Zukunftsmobilität ohne Verbote

Wir Junge Liberale Baden-Württemberg wollen für die Mobilität der Zukunft den ökologisch und ökonomisch überzeugendsten Weg gehen, der die Gesundheit und Arbeitsplätze der Menschen im Blick hat. Das ist unsere Zukunftsstrategie für ein mobiles Land. Daran müssen alle relevanten Akteure wie Autobauer, Zulieferer, Gewerkschaften, Automobilclubs und Umweltverbände beteiligt werden.

Fahrverbote für Fahrzeuge mit in Deutschland gültigen Betriebserlaubnissen und Zulassungen kommen einer Enteignung gleich, dies kann sich eine aufgeklärte und mobile Gesellschaft nicht gefallen lassen. Stattdessen sind nachhaltige Konzepte für die Mobilität vor allem in Großstädten gefordert. Deutschland braucht eine Offenheit für Innovationen aller Art: Ob Elektromobilität, neue Antriebstechnologien oder neue Kraftstoffe – sie alle können in Zukunft sinnvoll sein. Dazu gehört auch, die Potenziale zur Nutzung ökologisch verbesserter Verbrennungsmotoren auszuloten und zu nutzen

Wir müssen den Anspruch haben, dass die Automobiltechnik der Zukunft bei uns entstehen – „Made in Germany“. Die Belastung durch Stickoxide in unseren Städten muss schnellstmöglich spürbar sinken. Dazu müssen die Autos der Euroklasse 5 und 6 nachgerüstet werden. Selbstverständlich ist hier die Industrie gefordert. Indiskutabel sind Vorschläge, die Probleme beim Steuerzahler abzuladen. Ob Kaufprämie oder Kfz-Steuervorteile für umweltschonende Fahrzeuge – diese Ideen sind teuer und wirkungslos. Die wenigsten Bürger werden sich kurzfristig ein neues Auto anschaffen können. Kurzfristig kann es nur darum gehen, ältere Autos nachzurüsten, die Verkehrslenkung in Großstädten mit Hilfe der Digitalisierung zu verbessern, schnellstmöglich den ÖPNV elektrifizieren und ausbauen sowie mehr Menschen für eine gemeinsame und intelligente Nutzung von neuen Mobilitätskonzepten zu begeistern.

Voraussetzung sind lückenlose Aufklärung und Transparenz sowohl beim Dieselskandal als auch den kartellrechtlichen Vorwürfen. Auto- und Zulieferindustrie müssen aus den Fehlern der Vergangenheit lernen und ihre Hausaufgaben machen, um verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen. Klimaschutzziele müssen durch technologische Innovationen erreicht und dürfen eben nicht durch Manipulationen umgangen werden. Die anfallenden Kosten für die Nachrüstung von Fahrzeugen mit falschen Herstellerangaben müssen von den Herstellern getragen werden.

Ökologische und ökonomische Ziele lassen sich erfahrungsgemäß am besten durch Technologieoffenheit verwirklichen. Deshalb müssen die Grenzwerte, an die sich die Hersteller halten müssen, in Bezug auf den ökologischen Fußabdruck definiert werden.

Elektromobilität, synthetische Kraftstoffe und auch Brennstoffzellenantriebe inklusive der notwendigen Forschung, Entwicklung und Fertigung von Batteriezellen und Batterien müssen besser flankiert werden. Der Aufbau der erforderlichen Infrastruktur für alternative Antriebe ist vorrangig durch private Investoren voranzutreiben.

Wir fordern eine steuerliche Forschungsförderung als zusätzlichen Anreiz, damit noch mehr Unternehmen auf die Entwicklung moderner und nachhaltiger Mobilitätskonzepte setzen. Außerdem sind ein gezielter Technologietransfer und die Vernetzung der relevanten Akteure durch branchenübergreifende Technologieprogramme und der Etablierung bzw. dem Ausbau von „Zukunftsclustern innovative, nachhaltige Mobilitätskonzepte“ zu forcieren. Zudem müssen internationale Forschungskooperationen ausgebaut werden, um Deutschland gezielt im Bereich alternativer Mobilitätskonzepte an die Weltspitze zu bringen.

Mit Fahrverboten von Dieselfahrzeugen in Innenstädten ist die Abgasproblematik nicht zu lösen. Daran ändert auch das aktuelle Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart nichts. Deshalb geht es um die technische Umrüstung auf Kosten der Hersteller. In den Städten brauchen wir eine intelligente Verkehrslenkung und weniger Stau. Das ist gut für Autofahrer und Umwelt. Der ÖPNV ist durch bessere Ausstattung, beispielsweise mit Steckdosen, WLAN und Mobilfunk auch in Tunnels attraktiver zu gestalten.

Lösungen, die für PKW gelten, sind nicht zwangsläufig auf Nutzfahrzeuge übertragbar, da hier das Anforderungsprofil anders ist. Auch hier setzen wir auf Technologieoffenheit und einen besonderen Fokus auf diese Fahrzeugart.

Wettbewerb ist das beste Entdeckungsverfahren, er sorgt für Innovationen. Gleichzeitig ist Wettbewerb das beste Entmachtungsinstrument, er wirkt Kartellbildungen entgegen. Interventionen wie Fahr- oder Technologieverbote (bzw. Verbote für Verbrennungsmotoren) sind das genaue Gegenteil. In der Sozialen Marktwirtschaft sollte der Staat Schiedsrichter sein und nicht Mitspieler. Schutzzäune um einzelne Branchen sind genauso falsch wie Verbote.

Autonomes Fahren ist und wird auch in Zukunft ein wichtiges Thema sein. Damit Hersteller in Deutschland gleiche Chancen wie in anderen Ländern bekommen, müssen hier schnellstmöglich rechtliche und infrastrukturelle Voraussetzungen geschaffen werden.

Koalitionsverhandlungen sind nur dornige Chancen: Gebt das Hanf frei

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern die Landesgruppe FDP Baden-Württemberg des 19. Deutschen Bundestages dazu auf, darauf hinzuwirken, dass die Freigabe von Cannabis eine notwendige Bedingung für die Bildung einer möglichen Koalitionsregierung wird.

Die Einlösung dieses Wahlversprechens wäre das sichtbarste mögliche Zeichen, dass es den Freien Demokraten mit dem Abbau unnötiger staatlicher Regulierungen ernst ist.

Zu dieser Freigabe gehören notwendigerweise folgende Schritte:

  • das einseitige Aufkündigen des Einheitsübereinkommens von 1961 über Suchtstoffe
  • das einseitige Aufkündigen des Übereinkommens von 1971 über psychotrope Stoffe
  • das einseitige Aufkündigen des Übereinkommens der Vereinten Nationen von 1988 gegen
  • den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen
  • die Streichung von Cannabis (Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen) und der Tetrahydrocannabinole aus Anlage I des Betäubungsmittelgesetzes,
  • die Streichung von Δ9-Tetrahydrocannabinol aus Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes,
  • die Streichung von Cannabis (Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen) aus Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes

Die Zeit, die der Gesetzgeber bis zum Eintritt der wirksamen Kündigung der internationalen UN-Drogenkonventionen abzuwarten hat, muss er nutzen, um die dann erfolgende Freigabe der Cannabisprodukte durch entsprechende Regularien und Gesetze der notwendigen Kontrolle und Sicherheit zu unterziehen.

Dabei darf der Vertrieb von Cannabisprodukten nur unter staatlicher Aufsicht und mit entsprechender Genehmigung erfolgen, auch, um einen Konflikt mit Art. 83 AEUV zu vermeiden.

Für die genehmigungspflichtigen Vertriebsstellen müssen seitens des Gesetzgebers bundesweit einheitliche Regularien entworfen werden, um so den größtmöglichen Jugend- und Gesundheitsschutz gewährleisten zu können. Die Einhaltung der Vorgaben muss einer strengen Kontrolle unterliegen und Zuwiderhandlungen müssen mit entsprechenden Sanktionen belegt werden.

Um die Vorgaben des Art. 71 III des Schengen-II-Abkommens einzuhalten, muss der Gesetzgeber entsprechende Normen formulieren, welche die Ein- und Ausfuhr von Cannabisprodukten in andere Hoheitsgebiete untersagen. Zuwiderhandlungen sind mit entsprechenden Strafen zu ahnden.

Um die weiterhin untersagten oder regulierten Handlungen im Umgang mit Cannabisprodukten gesetzlich zu normieren, empfehlen die Jungen Liberalen Baden-Württemberg, eine neue Anlage IV des BtMG zu schaffen.
Zur Unterstützung des national eingeschlagenen Weges im Rahmen der Cannabispolitik sollte Deutschland auf internationaler Ebene die Bildung eines Bündnisses anstreben, welches die liberalisierungsbefürwortenden Länder vereinigt.

Keine heimlichen Überwachungsmaßnahmen mittels Schadsoftware

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg lehnen jegliche Überwachungsmaßnahmen (sei es zur sogenannten „Online-Durchsuchung“ oder zur sogenannten „Quellen-TKÜ“), bei der Endgeräte im Besitz der Zielperson mit Schadsoftware (etwa dem sogenannten „Staatstrojaner“) infiziert werden, entschieden ab.

Koalitionsverhandlungen sind nur dornige Chancen – NetzDG aussetzen

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern die Landesgruppe FDP Baden-Württemberg des 19. Deutschen Bundestages dazu auf, darauf hinzuwirken, dass die sofortige Aussetzung und baldestmögliche Abschaffung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) eine notwendige Bedingung für die Bildung einer möglichen Koalitionsregierung wird.

Dieses Gesetz verstößt gegen die grundlegenden rechtsstaatlichen Prinzipien des staatlichen Gewaltmonopols und des Zweifelssatzes. Daraus ergibt sich die besondere Dringlichkeit seiner Entledigung.

Mitbestimmung an der Hochschule – auch in Zukunft

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern eine Änderung des § 65 Abs. 4 S. 1 Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz – LHG). Anstelle des Wortes „politisch“ soll künftig „hochschulpolitisch“ im Gesetzestext stehen, was zu folgendem Wortlaut führt: „Im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben nimmt die Studierendenschaft ein hochschulpolitisches Mandat wahr.“