Änderung des Landtagswahlrechts

Die FDP Baden-Württemberg setzt sich für eine Reform des Landtagswahlrechts zu einer personalisierten Verhältniswahl mit zwei Stimmen ein, das sich am Bundeswahlrecht orientiert. Mit der Landesstimee („Zweitstimme“) wählt der Wähler damnach eine geschlossene Parteiliste. Das landesweite relative Stimmergebnis einer Partei bestimmt ihren relativen Sitzanteil im Landtag. Für die Sitzverteilung auf die Landeslisten werden nur jene Parteien berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der insgesamt abgegebenen gültigen Landesstimmen erhalten haben.

Mit der Wahlkreisstimme („Erststimme“) wird in jedem Wahlkreis nach dem Mehrheitsprinzip ein Direktkandidat in den Landtag gewählt. Die Direktmandate einer Partei werden auf die ihr nach der Landesstimme zustehenden Verhältnismandate angerechnet. Erhält eine Partei mehr Direktmandate, als ihr nach der Landesstimme zustehen, erhalten die anderen Parteien Ausgleichsmandate, sodass das Verhältnisprinzip auf Landesebene gewahrt bleibt. Um künftig ein gleiches Stimmengewicht in allen Teilen des Landes zu erreichen, soll die Berechnung der Ausgleichsmandate ausschließlich auf Landesebene und nicht mehr auf Regierungsbezirksebene erfolgen. Zudem sind unter Berücksichtigung historisch-kultureller Bedürfnisse Wahlkreise mit möglichst gleicher Wahlberechtigtenzahl zu schaffen.

Im bisherigen Wahlsystem ist eine Unterscheidung zwischen der gewünschten Persönlichkeit im Wahlkreis und der allgemein präferierten Partei für den Wähler nicht möglich. Der demokratische Einfluss auf die Zusammensetzung des Landtags wird somit durch die Wahlrechtsänderung gestärkt. Die innerparteiliche Demokratie profitiert von der Einführung einer Landesliste, ohne dem Wähler den Einfluss auf die personelle Zusammensetzung zu nehmen. Die Landesliste als Teilelement des Wahlsystems verstärkt den Anreiz für gewählte Abgeordnete, ihre Politik enger an den von den Wählern präferierten Parteiprogrammen zu orientieren, ohne das freie Mandat in seinem Wesen einzuschränken. In künftigen Koalitionsverhandlungen wird sich die FDP für eine entsprechende Änderung des Wahlsystems einsetzen.

Änderung des Landtagswahlrechts


Der Landesparteitag möge beschließen:

Das jetzige Landtagswahlrecht ist kompliziert und durch den dramatisch unterschiedlichen Erfolgswert der Wählerstimmen in den verschiedenen Wahlkreisen auch demokratisch bedenklich.

Kein Wähler weiß genau, welcher Abgeordnete durch seine eine abgegebene Stimme profitiert. Da keine Unterscheidung zwischen gewünschter Persönlichkeit im Wahlkreis und der allgemein präferierten Partei möglich ist, wird auch die Direktwahl der Abgeordneten verzerrt. Die Partizipation der Parteimitglieder und sogar Funktionsträger auf landespolitische Prozesse ist zudem auf wenig wirksame Appelle beschränkt, obwohl der Landtagswahlkampf mit erheblichem finanziellem und personellem Aufwand von den Parteien bestritten wird.

Die FDP Baden-Württemberg strebt daher eine Änderung des Landtagswahlrechts an. Dabei soll ein Zweistimmenwahlrecht eingeführt werden. Außerdem sollen die Wahlkreise in ihrer Größe unter Berücksichtigung historisch-kultureller Bedürfnisse so angepasst werden, das erhebliche Abweichungen in der Anzahl der Wählerstimmen nicht mehr bestehen.

Verkauf alkoholischer Getränke

Die Jungen Liberalen lehnen eine Änderung des Gesetzes über die Ladenöffnung Artikel 1 § 3 a Verbot von Verkauf alkoholischer Getränke in der Zeit von 22:00 Uhr bis 5:00 Uhr ab.

Die FDP Landtagsfraktion wird gebeten, die Gesetzesänderung im Parlament abzulehnen.

Die besten Lehrer für unsere Kinder


6-Punkte-Programm zur Qualitäts- und Attraktivitätssteigerung des Lehrerberufs

Unsere Lehrer sind die Träger unseres Bildungssystems. Mit ihnen, mit ihren Fähigkeiten und mit ihren Leistungen steht und fällt die Bildung, die wir unseren Kindern, den zukünftigen Leistungsträgern unserer Gesellschaft zukommen lassen wollen. Vor dem Hintergrund einer Pensionierungswelle an den Schulen, die voraussichtlich erst im Jahr 2008 ihren Höhepunkt erreicht, und aufgrund des immer größer werdenden Bedarfs an Lehrern, haben sich die JuLis Baden-Württemberg entschlossen, auf eine Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufs und der dazugehörigen Lehrerausbildung hinzuarbeiten und dadurch einen hohen Qualitätsstandard des baden-württembergischen Schulunterrichts zu sichern. Denn die Lehrer von heute legen wesentliche geistige und praktische Grundlagen der Generationen von morgen.

Die JuLis Baden-Württemberg fordert deshalb:

  • Die Lehrerausbildung muss grundlegend reformiert und das erste Staatsexamen abgeschafft werden. Das Referendariat und das bisherige zweite Staatsexamen im Anschluss an das Referendariat bleiben erhalten. Die Gestaltung der Studienpläne und Prüfungsordnungen für die Lehramtsstudiengänge soll Sache der Hochschulen werden, damit sich nach und nach im Wettbewerb der Hochschulen Alternativen herausbilden. Mit dem Hochschulabschluss bewerben sich die Interessenten für den Lehrerberuf um einen Referendariatsplatz. Das Kultusministerium informiert über die Studienabschlüsse, die für einen Lehrerberuf qualifizieren; hierbei ist jedoch darauf zu achten, dass die Palette der in Frage kommenden Abschlüsse möglichst breit und offen gehalten ist.
    Voraussetzung für die Bewerbung um einen Referendariatsplatz an einem Gymnasium oder an einer beruflichen Schule ist neben dem fachwissenschaftlichen Abschluss ein Pädagogikum. Dieses Pädagogikum ist der Nachweis theoretischer und praktischer Kenntnisse im Bereich Pädagogik. Der Schwerpunkt sollte dabei ausdrücklich auf den praktisch erworbenen Kenntnissen liegen, weshalb ein halbjähriges Schulpraktikum, das später auf die Referendariatszeit angerechnet wird, für den Erwerb des Pädagogikums Pflicht ist. Letzte Voraussetzung für das Pädagogikum ist eine Prüfung, so dass hierdurch auch eine eigenständige, auch in anderen Berufszweigen verwertbare Qualifikation geschaffen ist. Die Abschaffung des ersten Staatsexamens verbessert auch die Möglichkeiten eines Quereinstiegs. Schließlich ist es zu begrüßen, wenn sich z.B. ein Diplom-Biologe nach einigen Jahren in der Wirtschaft für den Lehrerberuf entscheidet. Für Quereinsteiger besteht die Möglichkeit, das Pädagogikum im Rahmen der Referendarsausbildung nachzuholen. So entfällt die Vergleichbarkeitsproblematik bei den Qualifikationen der Quereinsteiger einerseits und der Direkteinsteiger andererseits. Für eine Bewerbung um einen Referendariatsplatz an einer Haupt- oder Realschule ist ein fachwissenschaftlicher Hochschulabschluss, z.B. B.A. und ein Abschluss im Bereich Haupt- und Realschulpädagogik Voraussetzung. Der Studiengang Haupt- und Realschulpädagogik sollte ein halbjähriges Schulpraktikum einschließen, das auf die Referendariatszeit angerechnet wird. Durch diese Modularisierung der Ausbildung erwerben die angehenden Haupt- und Realschullehrer zwei Abschlüsse, die international anerkannt sind und die zeitlich getrennt voneinander erworben werden können. Quereinsteiger mit einem B.A. können ihren Haupt- und Realschulpädagogik-Abschluss auch zu einem späteren Zeitpunkt nachholen; ein entsprechendes Angebot von Abendkursen ist von den Hochschulen zu gewährleisten. Für Grundschullehrer und Sonderschullehrer ist statt des Staatsexamens ein international anerkannter Abschluss im Bereich Grundschul- bzw. Sonderschulpädagogik vorausgesetzt. Vorteile der Abschaffung des ersten Staatsexamens sind eine Entbürokratisierung der Abschlüsse sowie eine sinnvolle Verkürzung der Erstausbildungszeit, denn die Staatsprüfungen nehmen in der Regel sehr viel mehr Zeit in Anspruch als die übrigen Universitätsabschlüsse. Da die Inhalte der übrigen Studiengänge auch jetzt schon oft weitestgehend mit dem Lehramtsstudiengang identisch sind, ist weder eine Niveauabsenkung zu befürchten noch eine Umstellung der Studieninhalte vonnöten. Diejenigen, die sich nicht bereits bei Studienbeginn auf den Lehrerberuf festlegen wollen, gehen dem Lehrerarbeitsmarkt nicht wie bisher verloren; das Reservoir an potentiellen Lehrern vergrößert sich. Hierdurch vergrößert sich für die Schulen die Auswahl an Bewerbern, und die Qualität des Lehrerpersonals erhöht sich. Im Gegensatz zum Staatsexamen handelt es sich bei einem Diplom- oder Masterstudiengang um international anerkannte bzw. bekannte Abschlüsse, was deren Attraktivität steigert. Ein positiver Nebeneffekt der Staatsexamens-Abschaffung ist eine starke Entlastung der Oberschulämter, an denen somit weitere Stellen abgebaut werden können. Bei dieser Behördenverschlankung frei werdende Ressourcen sind für Schaffung zusätzlicher Lehrerstellen zu verwenden.
  • Eine langfristig vorausschauende Kalkulation der in Abhängigkeit von Pensionierungen und Schülerzahlen zu erwartenden Lehrerbedarfs, aufgeschlüsselt nach Fachbereichen und Schularten, muss im Interesse der Bewerber von einer unabhängigen Stelle, am besten der Arbeitsverwaltung, aufgestellt werden. Diese Kalkulation schafft Transparenz und Planbarkeit der Ausbildung bei Lehramtsanwärtern, bei denen zur Zeit oft unnötige Unsicherheit bezüglich der Einstellungschancen nach dem Abschluss ihrer Ausbildung besteht. So kann nun z.B. ein Studierender mit dem Berufsziel Englischlehrer erfahren, dass in 4 Jahren an den beruflichen Gymnasien relativ viele Englischlehrerstellen zu besetzen sind und sich darauf einstellen. Auch aufs Gesamte betrachtet, werden mit diesem Instrument die starken Schwankungen zwischen Lehrermangel und Lehrerschwemme besser ausgeglichen. Als weiteres Instrument des Ausgleichs könnte eine regelmäßige Fortschreibung und Veröffentlichung des Einstellungsbedarfs durch das Kultusministerium dienen. Dies kommt sowohl den Schulen als auch den zukünftigen Lehrern zugute.
  • Eine Imagekampagne soll über die Vorzüge des Lehrerberufs aufklären. Hierzu zählen u.a. die Arbeit mit jungen Menschen, viel Eigenverantwortung und Freiraum bei der Unterrichtsgestaltung sowie ein Arbeitsplatz mit Zukunft, der aufgrund der zeitlichen Berechenbarkeit eine Familienplanung erleichtert.
  • Eine differenziertere Bezahlung, die sich stärker an der Leistung des einzelnen Lehrers orientiert, sowie verbesserte Aufstiegschancen sind Voraussetzung für einen Arbeitsplatz, der im Wettbewerb mit Stellen in der freien Wirtschaft konkurrenzfähig bleibt. Auf diese Weise werden für Lehrer Anreize geschaffen, einen qualitativ hochwertigen Unterricht zu gestalten und das fachliche und didaktische Wissen z.B. durch Fortbildungen zu vertiefen. Eine differenzierte Bezahlung und verbesserte Aufstiegschancen für Lehrer erwarten wir uns vor allem von einer autonomen Schule, welche die eigene Personal- und Budgethoheit besitzt. So wie sich die Schule ihre Lehrer selbst aussuchen kann, können sich die Lehrer an der Schule ihrer Wahl bewerben. Auch die freie Wahlmöglichkeit der Schule steigert die Attraktivität des Lehrerberufs.
  • Die Klassenteiler, d.h. die Höchstgrenzen für die Schülerzahl pro Klasse dürfen nicht erhöht werden. Durch Schaffung neuer Lehrerstellen muss ein ausgewogeneres Lehrer-Schüler-Verhältnis hergestellt werden. Ein hoher Qualitätsstandard des Unterrichts lässt sich in einer zu großen Klasse nicht halten, zudem ist der Unterricht unter diesen Bedingungen für den Lehrer eine große Belastung. Von kleineren Gruppen profitieren sowohl Lehrer als auch Schüler. Eine autonome Schule, die im Wettbewerb mit anderen Schulen steht, wird darauf achten, die Klassen aus Qualitätsgründen so klein wie möglich zu halten. Auch in diesem Fall versprechen wir uns von Schulautonomie eine Steigerung der Unterrichtsqualität und der Attraktivität des Lehrerberufs.
  • Schulsozialarbeit und psychologische Beratung von Schülern müssen an allen Schulen eingerichtet bzw. ausgebaut werden, um dem großen Problem- und Konfliktpotential wirksam zu begegnen und um die Lehrer vor allem an Schulen in sozialen Brennpunkten nachhaltig zu entlasten. Aber auch die Lehrer selbst sollten im pädagogischen Teil ihrer Ausbildung Kenntnisse und Erfahrungen in der Konfliktvermittlung erwerben, damit sie Problemsituationen

Kein Verkauf persönlicher Daten: Melderechtsrahmengesetz korrigieren!

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg lehnen die Weitergabe persönlicher, staatlich erhobener Daten an Dritte ohne ausdrückliche, vorherige Einwilligung der Betroffenen strikt ab. Im Vergleich zum geltenden Landesrecht mag der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Melderechtsrahmengesetz mit zusätzlichen Widerspruchsrechten leichte Verbesserungen bringen. Dieser löst aber nicht das grundsätzliche Problem einer zu leichtfertigen Datenweitergabe des Staates. Wir möchten die aktuell entbrannte, öffentliche Debatte über das Melderecht nutzen, um längst überfällige Verbesserungen für den Datenschutz der Bürger zu erreichen. Deshalb fordern wir die baden-württembergische Landesregierung auf, im Bundesrat gegen den aktuellen Gesetzentwurf zu stimmen und sich im Wege der Anrufung des Vermittlungsausschusses für eine Einwilligungslösung einzusetzen.