Dein Haus, dein Auto, dein privater Stellplatz

Freiheit und Eigenverantwortung sind für uns wichtige Güter, die auch beim Autokauf relevant sind. Wer sich die Freiheit nimmt ein oder mehrere Kraftfahrzeuge zu besitzen, muss auch die Verantwortung dafür übernehmen, an welchem Ort diese abgestellt werden. In Zeiten hoher Baukosten und großen Flächendrucks wird die Schaffung neuer Park- bzw. Stellplätze immer schwieriger und angesichts leerer kommunaler Kassen bei großem Aufgabenkatalog für Städte und Gemeinden nicht leistbar.

Wir setzen uns für einen schlanken Staat ein und sehen folglich auch die Schaffung privater Stellplätze nicht als Aufgabe der Kommunen. Die öffentlichen Parkmöglichkeiten der Kommunen dienen lokalen Unternehmen oder touristischen Angeboten. Deswegen unterstützen wir die Bestrebungen von Städten und Gemeinden gegen die Zweckentfremdung von Garagen und Stellplätzen vorzugehen. Ebenso sehen wir die Beiträge für das Anwohnerparken als gute Möglichkeit, Anreize für die Nutzung privater Stellplätze zu schaffen und Einnahmen für mögliche neue Stellplätze zu generieren.

Die Verrechnung notwendiger Stellplätze mit Fahrradabstellmöglichkeiten, Carsharingbereichen oder der Nähe zu ÖPNV-Angeboten sehen wir kritisch. Dadurch wird eine Umnutzung erschwert und das Angebot beispielsweise für mobilitätseingeschränkte Personen weiter verringert. Des Weiteren können ungenutzte private Stellplätze Besuchern zur Verfügung gestellt werden, um den öffentlichen Raum weiter zu entlasten und somit die Durchfahrt für Rettungskräfte sicherzustellen.

Die Gültigkeit dieses Antrags ist auf fünf Jahre begrenzt.

Eine neue Generation Politik

Vertreter des Jugendgemeinderates oder einer anderen Jugendvertretung sollen ein dauerhaftes Recht zur Stellungnahme in öffentlichen und nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungen, beschließenden Ausschüssen und beratenden Ausschüssen sowie bei Ortschaftsratssitzungen ihres Teilortes bekommen.

Die Gültigkeitsdauer dieses Beschlusses nach § 18 Absatz 13 der Satzung der Jungen Liberalen Baden-Württemberg beträgt fünf Jahre.

Kühler Kopf gegen heiße Innenstädte – ein kommunales Hitzeschutzkonzept

Durch die Beschaffenheit deutscher Innenstädte bilden sich vor Ort sogenannte Hitzeinseln, in denen die Temperatur bis zu zehn Grad über der normalen Außentemperatur liegt. Mit regelmäßigen Hitzewellen oberhalb der 35° C bedeutet das lokale Hitzeinseln mit bis zu 50° C. Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg setzen sich daher für Maßnahmen ein, um den steigenden Temperaturen durch Reduktion der Hitzeinseln und anderer baulicher Maßnahmen entgegenzuwirken.

Konkret fordern wir:

1. Die Erarbeitung eines Konzepts zum Schutz der Bevölkerung vor großer Hitze auf kommunaler Ebene durch die Landkreise. Darunter zählen für uns insbesondere:

  • Die Einrichtung und Nutzung von Hitzewarnsystemen. Diese können mithilfe des Deutschen Wetterdienstes bereits im Voraus vor hohen Temperaturen warnen und entsprechende Hinweise und Empfehlungen zur Vorbereitung geben.
  • Die konkrete Modellierung der Temperaturentwicklung vor Ort unter Berücksichtigung von Sonneneinstrahlung, Wind und Bodenbelag. Daraus sollen Hitzeinseln identifiziert werden um konkrete, zielgerichtete und lokale Maßnahmen zu entwickeln, welche die Temperatur langfristig absenken.
  • Ein Katalog mit Empfehlungen zu möglichen baulichen Maßnahmen für Privathaushalte, um die Spitzentemperaturen in den Gebäuden zu reduzieren.
  • Ein regelmäßiger Austausch der Landkreise über ihre Hitzeschutzkonzepte mit gegebenenfalls daraus folgenden Anpassungen. Die Koordination dieser Austausche soll durch die Regierungspräsidien geschehen und in regelmäßigen Konferenzen oder in anderen Formaten erfolgen.

2. Städtebauliche Maßnahmen zur Reduktion der Hitzebelastung in öffentlichen Räumen. Dazu gehören

  • Das Schaffen und Freihalten sogenannter Frischluftschneisen. Die Festlegung dieser ist vom Landkreis auf Grundlage von Geodaten zu erbringen.
  • Eine Informationskampagne, welche die Bevölkerung in den Landkreisen über die Bedrohungen hoher Temperaturen aufklärt sowie eine Website, welche entsprechende Informationen bereitstellt.

Der Beschluss ist auf 10 Jahre befristet.

Silvesterfeuerwerk – Kommunale Selbstverantwortung stärken

Die JuLis Baden-Württemberg setzen sich dafür ein, dass auf Bundesebene eine Gesetzesgrundlage geschaffen wird, um es Kommunen zu ermöglichen dezentral, selbstbestimmt und zielgenau Feuerwerksverbote für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 in dichtbesiedelten Gemeinden oder Teilen von Gemeinden an Silvester und Neujahr zu erlassen, wo diese als notwendig erachtet werden. Dafür fordern wir die Streichung der Worte „mit ausschließlicher Knallwirkung“ aus § 24 Absatz 2 Nummer 2 der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV). Bereits bestehende gesetzliche Verbote (z.B. bei Krankenhäusern) sollen natürlich auch weiterhin bestehen bleiben.

Die Gültigkeit dieses Beschlusses ist auf fünf Jahre beschränkt.

Kein Geld für Menschenhass: Probier’s mal mit Gemütlichkeit!

Wir Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern ein Umdenken in der Planung städtischer und kommunaler Räume. Wir fordern, dass bei Planung und Bau öffentlicher Objekte und Anlagen, wie zum Beispiel Sitzgelegenheiten oder Freiflächen, nicht auf Defensive Architektur zurückgegriffen wird. Außerdem sollen staatliche Maßnahmen unterlassen werden, die das Ziel verfolgen, Obdachlose von ihren Lebensmittelpunkten zu vertreiben. Perspektivisch fordern wir die Erweiterung des Angebots an Wohnungslose Menschen. Nur durch einfach zugängliche Unterbringungsmöglichkeiten ist das Problem der Obdach-und Wohnungslosigkeit langfristig zu lösen.

Öffentliche Anlagen sollen künftig als positive, offene Räume für alle Mitbürger und Mitbürgerinnen konzipiert werden.

Die Gültigkeit dieses Antrages ist auf zehn Jahre beschränkt.

Better safe than sorry: Wir brauchen eine intakte Sireneninfrastruktur!

Mit dem Aufstieg von digitalen Strukturen und mehr Informationen durch den einfachen Blick auf das Smartphone, haben Sirenen den Ruf eines vergessenen und veralteten Systems erhalten. Wartungen wurden nicht durchgeführt, die Finanzierung wurde zeitweise gestoppt. In den letzten Jahren wurde einem jedoch bewusst, dass Mobilfunk und Internetzugänge durch eine zerstörte Stromversorgung tagelang ausfallen können, sodass der Alltagshelfer Smartphone nicht nutzbar ist. Außerdem kann es immer wieder zu Überlastungen der digitalen Systeme kommen. Deshalb sind Sirenen als etabliertes Warnmittel insbesondere dort essentiell, wo Menschen aufgrund eines besonderen Gefahrenpotentials schnell und mit hohem Erreichungsgrad gewarnt werden müssen.

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern deshalb:

  • Die bedarfsgerechte und zuverlässige finanzielle Unterstützung der Kommunen durch Bund und Länder, um die flächendeckende Errichtung und Aktualisierung von Warnsystemen in Form von Sirenennetzen auf kommunaler Ebene umsetzen zu können.
  • Ein Verteilungsprinzip der Fördermittel für Sirenennetze, welches sich an den vorhandenen Strukturen und den lokalen Risikofaktoren und damit den Bedarfen orientiert und in der Folge das aktuelle first-come-first-serve-Prinzip ablöst.
  • Die Möglichkeit, Experten und Berater für den Sirenennetzausbau auf kommunaler Ebene durch die Methode der freien Vergabe zu beauftragen sowie dessen Kostendeckung durch Fördergelder.

  • Ein landesweites Gremium an Experten und Beratern soll denkbare Systeme für den Ausbau der Sirenennetzwerke auswählen, zwischen denen die Kommunen bei der Vergabe von Aufträgen zurückgreifen können. Dies mindert einen Bedarf der Kommunen an Experten und Beratern, lindert ihren möglichen Mangel und sichert die Qualität des ausgebauten Netzwerkes. Zusätzlich wird der Verwaltungsaufwand der Kommunen entlastet und der Ausbau der Sirenennetzwerke beschleunigt.

  • Die Bevölkerung hat über die Signalkunde durch den Katastrophenschutz aufgeklärt zu werden, Erwachsene sowie Kinder.

Sharing is caring – Verbesserung der Infrastruktur für gerettete Lebensmittel

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern die Einrichtung von Abholstationen für Lebensmittel, die nicht mehr verkauft werden können, aber noch genießbar sind, wie sie z.B. von Foodsharing eingerichtet und betrieben werden in Räumen der öffentlichen Hand. Die Kommunen sollen dabei aktiv auf solche Organisationen zugehen und die Einrichtung einer Abholstation z.B. durch das zur Verfügungstellen von Räumen anbieten.

Die Gültigkeitsdauer dieses Beschlusses nach §18 Absatz 13 der Satzung der Jungen Liberalen Baden-Württemberg beträgt fünf Jahre.

Rettet unsere kommunalen Mandate!

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg lehnen eine von der grün-schwarzen Landesregierung angestrebte Rückkehr zur Sitzverteilungsberechnung nach d’Hondt im Zuge der geplanten Änderung des Kommunalwahlrechts ab und sprechen sich für die Fortgeltung des gegenwärtigen Sitzberechnungsverfahrens nach Sainte-Laguë/Schepers aus.

Die Gültigkeit dieses Beschlusses ist auf fünf Jahre beschränkt.

Gebührenfreie Kirchenaustritte online möglich machen

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern eine Entbürokratisierung des Kirchenaustrittes.
Bisher ist der Austritt nur durch einen Termin auf dem Standesamt durchführbar und mit einer Gebühr von bis zu 75 € belegt. Der Austritt muss in Zukunft gebührenfrei, wahlweise online unter Nutzung des neuen Personalausweises oder im Bürgerbüro, möglich sein. Entstandene Umkosten sollen an die Kirchen verrechnet werden.

Die Gültigkeit des Antrags ist auf 10 Jahre beschränkt.

Ich weiß (nicht), wo dein Haus wohnt: Privatsphäre auch bei Wahlen schützen!

Die Jungen Liberalen BadenWürttemberg sprechen sich dafür aus, die Praxis der Pflichtangabe der vollständigen Privatanschrift Kandidierender auf Wahlzetteln bei Gemeinderats, Ortschaftsrats, Kreistags und Bürgermeisterwahlen in BadenWürttemberg zu beenden.

Auch bei öffentlichen Bekanntmachungen von Wahlvorschlägen und Wahlergebnissen zu Kommunal und Landtagswahlen soll die Angabe der Privatanschrift unterbleiben, eine Angabe des Wohnortes bzw. Wohnbezirks der Bewerber ist in diesem Fall hinreichend.

Hierzu sind folgende Änderungen der Kommunalwahlordnung BW vorzunehmen: In § 24 I S. 3 Nr. 2 KomWO BW (Wahlzettel für Gemeinderats, Ortschaftsrats und Kreistagswahlen) sowie § 24 III S. 2 KomwO BW (Wahlzettel für Bürgermeisterwahlen) ist die Formulierung „Anschrift (Hauptwohnung)“ zu streichen. Die nach dieser Anpassung obsoleten § 24 I S. 3 Nr. 2 Hs. 2 sowie § 24 III S. 3 KomWO BW sind zu streichen.

In § 19 III S. 3 a.E. KomWO BW (öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge für Gemeinderats-, Ortschaftsrats- und Kreistagswahlen) ist folgender Passus aufzunehmen: „(und) anstelle der Anschrift (Hauptwohnung) der Wohnort und bei unechter Teilortswahl der Wohnbezirk des Bewerbers anzugeben.“ Der § 19 III S. 4 KomWO BW ist folglich obsolet und zu streichen.

In § 20 VI S. 3 KomWO BW (öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge für die Bürgermeisterwahlen) ist die Formulierung „Anschrift (Hauptwohnung)“ durch „Wohnort“ zu ersetzen sowie der S. 4 des § 20 VI KomWO BW (fortan obsolet) zu streichen.

Ferner ist auch die Landeswahlordnung BW anzupassen:

In § 27 II S. 2 a.E. LWO BW (öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge für die Landtagswahlen) soll folgender Passus eingefügt werden: „(und) anstelle der Anschrift (Hauptwohnung) der Wohnort des Bewerbers.“ Die S. 3 und 4 des § 27 II LWO BW sowie § 28 II S. 2 LWO BW sind folglich zu streichen.

Die Gültigkeit dieses Beschlusses ist auf zehn Jahre beschränkt.