Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern die Bundesregierung auf, sich in der Europäischen Union für eine Aufhebung des Handelsembargos der Vereinigten Staaten gegen Kuba einzusetzen. Die Vereinigten Staaten drohen Unternehmen, die gleichzeitig in Kuba und in den USA wirtschaften, mit der Entziehung ihrer amerikanischen Lizenz.
Gegen die politische Isolation Österreichs
Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg halten die seinerzeit durchgeführten Sanktionsmaßnahmen von Regierungen gegen die Republik Österreich nach der letzten dortigen Regierungsbildung für falsch.
Die Jungen Liberalen sind besorgt über das Erstarken der FPÖ in Österreich und den Weggang der ÖVP von dem Kurs österreichischen Parteien, rechtspopulistische Parteien auszugrenzen. Die FPÖ hat unter ihrem ehemaligen Vorsitzenden Jörg Haider mit einem populistischen Kurs gegen Ausländer und für eine Renationalisierung, das nicht auf dem Boden des Verständnisses, von Integration und Fairneß, welches in Europa bisher Konsens war, steht.
Aber es darf auch keine politische Inquisition im Europa von morgen geben. Wir fordern die Bundesregierung auf, den Dialog mit Österreich fortzusetzen und wir fordern die F.D.P. zu einem gewohnt kritischen Dialog mit den österreichischen Parteien auf. Im Hinblick auf das Verhalten der F.D.P. bekräftigen die JuLis den Beschluß des F.D.P.-Bundesvorstandes von 1993, der offizielle Kontakte zur FPÖ (z.B. Einladung von FPÖ-Politikern als Gastrednern) ablehnt. Untergliederungen der Jungen Liberalen werden nachdrücklich aufgefordert, Jörg Haider und andere FPÖ-Redner nicht als Gastredner einzuladen.
Hinweis: Novelliert durch den Beschluss des eLaVo im Dezember 2003.
Abschaffung der §§ 67, 67a des Personenstandsgesetzes
Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern die Abschaffung der §§ 67, 67a des Personenstandsgesetzes.
§67 (Kirchliche Trauung vor Eheschließung)
Wer eine kirchliche Trauung oder die religiösen Feierlichkeiten einer Eheschließung vornimmt, ohne daß zuvor die Verlobten vor dem Standesamt erklärt haben, die Ehe miteinander eingehen zu wollen, begeht eine Ordnungswidrigkeit, es sei denn, daß einer der Verlobten lebensgefährlich erkrankt und ein Aufschub nicht möglich ist oder daß ein auf andere Weise nicht zu behebender schwerer sittlicher Notstand vorliegt, dessen Vorhandensein durch die zuständige Stelle der religiösen Körperschaft des öffentlichen Rechts bestätigt ist.
§ 67a (Ordnungswidrigkeit bei Unterlassung einer Anzeige)
Wer eine kirchliche Trauung oder die religiöse Feierlichkeit einer Eheschließung vorgenommen hat, ohne daß zuvor die Verlobten vor dem Standesamt erklärt hatten, die Ehe miteinander eingehen zu wollen, begeht eine Ordnungswidrigkeit, wenn er dem Standesamt nicht unverzüglich schriftlich Anzeige erstattet.
Änderung des Landtagswahlrechts
Wir wollen:
Eine Reform des Landtagswahlrechts in Baden-Württemberg. Grundlegend hierfür ist eine Wahlkreisreform mit dem Ziel, Wahlkreise mit möglichst gleicher Wahlberechtigtenzahl zu schaffen, damit alle Stimmen annähernd gleiches Gewicht haben; die Zahl der Landtagsabgeordneten ist auf 120 zu begrenzen. 60 Abgeordnete werden direkt gewählt, 60 über Landeslisten, die von den Landesparteien aufgestellt werden. Die Landeslisten sind hierbei lediglich ein Vorschlag; die tatsächliche Reihenfolge auf den Landeslisten wird vom Wähler durch die Abgabe seiner Stimme für einzelne Kandidaten festgelegt (Modell Bayern). Hierzu, und um den Wählern die Möglichkeit einer differenzierten Stimmabgabe zu geben, ist ein Zweitstimmensystem einzurichten. Bei der Vergabe der Mandate ist das d’Hondtsche Höchstzahlverfahren durch das Verfahren nach Hare-Niemeyer zu ersetzen, mit dem die Mandate gerechter entsprechend dem Stimmenanteil der jeweiligen Partei verteilt werden.
Hinweis: Novelliert durch den Beschluss des 39. Landeskongresses in Bruchsal
Drogen im Straßenverkehr
Die Jungen Liberalen Baden Württemberg fordern, daß allgemeine Maßnahmen im Zusammenhang mit Drogen wie der Entzug der Fahrerlaubnis oder die Anordnung einer MPU nur dann gerechtfertigt sind, wenn ein Fahrer eines Fahrzeuges zum Zeitpunkt der Kontrolle nachweislich unter Drogeneinfluß stand. Weiterhin fordern die Jungen Liberalen, dass für derartige Maßnahmen der reine Besitz nicht ausreicht. Daher fordern die Jungen Liberalen eine sofortige Einstellung der derzeitigen Verwaltungspraxis, den sogenannten Drogenscreenings.
Unter Drogeneinfluß im Sinne dieses Antrages wird verstanden, wenn ein Fahrer mental beeinflußt ist (Verminderung des Reaktionsvermögens, Sinnestäuschungen, Tunnelblick usw.).
Kontrollen sind auf den fließenden Verkehr zu beschränken und ausschließlich stichprobenartig durchzuführen.
Freier Glaube im freien Staat
Freiheit des Glaubens
Die Sicherung und Erweiterung der Freiheit ist Ziel liberaler Politik. Hierzu gehören entscheidend die gerade auch vom Liberalismus erstrittene Glaubens- , Gewissens-, und Bekenntnisfreiheit, sowie das Recht auf freie Religionsausübung, wie sie im Artikel vier des Grundgesetzes garantiert sind. Das Grundrecht der Glaubensfreiheit verlangt, dass das Nicht-Glauben oder Anders-Glauben ebenso respektiert wird wie das Bekenntnis zu einer christlichen Konfession. Für die Jungen Liberalen ist es daher selbstverständlich, die weltanschaulich-religiöse Überzeugung von Einzelnen und Gruppen zu achten, sowie jedem die Freiheit zu sichern, sein Leben danach zu gestalten. Glauben und Religion bleibt für Junge Liberale Privatsache.
Kirche – Gesellschaft – Staat
Der christliche Glauben und die christlichen Kirchen sind, wie immer man ihr Erbe beurteilen mag, von überragender Prägekraft gewesen. Früher standen sich Staat und Kirche als die zwei bestimmenden Mächte gegenüber. Sie entschieden über die Ordnung unter der die Menschen lebten. Darum war eine Regelung untereinander notwendig, um Konflikte zu vermeiden- sei es durch die Vorrangstellung einer von beiden, sei es durch organisatorische und personelle Verzahnung (Thron und Altar).
Dagegen steht in einem demokratischen Staat die Gesellschaft als entscheidender Faktor im Mittelpunkt – in ihr begegnen sich beide, Kirche und Staat. Es geht heute nicht mehr darum, wie Kirche und Staat ihr Verhältnis zueinander ordnen. Es geht vielmehr darum, wie sie sich in der Gesellschaft verstehen. Und zwar jeweils als eigenständiger und unabhängiger Faktor. Dieses Verhältnis zur Gesellschaft und zum Einzelnen erhält sein Gewicht nicht durch die organisatorische oder rechtliche Konstruktion des Verhältnisses von Staat und Kirche zu einander, sondern einzig und entscheidend durch die Qualität der Wirksamkeit der staatlichen Institutionen einerseits und der Kirchen andererseits.
Die Institution „Kirche“
In Religionen werden traditionelle Werte bewahrt und weitergeführt, Kirchen bilden für diese Bewahrung eine institutionelle Organisation, die die Religion in der Gesellschaft und gegenüber dem Staat vertritt.
Sie nehmen in dem immer weitergeführten Prozess der Neufindung und Neudefinition von gesellschaftlichen Leitbildern eine nicht zu unterschätzende Rolle ein. In diesem Prozess darf aus liberaler Sicht die Rolle der Kirche durch den Staat nicht überbewertet werden. Sondern muss immer mit anderen gesellschaftlichen Strömungen und Organisationen gleichgestellt werden.
Kein Alleinvertretungsanspruch der Kirche für gesellschaftliche Werte
Die aus der Geschichte erwachsenen Denktraditionen, Sinnerfahrungen und Verhaltensmuster sind zum Teil noch heute in unserer Gesellschaft bestimmend, das heißt aber noch lange nicht, dass die gesamte Gesellschaft und in ihrer organisatorischen Vertretung der Staat sich gleich als christlich verstehen muss. Dabei darf die große Mehrheit der Christen nicht als Argument angeführt werden, um traditionelle Rechte und Gewohnheiten zu verteidigen.
Wertefindung in einer liberal-demokratischen Gesellschaft
In einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft, die durch und durch pluralistisch strukturiert ist werden Werte nicht mehr nur durch eine Institution geprägt. Die Gesellschaft einigt sich in einem diskursiven Prozess, an dem sich grundsätzlich alle sinn- und wertstiftenden Organisationen und Gruppen passiv oder aktiv beteiligen, auf einen Wertekonsens, der damit natürlich auch christlich geprägt ist. Durch den Prozess der Globalisierung, also dem Zusammenrücken verschiedener Kulturen und Wertegemeinschaften, beruht der Wertekonsens auf immer differenzierteren Wertanschauungen.
Eine tolerante und offene Gesellschaft, die sich ihrer Traditionen und Werte bewusst ist, ermutigt geradezu den einzelnen durch die stärkere Infragestellung der Werte seinen persönlichen Lebensentwurf zu verwirklichen. Das ist im Sinne einer liberalen Politik, wie sie die Jungen Liberalen in Baden-Württemberg auch in Zukunft vertreten werden.
Glaubensfreiheit nicht auf bestimmte Religionsgruppen beschränkt
Das Grundrecht der Glaubensfreiheit verlangt, dass das Nicht-Glauben oder Anders-Glauben ebenso respektiert wird wie das Bekenntnis zu einer christlichen Konfession. Das ist in der Praxis keineswegs selbstverständlich. Schon mehrfach hat erst ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts Nichtchristen ihr Recht auf negative Religionsfreiheit erkämpfen müssen. Nur allzu leicht wird die große Mehrheit der Christen als Argument angeführt, um traditionelle Rechte und Gewohnheiten zu verteidigen. Das Grundrecht der Glaubensfreiheit ist aber nicht daran gebunden, wie wenige oder wie viele Menschen sich zu einer Religion bekennen. Daher hat nach liberaler Auffassung der Schutz der religiösen oder weltanschaulichen Minderheit Vorrang vor dem Recht der Mehrheit. Anders kann die Glaubensfreiheit als Grundrecht des Menschen nicht verstanden werden.
Thesen für „Freien Glauben im freien Staat“
Liberale Politik selbst stützt sich auf bestimmte Werte: Freiheit und Selbstbestimmung des Einzelnen, Toleranz und Offenheit sind Werte zu denen sich Liberale tagtäglich bekennen. Aus diesen Werten leiten die Jungen Liberalen ihre Position für den freien Glauben im freien Staat ab. Liberale Politik selbst stützt sich auf bestimmte Werte: Freiheit und Selbstbestimmung des Einzelnen, Toleranz und Offenheit sind Werte zu denen sich Liberale tagtäglich bekennen. Aus diesen Werten leiten die Jungen Liberalen ihre Position für den freien Glauben im freien Staat ab. Die Jungen Liberalen bekennen sich ausdrücklich zu Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit sowie zum Recht auf freie Religionsausübung, wie sie im Art. 4 GG garantiert sind.
Die Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft darf keine Vor- oder Nachteile mit sich bringen, deshalb muss der Staat sich weltanschaulich-religiös neutral verhalten.
Die Jungen Liberalen begrüßen das vielfältige Engagement der Kirchen und weltanschaulichen Gemeinschaften und erkennen ihre wichtige Rolle in Politik und Gesellschaft an.
Die Jungen Liberalen sind für eine strikte Trennung von Kirche und Staat. Durch die wünschenswerte Zusammenarbeit wie etwa im Bereich der Sozialarbeit ist auch gegenseitige Abhängigkeit möglich. Das Delegationsrecht der Kirchen und Religionsgemeinschaften für staatliche oder halbstaatliche Organisationen ist auf seine Zweckmäßigkeit zu prüfen.
Die Kirchen und weltanschauliche Gemeinschaften entscheiden über ihre Angelegenheiten unabhängig von staatlichen Einflüssen, sofern dadurch nicht geltendes Recht verletzt wird.
Der Status für religiös und weltanschaulich gebundene Gruppen ist durch ein neues Verbandsrecht zu regeln.
Die staatliche Zustimmung bei der Besetzung kirchlicher Ämter entfällt. Kirchliche Würdenträger sind nicht verpflichtet, einen Eid auf das Grundgesetz bzw. die Landesverfassung abzulegen.
Kirchen und weltanschauliche Gemeinschaften regeln die Mitgliedschaft im Rahmen der Religionsfreiheit nach eigenem Recht. Der Austritt erfolgt durch Willenserklärung gegenüber den Kirchen Religionsgemeinschaften.
Die Religionsmündigkeit beginnt mit der Vollendung des 14. Lebensjahres.
Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren. Diesem Verfassungsgrundsatz ist überall, insbesondere im Personenstandsrecht und im öffentlichen Dienst Geltung zu verschaffen.
Die bisherige Kirchensteuer ist durch ein kircheneigenes Beitragssystem zu ersetzen. Die Beiträge wirken sich wie Spenden an gemeinnützige Organisationen auf die Berechnung der Lohn- und Einkommensteuer aus.
Bildung, Krankenpflege und soziale Versorgung sind öffentliche Aufgaben. Das Recht der freien Träger in diesem Bereich tätig zu sein, muss gewahrt werden. Dazu sollen freie Träger sachgerechte staatliche Zuschüsse erhalten. Die öffentliche Hand muss sicherstellen, dass eine ausreichende Zahl an Einrichtungen bereitsteht, um den Bedarf an weltanschaulich neutralen, jedermann zugänglichen Einrichtungen zu decken. Soweit Einrichtungen freier Träger öffentlich gefördert werden, müssen sie allgemein zugänglich sein, Andersdenkende dürfen keinen Benachteiligungen oder Zwängen ausgesetzt sein.
Der Verfassungsgrundsatz der weltanschaulich-religiösen Neutralität des Staates sind auf Länderverfassung und Gesetze, Regeln und Gebräuche im öffentlichen Bereich anzuwenden. Die Glaubensüberzeugung einzelner Gruppen dürfen nicht für alle verbindlich gemacht werden.
Auf sakrale Formen und Symbole ist im Bereich staatlicher Institutionen wie Gerichten und öffentlichen Schulen zu Verzichten. In Abwägung zwischen positiver und negativer Religionsfreiheit ist es Staatsdienern erlaubt, religiöse Symbole zu tragen, sofern dies ausdrücklich als Ausdruck ihres persönlichen Glaubens zu verstehen ist (z.B. Kopftuch). Davon unberührt bleiben Schulgottesdienste und Andachten außerhalb der Unterrichtszeit. Ein offizielles Schulgebet ist abzulehnen. Die Eidesformel ist neutral zu lassen; dem Eidesleistenden steht es frei, den Eid durch einen Zusatz im Sinne seiner Weltanschauung zu ergänzen.
Die bestehenden Staatsverträge mit den Kirchen (Kirchenverträge, und Konkordate) sind wegen ihres Sondercharakters kein geeignetes Mittel, die Beziehungen zwischen Kirche und Staat zu regeln. Deshalb dürfen solche Verträge nicht neu abgeschlossen werden. Die bestehenden Kirchenverträge und Konkordate sind, soweit sie noch gültig sind, in gemeinsamer Übereinkunft aufzuheben. Ihre Gegenstände sind, soweit erforderlich, durch Gesetz oder Einzelvereinbarungen neu zu regeln.
Eine unbehinderte religiöse Betreuung durch in eigener Verantwortung gestellte Seelsorger aller Konfessionen und Weltanschauungen ist in staatlichen Institutionen wie der Bundeswehr, dem Bundesgrenzschutz, der Polizei und dem Strafvollzug zu gewährleisten.
Die religiös und weltanschauliche unabhängige Gemeinschaftsschule soll im gesamten Bundesgebiet die staatliche Regelschule sein.
Der bisherige konfessionelle Religionsunterricht wird durch das Fach Lebenskunde, Ethik und Religion (LER) ersetzt. In der Sekundarstufe 2 erfährt LER die gleiche Behandlung wie die gesellschaftlichen Fächer. Die Erstellung der Lehrpläne für LER obliegt den Ländern.
Geistliche und Theologiestudenten sind in ihren Rechten und Pflichten, auch im Hinblick auf den Wehrdienst oder Zivildienst, allen anderen Staatsbürgern gleichzustellen.
Immunsystem gegen Spendensumpf und Parteienfilz stärken
Mit Transparenz und Strenge für mehr Bürgervertrauen in die Politik – Parteiengesetz verschärfen
Zehn Maßnahmen:
Die Enthüllungen der letzten Monate über massive Missbräuche bei Parteispenden haben gezeigt, dass die bestehenden Regeln des Parteiengesetzes über viele Jahre schwerwiegend verletzt worden sind. Eklatante Rechtsbrüche, wie sie unter dem „System Kohl“ in der Bundes-CDU aber auch in mehreren Bundesländern begangen wurden, konnten jahrelang verschleiert werden. An vielen dieser Verstöße waren nicht nur die Spendenempfänger, sondern auch die Spender unter Missachtung der Gesetze aktiv beteiligt. Auch dies fiel nicht auf und wird in der öffentlichen Diskussion übersehen.
Unser System der Politik- und Parteienfinanzierung ist im Prinzip gut. Es braucht aber mehr Transparenz, bessere Kontrollen effektive Sanktionen. Denn es ist deutlich geworden, dass das Parlament seinerzeit ein Gesetz verabschiedet hat, das erhebliche Schlupflöcher bietet und nicht hinreichend abschreckt.
Politik, die Arbeit der Politiker und die Parteiarbeit müssen ausreichend finanziert sein, wenn eine Demokratie einwandfrei arbeiten soll. Spenden können durchaus Bestandteil dieser Finanzierung sein. Es ist nicht gerechtfertigt, Parteispenden von vornherein als quasi-kriminelle Handlung zu diskreditieren. Die Jungen Liberalen halten Spenden an politische Parteien nach wie vor für unverzichtbar wichtig.
Um das im Grundgesetz geforderte Recht auf Gleichheit der Bürgerinnen und Bürger in der Ausübung ihrer demokratischen Rechte zu wahren, dürfen aber einzelne Parteien durch intransparente Spendenregelungen weder begünstigt, noch benachteiligt werden. Deshalb müssen die aktuellen Spendenregelungen von Grund auf geändert werden.
Die Jungen Liberalen fordern die F.D.P.-Bundestagsfraktion daher auf, folgende Regelungen durchzusetzen:
Konsequente Offenlegung
Die JuLis fordern die radikale Beendigung des anonymen Spendens im großen Stil und die Offenlegung aller Gelder, die an Parteien fliessen, wenn sie DM 10.000 auf Bundesebene, DM 5.000 auf Landesebene und DM 1000 auf kommunaler Ebene übersteigen. Bisher müssen Spenden nur ab einem Betrag von DM 20.000 mit dem Namen des Spenders öffentlich gemacht werden. Zur Erlangung einer besseren Transparenz müssen sämtliche Offenbarungspflichten des Parteiengesetzes und der Regelung für Abgeordnete nicht nur durch Abdruck als Bundesdrucksache bzw. im Handbuch des Bundestags veröffentlicht werden, sondern müssen auch auf den Internetseiten des Bundestags zugänglich sein. Dies gilt auch für Nebentätigkeiten, die bisher nur dem Bundestagspräsidenten angezeigt werden müssen.
Bargeldspenden
Spenden in Form von Bargeld sind nur bis zu einem Betrag von DM 200,00 pro Einzelspende zulässig. Eine Stückelung zur Umgehung dieser Obergrenze ist nicht zulässig.
Die Rubrik „Sonstige Einnahmen“ im Rechenschaftsbericht
Die Rubrik „Sonstige Einnahmen“ im Rechenschaftsbericht muss derart geändert werden, dass alle Einnahmen von einem Spender, die kumulativ im Lauf eines Jahres DM 10.000 übersteigen, nach Herkunft und Höhe gesondert aufzuführen sind. Dies gilt auch für Vermächtnisse.
Kontrolle durch Unbefangene
Prüfungsaufträge zur Prüfung der Bücher einer Partei sollen nicht mehr von der jeweiligen Partei, sondern zentral vom Bundestagspräsidenten nach Ausschreibung vergeben werden. Spätestens nach drei Jahren muss die jeweilige Prüfungsinstanz wechseln.
Des Weiteren fordern die JuLis die Einrichtung eines Kontrollgremiums für Parteienfinanzierung. Dieses Gremium wird an unabhängiger Stelle, :z.B. beim Bundesrechnungshof, angesiedelt und mit Persönlichkeiten mit der Befähigung zum höheren Richteramt besetzt sein. Es hat die Kompetenz, laufende Kontrollen durchzuführen und hat ungehinderten Zugang zu allen Finanzunterlagen der Parteien.
Strafrechtliche Verfolgung bei Verstößen gegen das Parteiengesetz
Verstöße gegen die Spendenregeln müssen ausreichend sanktionsbewehrt sein:
Vorsätzliche Verletzungen der Bestimmungen des Parteiengesetzes durch Parteifunktionäre und andere Personen (wie die Verschleierung von Geldeinnahmen und -bewegungen, die unzulässige Annahme von Bargeld und die Nutzung illegaler Spenden oder Vermächtnisse wie die Nutzung illegaler oder schwarzer Konten und Institutionen) müssen ein Straftatbestand des Strafgesetzbuchs werden.
Die Richtigkeit und Vollständigkeit des Rechenschaftsberichts muss zusätzlich künftig eidesstattlich versichert werden. Die falsche Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung ist damit eine Straftat nach § 156 StGB.
Erhöhung der Strafgebühr
Die Strafgebühr gemäß § 23a PartG soll vom Zweifachen auch das Dreifache erhöht werden.
Verlust des Mandats und des passiven Wahlrechts
Bei besonders schweren Verstößen durch Parteifunktionäre wird neben der Geld- und Haftstrafe auch der Verlust des politischen Mandats und die Aberkennung des passiven Wahlrechts in Betracht gezogen.
Befangenheit bei Ausschussberatungen
Abgeordnete des Bundestages sollen im Rahmen der Ausschussberatungen verpflichtet werden, offen zu legen, wenn die Beratung einzelner Tagesordnungspunkte ihre eigenen beruflichen oder sonstigen finanziellen Interessen – oder denjenigen von Familienmitgliedern – berührt (z.B. auch aufgrund ihrer Tätigkeit für Vereine und Verbände). Verstößt ein Ausschussmitglied gegen diese Offenlegungspflicht, so ist das Beratungsergebnis nichtig.
Mehr Transparenz – Bundesregierung
Mitglieder der Bundesregierung – auch wenn sie nicht Abgeordnete sind – unterliegen denselben Offenlegungspflichten wie Abgeordnete; dies gilt ebenso für politische Beamte. Die von ihnen offenzulegenden Angaben müssen auf den Internetseiten der Bundesregierung zugänglich gemacht werden.
Analoge Regelungen in den föderalen Gebietskörperschaften
Parallele Regelungen sollten auch in den Bundesländern eingeführt werden. Die JuLis fordern daher die F.D.P./DVP-Landtagsfraktion sowie die liberalen Regierungsmitglieder in Baden-Württemberg auf, sich für entsprechende Regelungen in Baden-Württemberg einzusetzen. Wir fordern des weiteren den Bundesinnenminister auf, über die Innenministerkonferenz darauf hinzuwirken, dass für die Landtage und die Länderparlamente analoge Regelungen geschaffen werden, ebenso für die Oberbürgermeister und Dezernenten in den Großstädten.
Migration, Einwanderung und Asyl
Im Zuge internationaler Migration bestimmt die Zuwanderung seit mehr als 50 Jahren den Alltag in Deutschland. Deutschland ist längst ein Einwanderungsland geworden, auch wenn dies juristisch noch immer geleugnet wird. Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg treten für eine weltoffene Bürgergesellschaft ein, die Verantwortung für politisch Verfolgte, Wirtschaftsflüchtlinge und Umweltflüchtlinge übernimmt und Menschen ungeachtet ihrer Herkunft integriert.
Staatsangehörigkeitsrecht
Die Jungen Liberalen sprechen sich für die Möglichkeit einer doppelten Staatsbürgerschaft aus. Der von SPD, Grünen und F.D.P. gefundene Optionsmodell-Kompromiss sieht vor, dass jeder junge in Deutschland geborene Bürger, dessen Eltern nicht deutsche Staatsangehörige sind, neben seiner ausländischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit erhält. Allerdings muss er sich spätestens mit 25 Jahren für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. Dieser gefundene Kompromiss ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, wirft aber große Probleme auf. Wenn die Doppelstaatsbürger sich entscheiden müssen, stehen sie oft vor einem Gewissenskonflikt, der eine Härte darstellt, die durch nichts gerechtfertigt ist. Schon jetzt leben in Deutschland viele Doppelstaatsbürger über 25 Jahren, bei denen eine erzwungene Entscheidung als unzumutbar angesehen wird (z.B. Spätaussiedler). Von „Rosinenpicken“ kann nicht die Rede sein, da bei Doppelstaatsangehörigkeiten völkerrechtlich das Prinzip einer aktiven und einer ruhenden Staatsangehörigkeit gilt. In Zeiten einer zusammenwachsenden Welt ist das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht ein durch nichts zu rechtfertigender Anachronismus, auf den die meisten anderen Staaten verzichten. Aufgrund von Gefälligkeitspolitik und aus Angst vor einer weiteren CDU-Schmuddelkampagne auf die sachlich richtige Lösung zu verzichten, kann nicht der richtige Weg sein. Es muss Aufgabe aller gesellschaftlichen Gruppen und politischen Parteien sein, die sich für Weltoffenheit und Toleranz aussprechen, für die grundsätzliche Möglichkeit einer doppelten Staatsbürgerschaft zu werben.
Integrationsförderung
Um in Deutschland lebende Bürger ausländischer Herkunft in die Gesellschaft zu integrieren, dürfen einige Kosten und Mühen nicht gescheut werden. Die Sprache stellt einen Schlüssel zur gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Integration dar, weshalb eine umfassende Sprachförderung insbesondere für Kindergartenkinder und Schüler aller Altersstufen zur Verfügung stehen muss. Auch soll im Unterricht auf die Schüler ausländischer Herkunft und ihre Kultur eingegangen werden, um Verständnis für den anderen zu wecken. Ein Klima der Toleranz und des Respekts ist wesentliche Voraussetzung für ein harmonisches Zusammenleben von Bürgern unterschiedlicher Nationalität und Herkunft. Auf Bürokratismen, mit welchen sich die Bürger ausländischer Herkunft unnötigerweise auseinandersetzen müssen, ist zu verzichten. Zudem muss es möglich sein, dass diesen Bürgern Raum für die Pflege ihrer Traditionen und Wertvorstellungen gegeben wird.
Zuwanderung regeln
Migration und Zuwanderung prägen seit Jahrzehnten die gesellschaftliche Situation in Deutschland und Mitteleuropa. Nach den Heimatvertriebenen in Folge des Zweiten Weltkriegs waren es in der Zeit des Wirtschaftswunders vor allem dringend benötigte Gastarbeiter aus dem Mittelmeerraum, die nach Deutschland kamen. In den 80er- und 90er-Jahren kamen vor allem Flüchtlinge aus der Dritten Welt und Spätaussiedler aus Osteuropa. Wir halten an den Bestimmungen des Bundesvertriebenengesetzes zur Einreise der Spätaussiedler aus der ehemaligen Sowjetunion fest. Trotzdem ist Deutschland de jure kein Einwanderungsland, d.h. es besteht nicht die Möglichkeit, legal nach Deutschland einzuwandern. Deshalb sind auch Menschen, die beispielsweise aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland kommen, gezwungen, sich als politisch Verfolgte auszugeben und Asyl zu beantragen. Dieser Umstand führt dazu, dass ein hoher bürokratischer Aufwand in den Anerkennungsverfahren getrieben werden muss und die Quote der anerkannten Asylbewerber denkbar niedrig ausfällt (momentan ca. 3 %). Gerade dies macht das Asylrecht so angreifbar für allerlei Polemik, denn die falsche Schlussfolgerung, das Asylrecht werde missbraucht, liegt nahe. Tatsache ist aber, dass es keine rechtliche Regelung zu einer legalen Einwanderung gibt. Deshalb schlagen die Jungen Liberalen ein Einwanderungsgesetz vor, welches das Asylrecht entlasten soll. Zuwanderung ist überdies auch aus demographischen Gründen geboten, da ohne Einwanderer die Balance zwischen Jung und Alt in Deutschland aus den Fugen geraten würde und weder Wirtschaftswachstum noch Sozialstaat aufrechterhalten werden könnten. Das Einwanderungsgesetz schreibt eine jährliche Gesamthöchstzahl von Zuwanderern vor. Für die einzelnen Zuwanderergruppen werden Teilquoten festgelegt, z.B. für Menschen, die im Zuge des Familiennachzugs einreisen oder dauerhaftes Aufenthaltsrecht besitzen, für sog. Kontingentflüchtlinge und für Arbeitszuwanderer. Die Auswahl der Arbeitszuwanderer richtet sich auch am wirtschaftlichen Interesse der bundesdeutschen Gesellschaft aus, das bisher oftmals ordnungspolitischer Prinzipienreiterei zum Opfer fiel. Unabhängig vom Einwanderungsgesetz und deshalb nicht in die Gesamtberechnung mit einzubeziehen sind Bürgerkriegsflüchtlinge, Ausländer, die hier ein Studium absolvieren oder aus anderen Gründen nur für einen feststehenden Zeitraum in Deutschland bleiben. Die Höchstzahlen und die Quotenverteilung legt eine unabhängige Kommission von Sachverständigen fest. Die mit den Asyl- und Zuwanderungsverfahren befassten Verwaltungs- und Justizbehörden sind personell so auszustatten, dass eine schnelle Entscheidung getroffen werden kann. Dies liegt sowohl im Interesse der Betroffenen als auch im Interesse der bundesdeutschen Gesellschaft.
Arbeitserlaubnispflicht abschaffen!
Die Arbeitserlaubnispflicht für Ausländer, sowie das Arbeitsverbot für Asylbewerber, muss abgeschafft werden. Bürger ausländischer Herkunft sollen das Recht haben, hier zu arbeiten und für ihren eigenen Lebensunterhalt zu sorgen. Auf diese Weise übernehmen sie soziale Verantwortung, zahlen in Sozialkassen ein und entlasten diese sowie die kommunalen Haushalte. Auch ist dies ein Beitrag zur wirksamen Bekämpfung von Schwarzarbeit und Kriminalität.
Green Card – Kinder und Inder!
Die Möglichkeit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis und Arbeitsgenehmigung (Green Card) für ausländische Fachkräfte in Wirtschaft und Wissenschaft ist zu schaffen. Dies ist nicht nur wegen des akuten Mangels an Fachkräften in vielen Branchen notwendig, sondern auch grundsätzlich geboten, damit Deutschland in Zeiten von Informationsgesellschaft und Globalisierung nicht aufgrund kleinmütiger Ordnungspolitik den Anschluss verpasst und wirtschaftlich in vielen Bereichen ins Hintertreffen gerät. Die Green Card ersetzt nicht die Notwendigkeit einer Verbesserung der Ausbildung in den fraglichen Branchen bzw. einer besseren Abstimmung zwischen der Wirtschaft und ihrem Fachkräftebedarf sowie den Bildungseinrichtungen. Dass man vor der Alternative steht, entweder mehr für Bildung und Ausbildung zu unternehmen, oder unbefristete Aufenthaltsgenehmigungen zu erteilen, zeugt – vorsichtig ausgedrückt – von schlichtem Geist. Der ehemalige CDU-Zukunftsminister Rüttgers („Kinder statt Inder“) betreibt hiermit eine rückwärtsgewandte Politik, die lediglich darauf spekuliert, mit fremdenfeindlichen Parolen Stimmen zu gewinnen.
Eine Arbeitsgenehmigung macht nur unbefristet Sinn, da eine befristete Arbeitserlaubnis für qualifizierte Fachkräfte keine Lebensperspektive bietet und daher nicht die geeigneten Kräfte anziehen wird. Hinzu kommt die Konkurrenz der USA, die unbefristete Green Cards erteilt.
Asyl
Unabhängig vom Einwanderungsgesetz, da nicht durch Quoten zu erfassen, ist das Recht auf Asyl. Wer politisch verfolgt ist, muss dieses Grundrecht einklagen und in Anspruch nehmen dürfen. Das Asylrecht ermöglicht den Betroffenen einen subjektiven Rechtsanspruch, während sich das Einwanderungsgesetz auch an den Bedürfnissen der bundesdeutschen Gesellschaft orientiert. Das Einwanderungsgesetz sorgt dafür, dass das Asylrecht wieder seinen ursprünglichen Zweck erfüllen kann. Ein Antrag auf Zuwanderung und Asyl schließen sich daher gegenseitig aus, d.h. der Betroffene muss sich entscheiden, ob er einen Antrag auf Asyl oder Einwanderung stellt.
Die Drittstaatenregelung, die Flüchtlinge, welche über ein Drittland einreisen, dorthin ungeachtet der politischen Verhältnisse in dem betreffenden Land zurückschickt, ist abzuschaffen. Sie führt lediglich dazu, dass nur illegale Einreisende oder reiche Einreisende, die sich einen Flugschein leisten können, nicht sofort wieder zurückgeschickt werden können.
Für eine europäische Asylregelung
Die grenzüberschreitende Asyl- und Flüchtlingsproblematik macht eine gemeinsame europäische Asylregelung notwendig. Diese Regelung soll sich, um einen entscheidenden Beitrag zu mehr Humanität im Asylverfahren zu leisten, strikt am Flüchtlingsbegriff der Genfer Flüchtlingskonvention orientieren und somit auch nichtstaatliche Verfolgung als politische Verfolgung anerkennen, wie es der Europäische Menschenrechtsgerichtshof tut. Die Gewährung von Asyl für Flüchtlinge politischer Verfolgung ist fester Bestandteil der europäischen Wertegemeinschaft. Deutschland sollte sich nicht durch eine ohnehin im europäischen Vergleich sehr restriktive Asyl- und Einwanderungspolitik zum Außenseiter machen, sondern aktiv an einer humanitär und wirtschaftlich begründeten europäischen Flüchtlings- und Einwanderungspolitik mitwirken. Mindeststandard einer europäischen Asylregelung sind für die Liberalen die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention. Eine europäische Einigung über Mindeststandards ermöglicht eine gerechte Lastenverteilung in Europa, so dass die Flüchtlinge gleichmäßig über Europa verteilt werden. Auf diese Weise kann auch erreicht werden, dass jeder Flüchtling nur einen Asylantrag in Europa stellt. Über die Mindeststandards hinausgehende Regelungen sind möglich, der entsprechende Staat hat jedoch die Kosten, die sich infolge einer solchen Regelung ergeben (z.B. Unterhalt der Flüchtlinge) selbst zu tragen.
Entwicklungshilfe
Flucht und Verfolgung treten vielerorts in der Welt auf und haben unterschiedliche Ursachen. Die Lösung der Flüchtlingsfrage muss an den Ursachen ansetzen. Zur Bekämpfung dieser Ursachen kommt der Entwicklungshilfe vor Ort im Sinne einer langfristig angelegten Prävention eine besondere Bedeutung zu. Diese muss entsprechend auch bei der europäischen Mittelvergabe berücksichtigt werden.
Neue Verwaltungsstrukturen
Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg unterstützen den Städtetag in seinen Bemühungen, neue Verwaltungsstrukturen zu schaffen.
Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg sprechen sich für die Abschaffung der Regierungspräsidien und Landkreise aus.
Die neue 3-Ebenen-Verwaltung mit Stadt-Region-Land soll in Baden-Württemberg schnellstmöglich umgesetzt werden.
So können wir den Verwaltungsapparat reduzieren und zugleich die Regionen untermauern.
Diese Forderung wird vom LaVo der F.D.P./DVP-Fraktion gegenüber aktiv vertreten.
Reingewinn aus Einnahmen durch Verwarnungsgelder
Der Reingewinn aus Einnahmen durch Verwarnungsgelder im Straßenverkehr muss an gemeinnützige Zwecke fließen. Eine Gebühr zur reinen Kostendeckung kann enthalten sein.