Entwicklungshilfe

(Beschluss vom 30. Landeskongress, Karlsruhe)

Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit wird aufgefordert, Entwicklungshilfe in bedeutendem Umfang grundsätzlich nur noch an solche Staaten zu leisten, deren Ausgaben für Waffen und sonstiges militärisches Gerät einen Anteil von 20 % am Gesamthaushalt nicht übersteigt.

Begründung:
Viele sogenannte Dritte - Welt - Staaten geben bis über die Hälfte ihres Haushaltes für Waffenkäufe aus, während sich die eigene Bevölkerung in existentieller wirtschaftlicher Not befindet. Diese Waffen werden oft nicht wegen einer Gefährdungslage angeschafft, sondern um damit die eigene Bevölkerung mit Gewalt und unter Verletzung elementarer Menschenrechte im Griff zu behalten. Zum Vergleich: der Anteil des Verteidigungshaushaltes der BRD liegt in 1996 mit 48,24 MRD DM bei 10,69 % des Gesamtetats von 451,3 Mrd. DM. Für 1997 ist mit 46,5 MRD. DM eine leichte Reduzierung auf 10,56% geplant. Der Anteil der Militäraufwendungen liegt z.B. in Mocambique bei ca. 40%, in Kambodscha oder Pakistan sogar bei über 50%.
Die Einschränkung ,,in bedeutendem Umfang" soll bezwecken, daß auch bei unvernünftig hoher Militärausgaben eines Entwicklungslandes die Geberländer die dortige Bevölkerung nicht verhungern lassen.

Sebastian GratzSebastian Gratz
stellvertretender Landesvorsitzender für Programmatik

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