Bevor ein kassenärztlich zugelassener Arzt eine Leistungsaufstellung bei der Krankenkasse einreicht, muß diese von dem Patienten oder einer vom Patienten bevollmächtigten Person abgezeichnet werden. Die Leistungspositionen müssen in einer allgemeinverständlichen Terminologie geschrieben sein, welche von den Krankenkassen in Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft festgelegt wird und neben der Behandlungsart auch die Behandlungsdauer und den Abrechnungsbetrag der Leistungsposition enthalten. Der Arzt ist verpflichtet, dem Patienten auf Verlangen die Leistungspositionen zu erläutern. Der Patient kann die Unterschrift verweigern, wenn er begründeten Zweifel an der Richtigkeit der Abrechnungspositionen hat. In diesem Fall bleibt es der Krankenkasse überlassen, über das weitere Vorgehen zu entscheiden.
Begründung:
Die Kostenexplosion im deutschen Gesundheitswesen basiert neben einem Mangel an Konkurrenz auch auf einer eklatanten Intransparenz der Kosten für den Kassenpatienten.
Zur Zeit bekommt der Patient die Kosten seiner Behandlung nie zu Gesicht und bei vielen entsteht dadurch ein verzerrtes Bild über die Kosten der Behandlung. Eine Offenlegung der Kosten würde auf einfache Weise dazu beitragen, in der Bevölkerung ein besseres Kostenbewußtsein zu erreichen.
Ein weiterer -vermutlich noch wichtigerer - Effekt dieser Maßnahme wäre eine bessere Kostenkontrolle der Arztabrechnungen. Im Augenblick haben die Krankenkassen keinerlei Möglichkeiten, die Korrektheit der eingereichten Arztabrechnungen zu überprüfen.
Da die Abrechnungen ohnehin geschrieben werden, ist der zusätzliche Verwaltungsaufwand insbesondere Vor dem Hintergrund verstärkter EDV gering und durch die Vorteile der Maßnahme gerechtfertigt.
Sebastian Gratz
stellvertretender Landesvorsitzender für Programmatik
gratz@julis-bw.de