicht hinnehmbare Freiheitsberaubung. Deshalb soll liberale Familienpolitik Armut von und durch Kinder verhindern. Dazu tragen einige der geforderten Maßnahmen, wie das doppelte Kindergeld für Alleinerziehende, bei. Kinder brauchen Zuneigung, aber auch materielle Zuwendung.

Der Staat muss eingreifen, wenn Eltern objektiv das Wohl des Kindes gefährden. Staatlicher Eingriff ist nie eine gute Lösung. Er ist nur dadurch zu legitimieren, dass die Alternative noch schlechter ist. Der Staat handelt im Interesse der Kinder. Jedem Kind steht ein Recht auf eine seiner Qualifikation entsprechende Ausbildung zu. Für Liberale ist Chancengerechtigkeit eine wichtige Forderung an die Politik – insbesondere an die Familienpolitik. Denn Fehler in der Kindheit können spätere Möglichkeiten verbauen. Bereits in der Kindheit gilt: Bildung ist Menschenrecht.

Für eine liberale Familienpolitik fordern wir:

  • einen Kinderombudsmann des Bundestages mit parlamentarischem Rederecht, der bei Gesetzesvorhaben zwingend anzuhören ist.
  • eine Umgestaltung des Steuerrechts und des Sozialversicherungswesens zur Vermeidung von Kinderarmut.
  • den absoluten unterhaltsrechtlichen Vorrang Minderjähriger und in Ausbildung befindlicher junger Erwachsener vor allen anderen Ansprüchen.
  • eine Kultur des Hinsehens und Eingreifens bei Gewalt gegen Kinder.
  • die Sensibilisierung von Lehrern für Anzeichen familiärer oder sexueller Gewalt.
  • den Erhalt von Beratungsangeboten für soziale Notlagen von Familien (Gewalt, Sucht, Überschuldung, Schwangerschaft etc).
  • die verstärkte Berücksichtigung des Wunsches des Kindes bei Entscheidungen staatlicher Stellen und Gerichte.
  • verpflichtende Sprachtests für alle Kinder im Alter von vier bis fünf Jahren und bei besonders schlechtem Abschneiden die Pflicht zur Teilnahme an Förderangeboten.

Änderung der Gemeindeordnung

Die Jungen Liberalen fordern die Änderung des § 18 Absatz 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung (GemO) Baden-Württemberg:

Das Wort „Ehegatten“ soll durch die Worte „Ehegatten und Personen, die in einem eheähnlichen Verhältnis leben“ ersetzt werden.

Anpassung des Landesrechts Baden-Württemberg an das Lebenspartnerschaftsgesetz

Die Jungen Liberalen (JuLis) und der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) in Baden-Württemberg fordern das Landesrecht in Baden-Württemberg mit Hilfe der folgenden Generalklausel anzupassen:

Generalklausel: Bestimmungen in den Gesetzen und Verordnungen des Landes Baden-Württemberg, die sich auf das Bestehen oder das frühere Bestehen einer Ehe beziehen, sind auf das Bestehen oder das frühere Bestehen einer Lebenspartnerschaft entsprechend anzuwenden. Bestimmungen in den Gesetzen und Verordnungen des Landes Baden-Württemberg, die sich auf Ehegatten und ihre Angehörigen beziehen, sind auf Lebenspartner und ihre Angehörigen sinngemäß anzuwenden.

Gesetz zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft

Das Lebenspartnerschaftsgesetz kan nur als erster Schritt gesehen werden. Schon in den kommenden Jahren muss eine endgültige Gleichstellung mit der heterosexuellen Ehe erfolgen. Auch Deutschland muss dem niederländischen Beispiel schnellstmöglich folgen.

Die Vertreter der FDP/DVP in der baden-württembergischen Landesregierung sollen sich für einen Gesetzentwurf, der in diese Richtung weist, einsetzen und dafür sorgen, dass die Landesvertreter ihm zustimmen.