Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern keine Kostenübernahme der Polizeieinsätze durch die Heimvereine bei Fußballspielen im Profibereich in Baden-Württemberg.
Schritte zum digitalen Staat
Der Ausbau der Digitalisierung sowie der Aufbau von e-Government-Angeboten wurde in Deutschland bisher weitestgehend verschlafen. Mit dem e-Government-Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung wurde zwar ein Grundstein gelegt, jedoch findet das Gesetz bisher kaum und nur schleppende Umsetzung. Um den Anschluss ans digitale Netz nicht vollständig zu verpassen, ist es notwendig, eine digitale Infrastruktur zu schaffen und digitale Dienste aktiv zu fördern. Um dies umzusetzen, zeigen die Jungen Liberalen Baden-Württemberg notwendige Schritte zum digitalen Staat auf: Schaffung eines zentralen Zugangs Die Regierung ist aufgefordert, ein zentrales und online abrufbares Bürgerportal zu schaffen, das die zentrale Anlaufstelle für digitale Dienste darstellt. Damit soll ein nutzerfreundlicher und einheitlicher Zugang zu allen e-Government-Angeboten bereitgestellt werden. Um auf das Portal zu gelangen, ist ein Login per e-ID oder mobile-ID erforderlich. Innerhalb des Portals ist es möglich, online-Behördengänge zu erledigen oder Dokumente digital zu unterschreiben und zu versenden. Zudem soll es möglich sein, zu überprüfen, welche Behörde zu welchem Zweck auf die eigenen Daten zugegriffen hat. Aufbau einer digitalen Infrastruktur E-Government-Angebote sollen den Kontakt mit Behörden beschleunigen, vereinfachen und automatisieren. Hierbei gibt es zwei zentrale Voraussetzungen. Zum einen eine digitale öffentliche Infrastruktur, da der öffentliche Sektor eine Möglichkeit benötigt, Informationen zwischen den verschiedenen Verwaltungseinheiten auszutauschen. Zum anderen ein System zur persönlichen Authentifizierung im Internet, damit die eigene Identität bei Online-Behördengängen nachgewiesen werden kann. Als Beispiel für eine digitale Infrastruktur kann das estnische System “x-Road” dienen. Die “x-Road” ist ein dezentrales System, das den Datenaustausch zwischen unterschiedlichen Behördendatenbanken ermöglicht, ohne sie in größeren, neuen Datenbanken zusammenzuführen. Benutzer können über ein zentrales Portal auf alle verfügbaren Behördendienste zugreifen. Der elektronische Personalausweis dient als Zugangsschlüssel. Das System besteht aus offenen Standards. Dies verringert die Abhängigkeit von privaten IT- und Softwareanbietern. Die Vernetzung bestehender Datenbanken spart Kosten, da die Daten nicht mehrmals von Bürgern und Unternehmen abgefragt werden müssen. Zudem wird dieselbe Infrastruktur gleichzeitig von Bürgern, öffentlichen Angestellten und Unternehmen genutzt, um auf öffentliche Datenbestände und Dienstleistungen zuzugreifen. Die dezentrale Architektur verringert die Anfälligkeit bei Angriffen und gewährleistet, dass Datenbestände auf verschiedene Institutionen verteilt werden bzw. bei unterschiedlichen Verwaltungseinheiten verbleiben. Auf die Errichtung großer Rechenzentren kann größtenteils verzichtet werden. Jedes Ministerium behält die Kontrolle und Verantwortung über die eigenen Datenbestände. Dies erleichtert die Kooperation zwischen den Behörden. Zur persönlichen Authentifizierung dient eine elektronische ID-Karte. Diese Karte soll durch den elektronischen Personalausweis bereitgestellt werden und einen elektronischen Chip enthalten. Durch den Chip kann die eigene Identität bei Online- Behördengängen und Privatanbietern bestätigt, sowie rechtsverbindliche Dokumente und Verträge digital unterschrieben und versendet werden. Zudem enthält der Chip eine E-Mail-Adresse, die zur Kommunikation mit Behörden dient und auf eine private Mail-Adresse umgeleitet werden kann. Diese E-Mail-Adresse kann in Deutschland durch die DE-Mail-Adresse gewährleistet werden. Datenkontrolle und Transparenz ermöglichen
Durch e-Government-Dienste können Bürger digital mit Behörden in Kontakt treten und persönliche Daten übermitteln. Dabei steht Datenschutz und -sicherheit im Vordergrund. Daher soll das System Kontrollmöglichkeiten für die Nutzer bieten. Nutzer sollen die Möglichkeit haben, zu kontrollieren, wann, in welchem Zusammenhang und von welcher Behörde ihre Daten eingesehen und verwendet wurden. Angebotswert für den Nutzer erhöhen
E-Government-Angebote sind besonders attraktiv, wenn sie vielseitig einsetzbar sind oder deutliche Zeitersparnisse erlauben. Solche Angebote müssen den Nutzern daher einen deutlichen Vorteil gegenüber dem gewöhnlichen Behördengang anbieten. Je schwieriger der Zugang oder die Anwendung erscheint, desto wahrscheinlicher ist es, dass auf bekannte Verfahren zurückgegriffen wird. Daher sollen nicht nur vorhandene Verwaltungsprozesse in die digitale Welt überführt, sondern verschiedene Behördengänge gebündelt und verschlankt werden sowie einen Vorteil gegenüber den gewöhnlichen Behördengängen aufzeigen. Potentiale des privaten Sektors nutzen
Kooperationen zwischen Unternehmen und öffentlichen Institutionen können die Attraktivität von e-Government-Angeboten erheblich steigern. Private Anbieter sind darauf spezialisiert, innovative Systeme zu entwickeln, die sich an dem Bedarf der Nutzer orientieren. Solche Kooperationen können die Qualität und Reichweite öffentlicher Dienste verbessern. Die Politik muss private Unternehmen nicht nur als Lieferanten betrachten, sondern sie als aktive Anbieter von e-Government- Initiativen einbinden und Ansätze für Kooperationen im privaten und öffentlichen Sektor fördern. Langfrisitg auch Mobile Government ermöglichen
Mobile Zugänge zu e-Government-Diensten erhöhen die Attraktivität und Benutzerfreundlichkeit von digitalen Behördenangeboten und erlauben eine flexiblere und ortsunabhängige Nutzung. Langfristig soll daher auch die Authentifizierung durch eine mobile ID möglich sein. Mit der mobilen ID können sich Nutzer über ihr Smartphone identifizieren und auf e-Government-Dienste zugreifen. Hierbei besteht der Vorteil, dass kein Kartenlesegerät erforderlich ist. Das System soll auf einer speziellen SIM-Karte basieren. Um Sicherheit zu gewährleisten, wird für den Login auf dem e-Government-Portal eine vierstellige mobile-ID PIN benötigt. Zusätzlich muss nach dem Login der Geheimcode des elektronischen Personalausweises eingegeben werden.
Kreisumlage
Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern eine Reform der Finanzierung der Landkreise. Die Jungen Liberalen BW halten das bisherige System der Kreisumlage für nicht zukunftsfähig und vor allem nicht geeignet, in Zeiten von Schuldenbremse und Haushaltskonsolidierungen die Mandatsträger und Kreisverwaltungen zu nachhaltigem Wirtschaften zu veranlassen. Zudem belastet die Kreisumlage die Haushalte der Kommunen und führt zu Verzerrungen in der Finanzkraft der Städte und Gemeinden durch unterschiedliche Hebesätze in unterschiedlichen Landkreisen. Die Jungen Liberalen setzen sich für ein Drei- Säulen Modell zur Finanzierung der Kreise ein: Land – Kommunen – eigene Einnahmen.
1. Säule, Land:
Durch die letzte Verwaltungsreform haben die Landkreise etliche Aufgaben übernommen, die vorher Aufgaben des Landes waren. Hierfür hätte damals schon eine angemessener finanzieller Ausgleich geschaffen werden müssen. Die Jungen Liberalen fordern, dies nun nachzuholen. Durch dieses Instrument kann das Land dann auch in Zukunft aktiv den ländlichen Raum gezielt unterstützen.
2. Säule, Kommunen:
Da die Kreise viele Aufgaben für die Kommunen übernehmen ist eine Finanzierung durch die Kommunen unerlässlich. Jedoch soll in Zukunft der Hebesatz durch das Land festgelegt werden um eine Bereicherung der Landkreise zu Lasten der Kommunen zu unterbinden. Das Land soll hierbei die nötigen Einnahmen der Kreise ebenso wie die finanziellen Möglichkeiten der Kommunen berücksichtigen. Entscheiden sich die Kommunen, weitere Aufgaben als gesetzlich vorgeschrieben, dem Kreis zu übertragen, können sie dies mit einer dann festzulegenden jährlichen Zahlung kompensieren.
3. Säule, eigene Einnahmen:
Die Landkreise sollen ebenso wie die Kommunen und das Land ab 2020 ausgeglichene Haushalte vorlegen. Dazu gehört auch, dass eventuelle Verluste von kreiseigenen Betrieben wie Abfallbeseitigung und insbesondere Kliniken nicht dauerhaft durch den Steuerzahler ausgeglichen werden dürfen. Dies kann in Ausnahmefällen geschehen, jedoch soll in jedem Jahr mindestens eine schwarze Null angestrebt werden. Als Genehmigungsbehörde für Zuschüsse aus dem Kreishaushalt schlagen wir das Land oder untergeordnet die Regierungspräsidien vor.
Keine Erweiterung des Bürgerbegehrens auf einleitenden Beschluss im Bauleitplanverfahren
Zur Zeit entwickelt die grün-rote Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung der Gemeindeordnung. Die aktuelle Rechtslage besagt, dass der Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplanes nicht durch einen Bürgerbescheid ersetzt werden kann. Nach dem Gesetzentwurf soll jedoch künftig der Aufstellungsbeschluss bzw. der Auslegungsbeschluss ebenfalls für einen Bürgerentscheid bzw. ein Bürgerbegehren eröffnet werden.
Aus der Sicht der Jungen Liberalen Baden-Württemberg gibt es hierfür keine Notwendigkeit. Das bestehende Recht trägt den grundsätzlichen Anforderungen an direkt-demokratische Elemente Rechnung und schränkt die Bürgerbeteiligung nicht unangemessen ein. Zumal im Vorfeld Bürgerentscheide über städtebauliche Entwicklungen möglich sind.
Die Jungen Liberalen Baden Württemberg sehen in Zukunft zahlreiche Bauvorhaben in Gefahr. Daher fordern die JuLis BW, dass weiterhin keine Bürgerbegehren auf einleitenden Beschluss im Bauleitplanverfahren möglich sind. Gewisse kommunale Aufgaben müssen bei den vom Volk gewählten Repräsentativorganen verbleiben.
Landesarbeitskreis Liberale Schüler
Der Landesvorstand wird beauftragt, einen Arbeitskreis Liberaler Schüler einzusetzen. Der Arbeitskreis soll insbesondere Schüler und Schulbildung betreffende Inhalte erarbeiten. Der Arbeitskreis soll auch jüngeren Schülern, die noch nicht Mitglied der JuLis werden können, offen stehen.
Rahmenbedingungen für öffentliches WLAN
Die JuLis BW setzten sich dafür ein, dass in die Potenziale zur Bereitstellung von WLAN im öffentlichen Raum besser ausgeschöpft werden. An öffentlichen Plätzen, Sehenswürdigkeiten und Versammlungsplätzen wie Marktplätzen, sollten die Städte offenes WLAN zur Verfügung stellen. Dies würde die Attraktivität der Innenstädte stärken und auch den Einzelhandel in diesen Bereichen wieder beleben. Dafür ist gesetzlich sicherzustellen, dass Städte nicht für alle Vergehen der Nutzer haftbar sind. Hierbei muss der Gesetzgeber die rechtlichen Grundlagen schaffen, um im Vergleich mit anderen Staaten nicht zu weit zurück zu fallen. Ebenfalls müssen die rechtlichen Rahmenbedingung für private und öffentliche Unternehmen schnellstmöglich angepasst werden. Hierbei gilt es durch klare Gesetzte eine Rechtssicherheit für die WLAN Betreiber zu gewährleisten, ohne dass die Betreiber einen unzumutbaren bürokratischen oder technischen Aufwand betreiben müssen. Durch die kaum zu beherrschende Gesetzeslage bleibt kleineren Unternehmen meist nur die Nutzung eines teuren Drittanbieters oder der Verzicht auf die Bereitstellung von öffentlichem WLAN, was in der in der heutigen Zeit einen großen Wettbewerbsnachteil darstellt und den Standort BW als Technologieregion in Frage stellt.
Flüchtlingen ihr Recht auf Arbeit nicht mehr vorenthalten
Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg begrüßen, dass im November 2014 einige Erleichterungen beim Arbeitsmarktzugang für Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung und Personen mit Duldung in Kraft getreten sind. So wurde die Wartefrist für den Arbeitsmarktzugang auf die ersten drei Monate des Aufenthalts verkürzt. Anschließend besteht aber grundsätzlich ein nachrangiger Arbeitsmarktzugang, d.h. weiterhin muss für eine konkrete Beschäftigung eine Erlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragt werden. Nur wenn keine geeigneten sogenannten „bevorrechtigten“ Arbeitnehmer zur Verfügung stehen, wird eine Arbeitserlaubnis erteilt. Zudem existiert gem. § 33 Beschäftigungsverordnung weiterhin die Möglichkeit eines Arbeitsverbots für Geduldete: Ein Arbeitsverbot wird verhängt, wenn die Einreise zum Zwecke des Sozialhilfebezugs erfolgt ist oder ein Abschiebungshindernis besteht, dass der Betreffende selbst zu vertreten hat.
Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg verurteilen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neubestimmung des Bleiberecht und der Aufenthaltsbeendigung aus dem Dezember 2014, in dem definiert wird, dass eine Einreise zum Zwecke des Bezugs öffentlicher Leistungen u. a. regelmäßig dann erfolgt sei, wenn „ein Asylantrag als unzulässig, unbeachtlich oder als offensichtlich unbegründet abgelehnt wird.“ Der weit überwiegende Teil der abgelehnten Asylantragsteller dürfte nach dieser Logik künftig nicht arbeiten. Die Verkürzung der Wartefrist für den Arbeitsmarktzugang gerät auf diese Weise zur Farce. Vor diesem Hintergrund positionieren sich die Jungen Liberalen Baden- Württemberg folgendermaßen und fordern die Bundesregierung auf, sich für folgendes einzusetzen: Die Abschaffung der Wartefrist für den Arbeitsmarktzugang für Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung und Personen mit Duldung. Die Abschaffung der Vorrangprüfung für Arbeitsstellen. Die Abschaffung der Möglichkeit eines Arbeitsverbots für Geduldete.
Sterbehilfe
Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern folgende Unterscheidungen der Sterbehilfe in einer gesetzlichen Regelung explizit festzuschreiben:
- Passive Sterbehilfe: Der Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen unter Beibehaltung von „Grundpflege“ und schmerzlindernder Behandlung.
- Indirekte Sterbehilfe: Schmerzlindernde Behandlung unter Inkaufnahme eines (nicht intendierten) Lebensverkürzungsrisikos.
- Assistierter Suizid: Hilfeleistung zu Selbsttötung z. B. durch Beschaffung und Bereitstellung des tödlichen Medikaments.
- Aktive Sterbehilfe: Absichtliche und aktive Beschleunigung oder Herbeiführung des Todeseintritts.
Des Weiteren fordern wir die Beibehaltung der Straffreiheit in den ersten drei Fällen. Für Personen, die ihren freien Willen ausdrücken können, die jedoch auf Grund von körperlicher Beeinträchtigung nicht in der Lage sind selbst Suizid oder einen assistierten Suizid zu begehen, muss ebenfalls die Möglichkeit eines selbstbestimmten Sterbens gegeben sein. Für diese Fälle befürworten wir die aktive Sterbehilfe unter bestimmten Voraussetzungen. Zu diesen Voraussetzungen gehört ein notariell beglaubigtes Dokument, in dem der Betroffene seinen Wunsch, durch aktive Sterbehilfe aus dem Leben zu scheiden, ausdrückt. Zur Entlastung der Angehörigen soll die Gabe des Medikaments durch medizinisch geschultes Fachpersonal erfolgen. Die aktive Sterbehilfe soll in diesem Fall nicht unter den § 216 StGB „Töten auf Verlangen“ fallen, sondern straffrei bleiben. Die Verschreibung von Betäubungsmitteln im Rahmen einer Beihilfe zu einem frei verantwortlichen Suizid (assistierter Suizid) muss durch eine gesetzliche Regelung im Betäubungsmittelgesetz als legal festgeschrieben werden.