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Der akute Wohnungsmangel bereitet vielen jungen Menschen gerade in den Ballungsräumen schlaflose Nächte. Nicht nur in Stuttgart, das als sogenannte A-Stadt besonders hohe Mieten und Kaufpreise sowie eine starke Zunahme zu verzeichnen hat, sondern auch in vielen anderen Regionen Deutschlands und Baden-Württembergs sind die Mieten für junge Menschen inzwischen kaum mehr erschwinglich. Der Traum von den eigenen vier Wänden ist immer schwieriger zu verwirklichen. Die Preissteigerungen beruhen vor allem auf steigenden Bürokratiekosten sowohl beim Bau als auch bei der Instandhaltung, steigender Nachfrage und gestiegenen steuerlichen Belastungen.
Wir wollen kein Volkseigentum, sondern ein Volk der Eigentümer. Wohnen muss bezahlbar sein, der Traum von Eigentumsbildung und Selbstverwirklichung durch die eigenen vier Wände muss für Bürgerinnen und Bürger aus der Mitte der Gesellschaft erfüllbar sein. Wir wollen Bauen vereinfachen statt Mangel verwalten.
Wir wollen Bauflächen in Landesbesitz zur Bebauung zur Verfügung zu stellen. Hierbei würden wir eine zweckgebundene Veräußerung bevorzugen. Gleichzeitig muss eine kohärente Strategie zum Flächenressourcen-Management entwickelt werden. Angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt und dem Mangel an Bauland wollen wir das von der bisherigen Landesregierung angepeilte Ziel der “Netto-Null” bei der Flächeninanspruchnahme aussetzen. Die ohnehin schon ambitionierten Ziele des Bundes, die eine jährliche Flächenneuinanspruchnahme von ca. zehn Quadratkilometern in Baden-Württemberg erlauben würden, dürfen nicht durch das Land noch weiter verschärft werden.
Große Zeit- und Kostensparpotenziale kann das modulare Bauen bieten. Die Immobilien bestehen dabei aus vorgefertigten Bestandteilen, die nach einer Art Baukastenprinzip zusammengesetzt werden können. Wir wollen mittels standardisierter Baugenehmigungen die Weichen dafür stellen, dass neben der klassischen Einzelfertigung im Bereich des seriellen Bauens prototypisches Bauen mit industrieller Fertigung ermöglicht wird. Auf begrenzter Grundfläche deutlich mehr Wohnraum zu schaffen bedeutet auch, dass Nachverdichtung ermöglicht werden muss. Durch Leichtbauweise können häufig günstig ein bis zwei Stockwerke auf bestehende Gebäude aufgestockt werden. Dies wird derzeit regelmäßig durch bürokratische Hürden verhindert, die wir abbauen wollen. Auch Aufstockungen auf Supermärkten und die Überbauung von Parkplätzen dürfen daran nicht scheitern. Dementsprechend müssen Bauverordnungen und folglich ebenso Bebauungspläne auch nachträglich noch abgeändert werden können. Umwidmungen bestehender Dachgeschosse zur Schaffung von Wohnraum müssen weitestgehend verfahrensfrei vorgenommen werden können.
Um die Sogwirkung in die Städte zu lindern ist es für uns essentiell, das Wohnen auf dem Land attraktiver zu gestalten. Wir wollen eine Neufassung des Landesentwicklungsplans auf den Weg bringen, die eine Belebung und Verdichtung von Ortskernen, einen Infrastrukturausbau (insbesondere in der Digitalinfrastruktur) und eine bessere Anbindung des Ländlichen Raums mit dem ÖPNV ins Auge fasst. Wir begrüßen diesbezüglich ausdrücklich europäische Förderinitiativen wie LEADER und wollen auf Landesebene den Kommunen in den Förderregionen mehr Flexibilität bei der Ausgestaltung der Projekte (Umbrella-Projekte & Multifonds-Ansatz) einzuräumen. Alle Förderprogramme (ELR, EFRE, Landessanierungsprogramm) sollen auf Landesebene zentral koordiniert werden.
Die Bundesmittel zur Wohnungsbauförderung müssen zweckgebunden verwendet werden, statt in den Kassen von Land und Kommunen zu versickern. Die gegenwärtige Verwendung der Kompensationszahlungen des Bundes und die Wohnraumschaffung wollen wir evaluieren. An der kooperativen Förderung durch Land und Bund wollen wir festhalten, die jährliche Wohnungsbauförderung auf das Niveau vergleichbarer Bundesländer anpassen. Der soziale Wohnungsbau ist ein ineffizientes Instrument zur Unterstützung von Personen, die Probleme haben, eine für sie bezahlbare Wohnung zu finden. Die entsprechenden Mittel sind besser zur direkten Unterstützung finanzschwacher Wohnungssuchender einzusetzen.
Speziell die Hochschulstädte Baden-Württembergs kämpfen mit überhitzten Wohnungsmärkten. Wir streben daher ein Sonderprogramm des Landes nach hessischem Vorbild an, das es sowohl Studierendenwerken als auch privaten Trägern ermöglicht, durch Baukostenzuschüsse und vergünstigte Kredite studentischen Wohnraum zu schaffen. Zur Bereitstellung günstigen Wohnraums muss gegen Leerstand vorgegangen werden. Kooperative Ansätze wie das Karlsruher Modell zwischen Eigentümern und Kommunen können dabei landesweiten Vorbildcharakter haben. Bebauungspflichten lehnen wir ab, sofern sie sich nicht aus einer zweckgebundenen Grundstücksübereignung ergeben.
Der Wohnungsbau wird derzeit durch den sich regelmäßig verschlechternden Steuerrahmen erschwert. Dabei werden auf der einen Seite höhere Steuersätze beschlossen, auf der anderen Seite werden Abschreibungsmöglichkeiten immer weiter zurückgefahren. Wir wollen gegensteuern. Die Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg soll von 5,0 Prozent auf den früheren Satz von 3,5 Prozent gesenkt werden. Darüber hinaus wollen wir einen Freibetrag von bis zu 500.000 Euro einführen. Der Freibetrag soll für den Erwerb von Wohnimmobilien durch natürliche Personen gelten. Bei der Bebauung eines bisher unbebauten Grundstücks fallen auf die bereits umsatzsteuerbelasteten Baukosten noch Grunderwerbsteuern an. Diese Doppelbesteuerung wollen wir abschaffen. Mobilität ist Kern unserer modernen Gesellschaft. Insbesondere junge Menschen unterliegen daher jedoch häufig kommunalen Zweitwohnungssteuern. Diese lehnen wir vollumfänglich ab.
Bürokratische Vorgaben gehören zu den größten Kostentreibern auf dem Wohnungsmarkt. Dem wollen wir entgegenwirken. Wir wollen eine Novelle der Landesbauordnung auf den Weg bringen, die bevormundende Auflagen reduziert und sich strikt an den Mindestanforderungen der Musterbauordnung des Bundes orientiert. Mietpreisbremse und Kappungsgrenzen-Verordnung sind als fehlgeleitete Markteingriffe ersatzlos zu streichen. Insbesondere energetische Sanierungen stellen häufig auch für den Mieter einen Mehrwert dar und rechtfertigen daher maßvolle Mietzinserhöhungen. Im Sinne der Markttransparenz ist die flächendeckende Aufstellung von Mietspiegeln ein wichtiges Mittel, um Mietern einen besseren Eindruck über die Marktrealitäten zu geben.
Das Zweckentfremdungsverbot sollte die Umwandlung von Wohnraum in Gewerberaum verhindern. Inzwischen verhindert es die Umwandlung von Gewerbe- in Wohnraum. Auch dieser Markteingriff führt auf den Holzweg und ist ersatzlos zu streichen. Gleiches gilt für das Gesetz zur Stärkung der Quartiersentwicklung durch Privatinitiative. Wir wollen das Bauplanungsrechts flexibilisieren.
Ziel soll eine Reduzierung der Bearbeitungszeit der Bauanträge sein. Die rechtlich möglichen E-Government Entwicklungen sollen von den zuständigen Behörden genutzt werden. In diesem Zusammenhang wollen wir die Amtsstuben auf die Herausforderungen der Bauwerksdatenmodellierung (Building Information Modeling) vorbereiten.
Den Stufenplan Digitales Bauen und Wohnen, der sich aktuell noch auf Verkehrsinfrastrukturprojekte beschränkt, wollen wir auf alle Bauprojekte ausweiten. Durch bessere Vernetzung aller Stakeholder während Planung, Ausführung und Nutzung können Kosten minimiert und Baurisiken abgemildert werden.