Abschaffung des „Gesetzes zur Stärkung der Quartiersentwicklung durch Privatinitiative“
Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern den Landtag von Baden-Württemberg auf, das am 26.11.2014 beschlossene „Gesetz zur Stärkung der Quartiersentwicklung durch Privatinitiative (GQP)“ ersatzlos abzuschaffen.
Zukunft made in Ländle: Rahmenbedingungen für Unternehmensgründungen verbessern
Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg setzen sich für verbesserte Bedingungen bei Unternehmensgründungen ein. Wir sehen diese als Basis für eine Gesellschaft, die innovative Ideen realisiert, um ihre Zukunft aktiv zu gestalten. Wir wollen erreichen, dass Baden-Württemberg in Zeiten der Digitalisierung weiterhin das Land der Ideen und Tüftler bleibt, in welchem durch eine neue Gründerkultur nachhaltiges Wachstum […]
Versprochen – jetzt halten: Zweistimmenwahlrecht bei der Landtagswahl
Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern die neue FDP-Landtagsfraktion auf, sich im Landtag für ein Zweistimmenwahlrecht bei der Landtagswahl einzusetzen. Wie bei der Bundestagswahl sollen die Wähler mit der Erststimme den Direktkandidaten des jeweiligen Wahlkreises und mit der Zweitstimme die von ihnen präferierte Partei wählen können. Wähler orientieren sich an Personen und Programmen. Eine differenzierte Stimmabgabe […]
Pseudonymisierte Kennzeichnung von Polizeibeamten begrüßenswert
Die JuLis begrüßen die Einführung einer pseudonymisierten Kennzeichnung von Polizeibeamten als eine sinnvolle Maßnahme um mehr Transparenz zu schaffen und sehen darin keinen Ausdruck von Misstrauen gegenüber der Polizei. Forderungen nach mehr Transparenz zeugen nicht automatisch von irrationalem Misstrauen. Im Gegenteil kann Transparenz jedoch dazu führen, dass begründeten Vorwürfen effektiv nachgegangen wird und haltlose Vorwürfe […]
Streichung des § 103 StGB
Der im § 103 I StGB festgehaltene Straftatbestand der Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten sowie die Qualifikation der öffentlichen Tatbegehung in § 103 II StGB sind ersatzlos zu streichen.