Legalisierung der Leihmutterschaft

Die Jungen Liberalen in Baden-Württemberg fordern die Legalisierung der Leihmutterschaft, bei der mindestens ein Auftraggeber Gene beisteuert. Durch die Legalisierung soll heterosexuellen Paaren, Frauen, die mit Komplikationen während der Schwangerschaft rechnen müssen, sowie homosexuellen Männern eine Mutter- bzw. Vaterschaft ermöglicht werden. Die Frau, von der das Kind genetisch abstammt, wird im Sinne des Rechts als „Mutter“ bezeichnet, § 1591 BGB muss daher lauten:

(1) Mutter eines Kindes ist die Frau, von der das Kind genetisch abstammt.

(2) Im Falle einer Leihmutterschaft wird die Auftraggeberin als Mutter bezeichnet, sofern sie die Mutterschaft anerkennt. Falls die Auftraggeberin nicht genetisch mit dem Kind verwandt ist, bedarf es der Zustimmung der Frau, von der das Kind genetisch abstammt.

Der Mann, von dem das Kind genetisch abstammt, wird im Sinne des Rechts als „Vater“ bezeichnet, § 1592 BGB muss daher lauten:

(1) Vater eines Kindes ist der Mann, von dem das Kind genetisch abstammt.

(2) Im Falle einer Leihmutterschaft wird der Auftraggeber als Vater bezeichnet, sofern er die Vaterschaft anerkennt. Falls der Auftraggeber nicht genetisch mit dem Kind verwandt ist, bedarf es der Zustimmung des Mannes, von dem das Kind genetisch abstammt.

Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie unabhängigen Datenschutzbeauftragten in der baden-württembergischen Landesverfassung verankern

 

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern die Aufnahme des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung sowie der Verbürgung zur Einrichtung und Aufrechterhaltung einer nicht-behördlichen, unabhängigen Instanz zum Zweck der Einhaltung des Datenschutzes (Landesdatenschutzbeauftragter) in die baden-württembergische Landesverfassung. Die informationelle Selbstbestimmung wird dabei als das Grundrecht von Bürgerinnen und Bürgern verstanden, grundsätzlich selbst darüber entscheiden zu dürfen, wer welche persönlichen Daten zu welchem Zweck erhalten darf.

Weg mit Alkoholverkaufsverboten!

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern die Abschaffung des Gesetzes zur Abwehr alkoholbeeinflusster Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung während der Nachtzeit und zum Schutz vor alkoholbedingten Gesundheitsgefahren (Alkoholverkaufsverbotsgesetz).

Bildung und Werbung statt Quoten

In Reaktion auf die anhaltende Integrationsdebatte und die Äußerungen Maria Böhmers zu Quotenregelungen für mehr Menschen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst sprechen sich die Jungen Liberalen grundsätzlich gegen solche Quotenregelungen, insbesondere auf Grund der ethnischen Herkunft, aus. Eine solche Regelung stellt eine Verletzung des allgemeinen Gleichbehandlungsgebots (§ 3 Absatz 3, GG) dar. Stattdessen streben wir bessere Bildungschancen für Menschen mit Migrationshintergrund an. Begleitend ist eine zielgruppenspezifische Werbung für offene Stellen und Ausbildungsplätze im öffentlichen Dienst wünschenswert.

Heute schon an morgen denken – Problem des Fachkräftemangels jetzt anpacken!

Der Fachkräftemangel ist kein Problem, das uns in zwanzig oder dreißig Jahren betrifft. Bereits heute klagen einzelne Branchen über fehlende Fachkräfte. Der demographische Wandel wird dieses Problem in Zukunft noch zusätzlich verschärfen. Besonders kleine und mittelständische Unternehmen werden daran leiden, keine ausbildungsreifen Jugendlichen und ausgebildete Facharbeiter finden zu können. Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern deshalb die FDP-Bundestagsfraktion und die Bundesregierung auf, in Zusammenarbeit mit den Ländern durch ein umfangreiches Gesamtpakt den drohenden Fachkräftemangel anzupacken und zu lösen. Dieses Gesamtkonzept sollte aus unserer Sicht folgende Maßnahmen enthalten:

  • Menschen mit Behinderung integrieren Zu wenige Menschen mit Behinderung haben die Möglichkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt wertvolle Arbeit zu leisten. Überregulierung und Bürokratisierung des Schwerbehindertenrechts erschweren es Arbeitgebern behinderte Menschen zu beschäftigen. Viele gut gemeinte Sonderregelungen für Schwerbehinderte verstärken bei Arbeitgebern das Vorurteil „schwerbehindert gleich leistungsgemindert“. Viele Schutzvorschriften erweisen sich zwischenzeitlich als Einstellungshemmnisse schwerbehinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. So sollte der zusätzliche Urlaubsanspruch von fünf Tagen nur noch an den gesetzlichen Urlaubsanspruch und nicht an weitergehende tarifliche Urlaubsansprüche angeknüpft werden. Wir befürworten außerdem eine möglichst weitgehende Inklusion behinderter Menschen. Durch mehr gemeinsames Lernen von behinderten und nicht behinderten Kindern können Vorurteile früh abgebaut werden und es besteht die Möglichkeit, dass auch behinderte Menschen einen regulären Schulabschluss abstreben können.
  • Zuwanderung ausländischer Fachkräfte erleichtern Langfristig ist der Fachkräftemangel – aufgrund der sinkenden Geburtenzahl und der mehrjährigen Verzögerung der Wirksamkeit der notwendigen Maßnahmen – nicht allein mit deutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu lösen. Deshalb ist aus unserer Sicht das bisherige Zuwanderungsrecht den Bedürfnissen des deutschen Arbeitsmarkts anzupassen. Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg setzen hierbei auf die gezielte Zuwanderung qualifizierter Facharbeiter. Dies soll durch ein Punktesystem erreicht werden, welches an die Qualifikationen, Sprachkenntnisse und Berufserfahrungen der Zuwanderer anknüpft. Des Weiteren setzen wir auf die Absenkung der Einkommensgrenze für die Niederlassungserlaubnis ausländischer Hochqualifizierter von 65.000 Euro auf 40.000 Euro. Zuwanderungswillige Ingenieure und IT-Fachkräfte, die außerhalb der EU kommen, sollten aufgrund des jetzt herrschenden Mangels, von der bürokratischen Einzelfall-Vorabprüfung befreit werden. Ebenso möchten wir ausländischen Absolventen deutscher Hochschulen durch eine dauerhafte Aufenthaltsmöglichkeitsperspektive Anreize geben, auch nach ihrem Studium weiterhin in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Ausländische Studienabschlüsse sollten verstärkt in Deutschland anerkannt werden, wenn diese einer fachgerechten Ausübung des Berufes nicht entgegensteht.
  • Erfolge voranbringen Besonders im Bereich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf konnten in den letzten Jahren deutliche Erfolge erzielt werden. Allerdings besteht auch hier noch deutlicher Entwicklungsbedarf. So wollen wir den Ausbau von Kita-Plätzen und Betriebskindergärten weiterhin deutlich voranbringen. Oftmals entsprechen die Öffnungszeiten der Betreuungseinrichtungen nicht den Arbeitszeiten der Eltern. Wir befürworten flexible und unbürokratische Lösungen vor Ort. Des Weiteren möchten wir bei den allgemeinbildenden Schulen einen deutlichen Schwerpunkt auf die Stärkung der Lese- und Rechenkompetenz sowie des räumlichen Vorstellungsvermögens legen, um so die Ausbildungsreife der Schulabgänger zu verbessern. Wir wollen durch häufigere Praktika und einen besseren Zugang von lokalen Unternehmen an Schulen, das Interesse für eine Ausbildung als gute Alternative zu einem Hochschulstudium wecken. Schließlich sollten berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, wie z. B. das Berufseinstiegsjahr, offener gestaltet werden, sodass die Schülerinnen und Schüler mehrere Berufe aus verschiedenen Fachrichtungen kennenlernen können.

Keine Ungleichbehandlung in der Studienförderung

Die Jungen Liberalen fordern, dass das Büchergeld für die Stipendiaten der etablierten Begabtenförderungswerke bereits zum Sommersemester 2011 – gleichzeitig mit dem Start des Deutschlandstipendiums – auf die im Koalitionsvertrag genannten 300 € pro Monat erhöht wird. Diese Erhöhung darf aber nicht dazu führen, dass von den etablierten Begabtenförderungswerken weniger Stipendien als bisher – für ca. 1 % aller Studierenden – vergeben werden können. Stattdessen soll dieser Anteil weiter ausgebaut werden. Die Jungen Liberalen stellen sich außerdem Bestrebungen entgegen, die Büchergeldstipendien der etablierten Begabtenförderungswerke einzuschränken oder einzustellen.

Baden-Württemberg 21 – Wir verstehen mehr als Bahnhof!


Liberale Politik für die Landtagswahl 2011

Wir Junge Liberale wollen Baden-Württemberg gestalten. Ausgangspunkt unserer Politik ist der Mensch mit seiner unveräußerlichen Freiheit. Dem Modell eines bevormundenden Staats setzen wir eine liberale Bürgergesellschaft entgegen, in der jeder Mensch von seiner Freiheit Gebrauch machen kann, sofern er niemand anderen in seiner Freiheit einschränkt.

Die FDP und ihre parlamentarischen Vertreter sind für uns nicht Existenzberechtigung, sondern ein Werkzeug zur Durchsetzung politischer Ziele. Deshalb haben wir das folgende Programm erarbeitet. über Öffentlichkeitsarbeit, Gremienarbeit in der FDP und mit unseren jungliberalen Landtagskandidaten wollen wir für dessen Umsetzung streiten.


Strukturen der Landespolitik

Der föderale Aufbau unseres Staates, in dem sich verschiedene Ebenen gegenseitig kontrollieren und ergänzen, folgt einem liberalen Grundprinzip. Bürgernahe und ressourcenschonende Politik muss Problemen dort begegnen, wo sie entstehen. Gleichwohl sind alle politischen Akteure gehalten, die teils komplexen Verflechtungen politische Strukturen transparent zu machen, statt Verantwortung für getroffene Entscheidungen von sich zu weisen.

Der horizontale Länderfinanzausgleich hat sich von einem regionalen Ausgleichssystem zum Konjunkturprogramm für schlecht wirtschaftende Bundesländer entwickelt und sorgt für falsche Anreize bei Geber- und Nehmerländern. Daher fordern wir dessen Abschaffung. Die repräsentative Demokratie hat sich bewährt. Um die Akzeptanz demokratischer Entscheidungen zu stärken und Bürger durch mehr Mitbestimmung stärkere Verantwortung für ihre Gesellschaft zu übertragen, fordern wir insbesondere auf kommunaler Ebene neue Formen direkter Demokratie. Auf Landesebene sollen Volksentscheide z.B. durch niedrigere Quoren deutlich einfacher möglich sein als heute. Die Landtagsabgeordneten haben sich stärker als heute dem Grundsatz der Transparenz zu verpflichten, beispielsweise durch die Veröffentlichung von Nebentätigkeiten. Um den Gleichheitsgrundsatz unter den Abgeordneten zu wahren und einzelne Abgeordnete nicht in wirtschaftliche Abhängigkeit zu bringen, sollen Landtagsfraktionen gemäß den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts außer für den Fraktionsvorsitz keinerlei Zulagen gewähren.

Das derzeitige Landtagswahlrecht ist kompliziert, setzt falsche Anreize und sorgt für eine unausgewogene Zusammensetzung des Landtags. Deshalb fordern wir den Umstieg auf ein Zwei-Stimmen-Wahlrecht mit einer geschlossenen Landesliste, so dass mit einer Stimme (Wahlkreisstimme) ein Kandidat pro Wahlkreis nach reinem Mehrheitswahlrecht direkt in den Landtag gewählt wird, anhand der Stimmverteilung der Zweitstimmen (Landesstimmen) aber die relative Zusammensetzung des Landtags bestimmt wird und die übrigen Mandate anhand einer von den Parteien vorgeschlagenen Liste verteilt werden.


Bildung

Jeder Mensch hat das Recht auf die nach seinen Möglichkeiten optimale Bildung. Deshalb muss die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in den regulären Bildungsbetrieb überall problemlos möglich werden. Leitlinien liberaler Bildungspolitik sind Subsidiarität und Autonomie. So sorgt der Bildungsföderalismus in Deutschland für einen gewinnbringenden Wettbewerb z.B. unter verschiedenen Schulsystemen und ermöglicht bedarfsgerechte Lösungen vor Ort. Jedoch müssen einheitliche Standards, insbesondere bei Abschlüssen und Schulwechseln, die dringend notwendige Kompatibilität verschiedener Systeme sicherstellen. Autonomie wiederum sorgt dafür, dass auf Probleme dort eingegangen werden kann, wo sie entstehen: Wir vertrauen in die Handlungs- und Verantwortungsfähigkeit aller am Bildungsbetrieb beteiligten Personen. Mehr Autonomie vor Ort geht deshalb erschöpfenden Strukturdebatten vor.

Menschen mit Migrationshintergrund müssen über das Bildungssystem den sozialen Einstieg in unsere Gesellschaft schaffen können. Hierfür fordern wir intensive Sprachförderung und flächendeckend kostenlose Deutschangebote an allen Bildungseinrichtungen. Eine erleichterte Einwanderung ausländischer Studenten, insbesondere nach Beendigung des Studiums in Deutschland, und die umfassende und notfalls einseitige Anerkennung ausländischer Abschlüsse sind außerdem wichtige Faktoren, dem drohenden Fachkräftemangel entgegenzutreten.

Bildungsföderalismus

Dem Prinzip des Bildungsföderalismus folgend fordern wir die Abschaffung des ständigen Sekretariats der Kultusministerkonferenz. Die Befugnisse dieser Konferenz müssen sich auf ein rein informatives Treffen der Exekutive beschränken. Die bisherige Praxis der faktischen Umgehung von Länderparlamenten durch Ministerbeschlüsse lehnen wir entschieden ab.

Um in Bereichen mit klarer Bundeszuständigkeit, z.B. im Sozial- und Integrationsbereich, bundesweite Programme nicht durch einen unübersichtlichen Flickenteppich zu behindern, fordern wir für diese Fälle eine Aufweichung des Kooperationsverbots zwischen Bund und Ländern.

Frühkindliche Bildung

Wegen der überragenden Bedeutung für die Entwicklungschancen eines Kindes und der inklusions- und integrationsfördernden Wirkung fordern wir landesweit beitragsfreie Kindergärten mit flexiblen Öffnungszeiten – auch an Hochschulen –, deren Besuch für ein Jahr vor der Einschulung verpflichtend ist. Eltern sollen dabei über Bildungsgutscheine den für das Kind optimalen Kindergarten – egal ob in staatlicher oder freier Trägerschaft – selbst wählen können. Die erforderlichen Mehrausgaben trägt das Land.

Grundschulempfehlung

Eine starke individuelle Förderung aller Schüler soll sicherstellen, dass für jeden Schüler die passende Schulform gefunden werden kann. Vor dem Ende der Grundschulzeit gibt die Klassenkonferenz auf Basis von, in Klassen 3 und 4 anzufertigenden, Orientierungsarbeiten eine bindende Empfehlung für eine weiterführende Schulform ab. Die Bildungsempfehlung ist weiterhin nur rechtsverbindlich, soweit sich die Eltern einverstanden erklären. Sollte dies nicht der Fall sein, können die Eltern ihr Kind zur Aufnahmeprüfung an der gewünschten Schulart anmelden.

Schulautonomie

Dem Autonomieprinzip folgend fordern wir

  • Die Einführung von Globalhaushalten, sodass alle Schulen ihre Mittel selbst verwalten können, einschließlich der Mittel für Lehrpersonal
  • Die Freiheit der Schwerpunktsetzung und Profilbildung jeder einzelnen Schule.

Mehr Verantwortung muss auch mit einer neu berechneten finanziellen Grundlage einhergehen, damit Schulen die an sie gestellten Anforderungen auch erfüllen können. Dazu wird beim Kultusministerium ein Bildungsfonds gebildet, der die vorhandenen Mittel an die Schulen verteilt. Wesentliches Kriterium für die Verteilung ist die Anzahl der angemeldeten Schüler pro Schule.

Sofort umsetzbar fordern wir

  • Die Versetzung eines Lehrers nicht mehr von der Zustimmung des Oberschulamts abhängig zu machen, wenn sich Lehrer und aufnehmende Schule einig sind und an der aufnehmenden Schule eine Stelle frei ist
  • Die Möglichkeit der Schulen, Personal ohne Lehrerausbildung für alle Bereichen außerhalb des Unterrichts einzusetzen
  • Die Abschaffung jeder Ortsbeschränkung bei der Wahl der Schule durch Eltern und Kind
  • Das Anwerben von Drittmitteln durch die Schulen, zum Beispiel auch durch Sponsoring, zu erleichtern

Lehrer und Personal

In der Lehrerausbildung soll verstärkt Wert auf pädagogische Kompetenzen wie Methodenlehre gelegt werden. Das erforderliche Fachwissen muss als Maßstab die Erfordernisse des Lehrerberufs haben, gleichzeitig aber durch intelligente Modularisierung bei Studienabbruch auch anderweitig akademisch und beruflich verwertbar sein.

Für Lehrer fordern wir flexiblere Arbeitszeitmodelle, eine ständige Leistungskontrolle auch unter Beteiligung der Schüler und Leistungsprämien. Eine weitere Verbeamtung von Lehrern lehnen wir ab. Hingegen fordern wir den weiteren Ausbau von psychologischer Betreuung an Schulen auch für Lehrer. Die hierfür notwendigen Stellen sollen aus dem Landeshaushalt finanziert werden.

Lehrinhalte

Die Einführung der Profiloberstufe hat zu unnötiger Gleichmacherei geführt. Um in nennenswertem Maße individuelle Schwerpunktsetzung zu ermöglichen, fordern wir die Wiedereinführung des erweiterten Kurssystems.

Wir fordern die Abschaffung verpflichtenden konfessionell gebundenen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen zugunsten eines weltanschaulich neutralen Ethik- oder LER-Unterrichts. Schulen sollen aber weiterhin die Möglichkeit haben, Religionsunterricht als freiwilliges Wahlfach anzubieten.

Demokratie in der Schule

Um Schüler schon früh mit demokratischen Prozessen vertraut zu machen fordern wir die landesweite Institutionalisierung umfangreicher Kompetenzen der demokratisch gewählten Schülermitverwaltung. Sie soll gemeinsam mit der Vertretung von Lehrern und Eltern über zentrale Fragen in einer paritätisch besetzten Schulkonferenz entscheiden können.

Ganztagsschule

An allen Schularten müssen sich entsprechend der Wünsche vor Ort verschiedene Modelle der Ganztagsschule entwickeln können. Wir fordern die unbürokratische Bereitstellung von ausreichenden finanziellen Mitteln und Beratung durch eine landesweite Koordinierungsstelle, damit Ganztagsschulen überall dort entstehen können, wo sie vor Ort gewünscht werden. Eine verpflichtende Umstellung aller Schulen auf einen Ganztagsschulbetrieb lehnen wir jedoch ab.

G8

Wir Junge Liberale haben die Umstellung auf das achtjährige Gymnasium lange gefordert und schlussendlich begrüßt, da die Verkürzung der Schulzeit einen erheblichen Wettbewerbsnachteil deutscher Schüler im internationalen Wettbewerb um Arbeits- und Ausbildungsplätze beseitigt. In vielen Fällen haben jedoch Fehler in der Rahmengestaltung des Landes, aber auch der entsprechenden Schulen vor Ort, zu einem starken Anstieg der Arbeitsbelastung von Schülern geführt. Wir brauchen eine grundlegende Evaluation der Lehrinhalte, dürfen aber auch die Fehler vor Ort nicht aus den Augen verlieren.

Hochschulen

Die Bologna-Reform hat teilweise aufgrund falscher Rahmenbedingungen, teilweise aufgrund von Umsetzungsproblemen vor Ort zu einer unverhältnismäßig verschulten Lernumgebung einiger Studenten geführt, was dem akademischen Geist eines Hochschulstudiums mit freier Schwerpunktsetzung widerspricht. Als wichtiger Beitrag zur internationalen Mobilität im Hochschulwesen halten wir aber an der Bologna-Reform fest und wollen entstandene Fehlentwicklungen beseitigen. Bisher fehlende Master-Angebote sollen von den Hochschulen nachfragegerecht ausgebaut werden.

Hochschulabsolventen profitieren im Schnitt von einem deutlich höheren Einkommen und größerer Arbeitsplatzsicherheit als der Rest der Bevölkerung. Wir halten es deshalb für fair und sinnvoll, Studenten an den Kosten ihres Hochschulstudiums zu beteiligen. Zwingende Bedingung für die Existenz von Studiengebühren ist für uns jedoch die vollständig nachlaufende Erhebung. So sollen Universität bis zu einer sozialverträglichen Grenze selbst über die Höhe von Studiengebühren, auch fachspezifisch, entscheiden und in Höhe der zu erwartenden Einnahmen Kredite aufnehmen dürfen. Erst nach dem Studium beginnen die Studenten dann ab einer bestimmten Einkommensgrenze mit der Rückzahlung dieser Gebühren.

Um Studenten stärker in Entscheidungsprozesse an der Hochschule einzubinden, fordern wir die flächendeckende Einführung von Studierendenparlamenten. Außerdem fordern wir erleichtere Akquirierung von Drittmitteln, bessere Rahmenbedingungen für eine Zusammenarbeit zwischen Hochschule und Wirtschaft und die Abschaffung der ZVS. Eine verfasste Studierendenschaft mit eigener Beitragshoheit und mit einem allgemeinpolitischen Mandat lehnen die JuLis ab.


Haushalt und Wirtschaft

Marktwirtschaft ist für uns Junge Liberale mehr als nur die effiziente Verteilung von wirtschaftlichen Gütern – Sie ist bei gleichem Marktzugang für alle ein gerechtes System zum Ausgleich verschiedener Interessen und garantiert dem Menschen die größtmögliche wirtschaftliche Freiheit. Haushaltspolitisch definieren die auf das Notwendige reduzierten Aufgaben des Staates in unserem Verständnis die im Steuersystem zu erzielenden Einnahmen. Die Finanzierung staatlicher Aufgaben darf daher nicht auf kommende Generationen verlagert werden.

Verschuldungsverbot

Um die Finanzierung heutiger Wohltaten nicht kommenden Generationen aufzubürden, fordern wir ein strenges Verschuldungsverbot in der baden-württembergischen Landesverfassung. Neue Schulden sollen nur in klar definierten Notsituationen und mit einem verbindlichen Rückzahlungsplan aufgenommen werden dürfen. Die Bedeutung ausgeglichener Haushalte und zukunftsfester Politik soll auch durch das regelmäßige Aufstellen von Generationenbilanzen ins Blickfeld rücken, in denen die Belastungen für kommende Generationen den Investitionen gegenüber gestellt werden. Um diese Transparenz auch im Beamtenrecht zu gewährleisten, fordern wir die jährliche Aufstellung aller Pensionsansprüche von Landesbeamten.

Subventionen

Gewährt der Staat einzelnen Unternehmen oder Branchen materielle Vorteile z.B. durch Direktzahlungen oder Steuererleichterungen, stellt dies einen starken Eingriff in marktwirtschaftliche Prinzipien dar, der in jedem Einzelfall an hohe Hürden geknüpft und legitimiert werden muss. In bestimmten Fällen kann die zeitlich begrenzte Anschubfinanzierung eines konkreten Projekts förderungswürdig sein, grundsätzlich fordern wir jedoch die weitgehende Abschaffung bestehender Subventionstatbestände.

Erhaltungssubventionen für einzelne Unternehmen oder Branchen, die ohne staatliche Förderung am Markt nicht bestehen könnten, lehnen wir ab.

Landesbeamte

Verbeamtungen sollen ausschließlich für hoheitliche Aufgaben erfolgen, nicht jedoch z.B. für reine Verwaltungstätigkeiten.

LBBW

Die durch die Finanzkrise offengelegten Probleme des öffentlichen Bankensektors führen die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Neuregelung vor Augen. Statt der angedachten Mittelstandsfinanzierung wurden risikobehaftete Investments außerhalb des originären Geschäftsfeldes getätigt. Wir fordern deshalb den staatlichen Rückzug aus dem Landesbankensektor und die daraus Veräußerung der Anteil an der LBBW zu einem wirtschaftlich sinnvollen Zeitpunkt. Die bei der LBBW angesiedelten Teile der Mittelstandsförderung sollen bei der L-Bank konzentriert werden

Landesbeteiligungen

Das Land Baden-Württemberg besitzt auch heute noch Beteiligungen an verschiedenen privaten Unternehmen wie z.B. der Rothaus-Brauerei. Da die entsprechenden Unternehmen keine hoheitliche Aufgabe erfüllen, fordern wir deren umgehende Veräußerung.

Bremsen wirtschaftlicher Entwicklung

Liberale Wirtschaftspolitik vertraut zunächst in die Selbstorganisationskraft der Gesellschaft und betrachtet staatliche Eingriffe in diese Abläufe als untergeordnet. Als Bremsen wirtschaftlicher Entwicklung erweisen sich momentan vor allem überbordende Bürokratie und dirigistische Eingriffe wie z.B. Zwangsmitgliedschaften in Kammern, die wir zügig abschaffen wollen.

Steuern und Gemeindefinanzierung

Der bisher feste Anteil der Steuereinnahmen für Land und Kommunen sowie das kommunale Steuerfindungsrecht sollen durch ein eigenes Hebesatzrecht auf die Einkommens- und Unternehmenssteuer und einen festen Anteil an der Umsatzsteuer ersetzt werden. Kurzfristig fordern wir insbesondere eine landesweite Abschaffung der Zweitwohnsitzsteuer. Staatl. Monopole wie z.B. das Glücksspielmonopol in der heutigen Form lehnen wir ausdrücklich ab. Sollte das Glücksspielmonopol weiter bestehen, fordern wir eine wirksame Suchtbekämpfung.


Innen und Recht

Die Innen und Rechtspolitik wird derzeit von Diskussionen über bürgerrechtsfeindliche Strömungen in allen Parteien ausgesetzt. Der Schutz der Bürgerrechte ist für uns oberstes Ziel liberaler Innen- und Rechtspolitik. Anspruch aller Parteien muss es sein ohne Ermahnung von Verfassungsgerichten Leitlinien und Grenzen staatlicher Eingriffe selbst zu definieren.

Internetsperren

Internetsperren sind weder für Kriminalitätsbekämpfung noch Jugendschutz geeigente Mittel. Rechtswidrige Inhalte im Internet müssen konsequent gelöscht statt hinter unwirksamen Hürden verschleiert werden. Die Einführung von Internetzensur unter dem Deckmantel des Jugendschutzes muss verhindert werden.

Videoüberwachung im öffentlichen Raum leistet keinen nachweisbaren Beitrag zur Verhinderung von Verbrechen, auch deren Nutzen für Verbrechensaufklärung ist umstritten. Zur massiven Einschränkung persönlicher Freiheit steht der objektive Nutzen in keinem Verhältnis, weshalb wir Videoüberwachung im öffentlichen Raum ablehnen.

Datenschutz

Bürger müssen insbesondere im digitalen Zeitalter selbst darüber entscheiden können, wer welche ihrer persönlichen Daten zu welchem Zweck erhalten darf. Deshalb fordern wir die Einrichtung eines unabhängigen, vom Parlament gewählten Datenschutzbeauftragten.

Gleichstellung

Eine der zentralen bürgerrechtspolitischen Fragen sind für uns die vollständige Gleichberechtigung und Chancengerechtigkeit von Mann und Frau sowie die Gleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe. So fordern wir die Abschaffung der Länderöffnungsklausel, damit eingetragene Lebenspartnerschaften landesweit auf Standesämtern und zu den gleichen Gebühren wie die einer Eheschließung eingegangen werden können. Baden-Württemberg muss als Arbeitgeber mit gutem Beispiel vorangehen: Bestehende Ungleichbehandlungen im Dienstrecht, wie beispielsweise beim Familienzuschlag oder bei Pensionszahlungen, müssen umgehend beseitigt werden.

Verbote

Die landespolitische Diskussion war in der vergangenen Legislaturperiode von immer neuen Debatten über Verbote bestimmt. Unserer Meinung nach hat die konsequente Anwendung bestehender Gesetze immer Vorrang vor neuen Freiheitseinschränkungen. So lehnen wir das unwirksame Alkoholverkaufsverbot und Ermächtigungen für kommunale Alkoholverbote als wirkungslose Symbolpolitik nachdrücklich ab.

In Baden-Württemberg sorgen weltanschaulich subjektive Verhaltensregeln für ein kompliziert abgestuftes Tanzverbot an 18 gesetzlichen Feiertagen und 52 Sonntagen im Jahr sowie ein restriktives Ladenöffnungs- und Nichtraucherschutzgesetz. Der Einflussbereich des Staates endet im Bereich der Ausübung persönlicher Handlungsfreiheit ohne Einschränkung anderer. Deshalb fordern wir die vollständige Abschaffung der Tanzverbote und Sperrzeiten sowie von Einschränkungen der Ladenöffnungszeiten. Das Rauchverbot in Gaststätten soll liberalisiert werden.

Polizeiarbeit

Statt nach immer neuen Sicherheitsgesetzen zu rufen, muss die Anwendung bestehender Gesetze konsequent verfolgt werden. Nicht fehlende Sicherheitsgesetze, sondern Defizite in personeller und technischer Ausstattung der Polizei verhindern wirksame Gefahrenprävention und Verbrechensbekämpfung. So fehlt es im Bereich der Internetkriminalität nicht an Gesetzen, jedoch an gut ausgebildeten IT-Fachkräften. Die Einstellung reiner Verwaltungskräfte kann Polizeipräsenz an Gefahrenschwerpunkten verstärken und ist ein erster Schritt zur überfälligen Abschaffung von kommunalen Ordnungsdienste, Polizeiverordnungen und freiwillige Polizeidiensten.

Merkmal eines Rechtsstaats ist es, dass Möglichkeiten und Grenzen der Polizeiarbeit immer von möglichst exakten rechtlichen Rahmenbedingungen begrenzt werden und Bürger nicht unter Generalverdacht stehen. Aufgrund fehlender grundrechtlicher Legitimation fordern wir die Abschaffung verdachtsunabhängiger Personenkontrollen.

Jugendschutz

Anstelle immer neuer Symbolgesetze und Verbote sind im Jugendschutz eine wirksame Präventionsarbeit und eine effektive Verfolgung von Verstößen notwendig. Wir befürworten die gesetzlich geregelte Möglichkeit von Testkäufern durch Minderjährige unter unmittelbarer Aufsicht, Anweisung und Aufklärung der zuständigen Behörden.

Informationsfreiheit

Weiteres Kennzeichen eines Rechtsstaates ist die Transparenz gegenüber seinen Bürgern. Deshalb fordern wir die umgehende Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes – alle staatlichen Dokumente und Informationen müssen im Allgemeinen öffentlich zugänglich sein.

Justiz

Wir sprechen uns gegen eine Verschärfung des Versammlungsgesetzes aus. Insbesondere lehnen wir eine unverhältnismäßige Anmeldefrist von 72 Stunden vor Bekanntgabe der Versammlung und eine laxe Ermächtigung zur Videoüberwachung ab. Den Ankauf illegal beschaffter Datensätze durch den Staat wie insbesondere bei den Steuerdaten-CDs lehnen wir aus rechtsstaatlicher Überzeugung entschieden ab.

Das Jugendstrafrecht trägt anders als das Erwachsenenstrafrecht einen stark erziehenden Gedanken in sich und lässt dem Richter bei der Wahl der Strafe gewissen Spielraum. Statt das Jugendstrafrecht nur noch bis zum 18. Lebensjahr anzuwenden fordern wir die Erweiterung des Hauptstrafenkatalogs des Erwachsenenstrafrechts um geeignete Maßnahmen aus dem Jugendstrafrecht. An der Anwendung des Jugendstrafrechts im Einzelfall auch für Heranwachsende halten wir fest. Um Jugendkriminalität wirksamer entgegenzutreten, fordern wir jedoch in Jugendstrafsachen beschleunigte Verfahren z.B. durch verstärkte Einrichtung von Häusern des Jugendrechts, in denen Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendgerichtshilfe und freie Träger vernetzt arbeiten. Außerdem fordern wir die Einführung eines sinnvoll ausgestatteten und zeitnah vollzogenenen Warnschussarrests.

Die religiöse Neutralität des Staates erfordert es, dass staatliche Stellen frei von religiösen Symbolen sein und Vertreter des Staates keine religiösen Symbole tragen sollen. Der starke Gottesbezug in der baden-württembergischen Landesverfassung steht im Widerspruch zur säkularen Ordnung unseres Gemeinwesens und soll abgeschafft werden.


Umwelt, Energie und Innovation

Unsere umweltpolitischen Grundsätze lauten, Umweltschäden nach dem Verursacherprinzip in die Herstellungskosten eines Produkts oder einer Dienstleistung einzubeziehen. Im Wettstreit um umweltfreundliche Zukunftstechnologien muss der Staat sich deshalb auf wirksame Maßnahmen der Innovationsförderung beschränken und darf nicht durch punktuelle Eingriffe (förderungswürdige) Gewinner und (nicht förderungswürdige) Verlierer eines Technologiewettstreits bestimmen.

Innovationsförderung

Zu wirksamen Maßnahmen, eine innovationsfreundliche Infrastruktur zu schaffen, gehört z.B. die Schaffung eines gemeinsamen europäischen Patentrechts, eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Universitäten und Wirtschaft und günstige Darlehen staatlicher Förderbanken für Forschungen im Bereich der Umwelttechnologie.

Energie

Zentraler Schlüssel zur Nutzbarkeit erneuerbarer Energien ist die Erforschung von Leitungstechnik und Speichertechnologie, um deren Grundlastfähigkeit sowie z.B. den Transport regional stark unterschiedlich nutzbarer Energien zu ermöglichen. So muss sichergestellt sein, dass regenerativ hergestellter Strom aus dem Ausland zu jeder Zeit Zugang zum deutschen Stromnetz erhält.

Bei der Entwicklung neuer Energieversorgungskonzepte stehen Effizienz und Umweltschutz im Vordergrund. Daher sollen zukunftsweisende Energieversorgungskonzepte nach den allgemeinen Grundsätzen zur Subventionsförderung anschubfinanziert und politisch gefördert werden können. Kernenergie ist für uns jedoch eine Brückentechnologie mit klar definiertem und absehbarem Ende.

Arten- und Naturschutz

Umweltpolitische Diskussionen verlieren aufgrund globaler Bedrohungen den regionalen Arten- und Naturschutz oft aus dem Blick. Wir wollen die Folgen menschlicher Eingriffe in die Natur durch geeignete Maßnahmen kompensieren. So fordern wir ein landesweit einheitliches Flächenverbrauchskonzept, das Aufforstung, Renaturierung, Kultur- und Landschaftspflege sowie Naturschutzgebiete und Rückbau im ländlichen Raum beinhaltet.


Perspektiven liberaler Landespolitik

Viele kleine Erfolge sind gut – große politische Projekte aber für eine erfolgreiche Bewertung der Legislaturperiode unerlässlich. Von der FDP erwarten wir ein mutiges und offensives Eintreten für liberale Inhalte, Ziel ist die sichtbare Umsetzung liberaler Programmatik. Unternimmt der Koalitionspartner einen Frontalangriff auf liberale Grundsätze, hat er eine Koalitionskrise provoziert – Sie entsteht in solchen Fällen nicht dadurch, dass die liberale Landtagsfraktion den Ausverkauf ihrer Prinzipien verhindert.

Stuttgart 21 – „Oben ohne“ in die Zukunft!

Das Infrastrukturprojekt Stuttgart 21 steht mit dem Neubau des Stuttgarter Hauptbahnhofs und der ICE-Schnellstrecke Stuttgart-Ulm seit kurzem verstärkt in der öffentlichen Diskussion. Auch in der Verkehrspolitik verlangen hohe staatliche Ausgaben nach einer starken Begründung. Wir Junge Liberale reduzieren das Ziel der Generationengerechtigkeit nicht ausschließlich auf die Staatsverschuldung. In der Diskussion um große Infrastrukturprojekte gilt es daher Mobilität, Umweltschutz und Kosteneffizienz miteinander abzuwägen. Grundsätzlich sehen wir die Notwendigkeit eines Ausbaus der Magistrale Paris-Bratislava. Der derzeitige Stuttgarter Hauptbahnhof erschwert mit seinen wenigen Zufahrtsgleisen und der veralteten Trasse nach Ulm den Ausbau gesamteuropäischer Verkehrsnetze und die Wettbewerbsfähigkeit Baden-Württembergs. Daher begrüßen wir die Investitionsbereitschaft insbesondere der Bahn sowie des Bundes. Am Projekt Stuttgart 21 halten wir in seiner jetzigen Planung fest und lehnen einen Baustopp zum jetzigen Zeitpunkt ab.

  • Bauliche Risiken z.B. aufgrund der relativ komplizierten Bodenstruktur Stuttgarts wurden im Rahmen des ausführlichen Planungsverfahrens von den Projektbeteiligten eingehend geprüft und als beherrschbar eingestuft. Viele der heute von Projektgegner angeführten Risiken stammen aus diesen Gutachten und wurden planerisch berücksichtigt.
  • Bei großen Bauprojekt steigen regelmäßig im Laufe der Planung die tatsächlichen Kosten. Da aber alle Investitionen der öffentlichen Hand einschließlich eines umfangreichen Risikofonds bereits in allen Haushalten fest eingeplant sind und vertraglich gesicherte Verfahren bei einer weiteren Kostensteigerung feststehen, ändert dies zunächst nichts an der Umsetzbarkeit des Projekts. Die Amortisation eines Infrastrukturprojekts dieser Größenordnung erfolgt über einen sehr langen Zeitraum, weshalb auch zunächst astronomisch klingende Beträge wirtschaftlich sein können.
  • Von einer Schwächung des Ausbaus regionaler Strecken wie der Südbahn oder der Gäubahn ist nicht auszugehen. Die Strecken werden im Gegenteil aufgewertet. Die Deutsche Bahn AG hat ein betriebswirtschaftliches Interesse daran, die übrigen Regionen Baden-Württembergs an die neue europäische Hochgeschwindigkeitsstrecke anzubinden.
  • Die demokratische Legitimation von Stuttgart 21 ist durch mehrmalige Beschlüsse von breiten parlamentarischen Mehrheiten auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene gesichert. Über Anhörungen im baurechtlichen Verfahren, öffentliche Veranstaltungen und verschiedene Klagen vor Verwaltungsgerichten konnten Bürger Einfluss auf das Bauprojekt nehmen, was im für Großprojekte üblichen Maß geschehen ist.
  • Zum jetzigen Zeitpunkt wurden bereits rechtlich bindende Genehmigungen für den Bauträger Deutsche Bahn erteilt, weiterhin bestehen vertragliche Verpflichtungen aus Grundstückskäufen und anderen Vereinbarungen. Ein einseitiger Abbruch des Projekts wäre klarer, wissentlicher Rechtsbruch und würde neben dem Verlust bereits investierten Mitteln hohe Vertragsstrafen nach sich ziehen.
  • Freiwerdende Mittel aus einem Projektabbruch könnten außerdem keinesfalls in einen anderweitigen Ausbau des Stuttgarter Hauptbahnhofs investiert werden, sondern würden laut Bundesverkehrswegeplans und entsprechender Bestimmungen auf EU- Ebene in andere Infrastrukturprojekte außerhalb Baden-Württembergs investiert.

Wir JuLis lehnen nicht nur einen Baustopp ab, sondern unterstützen das Verkehrsprojekt Stuttgart 21 ausdrücklich. Der Ausbau des Nah- und Fernverkehrs in der Mitte Baden-Württembergs ist ein wichtiger Beitrag zur europäischen Integration und macht durch kürzere Fahrzeiten schnellere, flexiblere und barrierefreie Umsteigemöglichkeiten den Wechsel von der Straße auf Schiene attraktiver. Allein durch diese Verbesserungen können die Emissionen von CO2 um bis zu 175.000 Tonnen pro Jahr verringert werden. Durch die immensen freiwerdenden Flächen erhält Stuttgart die Möglichkeit, mitten in bester Innenstadtlage ein neues Stadtviertel zu entwickeln. Dies schafft die Chance, zwei bisher durch das Gleisvorfeld nachhaltig getrennte Stadtviertel zusammenwachsen zu lassen sowie Wohn- und Gewerberaum in außergewöhnlich zentraler Lage und damit verkehrsentlastenden Lage zu entwickeln. Das entstehende Parksystem schafft zudem eine neue grüne Lunge, wirkt der Feinstaubbelastung entgegen und mäßigt das Innenstadtklima. Stgt 21 schafft in einmaliger Weise Chancen auf die Entwicklung von Arbeitsplätzen, einem attraktiven Verkehrssystem und wachsendem Wohlstand und Zukunftsfähigkeit der Region Stuttgart und Baden-Württemberg.

Demokratisches Engagement auch gegen Widerstände verdient aber unsere Unterstützung. Daher begrüßen wir die politische Auseinandersetzung breiter Bevölkerungsschichten mit dem Bauprojekt und lehnen eskalierend wirkende Machtdemonstrationen des Staates ab. Polizei und Ordnungsbehörden müssen sich bei der Sicherung der Baustelle auf das absolut notwendige Maß beschränken und Demonstrationen und Kundgebungen möglichst unbeschränkt zulassen. An dem Umgang mit den Gegnern von Stuttgart 21 entscheidet sich für breite Schichten der Bevölkerung die Zustimmung zu unserem System der repräsentativen Demokratie, weshalb wir von allen politischen Akteuren mehr Respekt vor der Nutzung demokratischer Grundrechte erwarten.

Abschaffung von § 173 StGB (Beischlaf zwischen Verwandten)

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern die Abschaffung des § 173 StGB (Beischlaf zwischen Verwandten).

Freiheit und Neutralität – der laizistische Staat

Der Beginn des 21. Jahrhunderts war geprägt von Konflikten religiöser Art. Der Gegensatz zwischen Orient und Okzident in kultureller, wirtschaftlicher und religiöser Hinsicht polarisiert seit der vergangenen Dekade wie seit Jahrhunderten nicht mehr und führt zu politischen und religiösen Spannungen, so dass Intoleranz, Misstrauen und sogar Furcht entstehen. Gerade die Bundesrepublik als „Migrationsland“ lebt von ihrer vielfältigen und bunten Gesellschaft. Pluralismus ist in liberaler Hinsicht das Kennzeichen einer intakten, lebendigen und vielschichtigen Gesellschaft. Die hierzu notwendigen liberalen Ideale Toleranz, Freiheit und die Gleichheit aller Religionen sowie anderer weltanschaulicher Gemeinschaften sind auch Grundpfeiler der Demokratie selbst. Die Jungen Liberalen streben deshalb nach einem Staat, der die Freiheit und Gleichheit aller Religionen gewährleistet und eine vielfältig-bunte, pluralistisch-tolerante, lebendige Gesellschaft fördert. Dies kann nur ein säkular aufgebauter Staat mit einer strikten Trennung zwischen Staat und Religion schaffen.


Echte Gleichstellung durch mehr Freiheiten

Unsere Verfassung, das Grundgesetz, gewährleistet die freie Ausübung jeglichen Glaubens ohne Einschränkung. Die Realität in Deutschland sieht jedoch anders aus. Anstelle von Gleichberechtigung zwischen den Religionen prägen die christlichen Kirchen die politische Ebene mehr als die gesellschaftliche. Die Jungen Liberalen lehnen diese Vermischung von Staat und Kirche ab. Stattdessen wird ein säkularer Staat gefordert, der die Bevormundung der Glaubensgemeinschaften auf gesellschaftlicher Ebene beendet und ihnen mehr Freiheiten gewährt, im Gegenzug aber den Einfluss von Religionen auf den Staat unterbindet. Oberste Aufgabe ist es in diesem Zusammenhang die Religionen durch Objektivität und Neutralität stets zu schützen und den Gläubigen und Glaubensgemeinschaften das Recht auf freie Ausübung ihres Glaubens zu gewährleisten, solange diese keinen gefährdenden oder verfassungsfeindlichen Charakter aufweisen.

Deshalb ist jegliche Vermischung von Staat und Religion abzulehnen und Gottes- oder Glaubensbezüge aus Verfassungen zu entfernen. Zentrale Forderung ist weiterhin die individuelle Einziehung der „Kirchensteuer“ bzw. anderer Mitgliedsbeiträge und Gebühren durch die Religionsgemeinschaften selbst. Somit organisieren und verwalten sich diese Gemeinschaften sich autonom staatlicher Einflussgebiete und sind frei in ihren Entscheidungen. Die finanzielle Förderung der christlichen Kirchen ist als weitere Ungleichbehandlung abzuschaffen.


Unabhängige öffentliche Hand – vielfältiges gesellschaftliches Leben

Die öffentlichen Einrichtungen sind als Repräsentationen des unabhängigen Staates frei von religiösen Einflüssen zu gestalten. Der Glaube als einzigartiger Bestandteil eines individuellen Lebens soll sich stattdessen auf das gesellschaftliche Zusammenleben konzentrieren. Während der Staat seinen Säkularismus durch diese strikte Trennung zu wahren hat, so stärken die neuen Freiheiten auch di Verantwortung, welche die Glaubensgemeinschaften für eine bunte, vielfältige und lebendige Gesellschaft übernehmen.

Folglich ist es Pflicht des Staates den einseitigen Religionsunterricht an Schulen abzuschaffen und durch diw allgemeinen Pflichtfächer LER-Unterricht oder Ethikunterricht zu ersetzen. Diese Fächwe übernehmen die Kernkompetenzen des Religionsunterrichtes und haben die Aufgabe alle Schüler unabhängig von ihrem Glauben im Hinblick moralischer und charakterliche Festigung zu bilden. Das Fach „Religion“ können die Schulen individuell als Zusatzleistung für jegliche Konfession anbieten. In diesem Sinn ist es angebracht den Ausbau alternativer Bildungseinrichtungen und Privatschulen zu fördern, um die Bildung individueller und mit mehr Wahlmöglichkeiten zu gestalten. Von staatlicher Seite dürfen in öffentlichen Gebäuden keine religiösen Symbole angebracht werden.

Auf gesellschaftlicher Ebene erhalten die Glaubensgemeinschaften im Gegenzug jedoch weitreichende Freiheiten, um ihren Glauben frei und ungehindert auszuleben, zu vertreten und zu verbreiten. Staatliches Eingreifen in dieser Ebene ist nicht vorgesehen. Auch atheistischen Gemeinschaften ist als Teil dieser Freiheit dieses Recht zuzusprechen.


Rechtsstaat garantiert Freiheit und Menschenrechte

Die Religionsfreiheit in der Definition der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte steht bei allen Forderungen der Jungen Liberalen im Mittelpunkt ihrer Überlegungen. Sie ist zentrales Element des laizistischen Staates und unveräußerlich. Der demokratische Rechtstaat garantiert verfassungsrechtlich, dass diese Freiheit niemals veräußert werden kann. Im Sinne eines liberalen, freiheitlichen und demokratischen Staates steht deshalb der Rechtsstaat einzig und allein dem Zweck ihres Schutzes und ihrer Gewährleistung dienend über der Religionsfreiheit. Im Falle von Zuwiderhandeln im Falle von religiösen Konflikten hat er zunächst den Dialog der Parteien zu fördern und anschließend durch Konsequenzen das Recht auf freie Ausübung der Religion wiederherzustellen.

Die Jungen Liberalen fordern die Parlamente der EU, der Bundesrepublik und der Länder in Bezug auf diesen Antrag, die notwendigen Änderungen durchzuführen und die Verfassungen an die Inhalte dieses Antrages anzupassen.