Die Jungen Liberalen fordern die Landesregierung auf, die Juniorprofessur in Baden-Württemberg einzuführen, auch wenn dies nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr zwingend bundesrechtlich erforderlich sein sollte. An der Möglichkeit einer Habilitation als Zugang zur Professur ist als Alternative aber festzuhalten.
Freiheit schafft Eliteunis
Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg begrüßen die Erkenntnis der Bundesregierung, dass in Deutschland eine Elitenförderung notwendig ist. Eine wahllose Erhöhung der Mittelzuweisungen an einzelne Unis wird aber nicht zur Schaffung von wirklichen Elite-Universitäten führen. Die Jungen Liberalen fordern demgegenüber die Erprobung neuer Modelle der Unabhängigkeit der Hochschulen vom Staat, ausdrücklich auch in Gestalt neuer Trägermodelle („Stiftungsunis“). Auch den regulären staatlichen Universitäten ist ein erheblich größerer Spielraum zur Profilbestimmung, Studentenauswahl und Geldgewinnung durch Drittmittel einzuräumen. Nur auf diese Weise und auf lange Sicht kann eine Herausbildung sog. Eliteunis erfolgreich sein.
Nein zur ständigen Verlängerung der Einführungsfristen der neuen Rechtschreibung – Ja zur Rechtschreibreform
Eine einheitliche Einführung der Rechtschreibreform ohne ständige Verlängerungen der Übergangsfristen.
Geplant war, die neue Rechtschreibung zum 1. August 2005 verbindlich einzuführen. Einige Ministerpräsidenten plädieren jedoch dafür, die Einführung noch hinauszuzögern; andere sprechen sich sogar für eine komplette Rücknahme der neuen Regelung aus. Dazu ist es in Hinblick auf die Schüler, die bereits die neuen Regeln gelernt haben, einfach zu spät und wäre mit erheblichen finanziellen Ausgaben verbunden.
Daher muss die neue Rechtschreibung verbindlich zum vorgesehenen Termin eingeführt werden.
Neue Wege in der Vorschulbildung
Präambel
Bildung im Kindergarten ist nicht erst seit PISA ein Thema. Erziehung, Bildung und Betreuung – das sind wichtige Aufgaben der Kindertageseinrichtungen. Sie und andere Tageseinrichtungen nehmen zum Großteil ihren Auftrag ernsthaft und engagiert wahr. Das heißt nicht, dass alles einfach so weiter gehen soll wie bisher: Leistungen sind zu überprüfen und neue Akzente zu setzen ist unabdingbar – selbstverständlich auch in Kindertageseinrichtungen. Pädagogische Konzepte und praktische Unsetzung müssen ständig den veränderten Bedingungen und neuen Anforderungen entsprechend weiter entwickelt werden.
Bildung im Kindergarten indessen ist ganzheitliche Bildung und ausdrücklich etwas anderes als schulische Bildung. Sie soll nicht in erster Linie Wissen vermitteln, sondern Grundkompetenzen, sie soll die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder unterstützen, ihre Lust am Lernen fördern und die Fähigkeit, selbst Neues zu entdecken. Die Kinder sollen Kreativität, Sozialverhalten und die Fähigkeit zur Konfliktlösung entwickeln, ihre Sprach- und Sprechkompetenzen steigern und den Umgang mit Medien erlernen. Dazu brauchen Kinder im Kindergartenalter andere Angebote und Rahmenbedingungen als Schulkinder. Ihre kognitive, emotionale und soziale Entwicklung wird in altersgemischten Gruppen gefördert. Dabei muss der Kindergarten als Lebens- und Lernraum die jeweilige Lebenssituation der Kinder und ihrer Familien berücksichtigen.
Kinder sind nicht nur Angelegenheit ihrer Familien, sondern vielmehr eine Gruppe in der Gesellschaft, die in besonderem Maße die Aufmerksamkeit von Politik und Gesellschaft erfordert. Für die Zukunft unserer sich wandelnden Gesellschaft brauchen wir wachsame, aufgeweckte, scharfsinnige, kreative, eigenverantwortlich, demokratisch denkende Menschen. Wir wollen unseren Kindern heute die Chance geben, sich zu diesen zu entwickeln. Diese Aufgabe liegt nicht nur in der Verantwortung der Eltern, sondern auch in der Verantwortung der Politik. Die Jungen Liberalen setzen sich deswegen für eine grundlegende Neustrukturierung bei der Erziehung und Betreuung von Kindern in Deutschland ein.
Forderungen
Kleine Gruppen – Individuelle Betreuung
In Kindergärten sollen Gruppen entstehen, die sich nach etwa gleich weitem Entwicklungsstand zusammensetzen und möglichst klein sein sollen, damit die Betreuer sich auch ausreichend um „ihre“ Kinder kümmern können. So ermöglicht man ein Lernen von- und miteinander. Kinder motivieren sich gegenseitig und bringen sich untereinander etwas bei, Betreuer geben Lernanstöße. Fremdsprachen sollen als Wahlmöglichkeit für alle angeboten werden, wobei darauf zu achten ist, die Kinder dadurch keinesfalls zu überfordern. Individuelle Betreuung und Förderung ist von enormer Wichtigkeit. Die unterschiedlichen Talente sollen auch unterschiedlich gefördert werden. Das Kind und dessen Vorbereitung aufs Leben stehen im Vordergrund der Kindergartenbetreuung.
Wir fordern deshalb:
- möglichst kleine Betreuungsgruppen.
- die Entwicklung bundesweiter, pädagogischer Mindeststandards für Kindertageseinrichtungen. Qualitätsstandards machen den Auftrag der Kindertageseinrichtungen transparent und die Fortschritte der Kinder für die Eltern überprüfbar.
- das Angebot einer Fremdsprache als Wahlmöglichkeit.
Volle drei Jahre Kindergarten sind am sinnvollsten
Ein kontinuierlicher Kindergartenbesuch über drei Jahre bietet Kindern optimale Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Das gilt gerade auch für Kinder aus zugewanderten Familien. Kinder, die gar nicht oder nur kurz den Kindergarten besuchen, verpassen Bildungschancen. Wir wollen im Grundsatz den Besuch des Kindergartens über drei Jahre für alle Kinder.
Wir wollen:
- entsprechend der Entwicklung des Platzbedarfs eine entsprechende Ausweitung bzw. Veränderung des Betreuungsangebots von Kindertageseinrichtungen finanziell zu unterstützen.
- allen Familien einen dreijährigen Besuch des Kindergartens als Bildungschance für ihre Kinder nahe legen.
- über die regionalen Verbünde zur kooperativen Migrationsarbeit und andere Stellen ausländische Familien sowie Spätaussiedlerfamilien gezielt auf die bestehenden Angebote hinweisen und für einen dreijährigen Kindergartenbesuch werben.
- unter anderem mit Informationsmaterial in verschiedenen Sprachen bei Familien diese Werbung verstärken.
Ausweitung des Betreuungsservices
Bislang haben Eltern einen Rechtsanspruch für Kinder (von drei bis sechs Jahren) auf einen Kindergartenplatz für mindestens 5×4 Stunden pro Woche. Einen nicht unerheblichen Teil der Kosten müssen die Familien tragen. Aus Sicht der Jungen Liberalen ist dieses Betreuungsangebot zeitlich unzureichend.
Wir müssen deshalb:
- einen Rechtsanspruch auf einen sechsstündigen Kindergarten ab dem dritten Lebensjahr gewährleisten. Insbesondere Kinder, die durch mangelnde Unterstützung im familiären Umfeld schlechtere Startbedingungen haben, kann ein pädagogisch aufgewerteter Kindergarten einen Ausgleich schaffen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass ein höherer Bildungsteil – den wir anstreben – aufgrund der Aufnahmefähigkeit in diesem Alter eigentlich nur Halbtags erfolgen kann. Flankierend dazu werden die Eltern, die vielleicht einem Beruf nachgehen, entlastet. Paragraph 24 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) ist entsprechend zu ändern. Die Finanzierung wird in Punkt III. näher erläutert.
- eine bedarfsgerechte Ausdehnung der Ganztageskindergartenplätze einfordern. Für viele Eltern ist der Erhalt der Vollzeitbeschäftigung das entscheidende Kriterium für oder gegen Kinder.
- flexiblere Öffnungszeiten schaffen. Eltern, die in Schicht- oder Nachtdienst arbeiten haben häufig Probleme, ihre Kinder entsprechend betreuen zu lassen. Deshalb müssen wir bedarfsentsprechend Angebote schaffen, die sich an diesen Bedürfnissen orientieren. Auch die Betriebe sind aufgefordert über das Angebot eines Betriebskindergartens oder ähnlichem nachzudenken.
Bessere Sprachförderung
Ein möglichst reibungsloser Übergang vom Kindergarten in die Schule ist für die schulische Entwicklung der Kinder notwendig. Eine verstärkte Kooperation zwischen Schule und Kindertagesstätte ist hierzu erforderlich. Damit der Übergang besser gelingt, ist auch nötig, frühzeitig vor dem Eintritt in die Schule den Entwicklungsstand der Kinder zu kennen und mit gezielter Förderung noch vorhandene Defizite auszugleichen. Gute Sprach- und Sprechkompetenzen sind notwendige Grundlage für alle (weiteren) Lernprozesse und für die gesellschaftliche Teilhabe aller jungen Menschen. Dazu gehören gute Kenntnisse der deutschen Sprache – sie sind notwendige Voraussetzung für gleiche Bildungs- und Entwicklungschancen. Sprech- und Sprachförderung muss deshalb so früh wie möglich beginnen. Kinder im Kindergartenalter entwickeln ihre sprachlichen Fähigkeiten am besten, wenn Sprache und Sprechen unmittelbar mit ihren Erlebnissen verbunden sind. Das bedeutet nicht, nach dem Zufallsprinzip zu arbeiten, sondern gezielte Sprachförderung zu betreiben, die an die Erfahrungswelt der Kinder anknüpft. Deutsch muss natürlich Pflichtsprache im Kindergarten sein, auch wenn nur ausländische Kinder in den Gruppen sind.
Die JuLis wollen:
- verbindliche Sprachdiagnosetest im Alter von vier Jahren zur Erkennung von Sprachdefiziten einführen
- die Sprach- und Sprechkompetenz aller Kinder bei entsprechendem Sprachförderbedarf diese Kinder zu Sprachkursen verpflichten.
- die Ausbildung der sozialpädagogischen Fachkräfte in den Kindertagesstätten zum Thema Sprachförderung weiter verstärken.
Einschulung mit sechs Jahren als Regelfall
Das derzeitige Einschulalter in Deutschland beträgt 6,8 Jahre. Die Jungen Liberalen fordern eine Aufhebung der engen Schulpflichtgrenze in Deutschland und die flexible Einschulung nach dem Entwicklungsstand des Kindes. Die Erfahrung zeigt, dass Kinder sich schon in einem sehr viel früheren Alter, durchschnittlich mit sechs Jahren, sehr konkret mit Wissensfragen auseinandersetzen können und nicht überfordert werden.
Förderung von Kindergärten in privater Trägerschaft
Kindergärten in privater Trägerschaft führen zu einer größeren Wahlmöglichkeit in der Vorschulbildung und erweitern die Bildungschancen der Kinder. Der Staat kann kein umfassendes Angebot von unterschiedlichen pädagogischen Konzepten schaffen, dies kann nur durch den Wettbewerb zwischen privaten und staatlichen Kindergärten erreicht werden.
Die Politik muss deshalb für private Initiativen werben und dafür sorgen, dass private Einrichtungen weder bei der Mittelvergabe noch bei der Bewertung ihrer Leistung durch Zertifikate benachteiligt werden.
Qualifizierte Betreuung
Damit diese Schwerpunkte in Kindergärten umgesetzt werden können, benötigt man auch gewisse verbindliche Anforderungen an die Betreuer. Jeder Betreuer muss eine abgeschlossene praxisnahe Ausbildung als Erzieher/in nachweisen. Für die Ausfüllung pädagogischer Mindeststandards ist eine Reform der Ausbildung der Erzieher/-innen erforderlich. Die heutigen Erzieherinnen in Leitungsfunktionen sollen durch Nachschulung qualifiziert werden. Nach der Ausbildung sollen zudem regelmäßig verbindliche Fortbildungsmaßnahmen stattfinden. So kann dem Kind eine optimale individuelle Erziehung und Betreuung im Kindergarten ermöglicht werden.
Finanzierung – KiTa-Card
Die gegenwärtige Finanzierungsstruktur in Deutschland ist fragwürdig: Warum steigt proportional mit dem Alter unserer Kinder das in sie investierte Budget, obwohl bekannt ist, dass sich ihre Aufnahme- und Lernfähigkeit und –Willigkeit umgekehrt verhält? Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass die Finanzsituation der Kindergärten verbessert wird. Ein Kindergartenplatz muss in Zukunft kostenfrei sein.
Von der Finanzierungsquelle abgesehen, müssen wir in der Methode weg von der Objekt- hin zur Subjektförderung kommen. Wir schlagen in diesem Zusammenhang die Einführung einer KiTa-Card vor.
Das bedeutet
Die Eltern eines Kindes, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, erhalten pro Kind eine ausreichende Anzahl von Betreuungsgutscheinen. Diese sind auf den Namen des Kindes ausgestellt und nicht übertragbar. Die Gutscheine können bei jeder Betreuungsstelle oder Tagesmutter bis höchstens zur Vollendung des siebten Lebensjahres eingelöst werden. Die Einrichtung oder die Tagesmutter erhält pro Gutschein einen festgelegten Gegenwert vom Staat. Die Eltern können und müssen somit eigenverantwortlich entscheiden, welchem Träger, egal ob staatlich, kirchlich oder privat, sie ihr Kind anvertrauen. Um die Entscheidung etwas zu erleichtern und die Qualität der Betreuung zu sichern, vergibt der Staat Zertifikate an diejenigen Einrichtungen, die regelmäßig die bildungspolitischen Zielvorgaben erreichen. So entsteht ein Wettbewerb zwischen den „guten“ und „schlechten“ Kindergärten, der sich an der Qualität der Kindergärten orientiert. Dadurch haben „Neuanbieter“ die Möglichkeit sich in einem fairen und leistungsbezogenen Angebot zu profilieren. Es muss dabei jedoch gewährleistet werden, dass jedes Kind einen Kindergartenplatz erhalten kann.
Keine Internierungslager im Ausland
Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg lehnen die Einrichtung von Internierungslagern für Flüchtlinge außerhalb des Hoheitsgebietes der Europäischen Union ab.
Die Einrichtung solcher Lager verstößt nach der Meinung der Jungen Liberalen gegen die Menschenwürde und die allgemeine Handlungsfreiheit jedes einzelnen. Die Überwachung der europäischen Küsten und die Erfassung von illegalen Einwanderern soll nur innerhalb der Grenzen der EU erfolgen. Hierzu kann es sinnvoll sein, den Ländern an der Außengrenze des Bereiches des Schengener Abkommens in Zukunft stärkere Unterstützung durch Kräfte des BGS oder finanzielle Mittel zukommen zu lassen.
Für ein selbstbestimmtes und menschenwürdiges Lebensende
Palliative Care und Hospizarbeit
Palliative Care ist die umfassende Behandlung und Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen. Sie umfasst sowohl mit der Palliativmedizin eine angemessene medizinische Versorgung der Patienten mit Schmerztherapie und der Linderung quälender Begleiterscheinungen, als auch die Pflege für psychische, soziale und seelsorgliche Bedürfnisse. Für die Sterbenden, die keine Krankenhausbehandlung mehr benötigen, sorgt die Hospizarbeit, auch mit ehrenamtlichen Helfern, für die Pflege dieser Bedürfnisse.
Wir, die Jungen Liberalen sehen in diesem Weg das beste Mittel, um das Sterben so menschenwürdig wie möglich zu gestalten. Momentan können aber nur 2,1 % aller Sterbenden eine Palliative-Care-Versorgung und 4,4 % eine hospizliche Versorgung in Anspruch nehmen. Die Weiterbildung eines Pflegenden, die ihn für die Palliative Care befähigt, ist bundesweit unterschiedlich und nicht geregelt. Viele Sterbende kennen zusätzlich die Möglichkeiten der Sterbebegleitung nicht. Deshalb fordern wir:
- Eine Ausweitung des Netzwerkes von Hospizen und Palliativstationen
- Eine gesetzlich gewährleistete Kostenübernahme von Palliative-Care- und Hospizleistungen
- Eine bundesweit vereinheitlichte Weiterbildung der Pfleger, die in der Palliative-Care und in der Hospizarbeit tätig sind
- Die Aufklärung jedes Sterbenden oder Schwerkranken über die Möglichkeiten der Sterbebegleitung durch den behandelnden Arzt sowie durch eine Informationskampagne.
Aufklärung über Selbstbestimmungsmöglichkeiten
Die JuLis fordern zusätzlich eine verstärkte Aufklärung über bereits bestehende Selbstbestimmungsmöglichkeiten am Lebensende durch Patientenverfügungen.
Passive und indirekte Sterbehilfe
Passive Sterbehilfe ist die Nichtaufnahme oder Einstellung lebenserhaltender oder lebensverlängernder Maßnahmen. Indirekte Sterbehilfe bezeichnet eine schmerz- oder leidensmildernde Therapie, die unbeabsichtigt und unvermeidbar das Sterben beschleunigen kann. Beide Formen können den Leidensweg eines Patienten erleichtern und menschenwürdiger gestalten. Die Jungen Liberalen fordern, beide Wege der Sterbehilfe strafrechtlich zu erlauben, wenn sie im ausdrücklichen Einvernehmen mit dem Patienten, auch durch eine medizinische Patientenanwaltschaft ausgedrückt, und nach Möglichkeit mit dessen Angehörigen sowie nur bei Sterbenskranken vorgenommen werden.
Aktive Sterbehilfe
Aktive Sterbehilfe ist die gezielte Tötung eines sterbenskranken Menschen auf dessen ausdrückliches und ernsthaftes Verlangen. Wir, die Jungen Liberalen, erkennen die aktive Sterbehilfe als letzte Möglichkeit an, dem Wunsch eines schwer erkrankten Menschen nach dem Tod nachzukommen und seine Leidenszeit auf seinen Willen hin zu verkürzen. Doch um den offensichtlichen und bedenklichen Gefahren eines Missbrauchs vorzubeugen und auch um die vorhandenen ethischen Bedenken gegen die aktive Sterbehilfe zu widerlegen, fordern wir die Straffreiheit der aktiven Sterbehilfe, wenn folgende Punkte durch ein testendes Verfahren gewährleistet werden können:
- Eine aktive Sterbehilfe darf nur dann ausgeführt werden, wenn es der ausdrückliche, eigene und unbeeinflusste Wille des Patienten ist und dieser nur aus dem Gedanken an den Patienten selbst, nicht an andere Probleme und Belastungen entstanden ist; die Voraussetzung dafür ist, dass der Patient während der Entscheidung bei vollem geistigem Bewusstsein ist.
- Es muss sichergestellt werden, dass nur Sterbenskranke eine aktive Sterbehilfe empfangen;
- Um nicht einem einzigen Menschen die Entscheidung und Verantwortung über die Durchführung aufzubürden, müssen mehrere fachkundige Ärzte gemeinsam und ohne Zweifel über sie entscheiden. Die Entscheidung muss im Nachhinein durch entsprechende Dokumente zweifelsfrei nachzuvollziehen sein, auch um die entscheidenden Ärzte zu entlasten
- Die Patienten müssen in jedem Stadium der Entscheidung über andere Möglichkeiten, vor allem über Sterbebegleitung, unterrichtet und psychologisch betreut werden.
Wenn dies gewährleistet werden kann, sehen die Jungen Liberalen keinen Grund, der gegen dieses letzte Mittel eines selbstbestimmten Sterbens spricht. Andernfalls ist eine Straffreiheit der aktiven Sterbehilfe aufgrund der Gefahren eines Missbrauchs abzulehnen.
Kommunalwahlrecht für volljährige Einwohner
Grundsätzlich sollen alle volljährigen Einwohner eines oder einer Stadt, Kreises, Gemeinde oder Ortschaft zu den Kommunalwahlen wahlberechtigt sein. Bisherige Einschränkungen, z.B. dass nur EU-Bürger wahlberechtigt sind sollen aufgehoben werden.
Die FDP/DVP-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg soll eine Änderung des Kommunalwahlgesetzes von Baden-Württemberg auf den Weg bringen, auch wenn uns die Entscheidungen des BVerfG dazu bekannt sind und eine Änderung der Verfassung notwendig sein sollte.
Änderung der Gemeindeordnung
Die Jungen Liberalen fordern die Änderung des § 18 Absatz 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung (GemO) Baden-Württemberg:
Das Wort „Ehegatten“ soll durch die Worte „Ehegatten und Personen, die in einem eheähnlichen Verhältnis leben“ ersetzt werden.
Anpassung des Landesrechts Baden-Württemberg an das Lebenspartnerschaftsgesetz
Die Jungen Liberalen (JuLis) und der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) in Baden-Württemberg fordern das Landesrecht in Baden-Württemberg mit Hilfe der folgenden Generalklausel anzupassen:
Generalklausel: Bestimmungen in den Gesetzen und Verordnungen des Landes Baden-Württemberg, die sich auf das Bestehen oder das frühere Bestehen einer Ehe beziehen, sind auf das Bestehen oder das frühere Bestehen einer Lebenspartnerschaft entsprechend anzuwenden. Bestimmungen in den Gesetzen und Verordnungen des Landes Baden-Württemberg, die sich auf Ehegatten und ihre Angehörigen beziehen, sind auf Lebenspartner und ihre Angehörigen sinngemäß anzuwenden.
Gegen eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf deutschen Autobahnen
Die Jungen Liberalen lehnen jegliche Bestrebung, eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung für Kraftfahrzeuge bis zu einem Gewicht von 2,8 Tonnen auf deutschen Autobahnen einzuführen, strikt ab. Für LKW (auch für als PKW angemeldete LKW) bis 3,5t gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h.