Landesschiedsgericht


Unser Landesschiedsgericht ist für alle rechtlich relevanten Streitigkeiten innerhalb des Landesverbandes zuständig. Es ist in unserer Satzung verankert und besteht aus einem Vorsitzenden mit der Befähigung zum Richteramt sowie drei weiteren Mitgliedern. Sie werden für die Dauer von zwei Jahren von unserem Landeskongress gewählt. Wer das Schiedsgericht anrufen kann und nach welchem Verfahren es verhandelt, ist in der Bundesschiedsordnung der Jungen Liberalen festgeschrieben.


Mitglieder des Landesschiedsgerichts