Nein zur City-Maut!

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg lehnen die Einführung einer City-Maut, wie sie derzeit vom baden-württembergischen Verkehrsminister Winfried Hermann gefordert wird, entschieden ab.

Schon heute zahlen Autofahrer hohe Mineralölsteuern und KFZ-Steuer und sollten nicht durch die Einführung einer City-Maut, erneut über alle Maßen zur Kasse gebeten werden. Eine derartige Kombination aus Steuern und Gebühren ist für den Autofahrer nicht nur intransparent, sondern auch ungerecht, denn Autofahrer werden weder rein pauschal, mittels einer KFZ-Steuer zur Kasse gebeten, noch erfolgt die Abgabe insgesamt verursachergerecht über ein Mautsystem als Ersatz für die Kfz-Steuer. Die City-Maut ist daher eine ungerechte Mehrbelastung, die dazu führt, dass vor allem diejenigen Bürger belastet werden, die aufgrund eines Arbeitsplatzes oder Wohnortes innerhalb der Stadt dazu gezwungen sind, das Auto zu benutzen und nicht diejenigen Autofahrer mehr bezahlen müssen, die tatsächlich mehr Schadstoffe produzieren oder insgesamt mehr Kilometer fahren. Im übrigen wird durch die Einführung einer Maut das Verkehrsaufkommen insgesamt kaum reduziert, da sich der Verkehr nach Einführung der Gebühr vor allem auf die Randbezirke der Stadt verlagern wird.

Bestechend transparent! Positionen zum Umgang mit Abgeordneten.

Die Bundestagsabgeordneten sind dem Volk gegenüber zu umfangreicher Rechenschaft verpflichtet und arbeiten in einem Vollzeitparlament. Die Jungen Liberalen fordern deshalb die vollkommene Veröffentlichung aller Einkünfte. Dritte müssen von den Abgeordneten vorher über eine derartige Publikation hingewiesen werden. Lehnen sie ein dementsprechendes Verfahren ab, darf der Abgeordnete eine entsprechende Tätigkeit nicht aufnehmen.

Für nachvollziehbare Leitanträge!

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern ihren Landesvorstand auf, bei der zukünftigen Verfassung von Leitanträgen, die im Antrag genannten Daten, insofern sie nicht allgemein bekannt sind, durch entsprechende Quellen zu belegen.

Tierisch gut! Positionen zum Umgang mit Vieh und Fisch.


Präambel

Tieren stehen Rechte zu, die unabhängig von ihrem Nutzen für den Menschen gelten. Sie begründen sich vornehmlich durch die Möglichkeit, Leid zu empfinden und wegen der grundlegenden kognitiven Fähigkeiten von Tieren. In Deutschland werden jährlich 1,1 Milliarden Tiere aus Massentierhaltung geschlachtet, solide Schätzungen zu getöteten Fischen und Meerestieren existieren nicht. Daher ist es Aufgabe der Politik, die Rechte von Nutztieren auch bei möglicherweise gegenläufigen ökonomischen und verbraucherschutzpolitischen Interessen durchzusetzen. Die industrielle Massenproduktion von Fleisch verhindert vielfach nicht nur eine ethisch gebotene artgerechte Tierhaltung, sondern birgt auch Risiken für den Menschen. So hat sie unter anderem wesentlichen Anteil am weltweiten Klimawandel und bringt häufig zusätzliche Umweltzerstörung mit sich. Weiterhin birgt sie Risiken für die Ausbreitung von auf den Menschen übertragbaren Krankheiten. So ist in den letzten zwanzig Jahren keine neue Infektionskrankheit entstanden, die nicht ursprünglich im Tierreich angesiedelt war, jedoch erst durch die Massentierhaltung zu gefährlichen Kreuzungen geführt hat. Die Ausbreitung des Getreideanbaus für Futtermittel verschärft zudem Hungerkrisen und weltweite Armut, der Export von Überproduktion tierischer Lebensmittel in Entwicklungsländer zerstört wiederum lokale Märkte. Nicht nur aufgrund des Selbstwerts der betroffenen Tiere, sondern auch aus ureigenen menschlichen Interessen ist der Umgang mit Vieh und Fisch daher eine humanitäre Zukunftsfrage.


Status und Ziel von Haltung, Schlachtung und Fang

Aus Sicht der Jungen Liberalen besteht die Aufgabe des Staates hierbei vor allem in der Vorgabe strenger Rahmenbedingungen für die Haltung von Tieren und deren Schlachtung beziehungsweise Fang sowie deren Kontrolle.

Haltung

Empfindungsfähige Wesen dürfen in ihrer Haltung nicht zum bloßen Objekt menschlicher Interessen verkommen. Die Rücksicht hierauf ergibt sich aus dem ethischen Bewusstsein, das den Mensch auszeichnet und hervorhebt.

Grundsätzliche Haltungsbedingungen

Wir fordern die Einrichtung eines Ethikrates für Tierschutz, der zur ständigen Optimierung der Vorgaben für Haltungsbedingungen Stellungnahmen erarbeitet. Unter artgerechter Haltung soll dabei auch verstanden werden, wie die Wahrnehmung der Tiere von Wohlbefinden aus wissenschaftlicher Sicht einzuordnen ist.

Regelungslücken und Ausnahmen im Tierschutz reduzieren

Das Schutzniveau der Nutztierhaltung wird heute maßgeblich vom Tierschutzgesetz und verschiedenen Tierschutznutzverordnungen bestimmt, die jeweils zahlreiche Ausnahmen und Relativierungen vorsehen. Die faktische Unterwanderung der vom Gesetzgeber vorgegebenen Maßstäbe durch die Exekutive darf nicht weiter toleriert werden. Wir fordern die Einführung eines Verbandsklagerechts für Tierschutzverbände ein, damit die gesetzlich vorgegebenen Maßstäbe künftig effektiv durchgesetzt werden können. Halterwillkür muss reduziert werden. Daher fordern wir die Schaffung einer längst überfälligen Zuchtverordnung für Kaninchen. Außerdem müssen Milchkühe in die Tierschutznutzverordnung aufgenommen werden. Legehennen benötigen mehr Platz als Ihnen heute zugestanden wird. Insbesondere Kleinvolieren müssen verboten werden. Generell besteht die dringende Notwendigkeit der Platzerweiterung. Mittelfristig streben wir die Integration von Tierschutzvorschriften in einem einheitlichen Umweltgesetzbuch als eigenes Buch an. Im Tierschutz existiert zudem, unter anderem aufgrund erfolgreicher Lobbyarbeit in Kommunen und Bundesländern sowie fehlenden Stellen in der Verwaltung ein beispielloses Vollzugsdefizit. Schlüssel zu einer ethisch tragfähigeren Lebensmittelproduktion sind daher vor allem regelmäßige, häufige und unangemeldete Kontrollen durch politisch unabhängige Instanzen.

Verantwortliche medizinische Versorgung von Tieren

In Deutschland sind 62% aller Masthühner mit dem Durchfallerreger Campylobacter infiziert, 17% leiden an einer Salmonellen-Infektion. Tierhaltung muss daher allgemein maßgeblich an der Minimierung von Ansteckungsgefahren ausgerichtet werden, was sich in individueller medizinischer Kontrolle und den allgemeinen Haltungsumständen, wie zum Beispiel den Platzverhältnissen niederschlägt. Der massenhafte Einsatz von Antibiotika steht hierzu im Widerspruch. Er birgt das erhebliche Risiko der Bildung resistenter Krankheitserreger, die auch auf den Menschen übertragen werden können. Der präventive Einsatz von Antibiotika ist kein notwendiges Übel der Fleischproduktion. Wichtiger als ein geringer Preis tierischer Lebensmittel ist die Verhinderung von Pandemien, die sich auch auf Menschen übertragen können. Bei notwendigen Eingriffen in die körperliche Integrität der Tiere muss die Gabe von Schmerzmitteln, auch in Art und Dosis, vorgeschrieben sein. Hierbei muss genau spezifiziert sein, was unter notwendigen Eingriffen zu verstehen ist. Wunden tiermedizinischer Maßnahmen sind nachzubehandeln, dies muss entgegen der heutigen Rechtslage auch für Jungtiere gelten.

Rechenschaftspflicht von Haltungsbedingungen, Todesfällen und anderem

Die Zahl der gezüchteten, gehaltenen und schließlich geschlachteten Tiere ist ebenso wie die Anzahl der auf andere Weise gestorbenen sowie erkrankten Tiere genau zu dokumentieren und begründen.

Genetische Manipulation

Wir stehen gentechnischer Forschung grundsätzlich positiv gegenüber. Die Interaktion mit unserer Umwelt gehört, auch durch konventionelle Zuchtverfahren, seit Jahrtausenden zur Menschheitsgeschichte. Die gezielte genetische Manipulation von Nutztieren steht jedoch vielfach im Widerspruch zu ihrem Lebenswert. So werden beispielsweise bereits heute Puten und Truthähne mit übergroßer Brust gezüchtet, die nicht mehr stehen oder laufen können. Züchtungsformen, die genetisch bedingt nur leidendes Leben bedingen, sind daher zu untersagen. Jede über tradierte und erprobte Zucht hinausgehende Maßnahme ist daher vorab unter diesem Gesichtspunkt zu untersuchen und ggf. zu untersagen.

Eintagsküken

Für die Produktion von Eiern werden heute ausschließlich Legeküken eingesetzt. Männliche Legeküken legen keine Eier und dienen wegen ihrer auch nach erfolgreicher Aufzucht geringen Fleischausbeute keinem verwertbaren Zweck. Deshalb werden in nahezu allen Betrieben alle männlichen Legeküken am ersten Tag ihres Lebens geschreddert oder vergast. Wir fordern, dass die Eierproduktion zwingend mit der Aufzucht der männlichen Küken verbunden wird. Diese sollen für die übliche Zeitspanne unter den gesetzlichen Auflagen mit anderen Hühnern gehalten und regulär zu Fleisch weiterverarbeitet werden dürfen. Ist dies nicht der Fall, müssen die Küken vor dem Tötungsvorgang betäubt werden. Langfristig stehen wir aber auch pränatalen Geschlechtsidentifikationsverfahren offen, sofern diese nicht zusätzliches Leid bei den betroffenen Tieren auslösen.

Transport

Die Standards für den Transport von Tieren entsprechen heute vielfach stärker ökonomischen als ethischen Interessen. So liegt z.B. für Schweine die Vorgabe des mindesten Platzangebots bei 235kg/qm. Dies ist unzumutbar niedrig. Zudem ist selbst die Einhaltung dieser geringen Standards besonders schwer zu kontrollieren. Wir fordern daher, die zulässige Dauer von Tiertransporten zu verringern und das hierfür notwendige Platzangebot zu erhöhen. Dies muss auch für kurze Fahrten gelten! Zudem ist zu gewährleisten, dass jedes Tier jederzeit an eine während der gesamten Transportzeit befüllte Futter und Trinkstelle kommen kann. Außerdem finden beim Ein- und Ausladen der Tiere ethisch nicht tragbare Methoden wie Elektroschocks und Schläge Anwendung. Wir fordern daher den Erlass strafrechtlicher Normen, die derartige Maßnahmen, die nicht unter jedem in Betracht kommenden Gesichtspunkt unvermeidbar sind, sanktionieren. Der Zustand der Tiere vor und nach der Verladung ist zu dokumentieren.

Schlachtung

Tiere werden im Rahmen der Schlachtung getötet. Dies ist ein ethisch anspruchsvoller Vorgang, bei dem zumindest jedes vermeidbare Leiden zwingend zu verhindern ist.

Kenntnisse der Schlachter und deren Arbeitsbedingungen gewährleisten

Tiere im Rahmen einer Schlachtung töten darf nur noch, wer den heute nach der Schlachtverordnung notwendigen Sachkundenachweis erbringen kann und im Rahmen seiner Ausbildung unmittelbar mit dem ordnungsgemäßen Töten von Tieren befasst ist. Die Arbeitszeit des einzelnen Mitarbeiters in der Schlachtungsphase ist streng zu begrenzen, um die psychische Belastung zu verringern und der Ausbildung sadistischer Verhaltensweisen vorzubeugen.

Vermeidbares Leid auch wirklich verhindern

Während der Schlachtung ist jedes für das Tier selbst wahrnehmbare Leid zu verhindern. Hierzu sind die Tiere stets zu betäuben, diese muss auch während des gesamten Tötungsprozesses gewährleistet sein. Die ordnungsgemäße Vornahme der Tötung ist zu überwachen. Der Tötungsvorgang ist andernfalls sofort abzubrechen und zu einem späteren Zeitpunkt ordnungsgemäß durchzuführen. Trächtige Kühe dürfen nicht in die Schlachtung. Das Aufschneiden der Fruchtblase einer lebenden Kuh, die Verstümmelung der lebenden Kälber sowie deren Verwendung in der Pharma- und Kosmetikindustrie sind zu verbieten.

Keimbelastung

Die heutigen Standards bei der Schlachtung sind aus hygienischer Sicht unzumutbar. Der Grenzwert für die Keimbelastung während des Schlachtprozesses ist so niedrig anzusetzen, dass eine Verseuchung des Fleisches durch Urin oder Fäkalien sowie anderweitige Verunreinigungen auf ein Minimum reduziert wird.

Religiöse Schlachtung

Die Schlachtung entsprechend religiöser Rituale ist vorher zu genehmigen und behördlich zu kontrollieren. Der Umfang einer solchen Schlachtung wird nur anteilig des Bedarfs der religiösen Gruppen genehmigt.

Überwachung der Schlachtung

An der Schlachtung muss mindestens ein qualifizierter ausgebildeter Mitarbeiter beteiligt sein, der Hilfsarbeiter überwacht. Hierüber müssen Berichte geführt werden.

Fang

Die Gefährdung ganzer Arten von Fischen in den Weltmeeren ist durch die Überfischung der letzten Jahrzehnte bedrohlich angestiegen. Der Fischfang muss für manche Arten umgehend begrenzt werden, um ein Aussterben innerhalb weniger Jahre zu verhindern. Fangnetze sind so klein zu halten und kurz nach dem Fang aus dem Wasser zu ziehen, dass Erstickungen und Zerquetschungen vermieden werden. Auch der Beifang muss gering gehalten werden, für ihn müssen Höchstgrenzen festgelegt werden. Fische sind direkt nach dem Fang aktiv zu töten. Ein Ersticken oder Ausbluten der Tiere als Tötungsmethode darf nicht toleriert werden. Auch unnötig leidverursachende Fischereitechniken wie Langleinen, Schleppnetze und Ringwaden sind zu unterbinden.


Zertifizierung, Transparenz und Überwachung

Liberale Politik gesteht dem Verbraucher eine zentrale Rolle in der Verwirklichung eines wirksamen Tierschutzregimes zu. Durch staatliche Zertifizierung und Überwachung muss daher Transparenz hergestellt werden, um eine ethische Kaufentscheidung möglich zu machen und den Wettbewerb um die beste Qualität zu erzeugen. Reine Werbesiegel und der Bio-Hype verhindern heute eine Befassung des Konsumenten mit ethischer Prioritätensetzung.

Bekanntes und einheitliches Zertifizierungssystem

Heute existieren zahlreiche Siegel und Zertifizierungen, deren Kriterien dem Verbraucher nicht bekannt sind. Wir fordern daher ein einheitliches Zertifizierungssystem, das, vergleichbar zum offiziellen Bio-Siegel, mit staatlichen Mitteln den Lebensmittelmarkt durchdringt. Hierbei sollen die ethischen Standards von der Mindestvorgabe des Gesetzes und den Empfehlungen der einzurichtenden Ethikkomission bis zum Idealbetrieb differenziert dargestellt und für den Verbraucher leicht nachzuvollziehen sein. Irreführende oder ausufernde private Siegel zur Bewerbung eines eigenen ethischen Standards sind gesetzlich an bestimmte Voraussetzungen zu knüpfen, um nicht in Konkurrenz zum staatlichen Zertifizierungssystem zu treten.

Stringente Überwachung

Die Zuständigkeit für das tierschutzrechtliche Aufsichtssystem darf nicht weiter beim Landratsamt liegen. Dessen Nähe zu den kontrollierten Betrieben führt häufig zu Interessenkonflikten und Abhängigkeit, die eine wirksame Kontrolle verhindern. Kontrollen müssen drastisch erhöht werden, auch wenn hierdurch personeller Mehrbedarf entsteht. Auch jede Dokumentation über Haltungs-, Todes- und Krankheitszahlen sowie die ordnungsgemäße Schlachtung ist stichprobenartig zu kontrollieren.

Transparenz

Ergänzend zu einem wirksamen Zertifizierungssystem fordern wir mehr Transparenz über das ethische Niveau der einzelnen Betriebe. Grobe Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben oder Beanstandung von im Rahmen einer Zertifizierung erhobenen Kriterien sind grundsätzlich im Rahmen rechtsstaatlicher Kontrolle öffentlich zu machen.


Steuerungsmaßnahmen

Zudem sind grenzüberschreitende und weltweite Steuerungsmaßnahmen unerlässlich, um die Standards zu etablieren und neue Maßstäbe zu setzen.

Nationale und europäische Kampagnen

Fleischkonsum ist ein Luxus mit Konsequenzen. 49% der jährlichen Getreideernte und 90% der Sojaernte werden zur Herstellung von Tierfutter für Nutztiere benutzt. Allein ein Rückgang des Fleischkonsums um 3% würde Ressourcen freisetzen, die eine Milliarde Menschen mehr ausgewogen ernähren könnten. 90% der Abholzung der Regenwälder resultieren aus Massentierhaltung, 60% der Futtermittel für Massentierhaltung werden aus Entwicklungsländern importiert. Massentierhaltung ist der Hauptverursacher des industriell verursachten CO2 Anstiegs, aber ebenso ein enormer Emittent von Methan und anderen Gasen insbesondere durch die Fäkalien sowie Abfälle. Daher sind neben nationalen auch europäische und weltweite Kampagnen zur Reduzierung des Fleischkonsums notwendig. Der Fokus muss dabei auf Information und Aufklärung leigen. Eine Bevormundung des Verbrauchers wie etwa durch einen gesetzlichen Vegetariertag lehnen wir ab.

Streichung von Subventionen der Europäischen Union

Etwa 40% des Haushaltes der Europäischen Union fließt in Agrarsubventionen. Dies verzerrt den Markt und sorgt für eine künstliche Verbilligung von Fleisch, Milch- und Eierprodukten. Der Export von aus dieser Marktverzerrung resultierender Überproduktion findet vorzugsweise in afrikanische Länder statt und zerstört dort lokale Märkte. Wichtige Deutsche bilaterale und EU finanzierte Projekte in der Entwicklungszusammenarbeit zur Förderung der Agrarwirtschaft werden somit wieder zunichte gemacht. Wir fordern daher die Streichung aller Subventionen der Fleischproduktion, sofern diese nicht kurzfristig eingesetzt der Erhöhung des ethischen Standards bei Haltung und Schlachtung dienen. Als einer der Hauptemmittenten sollen Betriebe der Massentierhaltung künftig in den europäischen Emmissionshandel einbezogen werden.

Internationale Vereinbarungen

Wir fordern verbindliche internationale Vereinbarungen für Haltung, Zucht und Schlachtung sowie den Fischfang. Ausnahmeklauseln, auch zu Forschungszwecken, sollen hierbei dringend vermieden werden. Auch die Justiziabilität von Verstößen soll durch die Zuständigkeit eines internationalen Schiedsgerichts mit Sanktionsmöglichkeiten gewährleistet werden.

Zölle

Um die Wirtschaftlichkeit von europäischen und deutschen Betrieben bei Einhaltung der in diesem Antrag geforderten Standards zu gewährleisten, darf es keinen Import von unethisch massenproduziertem Billigfleisch geben. Hierzu soll eine strenge Zollpolitik den politischen Willen zum Tierschutz steuernd begleiten.

Schulden? Kenn dein Limit! – liberale Forderungen zur Haushaltskonsolidierung

Die aktuelle Staatsschuldenkrise in Europa zeigt, welche dramatischen Auswirkungen eine ausufernde Staatsverschuldung für die Gesellschaft haben kann. Staaten wie Griechenland oder Spanien sind beinahe handlungsunfähig und können nur durch drastische Einschnitte bei den Bürgerinnen und Bürgern das Gemeinwesen aufrechterhalten und eine Insolvenz verhindern. Die jahrzehntelang von Politikern praktizierte Maxime, notfalls auf Pump finanzierte, immer neue Leistungen des Staates zu definieren und einzuführen, erweist sich als Bumerang. Eine überbordende Staatsverschuldung nimmt künftigen Generationen den Entscheidungsspielraum darüber, welche Aufgaben der Staat übernehmen sollte. Deutschland steht zwar im europäischen Vergleich noch relativ gut da, aber auch wir leben mit einer Staatsverschuldung von über 2 Billionen Euro (statistisch etwa 25.000 Euro pro Einwohner) über unsere Verhältnisse. Deshalb wollen die Jungen Liberalen Baden-Württemberg den Pfad des Abbaus der Staatsverschuldung möglichst schnell beschreiten. Dazu fordern wir das Land und die baden-württembergischen Gemeinden auf, folgende Maßnahmen zu ergreifen.


Einnahmen des Landes

Ein Staat muss grundsätzlich mit dem auskommen, was er einnimmt. Der Tendenz, sich vor unliebsamen Sparmaßnahmen zu drücken und nur auf die Erhöhung der Einnahmenseite zu schauen, treten wir entschieden entgegen. Allerdings sehen wir in Einzelfällen noch Handlungsbedarf auf der Einnahmeseite.

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern:

  • Zusätzliche Ausgabenwünsche des Staates sollen zunehmend nach dem Verursacherprinzip über Gebühren finanziert werden. Wir erhoffen uns dadurch auch eine verstärkte Diskussion der Gesellschaft, welche Aufgaben durch den Staat erbracht werden müssen.
  • Die von der grün-roten Landesregierung vorgenommene Abschaffung der Studiengebühren lehnen wir ab. Wir treten für die Einführung von nachgelagerten Studiengebühren ein. Durch die Nachlagerung wird auf der einen Seite niemand finanziell von einem Studium abgehalten und auf der anderen Seite die dringend notwendige Finanzierung und Qualitätssicherung des Hochschulsystems abgesichert.
  • Die von Bayern angestoßene Klage gegen den Länderfinanzausgleich ist der richtige Weg. Verhandlungsversuche der Länder in den letzten Jahren sind durchweg gescheitert. Das aktuelle System des Länderfinanzausgleichs bestraft solides Wirtschaften und setzt keine Anreize für ärmere Bundesländer, ihre Verschuldung abzubauen. Wir fordern deshalb das endgültige Auslaufen des horizontalen Länderfinanzausgleichs zum Jahr 2019, um so den Reformdruck auf die anderen Bundesländer zu erhöhen.

Ausgaben des Landes

Grundlage einer soliden Haushaltspolitik ist es, die Ausgaben des Staates drastisch zu senken. Trotz historisch hoher Steuereinnahmen ist es nicht gelungen, dauerhaft die Neuverschuldung auf Null abzusenken. Konkrete Sparvorschläge sind deshalb dringender notwendig denn je.

Politische Institutionen und Verwaltung

Die grün-rote Landesregierung hat als eine ihrer ersten Maßnahmen nach der Regierungsübernahme die Posten in der Führungsebene drastisch ausgebaut und die Gehälter von Spitzenbeamten deutlich erhöht. In Zeiten klammer Kassen halten wir diesen Schritt für ein absolut falsches Zeichen. Wer gezwungen ist, staatliche Ausgaben zu kürzen, muss dies auch dann tun, wenn es die eigenen Parteifreunde betrifft. In den politischen Institutionen und der Verwaltung des Landes sehen wir ein großes Einsparpotential.

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern:

  • Die Anzahl der Landesministerien ist von 11 auf 7 zu reduzieren. Wir schlagen eine Aufteilung in folgende Ministerien vor: Staatsministerium (mit Zuständigkeit für Bundesrat und Europa), Inneres (mit eingegliedertem Integrationsministerium), Justiz, Finanzen, Kultus & Wissenschaft, Wirtschaft/Arbeit & Soziales, Umwelt/Verkehr/Ländlicher Raum. Die Staatsrätin für Zivilgesellschaft & Bürgerbeteiligung, die Staatssekretärin im Verkehrsministerium mit Kabinettsrang sowie die politischen Staatssekretäre sind ersatzlos abzuschaffen.
  • Die Besoldungen der Spitzenbeamten sowie der Pressesprecher in den Ministerien sind auf die alte Besoldungsstufen zurückzuführen.
  • Die Regierungspräsidien sind ersatzlos abzuschaffen. Die hierbei frei werdenden Kompetenzen sind im Zweifel gemäß dem Prinzip der Subsidiarität der unteren Ebene zu übertragen. Die noch verbleibenden Kompetenzen sind bei den entsprechenden Ministerien anzusiedeln.
  • Eine Verkleinerung der regulären Sitze des Landtags lehnen wir ab. In keinem Bundesland vertritt ein Abgeordneter durchschnittlich mehr Einwohner und sind die Kosten des Landtags so niedrig. Aufgrund des Wahlrechts mit dem System der Ausgleichsmandate ist man nicht davor geschützt, trotz einer Reduktion der regulären Sitze nach der Wahl zu einer deutlich größeren Anzahl von Sitzen zu kommen. Stattdessen fordern wir im Rahmen einer Föderalismuskommission III eine Aufwertung der Länder mit entsprechenden Kompetenzen.
  • Die Zuschüsse für die Landtagsfraktionen sind mit konkreten Beträgen im Fraktionsgesetz zu nennen sowie eine Obergrenze im Gesetz festzulegen. Die Ausgaben sind dabei durch die Fraktionen offenzulegen und durch den Landesrechnungshof zu prüfen. Die Ruhegehaltsfähigkeit für Zulagen der Mitglieder des Landtagspräsidiums und die Fraktionsvorsitzenden ist zu streichen.
  • Die Landtagsdrucksachen sollen künftig den Abgeordneten nur noch elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Der entsprechende Haushaltsansatz (Tit. Gr. 511 02 des Staatshaushaltsplans) ist von 700.000 € auf 350.000 € zu halbieren.
  • Die Ausgaben für die Landesvertretung in Berlin sollen stark reduziert werden. Besonders im Bereich der konzeptionelle Weiterentwicklung und Realisierung des Medienauftritts sehen wir Einsparmöglichkeit. Das Gästehaus soll abgeschafft werden.
  • Die Serviceleistungen für die Öffentlichkeitsarbeit der Ministerien sind in einer zentralen Servicestelle zu bündeln, welche die operativen Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit der Ministerien übernimmt. Dadurch lassen sich nach Angaben des Rechnungshofs 15 der aktuell 31 Vollzeitstellen einsparen.
  • Reduktion der Personalkosten

Die Personalkosten belaufen sich aktuell auf 42 % der Ausgaben im Landeshaushalt Baden-Württemberg. Wer den Haushalt ernsthaft konsolidieren möchte, kann sich Kürzungen in diesem Ausgabeposten nicht verweigern. Wir fordern eine umfassende Aufgabenkritik. Eine umfassende Verschlankung der Verwaltung bedeutet, dass Aufgaben nicht mehr im selben Umfang angeboten werden können.

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern:

  • Die Arbeitszeit von Angestellten in öffentlichen Dienst (39,5 Stunden/Woche) soll auf das Niveau der Beamtenschaft (41 Stunden/Woche) mit einem Besoldungsausgleich angehoben werden.
  • Die Beihilfe für Pensionäre beträgt aktuell 70%. Sie dem Niveau anderer Rentner anzupassen und deshalb auf 50% abzusenken.
  • Die Kinder- und Verheiratetenzuschläge sind abzuschaffen. Eine Eingliederung in das Kindergeldsystem ist aus unserer Sicht sinnvoll.
    Lehrerinnen und Lehrer sollen künftig nicht mehr verbeamtet, sondern als Angestellte im öffentlichen Dienst beschäftigt werden. Allerdings darf es hierbei nicht zu einer Kürzung von Bezügen kommen, da es den bereits bestehenden Wettbewerb mit den anderen Bundesländern um qualifizierte Lehrkräfte zum Nachteil Baden-Württembergs verschärft. Für die Gewinnung dieser Menschen für den öffentlichen Dienst ist die Höhe der Besoldung – gerade beim Beginn des Beschäftigungsver­hältnisses – das entscheidende Kriterium in der Konkurrenz zu den anderen Bundesländer.
  • Grundsätzlich begrüßen wir eine Verschlankung der Polizeiverwaltung, die durch einer Reduktion der Polizeipräsidien zu Synergien führen und zusätzliche Finanzierungsmittel für mehr Polizeibeamte vor Ort freisetzen. Im Detail der von der grün-roten Landesregierung vorgelegten Polizeireform besteht jedoch Verbesserungsbedarf. So wird die aktuell geforderte Mindestgröße von 1500 Polizeibeamten pro Polizeipräsidien den gewachsenen Bindungen zwischen den Landkreisen nicht gerecht und beeinträchtigt beispielsweise im Bereich der Kriminalpolizei die eine effiziente Aufklärung von Straftaten.
  • Um bei der Abschaffung von bestimmten Behörden auch wirkliche Einspareffekte erzielen zu können, fordern wir die Einrichtung eines Prämienmodells für Beamte, die freiwillig auf ihren Beamtenstatus verzichten und in die freie Wirtschaft wechseln.

Bildung

Die Formel „Es darf überall gespart werden – außer bei der Bildung.“ hat sich überlebt. Ausgaben im Bildungsbereich müssen selbstverständlich genauso wie andere Staatsausgaben immer kritisch auf ihre Wirksamkeit und Sinnhaftigkeit untersucht werden. Wir sehen im Etat des Kultusministeriums noch einige Effizienzreserven, die es zu heben gilt.

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern:

  • Anstatt der bisherigen Schul- und Oberschulämter sind die unteren Schulaufsichtsbehörden künftig auf der Ebene der neu zu schaffenden Regionalkreise anzusiedeln. Ihre Aufgaben und ihr Personal sind deutlich zu reduzieren. Aufgaben wie die Einstellung von Lehrkräften und die Verwaltung der Schulpsychologischen Beratungsstellen im Rahmen unseres Konzeptes der Schulautonomie der jeweiligen Schulen vor Ort zu übertragen. Dienst- und fachaufsichtliche Aufgaben verbleiben bei den unteren Schulaufsichtsbehörden.
  • Aufgrund sinkender Schülerzahlen werden zukünftig theoretisch weniger Lehrer benötigt, um die Schülerinnen und Schüler zu unterrichten. Diese sog. demographische Rendite wollen wir jeweils zur Hälfte zur Klassenteilersenkung und zum Schuldenabbau verwenden. Nach Erreichen des von der alten Landesregierung angepeilten Ziels eines Klassenteilers von 28 Schülern, wollen wir die komplette demographische Rendite für den Schuldenabbau nutzen.
  • Wir stehen grundsätzlich für Schulvielfalt und ein breites Angebot unterschiedlicher Schulformen. Allerdings sehen wir in der bestehenden Struktur noch einige Effizienzreserven. Deshalb soll im Bereich der beruflichen Schulen das Berufseinstiegsjahr (BEJ) und das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) zu einer Förderungsform zusammengeführt werden, da sie grundsätzlich das gleiche Ziel – Vorbereitung für die Ausbildungsreife am Arbeitsmarkt – verfolgen und die Unterschiede marginal sind.
  • Die Landeszentrale für politische Bildung in Baden-Württemberg (LpB) soll nur noch solche Publikations- und Fortbildungsangebote bereitstellen, die nicht bereits von der Bundeszentrale für politische Bildung, die Öffentlichkeitsämter der Europäischen Union oder sonstigen Einrichtungen in vergleichbarer Qualität angeboten werden. Durch eine Beschränkung auf insbesondere landesspezifischen Inhalte und ortsnahe Demokratieförderung sehen wir ein finanzielles Einsparpotenzial bei der LpB.

Soziales

Im Bereich der Sozialausgaben wurden im Laufe der letzten Jahre bereits etliche Kürzungen vorgenommen. Nichtsdestotrotz sehen wir noch einige Einsparpotentiale.

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern:

  • Die Forderung des Landesjugendrings nach 18 zusätzlichen hauptamtlichen Bildungsreferenten sehen wir in absehbarer Zeit aufgrund der angespannten Haus­haltslage nicht als realisierbar an. Wir lehnen eine Aufstockung deshalb ab.
  • Das Landeserziehungsgeld (Haushaltsansatz 2012: 38 Mio. €) ist abzuschaffen.
  • Die Zuschüsse des Landes zu den Kontaktstellen „Frau und Beruf“ in Höhe von 1,092 Mio. Euro sind zu streichen.

Kultur

Der Zugang zu Kultur und die Teilnahme am kulturellen Leben sind elementar für die Entwicklung der Persönlichkeit eines jeden Menschen. Gerade die großen Theater- und Opernhäuser sowie die Landes­museen leisten einen wichtigen Beitrag zur kulturellen Bildung und dem Erhalt von Kulturgütern. Wir halten es deshalb für grundsätzlich akzeptabel, dass sich die staatliche Kulturförderung weniger auf die große Masse, sondern eben auf diese Einrichtungen konzentriert. Einsparmöglichkeiten sehen wir in einer besseren Preisgestaltung der Häuser, einer Bündelung von Einrichtungen, einer Einrichtung von gemeinsamen Servicezentren sowie einer marktwirtschaftlicheren Ausschreibung von Fördermitteln.

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern:

  • Das Ernst-Jünger-Stipendium ist abzuschaffen.
  • Öffentliche Institutionen sind von der Rundfunkgebühr zu befreien. Dies stellt einen wichtigen Beitrag zum Bürokratieabbau dar.
  • Die Zahl der professionellen und öffentlich geförderten Orchester im Land muss reduziert werden.
  • Im Bereich der Landesmuseen besteht innerhalb der Verwaltungs- und Serviceaufgaben noch Optimierungsbedarf. In Karlsruhe und Stuttgart ist jeweils ein Museumsservicezentrum einzurichten. Diese zentrale Serviceeinheit soll in Karlsruhe für die Museen in Karlsruhe und die Kunsthalle Baden-Baden zuständig sein, das Museumsservicezentrum Stuttgart für die Stuttgarter Landesmuseen. Dies ermöglicht eine Einsparung von Stellen.
  • Die Außenstellen des Landesarchivs Baden-Württemberg in Freiburg und Sigmaringen können mittelfristig aufgegeben bzw. mit anderen Archiven vor Ort fusioniert werden. Die zunehmende Digitalisierung des Archivmaterials lässt eine zwingende örtliche Nähe entfallen. Der Rechnungshof schätzt hierin ein Einsparpotential von 1,3 Mio. € pro Jahr.
  • Die Bezahlung der vier Intendanten und des Generalmusikdirektors des Staatstheaters in Stuttgart ist offenzulegen. Die Bezahlung sollte sich an anderen Spitzenkräften mit befristeten Dienstverhältnissen in der öffentlichen Verwaltung (Minister, Oberbürgermeister oder Rektoren der Universitäten) orientieren und ist künftig ggf. zu reduzieren.
  • Staatliche Theater sollen mittelfristig in gesellschaftliche Hand (z.B. in Vereinsform) übergeben werden und sich gleichberechtigt mit anderen Kulturträgern um Förderungsmittel des Landes bewerben können. Um Kulturschaffenden eine finanzielle Planungssicherheit zu ermöglichen, sollen auch für mehrjährige Projekte ausreichend Fördermittel zur Verfügung stehen.
  • In Verhandlungen mit den Landeskirchen soll sich die Landesregierung künftig für eine Abschaffung der staatliche Zuschüsse an Kirchen (§25 Kirchenstaatsvertrag) einsetzen. Die Finanzierung der religiösen Arbeit in Kirchen und Religionsgemeinschaften ist nicht staatliche Aufgabe.

Verkehr

Es ist eine Kernaufgabe des Staates, den Bürgern eine intakte Verkehrsinfrastruktur zur Verfügung zu stellen. Durch wirtschaftliche Instrumente sollen die vorhandenen Mittel besser eingesetzt werden.

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern:

  • Wir begrüßen grundsätzlich die Vergabe von Regionalisierungsmittel im Rahmen des Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Diese Mittel ermöglichen einen Ausschreibungswettbewerb um den Markt und sind aus unserer Sicht deshalb ökonomisch sinnvoll. Jedoch muss dann eine konsequente Ausschreibung der Leistungsverträge mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen stattfinden, um die im Rahmen der Bund-Länder-Einigung festgelegten Regionalisierungsmittel so effizient wie möglich zu verwenden.
  • Eine vollständige Streichung der sonstigen Mittel für den ÖPNV lehnen wir aufgrund des Beitrags zur Verringerung der externen Effekte auf den Verkehr ab. Allerdings wollen wir eine marktgesteuerte Kostenkontrolle einführen. Aktuell werden die Mittel des ÖPNV aus dem Landeshaushalt finanziert. Die planerische, organisatorische und durchführende Verantwortung liegt aber meist auf kommunaler Ebene. Dies setzt Anreize zur Verschwendung öffentlicher Mittel. Außerdem schlagen wir vor, im Rahmen einer flächendeckenden Versorgung mit ÖPNV-Leistungen Bürger in ländlichen Räumen stärker an den Kosten des ÖPNV zu beteiligen.
  • Die abgesenkte Bagatellgrenze von 50.000 € zur Förderung des Radwegebaus mit Mitteln des Landes soll auf 100.000 € angehoben werden.
  • Das Busförderprogramm mit einem Umfang von 10 Mio. € (Haushaltstitel 13 03 TG 95) ist abzuschaffen. Eine Subventionierung dieser Branche lehnen wir ab.

Landwirtschaft

Die Landwirtschaft in Baden-Württemberg ist immer noch durch eine sehr kleinteilige Struktur geprägt. Eine Förderung dieser Strukturen durch eine Dauersubventionierung einzelner Branchen lehnen wir ab. Darüberhinaus bestehen in diesem Bereich bestimmte Subventionierungen, die ihren Zweck verfehlen oder wettbewerbsverzerrend wirken.

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern:

  • Die Mittel des Förderprogramms PLENUM sollen zeitnah auslaufen. Bereits jetzt entscheiden sich immer mehr Verbraucher für regionale Produkte. Eine Subventionierung zugunsten einiger weniger Betriebe und Einrichtungen halten wir deshalb für nicht zielführend.
  • Die Geldpreise bei Zuchttierschauen und pferdesportlichen Veranstaltungen sowie die Prämien für die Erhaltung gefährdeter Rassen (Haushaltsplanansatz 2012: 130 Mio. €) sind abzuschaffen.
  • Die Zuweisungen des Landes zur Ausrichtung von Landesgartenschauen in Höhe von ca. 2,5 Mio. € sind zu streichen.
  • Die Mittel von 48,5 Mio. € aus dem Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich (MEKA) sind zu streichen – mindestens jedoch zu deutlich zu kürzen.
  • Die sog. „markt- u. ernährungswirtschaftliche Aufklärungs- und Absatz­förderungsmaßnahmen“ sind abzuschaffen.
  • Die Förderung von landwirtschaftl. Beratungsdiensten hat sich in der Vergangenheit als wenig zielführend erwiesen. Die Mittel in Höhe von 2,75 Mio. € sind daher auslaufen zu lassen.
  • Die Aktivitäten des Landwirtschaftlichen Technologiezentrums (LTZ) zum Tabakanbau sind entsprechend der Empfehlung des Rechnungshofes einzustellen.

Städtebau- & Wohnungsförderung

Die in Deutschland aktuell betriebene Wohnungs- und Städtebauförderungspolitik ist nicht mehr auf der Höhe der Zeit. In diesem Bereich vorgenommene Subventionen führen teilweise sogar zu Fehlanreizen. Daneben ist aufgrund des demographischen Wandels zukünftig eher mit einem Wohnungsüber- anstatt einem -unterangebot zu rechnen.

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern:

  • Die Subventionierung der Bildung von Wohneigentum ist zu streichen. Es liegt nicht in der Hand des Staates zu entscheiden, welche Vermögensanlage zu bevorzugen ist. Diese Förderung ist ein Relikt aus der Nachkriegszeit.
  • Die Mittel für den sozialen Wohnungsbau sind zu streichen. Diese Förderung hat sich in der Vergangenheit als besonders zielungenau erwiesen, da anhand der Kriterien ca. 30 bis 40% der Bevölkerung Anspruch auf sozialen Wohnraum haben. Die freiwerdenden Mittel wollen wir stattdessen teilweise über das Wohngeld im Rahmen der Sozialleistungen den Betroffenen zielgenau zukommen lassen.
  • Der Haushaltsposten „Förderung städtebaulicher Sanierung und gemeindlicher Entwicklung“ (Haushaltsansatz 2011: 186 Mio. Euro) ist zu streichen. Diese Subventionierung hat ihren Zweck erfüllt, da die meisten Gemeinden in Baden-Württemberg über attraktive Stadtzentren bzw. Ortskerne verfügen. Eine weitere Förderung ist allenfalls in Einzelfällen, in denen eine nachhaltige Verschlechterung droht, akzeptabel.

Mittel zur Vermeidung neuer Schulden

Jahrzehntelang haben Politiker aller politischen Couleur Geld für Wohltaten unterschiedlichster Art ausgeben, welches sie nicht hatten. Oft war eine gewonnene Wahl wichtiger als der erforderliche Schuldenabbau. Ziel liberaler Haushaltspolitik ist es deshalb, neben dem Abbau von Altschulden die Aufnahme neuer Schulden zu vermeiden.

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern:

  • Die Verankerung der Schuldenbremse im Grundgesetz sowie in der Landeshaushaltsordnung waren bedeutende Schritte zur Vermeidung neuer Schulden. Wir fordern darüber hinaus eine sofortige Schuldenbremse in der baden-württembergischen Landesverfassung. Die aktuelle Zielsetzung des Grundgesetzes für eine Netto-Nullverschuldung der Länder ab dem Jahr 2020 erscheint uns für das Land Baden-Württemberg als zu unambitioniert und ein falsches Zeichen an andere, deutlich stärker verschuldete Bundesländer wie Bremen, Berlin oder Nordrhein-Westfalen.
  • Die in der Landesverfassung zu verankernde Schuldenbremse soll mittelfristig in ein echtes Schuldenverbot umgewandelt werden. Neue Schulden können nur dann aufgenommen werden, wenn dies zwei Drittel der Mitglieder des Landtags in Verbindung mit einem verbindlichen Schuldentilgungsplan beschließen.
  • Neben Schuldenbremsen setzen wir auch auf vertragliche Instrumente bei öffentlichen Vorhaben (Fixpreise, Konventionalstrafen, Rücktrittsrechte), um Kostenexplosionen – vor allem bei Großprojekten – einzudämmen.
  • Der Landeshaushalt ist künftig im Wege einer doppelten Buchhaltung zu führen. Dabei soll insbesondere die implizite Verschuldung des Landes ausgewiesen sowie Kennzahlen zur Nachhaltigkeit generiert werden. Ziel der zu implementierenden Maßnahme ist die Schaffung von Transparenz in Haushaltsfragen.

Situation in den Kommunen

Die Situation der Kommunen in Baden-Württemberg ist sehr unterschiedlich. Während einige Gemeinden schuldenfrei sind, können andere kaum noch ihre Pflichtaufgaben erfüllen. Mit Hilfe von Steuern wie einer Zweitwohnsitzsteuer versuchen Kommunen ihre Einnahmen zu erhöhen, was jedoch in aller Regel zu Einnahmeausfällen anderer Kommunen führt.

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern:

  • In jeder Gemeinde sollte an einem öffentlichen Platz eine Schuldenuhr aufgestellt oder im Internet veröffentlicht werden, um so die Bevölkerung für das Problem der Verschuldung ihrer Kommune zu sensibilisieren.
  • Die Einführung kommunaler Bürgerhaushalte bietet die Chance, eine breite Bevölkerung an vor Ort laufenden Spardiskussionen zu beteiligen und so zu einem möglichst breiten Konsens der Kürzung staatlicher Aufgaben zu kommen.
  • Die Gewerbesteuer ist aufgrund der enormen Einnahmeschwankungen und der damit schlechten Planbarkeit von Investitionen abzuschaffen. Den Ländern und Kommunen soll anstelle fester Anteile am Steueraufkommen ein individuelles Hebesatzrecht an der Einkommen- und Unternehmensteuer zukommen. Auf die Umsatzsteuer sollen sie einen jeweils bundesweit einheitliche, im Verbund aller deutschen Kommunen bzw. im Bundesrat festzulegende Hebesätze erheben können.