Die Jungen Liberalen fordern, dass das Land Baden-Württemberg in einem Gesetz das Verwenden aller religiösen Symbole im Schulunterricht verbietet, soweit es sich nicht um das Fach Religion handelt.
Umbenennung des Flughafens Stuttgart
Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern den Landesflughafen Stuttgart in Leinfelden-Echterdingen in „Theodor Heuss Flughafen Stuttgart“ umzubenennen.
Mit dieser Umbenennung soll nicht nur der Bedeutung des Theodor Heuss für das Land Baden-Württemberg Rechnung getragen werden, es soll auch an die großartigen Leistungen des ersten Bundespräsidenten Deutschlands erinnert werden. Letztlich soll die neue Namensgebung auch die regionale Verbundenheit zwischen Baden-Württemberg und Theodor Heuss betonen.
Finanzausstattung der Hochschulen verbessern – nachgelagerte Studiengebühren einführen
Attraktivität und Leistungsfähigkeit der deutschen Hochschulen müssen verbessert werden. Hierfür müssen die Hochschulen mit umfassender Autonomie ausgestattet und in den Wettbewerb untereinander entlassen werden. Studierende müssen wie Kunden behandelt werden. Ihre Bedürfnisse sollen im Zentrum der Hochschullehre stehen. Dazu müssen die Hochschulen umdenken, brauchen aber auch Anreize.
Doch auch die Studierenden müssen um der Verbesserung ihrer Ausbildung willen von liebgewonnenen Privilegien Abschied nehmen. Nötig ist das Bewusstsein, dass mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen im Hochschulbereich verantwortungsvoll und sparsam umgegangen werden muss, damit alle die Chance auf eine hochwertige Ausbildung erhalten.
Gleichzeitig muss auch die finanzielle Situation der deutschen Hochschulen verbessert werden. Die Hochschulen brauchen erheblich mehr Geld. Dieses Geld kann angesichts der katastrophalen Haushaltslage und dem für die Jungen Liberalen vorrangigen Ziel der Haushaltskonsolidierung nicht aus dem Landeshaushalt aufgebracht werden. Um die Qualität der Lehre wirklich zu verbessern, werden daher in Zukunft die Studierenden unter bestimmten Voraussetzungen einen Eigenanteil an den Kosten der öffentlichen Leistung, die sie empfangen, zu tragen haben.
Angemessen gestaltete Studiengebühren sind vor diesem Hintergrund eine Lösung, die die liberalen Aspekte des Wettbewerbs als Motor von Veränderungen verbindet mit positiven finanziellen Auswirkungen für die Universitäten und Anreizen für Studierende, unter verbesserten Bedingungen zu studieren. Ein liberales Studiengebührensystem achtet dabei strikt darauf, dass die Chancengleichheit gewahrt bleibt. Jeder Mensch hat das Recht auf Zugang zu unseren Hochschulen. Seine finanziellen Verhältnisse oder die seiner Eltern dürfen kein Grund sein, der der Aufnahme eines Studiums im Wege steht.
Damit eingehend fordern die Jungen Liberalen einen umfassenden Ausbau des Stipendienwesens. Dazu sollen nachdrücklich Wirtschaftsunternehmen vermehrt Möglichkeiten der studienbegleitenden Förderungen anbieten und so verstärkt ihre Mitverantwortung der Ausbildung wahrnehmen
Zur Erreichung all dieser Ziele fordern die Jungen Liberalen
- eine Aufhebung des Verbots von Studiengebühren im Hochschulrahmengesetz des Bundes
- durch Abschaffung der ZVS und anderer rechtlicher Zugangsbarrieren Universitäten die Auswahlfreiheit und Studierenden die Chance auf Zugang zu allen Hochschulen zu verschaffen
- den Hochschulen im Land die Freiheit zu geben, für Ihre dem Studierenden erbrachte Leistung bis zu 1000 Euro pro Semester in Rechnung zu stellen und über die Höhe des Betrags für jeden Fachbereich selbst zu entscheiden. Sie stehen dabei im Wettbewerb mit den anderen Hochschulen und werden daher konkurrenzfähige Angebote machen.
- die staatlichen Mittelzuweisungen an die Hochschulen festzuschreiben. Ziel der Gebühr ist nicht die Sanierung des Landeshaushalts, sondern die Verbesserung der Finanzausstattung der Hochschulen.
Die während des Studiums anfallenden Gebühren werden auf einem Gebührenkonto vermerkt, über dessen Stand der Studierende bzw. Absolvent regelmäßig informiert wird. Die Gebührenschuld verzinst sich jährlich in Höhe der Inflationsrate. Sie wird nicht vererbt, um zu verhindern, dass mehrere Generationen das Studium abbezahlen müssen.
Die Bezahlung der Gebühr erfolgt folgendermaßen:
- Sobald und solange der Studierende bzw. Absolvent ein jährliches Bruttoeinkommen von über 35.000 Euro erzielt, ist er zur Rückzahlung der Gebührenschuld in Höhe von 1000 Euro pro Jahr verpflichtet, bis die angefallenen Gebühren abbezahlt sind. Die Einkommensgrenze für die Rückzahlung erhöht sich beim Vorhandensein von Kindern entsprechend §18a S.2 BAFöG. Eine höhere Tilgung ist auf freiwilliger Basis möglich: die Universitäten können hier autonom Anreize für eine schnellere Bezahlung setzen.
- Die zur Tilgung der Gebührenschuld aufgewendeten Beträge sind steuerfrei.
- Ab dem vierten Semester über der gesetzlichen Regelstudienzeit wird die Gebührenforderung für das laufende Semester sofort fällig. In Härtefällen (Schwangerschaft, Kindererziehung, hohe Unterhaltsverpflichtungen, Krankheit u. a.) wird die Gebühr weiterhin dem Konto zugeschlagen.
- Die Universität wird direkt Gläubiger der Gebührenforderung, so dass das dadurch eingenommene Geld den Hochschulen unmittelbar zu Gute kommt und nicht dem Fiskus.
- Soweit die Gebührenschuld 30 Jahre nach dem Ende des Studiums nicht getilgt ist, erstattet das Land der Universität die ausstehende Geldsumme und erhält dafür die Restforderung, um sie selbst einzutreiben. Die Universitäten sollen so nicht in Versuchung kommen, bei der Auswahl der Studierenden den finanziellen Hintergrund der Bewerber in den Vordergrund zu rücken.
- Um bereits kurzfristig finanzielle Verbesserungen für die Hochschulen zu ermöglichen, soll es ihnen gestattet sein, Gebührenforderungen zur Absicherung von Krediten an Dritte abzutreten, um ihnen die Möglichkeit zu geben, sich sofort auf dem Kapitalmarkt Geld zu leihen. Für den Gebührenschuldner hat dies keine negativen Auswirkungen.
Mit der Einführung dieser Gebühr entfallen alle Zwangsexmatrikulationstatbestände für Langzeitstudierende sowie alle bislang bestehenden anderen Gebühren, etwa der Verwaltungskostenbeitrag und die Gebühr für Langzeitstudierende.
Demokratisierung der Tarifabschlüsse
Wer in der heutigen Zeit die Nachrichten verfolgt, erkennt, dass die Gewerkschaften mehr und mehr eine destruktive Rolle einnehmen. Ihre Lohnpolitik vernichtet Arbeitsplätze und ignoriert die Arbeitslosen, indem sie für die aktuelle wirtschaftliche Situation unverhältnismäßig hohe Lohnforderungen stellt. Diese Lohnpolitik verursacht Arbeitslosigkeit durch Rationalisierung unbezahlbar gewordener Arbeitsstellen und durch den Konkurs kleiner und mittlerer Unternehmen. Sie fordert und setzt Lohnsteigungen durch, die für viele Unternehmen nicht tragbar sind und deshalb durch Stellenabbau und Einsparungen kompensiert werden. Eine Bekämpfung der Arbeitslosigkeit wird auf diese Weise zunehmend unmöglich, da menschliche Arbeitskraft immer unbezahlbarer wird. Gleichzeitig steigt für diejenigen, deren Arbeitsplätze noch nicht rationalisiert wurden, die Belastung, da sie mit der Furcht, ihren Arbeitsplatz zu verlieren, arbeiten müssen.
Für diese destruktive Lohnpolitik zeichnen Gewerkschaftsfunktionäre verantwortlich, die sich eines überlebten Flächentarifvertragsystems bedienen. So mag ein Lohnabschluss mit einer 3%igen Lohnsteigerung zwar für einen Konzern verkraftbar sein, die kleinen und mittleren Betriebe, die durch den Flächentarifvertrag denselben Bedingungen unterliegen, können bei einer solchen Lohnsteigerung jedoch vor erheblichen Problemen stehen. Zwar sind inzwischen eine vermehrte Verankerung von Öffnungsklauseln bei Tarifverträgen im Gespräch, jedoch wird hier ein alte deutsche Neigung erkennbar: Lieber eine Regel mit zwanzig Ausnahmen, als eine Regel, die einfach ist und alle Bereiche gleichermaßen abdeckt. Die Jungen Liberalen schlagen deshalb eine umfassende Reform und Demokratisierung des Tarifrechtes vor, wie sie im Folgenden umschrieben wird.
Ein neues Tarifrecht muss sich an zwei Grundprinzipien liberalen Selbstverständnisses orientieren: Subsidiarität und Demokratie. Die Flächentarifverträge müssen deshalb durch betriebsspezifische Tarifverträge ersetzt werden. Diese werden nicht zwischen Gewerkschaften und Spitzenverbänden der Arbeitgeber geschlossen, sondern zwischen der Belegschaft eines einzelnen Betriebes und der entsprechenden Betriebsleitung. Über die Zustimmung zum Tarifvertrag, sowie über einen eventuellen Streik entscheidet in Urabstimmung die Belegschaft des Betriebes allein, denn diese hat ein besseres Gespür für die aktuelle Situation des Betriebes und somit das rechte Augenmaß bei den Lohnforderungen. Es steht außer Zweifel, dass die Arbeitnehmer vor Ort eine volkswirtschaftlich gesündere Lohnpolitik verfolgen werden, denn sie werden eher eine geringere Lohnsteigerung akzeptieren, als einen möglichen Verlust ihres Arbeitsplatzes in Kauf zu nehmen. Die Gewerkschaften selbst sollen in dieser neuen Regelung eine beratende und finanzierende Rolle einnehmen. Sie werden so von destruktiven Funktionärsgremien in konstruktive und moderne Dienstleister umgewandelt und somit ihrer zugedachten Rolle, nämlich für das Wohl der Menschen zu arbeiten, eher gerecht. Die Jungen Liberalen bestreiten keinesfalls die Notwendig der Gewerkschaften und deren Existenzberechtigung.
Um zu verhindern, dass durch diese Neuregelung ein größerer Bürokratieaufwand entsteht, schlagen die Jungen Liberalen zudem die Abschaffung des Bundestarifregisters vor. Tarifverträge sollten lediglich einer notariellen Beglaubigung bedürfen. Eine weitergehende Kontrolle durch den Staat ist nicht von Nöten.
Grundlegende Reformen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Präambel
Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg bekennen sich eindeutig zum Dualen System in Deutschland, das es ermöglicht neben den Öffentlich Rechtlichen Sendern auch Private Rundfunkanbieter zuzulassen.
Allerdings haben sich seit der Einführung des Fernsehens in den fünfziger Jahren bzw. der Liberalisierung in diesem Bereich 1984, viele Regelungen überholt und bedürfen unserer Ansicht nach der schnellstmöglichen Änderung.
Wir fordern deshalb die Landesregierungen auf, sich folgender Themen anzunehmen. Die FDP/DVP Fraktion in Baden-Württemberg wird aufgefordert, Maßnahmen, die unabhängig von anderen Ländern durchgeführt werden können, in Baden-Württemberg sofort umzusetzen:
Privatisierung des ZDF
Das Zweite Deutsche Fernsehen wurde 1963 ins Leben gerufen, und sollte damals zum einzigen Fernsehprogramm ARD eine klare Alternative bieten. Auch wenn die Art und Weise wie das ZDF geboren wurde sehr undurchsichtig ist, erkennen wir an, dass das ZDF damals als sinnvolle Einrichtung gegolten hat. Jedoch nachdem 1984 auch Private Sender zugelassen wurden, und wir heute eine Vielfalt an Fernsehsendern haben, erkennen wir JuLis keine Notwendigkeit mehr, zwei Hauptsender durch die Öffentlich Rechtlichen Anstalten betreiben zu lassen. Deshalb fordern wir die sofortige Privatisierung des ZDF. Dies würde eine Entlastung des Rundfunkgebührenzahlers von mindestens 1,5 Mrd € ergeben.
Neuorganisation des Gebühreneinzugs
Die JuLis fordern die Abschaffung der GEZ (Gebühren-Einzugs-Zentrale) in ihrer jetzigen Form. Alleine für den Gebühreneinzug werden jährlich etwa 120 Mio € aufgewendet. Geld, das vom Gebührenzahler aufgebracht werden muss. Da unserer Meinung nach aber die Unabhängigkeit des Rundfunks vom Staat, so wie sie bei dessen Einführung gefordert wurde, gegeben sein muss, ist eine Steuerfinanzierung abzulehnen. Vielmehr wollen wir eine Gebühr, die mit der Einkommenssteuer eingezogen wird. Jeder Einkommenssteuerpflichtige muss pauschal eine Gebühr an sein Finanzamt abführen, die unserer Meinung nach durch hier genannte Sparmaßnahmen etwa 5 Euro pro Monat betragen soll. Eine Gebührenerhebung aufgrund der genutzten Geräte soll es in Zukunft nicht mehr geben. Der Finanzbedarf wird weiterhin von der KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) festgelegt. Die Rundfunkanstalten sollen bei dieser Kommission weiterhin ihren Finanzbedarf anmelden, die KEF hat aber strengstens darauf zu achten, dass nur Mittel zur Verfügung gestellt werden, die den Kernaufgaben des Rundfunks dienen.
Erarbeitung eines Programmauftrages
Derzeit gibt es keine eindeutige Regelung des eigentlichen Auftrages der Öffentlich Rechtlichen Anstalten. Hier hat in der Vergangenheit vor allem das Bundesverfassungsgericht durch Urteile die Rahmenbedingungen gesetzt. Jedoch ist es nun an der Zeit einen klaren Programmauftrag an die Anstalten zu richten. Eine Kommission zu diesem Zweck soll gegründet werden. Sie soll Vertreter des Bundes, der Länder und verschiedener gesellschaftlicher Verbände enthalten. Aber auch die Gebührenzahler und Verbraucherverbände sollen berücksichtigt werden. Die JuLis sehen vor allem folgende Aufgabenschwerpunkte:
- Sendungen von hoher kultureller Qualität
- Förderung bildungsrelevanter Sendungen
- Politische Berichterstattungen und Sendungen
- Regionale Programmangebote (im Zuständigkeitsbereich der dritten Programme)
- Berichterstattung zu allgemeinen gesellschaftlichen Themen
- Förderung deutscher Film- und Theaterproduktionen
Übertragungen von Großereignissen wie z.B. Fußball-Bundesliga oder -WM (exklusiv und live) darf es im Öffentlich Rechtlichen Rundfunk in Zukunft nur noch geben, wenn sich Private Anbieter nicht für die Austragung bewerben. Bei Lizenzvergabeverfahren dürfen die Öffentlich Rechtlichen Anstalten in Zukunft nur noch passiv tätig sein, und Private Sender nicht überbieten. Die Programme der Öffentlich Rechtlichen Anstalten sollen sich durch die oben genannten Inhalte deutlich von den Sendungen der Privaten abheben, somit sind verwechselbare Programme wie Quiz- oder Talk-Show zukünftig nicht mehr zulässig.
Dritte Programme und Spartensender
In den letzten Jahren haben die Öffentlich Rechtlichen Sender, offenbar um eine markttechnische Konkurrenz zu den Privaten Sendern darzustellen, ihre Dritten Programme konsequent ausgebaut und Spartensender wie Arte, DW, Phoenix oder den Kinderkanal eingerichtet. Nach unserer Auffassung haben die Öffentlich Rechtlichen durch ihren Auftrag allerdings keinen Anlass mit den privaten Sendern zu konkurrieren. Sie sollen vielmehr eine klare Alternative mit eigenständigen Inhalten, also kein Konkurrenzprodukt, sein. Es muss erreicht werden, dass sich die Öffentlich Rechtlichen nicht länger an Einschaltquoten mit den Privaten messen. Schließlich müssen mit ihrem Programm alle Gesellschaftsschichten angesprochen werden, und nicht nur Mehrheiten wie es die Privaten aufgrund der Werbefinanzierung vorführen. Die JuLis fordern demnach die Begrenzung der Spartenkanäle und erkennen nur eine Notwendigkeit für Phoenix, KiKa, Arte und DW. Die Dritten Programme müssen nicht länger Vollprogramme sein. Eine bundesweite Ausstrahlung ist unserer Meinung nach nur dann fortzusetzen, wenn die finanzielle Belastung durch die Digitalisierung der Frequenzen geringer wird.
Internetangebote der Öffentlich Rechtlichen Anstalten
Internetangebote der Öffentlich Rechtlichen dürfen nur mit minimalen programmbegleitenden Inhalten ausgestattet sein, und ein Budget für alle Sender von insgesamt 500.000 EUR pro Jahr nicht übersteigen. Internet ist nach Ansicht der Jungen Liberalen keine Aufgabe des Öffentlich Rechtlichen Rundfunks.
Zusammenlegung von Anstalten
Eine Zusammenlegung von Radio Bremen mit dem NDR, dem SR mit dem SWR und HR mit WDR sowie RBB mit NDR bringt neue Einsparpotenziale.
Hörfunk und Radio
Derzeit gibt es 61 Radioprogramme die von den Öffentlich Rechtlichen Anstalten getragen werden. Da Frequenzen für diesen Bereich sehr begrenzt, und durch die vielen Angebote der Öffentlich Rechtlichen diese für Private Anbieter nur sehr schwer zu erwerben sind, bedarf es hier einer deutlichen Neustrukturierung. Insbesondere, weil viele Öffentlich Rechtlichen Angebote privater Anbieter „kopieren“ und verwechselbare Sendungen machen. In Zukunft sollen zwei Radiosender pro Anstalt genügen. Die freiwerdenden Frequenzen sollen an Private Anbieter fallen.
Gremienbesetzungen
Da es in Zukunft auch weiterhin Gremien wie Rundfunk- und Verwaltungsrat geben wird, ist bei deren Besetzung aber darauf zu achten, dass nicht nur die Interessen der politischen Parteien, sondern vor allem die Interessen der Bürger gewahrt werden. Deshalb fordern die JuLis, die Gremien zukünftig zu jeweils einem Drittel mit Vertretern von Parteien, gesellschaftlichen Gruppen und Verbraucherverbänden zu besetzen. Die Vertreter der Parteien dürfen weder Landesregierungen noch Landesparlamenten angehören.
Landesmedienanstalten und Digitalisierung des Rundfunks
Die JuLis sprechen sich für die Digitalisierung aller Frequenzen aus, vor allem weil dadurch mehr Wettbewerb stattfinden kann. Die Landesmedienanstalten sollen bis Mitte 2004 klare Richtlinien und Zeitpläne für die Digitalisierung des Rundfunks auch für terrestrische Frequenzen erarbeiten und bekanntzugeben. Nach erfolgter Umstellung, die von den LMAs begleitet und betreut werden soll, sind die Landesmedienanstalten überflüssig und abzuschaffen.
Europa liberaler machen
Die Vision eines geeinten Europas ist eine der wertvollsten Errungenschaften des letzten Jahrhunderts. Sie hat entscheidend dazu beigetragen, dass vormals verfeindete Völker heute in Frieden und Partnerschaft zusammenleben. Sie hat die Rahmenbedingungen dafür gesetzt, dass ein zerstörter Kontinent zügig wieder zu wirtschaftlichem Wohlstand erwachsen ist. Und sie bot eine überzeugende Alternative zu den Zwangssystemen des früheren Ostblockes. Mit der Osterweiterung der Europäischen Union wird die Spaltung des Kontinents beendet.
Die politische Einigung Europas verlief uneinheitlich und ist von Provisorien, Brüchen und Kompromissen gekennzeichnet. Aus einer zunächst rein wirtschaftlichen Kooperation wurde bald eine umfassende politische Gemeinschaft. Die Europäische Einigung, die Überwindung von Schranken und Grenzen, ist ein zutiefst liberales Anliegen. Ein einheitlicher Wirtschafts- und Währungsraum, Freizügigkeit und eine Unionsbürgerschaft sind urliberale Projekte.
Doch viele Bürger Europas scheinen mit Europa immer noch ein Projekt zu verbinden, das eher über sie kommt als von ihnen getragen wird. Unbehagen und Angst vor dem Verlust eigener Identität haben die europäische Aufbruchsstimmung der Anfangszeit abgelöst. Wir Liberalen müssen für ein neues Denken werben, für Mut, Offenheit, Zuversicht und Freude an der Vielfalt. Und wir müssen der zum Teil berechtigten Kritik am Zustand der Europäischen Union den Boden entziehen, indem wir als Liberale eine europäische Bürgergesellschaft in unserem Sinne aufbauen: demokratisch, freiheitlich, rechtsstaatlich und föderal. Unsere Antwort auf die Probleme der Union ist: Bauen wir ein liberales Europa.
Für eine europäische Bürgergesellschaft
Ziel muss die Schaffung einer europäischen Bürgergesellschaft sein, die gemeinsame Grundlagen besitzt und deren Glieder sich auch tatsächlich zusammengehörig fühlen.
Diese gemeinsamen Grundlagen bestehen aus den dem Humanismus und der Aufklärung erwachsenen Traditionen der Menschenrechte, der Demokratie, des Rechtsstaats, der Marktwirtschaft und der weitgehenden Trennung von Staat und Kirche. Jedes europäische Land, das diese Voraussetzungen erfüllt, kann prinzipiell Mitglied der Europäischen Union werden.
Doch die Europäische Union besteht nicht nur aus Staaten, sondern wird von ihren Bewohnern getragen. Schon heute können sich viele Bewohner der Mitgliedsstaaten als Europäer fühlen. Wir wollen den gegenseitigen Austausch der Europäer weiter fördern. Wir wollen, dass
- die Grundrechtscharta der Europäischen Union als wichtigste Quelle gemeinsamer Werte für alle Akte der Union verbindlich gilt
- die im Maastricht-Vertrag geschaffene Unionsbürgerschaft ausgebaut wird. Unionsbürger sollen gleichberechtigten Zugang zum öffentlichen Dienst jedes Mitgliedslandes haben und sich überall als vollständige Mitglieder der Gemeinschaft fühlen.
- im Sinne einer echten Gleichbehandlung Unionsbürger für Parlamentswahlen in anderen Mitgliedsstaaten zugelassen werden. Unionsbürger mit Wohnsitz innerhalb der Union üben ihr Wahlrecht unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit ausschließlich am Ort des Wohnsitzes aus. Für Unionsbürger mit Wohnsitz außerhalb der EU bleibt es wie bisher beim Wahlrecht in dem Land ihrer Staatsangehörigkeit.
- Städtepartnerschaften und europäischer Bildungsaustausch auch weiterhin angemessen gefördert werden
Für ein föderales Europa
Die Europäische Union erstreckt sich über einen Kontinent, der eine unruhige Geschichte hinter sich hat. Charakteristisch für Europa ist die Vielfalt an kulturellen, religiösen, sozialen, sprachlichen, ethnischen, regionalen und nationalen Identitäten. Die Union wird nur dann ein erfolgreiches Projekt sein, wenn sie auf diese historisch gewachsenen Umstände Rücksicht nimmt. In der Vielfalt Europas liegen sein Reichtum und seine Chancen. Europa wird nur als föderaler Staat funktionieren.
Dieses föderale Europa soll strikt nach dem liberalen Grundsatz der Subsidiarität organisiert sein. Nur das, was eine niedrige Ebene nicht sinnvoll zu regeln im Stande ist, soll auf einer höheren Ebene geregelt werden. In der Europapolitik bedeutet dies, dass nur die Politikfelder vergemeinschaftet werden dürfen, in denen Mitgliedsstaaten und Regionen nicht selbst wirksamer tätig werden können.
Die Jungen Liberalen begrüßen die Verbesserungen, die der Verfassungsentwurf im Hinblick auf den Subsidiaritätsgedanken mit sich bringt. Viel wird jedoch auch davon abhängen, wie das in der Verfassung verankerte Subsidiaritätsprinzip in der Praxis Anwendung findet.
Das Verhältnis zwischen Union und Mitgliedsstaaten bedarf im Hinblick auf die Frage, welche Ebene für welche Entscheidung zuständig ist, einer Neujustierung. Alle Fragen, die sich auf die Herstellung eines einheitlichen Lebens- und Wirtschaftraumes beziehen oder die von den Mitgliedsstaaten nur unzureichend alleine geregelt werden können, müssen europäisch geregelt werden. Überall dort, wo Ungleichheiten zwischen den Mitgliedsstaaten und Regionen hingenommen werden können oder aus Gründen des Standortwettbewerbs sogar erwünscht sind, oder wo Machtballung durch Zentralisierung vermieden werden muss, sind hingegen die Mitgliedsstaaten zuständig.
In die ausschließliche Zuständigkeit der Union sollen insbesondere fallen:
- die Herstellung und Bewahrung des Binnenmarktes
- Außenpolitik
- Währungspolitik
- Wettbewerbspolitik
- Außenhandel und Entwicklungszusammenarbeit
- Asyl und Einwanderung
- Embryonenschutz und Bioethik
- Luft- und Seeverkehr
- die Energiebesteuerung
In folgenden Bereichen sollen Union und Mitgliedsstaaten ihre Zuständigkeit teilen, wobei jeder einzelne Rechtsakt der Union am Subsidiaritätsprinzip zu messen ist:
- Wirtschaftsrecht und Industriepolitik
- Verteidigungspolitik
- Strukturpolitik und Landwirtschaft
- Verkehrspolitik (ohne Luft- und Seeverkehr) und Umweltschutz
- Verbraucherschutz
- Ausländerrecht und Integration
Folgende Zuständigkeiten verbleiben – vorbehaltlich von Maßnahmen der Union zur Herstellung des Binnenmarktes – ausschließlich bei den Mitgliedsstaaten:
- Bildungspolitik
- Sozialpolitik
- Beschäftigungspolitik und Arbeitsrecht
- Steuerpolitik abgesehen von der Energiebesteuerung
- Forschung und Entwicklung
- Jugend, Kultur und Sport
- Polizeirecht
- Strafrecht, Strafverfolgung und Strafvollzug
Die Union kann in diesen Bereichen allenfalls koordinierend tätig werden. Kein Mitgliedsstaat darf jedoch in diesen Bereichen von anderen Mitgliedsstaaten oder der Union gegen seinen Willen zu etwas verpflichtet werden. Für die ausschließliche Zuständigkeit wird das Instrument der Verordnung und der Richtlinie, für die konkurrierende Zuständigkeit das Instrument der Richtlinie verwendet.
Für ein demokratisches Europa
Europa hat sich zu einem komplexen supranationalen Gebilde entwickelt. Längst wird ein erheblicher Teil der für die Bürger geltenden Normen von Europa gesetzt. Bis heute sind es allerdings über den Ministerrat die nationalen Regierungen, die mittels Verordnungen unmittelbar Recht setzen und mittels Richtlinien ihre eigenen Parlamente binden. Derartiges ist mit den Leitbildern der parlamentarischen Demokratie und der Gewaltenteilung unvereinbar. Das wird auch nicht von der Beteiligung des Europäischen Parlaments aufgefangen. Dieses darf allenfalls mitentscheiden, steht aber immer noch nicht im Zentrum der europäischen Rechtssetzung. Die Verabschiedung des Konventsentwurfes einer EU-Verfassung würde die Rolle des Parlaments deutlich aufwerten. Dies geht zumindest in die richtige Richtung. Daher werben die Jungen Liberalen dafür, diesen Entwurf als ersten Schritt der notwendigen institutionellen Reformen wie vorgelegt zu verabschieden. Weitere Schritte müssen allerdings folgen.
Das institutionelle Gefüge der Union bedarf einer gründlichen Reform. Diese muss dazu genutzt werden, den Einfluss nationaler Regierungen zu begrenzen und das Europäische Parlament zu stärken.
Die Beseitigung des Demokratiedefizits der Union ist die Voraussetzung für die Aufwertung der Gemeinschaftspolitik. So lange auf Gemeinschaftsebene keine vollwertigen demokratischen Strukturen existieren, kann es nach Auffassung der Jungen Liberalen auch keine Verlagerung neuer Kompetenzen von den Mitgliedsstaaten auf die Gemeinschaftsebene geben. Zur Erreichung dieses Leitbildes fordern wir
- ein gemeinsames europäisches Wahlrecht. Das Europäische Parlament ist die Vertretung des Europäischen Volkes als Ganzes. Daher ist von einer Aufteilung der Mandate nach Mitgliedstaaten und den unterschiedlichen Wahlverfahren abzurücken. Die Europäische Union soll vielmehr in möglichst gleichgroße Wahlkreise eingeteilt werden, die sich an Lebensräumen und nicht an Staatsgrenzen orientieren. Hierbei ist die Bildung grenzübergreifender Wahlkreise besonders zu unterstützen. Europaweit soll nach einem einzigen Wahlrecht abgestimmt werden.
- eine grundlegende Reform des bisherigen Ministerrates: Jedes Mitgliedsland entsendet vier feste Ratsmitglieder, die für die Legislaturperiode des Europäischen Parlaments gewählt werden und nicht aus den Regierungen des Landes stammen. Diese werden zeitgleich mit dem Europäischen Parlament in einem von den Mitgliedsstaaten zu bestimmendem Wahlverfahren gewählt und üben ein freies Mandat aus. Der Ministerrat entscheidet mit absoluter Mehrheit, qualifizierte Mehrheiten sind nicht notwendig.
- den Ausbau der Europäischen Kommission zu einer echten europäischen Exekutive: Der Kommissionspräsident wird vom Parlament gewählt und kann durch konstruktives Misstrauensvotum entlassen werden. Er entscheidet selbständig über den Zuschnitt der Ressorts und ernennt die Kommissare unabhängig ihrer nationalen Herkunft. Die Kommissare müssen vom Parlament einzeln bestätigt werden. Sie führen ihren Geschäftsbereich selbstständig, unterliegen aber der Weisungsbefugnis des Kommissionspräsidenten.
- die grundlegende Umstrukturierung der EU-Verwaltung. Die 6 Generaldirektionen entfallen, stattdessen richtet sich der Verwaltungsaufbau nach dem Ressortzuschnitt der Kommission.
- die Beibehaltung des Europäischen Rates, der allerdings nur noch für Verfassungsfragen zuständig sein soll.
- die Abschaffung des Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen
- das Initiativrecht für Parlament, Rat und Kommission.
- ein neues Gesetzgebungsverfahren: Die bisherigen Verfahren werden abgeschafft. Künftig ist zur Verabschiedung eines Rechtsaktes die Zustimmung von Parlament und Rat notwendig. Gleiches gilt für die wirksame Ratifizierung völkerrechtlicher Verträge.
Für eine europäische Marktwirtschaft
Die Marktwirtschaft ist das den Gründungsverträgen der Europäischen Gemeinschaften zugrunde liegende Wirtschaftssystem und muss es bleiben. Durch die schrittweise Einführung des Binnenmarktes wurde die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Europa erheblich gestärkt. Dazu beigetragen haben die klar wettbewerbsorientierte Politik der Kommission und insbesondere die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Doch was im Binnenmarkt richtig war, muss nun auch im Verhältnis nach außen gelten. Noch immer gibt es – gerade auch für Entwicklungs- und Schwellenländer – erhebliche Marktzutrittsbarrieren. Im Besonderen gilt dies für den Agrarbereich. Hier wird durch hohe Zölle der Import preiswerter Erzeugnisse in das Gebiet der Union de facto verhindert. Damit werden viele ärmere Länder ihrer wichtigsten Möglichkeit beraubt, sich wirtschaftlich zu entwickeln und auf eigenen Beinen zu stehen.
Hinzu kommt die umfassende Subventionierung im Agrarbereich. Durch die Abnahmegarantie wird die landwirtschaftliche Überproduktion geradezu angeheizt. Am Ende stehen überteuerte Lebensmittelpreise für die Verbraucher, hohe Subventionslasten für die Steuerzahler und die Vernichtung aufgekaufter Überkapazitäten an Agrarprodukten. Die Jungen Liberalen erteilen allen Versuchen, die Europäische Union zu einem gegen den mit der Globalisierung verbundenen Wettbewerbsdruck von außen gerichteten Bollwerk auszubauen, eine klare Absage. Protektionismus führt auf Dauer zu einem Wohlstandsverlust. Die Öffnung des Marktes Europa liegt im Interesse der Verbraucher und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen auf dem Weltmarkt. Daher fordern wir
- den Abbau von Handelsschranken gegenüber Drittstaaten auf gegenseitiger Basis
- die Erfüllung aller Verpflichtungen, die sich für die Union im Rahmen der WTO ergeben
- einen konsequenten Subventionsabbau
- Subventionen künftig nurmehr befristet und degressiv zu gewähren
- die Umwandlung von einer produktbezogenen Agrarförderung hin zu einer flächenbezogenen Kulturlandschaftsprämie
Auch im Binnenmarkt gibt es weiterhin Reformbedarf. Der grenzenlose Handel wirft immer noch zahlreiche rechtliche Probleme auf. Insbesondere die Unterschiedlichkeit der Zivilrechtssysteme erweist sich als Problem. Viele zivilrechtliche Aspekte wurden bereits harmonisiert. Dieser Weg muss unter Rücksichtnahme auf die verschiedenen Rechtstradition der einzelnen Staaten behutsam weiter beschritten werden. Daher fordern wir - die zügige Umsetzung der Europa-Gesellschaft und langfristig eine europäische Rahmenkodifikation des Wirtschaftsrechts
- die Vergemeinschaftung des Patentrechts
- eine europaweit gültige Insolvenzordnung, die die nationalen Regelungen ersetzt
die gegenseitige Anerkennung von zivilgerichtlichen Urteilen und Vollstreckungstiteln Auch auf europäischer Ebene hat sich eine Tendenz zur umfassenden Regelung aller denkbaren Sachverhalte entwickelt. Die Menge an Regeln ist kaum zu durchschauen. Dies absorbiert wertvolle Ressourcen in der Wirtschaft und der Verwaltung und verzerrt allzu oft den Wettbewerb. Daher fordern wir - eine Deregulierungsoffensive, in der jede EU-Norm inhaltlich auf den Prüfstand gestellt wird
- neue Rechtsakte verstärkt zu befristen
- insbesondere Regulierungen im Bereich Arbeitsrecht und Sozialpolitik zurückzunehmen, da dieser Bereich dem Standortwettbewerb der Mitgliedsstaaten überlassen bleibt
Mit der Einführung des Euro hat ein neues Kapitel der europäischen Wirtschaft begonnen. Durch die bessere Vergleichbarkeit der Preise und das Wegfallen der Wechselkursrisiken verschärft sich der Wettbewerb zum Wohle der Verbraucher. Voraussetzung für das Zustandekommen der gemeinsamen Währung war die Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank und die Einhaltung der Stabilitätskriterien. Insbesondere letztere werden nach wiederholten Verletzungen durch große Länder wie Deutschland und Frankreich in Frage gestellt. Dies birgt das Risiko der Instabilität und des Vertrauensverlustes. Ein Scheitern der gemeinsamen Währung wäre jedoch nicht nur wirtschaftlich, sondern auch politisch fatal. Daher fordern wir - die strikte Einhaltung der Maastricht-Kriterien durch die Mitgliedsstaaten
- die Anwendung der im Stabilitätspakt vorgesehenen Sanktionsmöglichkeiten gegenüber vertragsbrüchigen Staaten durch die EZB; hier ist eine härtere Gangart dringend angezeigt.
Im Bereich der Wettbewerbspolitik hat die EU bereits sehr viel bewegt, wie die eingeleiteten Liberalisierungen zahlreicher Märkte belegen. Doch es bleibt noch viel zu tun. Wir fordern - die Errichtung eines unabhängigen Europäischen Kartellamtes
- das Ende aller staatlichen Monopole in der Gemeinschaft bis spätestens 2010
- die Beseitigung wettbewerbshemmender Vorschriften des nationalen Rechts (z. B. Preisbindung für Bücher oder Medikamente, Niederlassungsbeschränkungen)
- auch weiterhin ein konsequentes Vorgehen gegen private Monopole und Oligopole sowie gegen wettbewerbshemmende Absprachen zwischen Privatunternehmen
- Großaufträge Aufträge verstärkt europaweit auszuschreiben.
Für eine eigenständige Finanzierung
Zur Finanzierung ihrer Aufgaben benötigt die Union ausreichende Finanzmittel. Diese müssen in transparenter Weise erhoben werden, so dass die Bürger leicht nachvollziehen können, was sie Europa kostet. Daher ist die bislang undurchsichtige Finanzsystem der Europäischen Union zu reformieren. Wir fordern
- die Energiebesteuerung vollständig der Hoheit der Gemeinschaft zu unterwerfen, um ihr eine eigene, berechenbare Einnahmequelle zu verschaffen, die EU-Finanzierung drastisch zu vereinfachen und Wettbewerbsverzerrungen durch die ökologisch notwendige Energiebesteuerung zu vermeiden.
- keine weitere Steuerharmonisierung, um den Standortwettbewerb der Mitgliedsstaaten nicht zu stören
- die bisherigen Mehrwertsteuer-Eigenmittel sowie die Beiträge der Mitgliedsstaaten abzuschaffen
- die Zusammenlegung der nationalen Zollbehörden zu einem europäischen Zoll
- das volle Budgetrecht für das Europäische Parlament
- die Beibehaltung des Konnexitätsprinzips und die Einführung einer Schlichtungskammer nach österreichischem Vorbild
Für eine wirksame Außenpolitik
Seit sich viele Probleme globalisiert haben, ist eine immer stärkere internationale Zusammenarbeit vonnöten. Multilaterale Abkommen und ein dichtes Geflecht internationaler Organisationen bestimmen heute maßgeblich die internationale Politik. Dabei drängen zahlreiche neue Akteure auf die Bildfläche, die angesichts hoher Bevölkerungszahlen, eines steigenden Bildungs- und Wohlstandsniveaus und einer fortschreitenden Technisierung schon bald das politische Gleichgewicht zu ihren Gunsten verschieben werden. Europa steht vor der Wahl, auf dem internationalen Parkett stärker und wirksamer zusammenzuarbeiten oder auf Dauer an politischem Gewicht zu verlieren. Grundlage der europäischen Außenpolitik ist die gemeinsame Erfahrung von Kriegen und Gewalt sowie die geistesgeschichtliche Tradition der Aufklärung und der Menschenrechte. Die europäische Außenpolitik basiert daher sowohl auf einer Werte- wie auch auf einer Interessengemeinschaft.
Allerdings muss auch bei der Ausgestaltung der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik auf die historischen Voraussetzungen geachtet werden. Aufgrund vergangener Allianzen, Kolonialpolitik oder intensiver Handelsbeziehungen sind die Beziehungen der europäischen Staaten zu Drittstaaten höchst unterschiedlich und oft auch konträr. Das hat sich in Jugoslawien ebenso gezeigt wie im Nahost-Konflikt oder während der Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Krieg im Irak.
Daher fordern wir die Einrichtung eines europäischen Außenministeriums mit dem mittelfristigen Ziel der Abschaffung der nationalen Außenministerien
- die Mitgliedschaft der EU in allen wichtigen internationalen Organisationen
- einen europäischen Sitz im UN-Sicherheitsrat
- den Beitritt der EU zu allen multinationalen Konventionen zu prüfen
- den Einsatz für eine Verrechtlichung der internationalen Beziehungen und den Internationalen Strafgerichtshof
- die verstärkte Nutzung von Synergien im konsularischen Dienst, insbesondere bei den Auslandsvertretungen
Schlüssel für eine sichere Zukunft ist die Bewältigung der Entwicklungsunterschiede auf der Welt. Die Globalisierung bietet dazu eine historische Chance.
Wir fordern
- die alleinige Zuständigkeit der EU für Entwicklungszusammenarbeit
- Entwicklungsländern insbesondere in internationalen Handelsabkommen faire Chancen zu verschaffen
- eine Politik der Entschuldung als Gegenleistung für Fortschritte bei der Achtung von Menschenrechten und der Korruptionsbekämpfung
- eine europäische Behörde für Katastrophenhilfe
An der Schwelle des 21. Jahrhunderts hat die Sicherheitspolitik Herausforderungen neuer Art zu bewältigen. Internationaler Terrorismus, gescheiterte Staaten, religiöse oder ethnische Konflikte und die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen sind Bedrohungen, die Europa zum Handeln zwingen.
Im Einzelnen fordern wir
- im Rahmen der Konfliktvorbeugung zivile Hilfe anzubieten
- Druck auf Staaten auszuüben, die gegen den Atomwaffensperrvertrag oder andere Konventionen zur Eindämmung der Proliferation von Atomwaffen verstoßen
- für die weltweite Abschaffung geächteter Waffen (Bio- und Chemiewaffen, Landminen) einzutreten
- im Rahmen des Völkerrechts diplomatische, wirtschaftliche und falls erforderlich auch militärische Maßnahmen gegen Staaten zu ergreifen, die Terroristen Unterschlupf gewähren, sie finanzieren oder mit Massenvernichtungswaffen oder geeigneten Trägersystemen handeln
- den UNO-Sicherheitsrat als zentrales Legitimationsorgan für Gewaltanwendung zu erhalten, aber auf eine Reform hinzuwirken, die zum Ziel hat, die Blockademöglichkeiten in Form des Vetorechts innerhalb dieses Gremiums einzuschränken
Eine wirksame Außen- und Sicherheitspolitik erfordert auch gemeinsame militärische Fähigkeiten. Diese müssen dazu in der Lage sein, in den unterschiedlichsten Situationen auch fernab Europas eingesetzt werden zu können – zur Evakuierung, zur Friedenssicherung, zum Schutze wichtiger Einrichtungen oder im Rahmen von Kampfeinsätzen.
Daher fordern wir
- die zügige Aufstellung europäischer Eingreiftruppen zur internationalen Krisenbewältigung unter europäischem Kommando
- den Aufbau europäischer Führungsstrukturen
- den Ausbau multinationaler Einheiten
- verstärkt gemeinsame Übungen der europäischen Armeen
- eine maßvolle Spezialisierung der militärischen Fähigkeiten der einzelnen Mitgliedsstaate.
- Für bestimmte Waffengattungen sollen mittelfristig zentrale multinationale Ausbildungszentren errichtet werden
- eine angemessene Aufstockung der nationalen Verteidigungshaushalte
- fortschreitende Bemühungen zum Aufbau einer europäischen Rüstungsindustrie
- langfristig gesehen die Einführung einer einzigen europäischen Armee
Für einen europäischen Rechtsstaat
Durch die Abschaffung der Grenzkontrollen in weiten Teilen der Gemeinschaft und das Recht auf Freizügigkeit für alle Unionsbürger können sich die Menschen in Europa frei bewegen. Zuwanderung wegen politischer Verfolgung oder aus wirtschaftlichem Interesse ist damit nicht mehr national steuerbar. Daher fordern wir
- ein europäisches Asylrecht auf der Grundlage der Genfer Konvention
- die europäisches Amt für Migration, das Flüchtlinge und Asylsuchende gleichmäßig auf die Mitgliedsstaaten verteilt
- einen europäischen Aufenthaltstitel und ein europäisches Visum
- ein europäisches Zuwanderungsgesetz, das die wirtschaftliche Zuwanderung entsprechend dem von den Regionen angemeldeten Bedarf an Arbeitskräften mittels eines Quotensystems steuert
Der Abbau der Grenzkontrollen erleichtert auch grenzüberschreitende Kriminalität. Daher ist eine verstärkte europäische Zusammenarbeit auch bei der Verbrechensbekämpfung geboten. Daher fordern wir
- die Umgestaltung von EUROPOL zu einer echten europäischen Bundespolizei mit effektiver demokratischer Kontrolle und operativen Befugnissen in allen Mitgliedsstaaten
- die primäre Zuständigkeit von EUROPOL in Fällen von Terrorismus und organisierter Kriminalität
- dass eine Immunität von EUROPOL-Beamten nicht in Betracht kommt
- die bessere Vernetzung von EUROPOL und den nationalen Polizeibehörden
- die schnelle Umsetzung des Europäischen Haftbefehls
- ein Übereinkommen zur Bündelung von Verfahren wegen grenzüberschreitender Straftaten in einem Mitgliedsstaat
- personelle und finanzielle Hilfe der Union bei der Sicherung der Außengrenzen
Die europäische Judikatur wird der gestiegenen Arbeitsbelastung und Komplexität der ihr vorgelegten Rechtsfragen entsprechend umstrukturiert. Dazu fordern wir
- im EuGH Kammern von je 5 Richtern zu bilden, die ihre Verfahren nach einem festgelegten Geschäftsverteilungsplan zugewiesen bekommen. Dadurch ergibt sich auch eine Spezialisierung der einzelnen Kammern.
- am System der Generalanwälte festzuhalten, ihre Anzahl allerdings der Arbeitsbelastung entsprechend zu erhöhen
- die Bestellung der Richter und Generalanwälte hälftig Richterwahlausschüssen des Parlaments und des Rates zuzuordnen
- die Ernennung zum Richter am EuGH oder zum Generalanwalt allein von der Qualifikation und nicht von der Nationalität eines Bewerbers abhängig zu machen
- im Gericht erster Instanz grundsätzlich mit drei Richtern besetzte Kammern.einzuführen
- Lücken im Rechtsschutz gegen europäische Rechtsakte zu beseitigen. Das gilt insbesondere für die Zulassung von Privatpersonen zu Klagen gegen sie unmittelbar betreffende Rechtsakte
- Langfristig eine parlamentarische Kontrolle eines millitärischen Einsatzes durch das europäische Parlament