Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern den Landtag von Baden-Württemberg auf, das am 26.11.2014 beschlossene „Gesetz zur Stärkung der Quartiersentwicklung durch Privatinitiative (GQP)“ ersatzlos abzuschaffen.
Zukunft made in Ländle: Rahmenbedingungen für Unternehmensgründungen verbessern
Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg setzen sich für verbesserte Bedingungen bei Unternehmensgründungen ein. Wir sehen diese als Basis für eine Gesellschaft, die innovative Ideen realisiert, um ihre Zukunft aktiv zu gestalten. Wir wollen erreichen, dass Baden-Württemberg in Zeiten der Digitalisierung weiterhin das Land der Ideen und Tüftler bleibt, in welchem durch eine neue Gründerkultur nachhaltiges Wachstum entsteht. Um diese Gründerkultur zu gestalten fordern wir mehr gesellschaftliche Akzeptanz für Gründer und eine Bildungspolitik, die junge Menschen zum Gründen ermutigt und befähigt. Zudem fordern wir optimierte Finanzierungsbedingungen sowie vereinfachte Regulierungen, die Gründer in ihrem Tatendrang unterstützen statt sie zu behindern. Unser wichtigster Rohstoff in Baden-Württemberg sind unsere Ideen. Damit wir auch in Zukunft der Motor Deutschlands und Europas bleiben, müssen wir schon heute die Weichen für die Zukunft stellen und eine gründerfreundliche Infrastruktur schaffen, die es jungen Menschen erleichtert, ihre Ideen in die Tat umzusetzen. Start-ups sind dabei aus unserer Sicht Katalysator neuer Ideen, die das Ersetzen von überholten Techniken, Produkten und Prozessen ermöglichen.
Kultur der 2. Chance – Gesellschaftliche Akzeptanz stärken
Bei der Akzeptanz von Unternehmensgründungen ist die Gesellschaft gefragt. Das Scheitern einer einzelnen Idee darf nicht gleichgesetzt werden mit persönlichem Versagen und Unvermögen. Vielmehr sollten Verständnis und Respekt geschaffen werden für den Mut und die harte Arbeit, die erforderlich sind, um eine Geschäftsidee in die Tat umzusetzen. Der Mut zum eigenen Start-up sollte in der Bildung schon von Beginn an gefördert werden. Mit Innovationswettbewerben, Projektwochen in Schulen und an Universitäten sowie Angeboten zum lebenslangen Lernen sollen zudem Grundlagenwissen und Respekt geschaffen werden. Das Wissen über wirtschaftliche Zusammenhänge soll junge Menschen dazu befähigen, selbstständig über Finanzierungsmöglichkeiten zu urteilen und den eigenen Ideen Erfolg zuzutrauen.
Menschen durch Bildung zum Gründen befähigen
Auch an Hochschulen in Baden-Württemberg müssen die Bedingungen zum Gründen tiefgreifend verbessert werden und zum Gründen ermutigen. Eine Hochschule bietet viele Ressourcen wie Labore, Seminarräume und Geräte, die nicht immer vollständig ausgelastet sind und motivierten Studenten daher zur Verfügung gestellt werden können. Zudem sollte jede Hochschule eine zentrale Beratungsstelle anbieten, die über Finanzierungsmöglichkeiten informiert und ein Netzwerk aufbaut, das sie jungen Gründern zur Verfügung stellen kann. So kann ein schneller Austausch zwischen Hochschulen und Wirtschaft geschaffen werden. Geschäftsideen, die sich im Laufe eines Studiums entwickeln, sollten auch sofort umsetzbar sein, was auch durch die Anerkennung von Urlaubssemestern für Gründer unterstützt werden kann. Universitäre Anlaufstellen für Ausgründungen sind ebenso wünschenswert wie die Einführung von Entrepreneurship- Zertifikaten im Rahmen des Studium Generale. Bisherige Förderstipendien für gründungswillige Studenten (z.B. das EXIST-Programm des BMWi) sollen in ihrem Umfang ausgeweitet werden und auch Nicht- Akademikern offen stehen. Gründungsprozesse verändern sich über die Jahrzehnte, weshalb mehr Angebote zum lebenslangen Lernen entwickelt werden müssen. Hier sehen wir insbesondere die Industrie- und Handelskammern und Kommunen in der Pflicht. Regulierung von Finanzierungsmöglichkeiten an die Bedürfnisse von Start-ups anpassen Es ist außerdem dringend notwendig, den Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten zu erleichtern. Private Kapitalgeber, die die Konsequenzen eines Scheiterns selbst tragen, gewährleisten eine effizientere Kapitalverteilung als der Staat. Direkte Subventionen – ob für Start-ups oder andere Wirtschaftszweige – lehnen wir Junge Liberale ab. Subventionen entziehen durch ihre Finanzierung über Steuergeld der Volkswirtschaft Kapital, nur um dieses (nach Abzug hoher Kosten auf Staatsseite) Unternehmen und teilweise ganzen Branchen zuzuführen, die aus eigener Kraft nicht zum gleichen Preis am Markt bestehen könnten. Als Liberale bevorzugen wir immer die marktgerechte Allokation von Ressourcen als die Methode mit der höchsten volkswirtschaftlichen Wohlfahrt und Effizienz. Neue Finanzierungsmöglichkeiten wie Crowdfunding und Crowdinvesting müssen neben den etablierten Geldquellen für Unternehmensgründungen ebenfalls durch klare Regeln gestärkt werden. Zudem fordern wir mehr steuerliche Transparenz und eine europäische Harmonisierung der diesbezüglichen Regelungen. Zielführend wäre eine steuerliche Erleichterung von Venture Capitalists, etwa durch einen Verzicht auf die Erhebung von Umsatzsteuer auf Management-Leistungen.
Endlich gründerfreundliche Rahmenbedingungen schaffen
Ein eigenes Unternehmen kann viel Begeisterung und Energie freisetzen. Das bisherige System wartet jedoch gerade zu Beginn des Gründens mit vielen Hindernissen auf, welche diese Begeisterung unter einem Papierberg ersticken. Das Ziel an dieser Stelle sollte sein, eine Unternehmensanmeldung beim Finanzamt online mittels eines Beratungstools durchführen zu können, ohne auf einen Steuerberater angewiesen zu sein. Zumindest in Ballungsräumen sind zentrale Anlaufstellen für Gründer zu schaffen, die neben Beratung auch eine direkte Bearbeitung sämtlicher gründungsrelevanter Formalitäten ermöglichen. Zudem sollte die Notarpflicht abgeschafft werden, die in unseren Augen lediglich ein Beschäftigungsprogramm darstellt, das Unternehmensgründungen unnötig verteuert. Eine Online-Verifizierung, etwa über einen intelligenten Personalausweis, ist in unseren Augen ausreichend. Weiteren Verbesserungsbedarf sehen wir bei der Beschäftigung von ausländischen Mitarbeitern. Hier kann beispielsweise durch die Arbeitserlaubnis für Flüchtlinge sowie Studenten mit Studentenvisum eine Erleichterung erzielt werden. Insbesondere erhoffen wir uns Wohlstandsgewinne durch ein harmonisiertes Handels- und Verbraucherschutzrecht in der EU, Freihandelsabkommen mit Drittstaaten, die es Start-ups erleichtern ihre Geschäftstätigkeiten global zu skalieren, und klare Regeln für die Sharing Economy, die über Marktprozesse vorhandene Ressourcen wesentlich effizienter allokiert. Kritisch sehen wir die zunehmende Bürokratisierung der Arbeitszeiterfassung, die gerade für junge Unternehmen die Schwelle erhöht, neue Mitarbeiter einzustellen und damit Arbeitsplätze zu schaffen. Mit Sorge beobachten wir Renationalisierungstendenzen in einzelnen Staaten der Europäischen Union, da es der europäische Binnenmarkt jungen Unternehmen erheblich erleichtert, ihre Aktivitäten in Nachbarländer auszuweiten und damit Wettbewerbsfähigkeit mit etablierten Unternehmen herzustellen. Auf den Bestandsschutz bestehender Wirtschaftszweige sollte verzichtet werden. Staatliche Bestandsgarantien für etablierte Unternehmen verhindern grundlegende Veränderungen im Markt durch neue Geschäftsmodelle. In diesem Zuge sollte zudem der Kammerzwang abgeschafft werden. Beim Erlass neuer Gesetze sollte verstärktes Augenmerk auf deren Auswirkungen für Start-ups gelegt werden.
Versprochen – jetzt halten: Zweistimmenwahlrecht bei der Landtagswahl
Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern die neue FDP-Landtagsfraktion auf, sich im Landtag für ein Zweistimmenwahlrecht bei der Landtagswahl einzusetzen. Wie bei der Bundestagswahl sollen die Wähler mit der Erststimme den Direktkandidaten des jeweiligen Wahlkreises und mit der Zweitstimme die von ihnen präferierte Partei wählen können. Wähler orientieren sich an Personen und Programmen. Eine differenzierte Stimmabgabe stärkt den Wählerwillen, wie die Bürger es von der Bundestagswahl bereits gewohnt sind. Ein Zweistimmenwahlrecht ermöglicht lokale Interessenvertretung und eine ausgewogenere Zusammensetzung des Parlaments. Es belohnt amtierende Abgeordnete, die sich über die Präsenz im eigenen Wahlkreis hinaus landesweit engagieren. Wer über das geltende Wahlrecht ins Amt gekommen ist, zeigt häufig wenig Interesse an einer Änderung des Wahlrechts. Die neue Fraktion ist mit einer großen Unterstützung vieler Wähler, Kandidaten und Parteifreunde im gesamten Land wiedergewählt. Wir fordern Sie daher auf, sich auch nach der Wahl für das zentrale Wahlversprechen eines Zweistimmenwahlrechts einzusetzen. Wer wie schon in der letzten Legislaturperiode landesweit eine gute Arbeit macht, muss ein Zweistimmenwahlrecht nicht fürchten.
Pseudonymisierte Kennzeichnung von Polizeibeamten begrüßenswert
Die JuLis begrüßen die Einführung einer pseudonymisierten Kennzeichnung von Polizeibeamten als eine sinnvolle Maßnahme um mehr Transparenz zu schaffen und sehen darin keinen Ausdruck von Misstrauen gegenüber der Polizei.
Forderungen nach mehr Transparenz zeugen nicht automatisch von irrationalem Misstrauen. Im Gegenteil kann Transparenz jedoch dazu führen, dass begründeten Vorwürfen effektiv nachgegangen wird und haltlose Vorwürfe als solche entlarvt werden können. Somit kann mehr Transparenz dazu beitragen, das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei zu stärken, anstatt es zu schwächen. Außerdem kann das Arbeitsklima innerhalb der Polizei verbessert werden, wenn Beamte, die sich korrekt verhalten, nicht indirekt durch Vorwürfe gegen einzelne Kollegen mitbelastet werden.
Um betroffenen Bürgern im Falle von individuellem Fehlverhalten einzelner Beamter effektiven Rechtsschutz zu gewähren, scheint es wünschenswert, wenn nicht sogar erforderlich, Betroffenen eine Möglichkeit zu bieten, um Beamte nachträglich in eindeutiger Weise zu bezeichnen. Gleichzeitig muss zum Schutz der Polizeibeamten verhindert werden, dass ihre Identität offenbart wird, oder dass einzelne Beamte gezielt angegriffen werden, etwa, weil im Vorfeld einer Massenveranstaltung gegen sie im Internet gehetzt wurde. Diese Interessen sind jedoch durch einfache Maßnahmen in angemessenen Ausgleich zu bringen.
Polizeibeamte sollen – zumindest bei Großeinsätzen, bei denen eine anderweitige Zuordnung schwer möglich ist – eine deutlich sichtbar an ihrer Uniform angebrachte Kennzeichnung tragen, die periodisch (etwa bei jedem Dienstantritt) gewechselt wird. Diese Kennzeichnung soll für sich genommen keinerlei Rückschlüsse auf die Identität ihres Trägers zulassen, mithilfe einer beim Dienstherren hinterlegten Liste in Kombination mit dem Einsatztag jedoch eindeutig einem Beamten zuordenbar sein. Als Kennzeichnung kann etwa eine bedeutungslose Ziffernkombination verwendet werden. Ein Beamter wird bei Dienstantritt eine beliebige Kennzeichnung aus einem Pool von noch verfügbaren Kennzeichnungen ziehen und protokolliert werden, welche Kennzeichnung er für diesen Tag erhalten hat. Dieses Protokoll wird vom Dienstherren aufbewahrt und ist gegen unbefugte Einsichtnahme und Manipulation zu schützen. Nach einer bestimmten Zeit (etwa drei Monaten) werden alte Protokolle vernichtet. Bevor eine Kennzeichnung wiederverwendet wird, müssen die Kennzeichnungen landesweit neu gemischt werden, um keine Rückschlüsse auf die Dienststelle eines Beamten zuzulassen. In begründeten und durch ein Gesetz abschließend zu benennenden Fällen – etwa, weil Strafanzeige gegen den Träger einer Kennzeichnung an einem bestimmten Tag gestellt wurde – wird der Dienstherr einzelne Kennzeichnungen für die Verwendung durch die Staatsanwaltschaft oder interne Disziplinarkommissionen zuordnen.
Dieses Schema kann etwa realisiert werden, indem die Gesamtmenge der Kennzeichnungen K dauerhaft in zwei gleich große Teilmengen K0 und K1 partitioniert wird. In einem gegebenen Zeitintervall (etwa innerhalb einer Woche) werden nur Kennzeichnungen aus derselben Partition verwendet. Etwa werden in Kalenderwoche w Kennzeichen aus der Partition Kw mod 2 verwendet. Außerdem werden in Woche w die Kennzeichen der Partition K(w + 1) mod 2 gesammelt, landesweit neu gemischt und sodann jeder Dienststelle für die Verwendung in der Folgewoche ein zufällig ausgewählter Teil der Kennzeichnungen aus der Partition K(w + 1) mod 2 zugeteilt, wobei die Anzahl der zugeteilten Kennzeichnungen eine konservative Abschätzung für die erwartete Anzahl der geleisteten Dienste ist. Welche Kennzeichnungen einer Dienststelle zugewiesen wurden, ist geheim zu halten. Durch dieses Verfahren wird sichergestellt, dass jede Kennzeichnung landesweit zufällig gleichverteilt aus der aktuellen Partition ohne die im Intervall bereits verbrauchten Kennzeichnungen gezogen wird, und dennoch keine Koordination zwischen einzelnen Dienststellen nötig ist. Eine landesweit zufällig gleichverteilt gezogene Kennzeichnung kann aber prinzipiell keine Rückschlüsse auf die Identität ihres Trägers zulassen, sodass das Verfahren beweisbar sicher ist, und dies auch für den Fall bleibt, dass die Zuordnung einzelner Kennzeichnungen (etwa im Zuge eines Disziplinar- oder Strafverfahrens oder weil einzelne Beamte ihre Kennzeichnung öffentlich machen) öffentlich bekannt wird. Auch wenn ein Protokoll oder die einer Dienststelle zugeteilten Kennzeichnungen unbefugt an die Öffentlichkeit geraten sollte, ist spätestens im nächsten Intervall wieder jede Kennzeichnung ein echtes Pseudonym. Falls dieses Szenario realistischer Weise zu besorgen scheint, kann die Menge K entsprechend vergrößert und in mehr als zwei Partitionen aufgeteilt werden, und für den Fall, dass Informationen geleakt wurden, sofort zur nächsten Partition gewechselt werden. Dieser Schritt muss landesweit konzertiert durchgeführt werden.
Streichung des § 103 StGB
Der im § 103 I StGB festgehaltene Straftatbestand der Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten sowie die Qualifikation der öffentlichen Tatbegehung in § 103 II StGB sind ersatzlos zu streichen.