Das 1991 in Kraft getretene deutsche Embryonenschutzgesetz (ESchG) weist gerade im Vergleich zu anderen Staaten derart restriktive Regelungen auf, daß es für die Jungen Liberalen aus wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und humanen Gründen in der derzeitigen Fassung nicht mehr akzeptabel sein kann.
Um den Forschungsstandort Deutschland nicht noch weiter ins Hintertreffen geraten zu lassen und um die Verbreitung schwerer Erbkrankheiten zu verhindern, fordern die Jungen Liberalen, daß das Embryonenschutzgesetz dahingehend geändert wird, daß es in Zukunft ermöglicht wird:
Das Verfahren der Präimplantationsdiagnostik (PID) zum Zwecke der Vermeidung schwerster Erbkrankheiten anzuwenden, und
Embryonale Stammzellen (ES), welche totipotent sind, zu gewinnen.
Unangetastet sollen dabei die Verbote zur künstlichen Veränderung menschlicher Keimbahnzellen, zum Klonen menschlicher Embryonen und die Chimären- und Hybridbildung ( § 5,6 und 7 ESchG ) bleiben.
Begründung:
Zu Punkt 1:
Die Präimplantationsdiagnostik (PID) erlaubt es, nach einer in-vitro-Fertilisation (extrakorporale, künstliche Befruchtung), einem Embryo im acht-Zell-Stadium eine Zelle zu entnehmen, diese auf mögliche schwere Erbkrankheiten hin zu untersuchen und dann zu entscheiden, ob der Embryo eingepflanzt wird oder nicht.
Dieses Verfahren würde es gerade Paaren mit einem hohen Risiko zur Vererbung schwerer Erbkrankheiten ermöglichen, gesunde Kinder zu bekommen. Dabei rührt der Wunsch nach der Zeugung gesunder Kinder aus dem vollkommen natürlichen Instinkt der Arterhaltung her. Es ist also völlig verständlich, daß Eltern alles daran setzen, ihren Kindern das Leiden an schweren Erbkrankheiten wie Mukoviszidose, Muskeldystrophie, Morbus Huntington, erblichen Krebserkrankungen etc. zu ersparen. Jeder sollte sich einmal fragen, wie er entscheiden würde, wenn er vor der Wahl stünde, ein gesundes Kind zu bekommen oder eines, das ständig leidet und vielleicht nicht einmal die Möglichkeit hat, eine zweistellige Jahreszahl zu erreichen.
Die Gegner der PID führen zwei Argumente ins Feld. Zum einen sagen sie, daß man es durch die PID erreichen wollte, „maßgeschneiderte“ Kinder anzufertigen. Dies ist völliger Unsinn, da es lediglich darum geht, schwerste Erbkrankheiten zu vermeiden, und eben nicht darum, sich beispielsweise Haarfarbe und Größe auszusuchen. Zum anderen sagen die Gegner, bei der PID handele es sich um eine neue Form der Euthanasie, wie sie im dritten Reich zur Selektion lebensunwerten Lebens eingesetzt wurde. Dieses Argument ist genauso falsch wie ungehörig. Denn es geht bei der PID in keiner Weise darum, Leben zu vernichten, sondern nur darum, die Entstehung des Lebens dahingehend zu beeinflussen, daß es sich gesund entwickelt. Gleichzeitig ist es selbstverständlich, daß erblich behinderte Personen genauso liebenswerte Geschöpfe wie alle Menschen sind. Vielmehr ist es traurig, daß diese Aussage aufgrund der unsachlich argumentierenden Gegner der PID überhaupt erwähnt werden muß.
Zu Punkt 2:
Bei totipotenten, embryonalen Stammzellen (ES) handelt es sich um Zellen, die noch in keiner Weise differenziert sind und das Potential besitzen, sich hin zu allen Zellen des menschlichen Körpers zu entwickeln. Diese ES sind für die Forschung von herausragender Bedeutung, da es der Medizin durch diese gelingen könnte, Therapien für Krankheiten wie Alzheimer oder Parkinson zu finden, krankhafte Organe eines Menschen zu reproduzieren oder auch Krebsleiden zu heilen. Tatsächlich ist das Anwendungsspektrum, welches die Forschung mit ES nach sich zöge, unermeßlich groß und bis heute noch nicht gänzlich zu überblicken.
Das Embryonenschutzgesetz verbietet jedoch die künstliche Befruchtung von Eizellen, ohne eine Schwangerschaft herbeiführen zu wollen, so daß es für Forscher in diesem Land nicht möglich ist, Stammzellen zu gewinnen, da diese nur in den ersten Tagen (acht-Zell-Stadium) nach einer Befruchtung existent sind und nicht aus toten Embryonen erhalten werden können.
Die Antragssteller halten es im Gegensatz zu den Entwicklern des Embryonenschutzgesetzes für ethisch durchaus vertretbar, Eizellen zum Zwecke der Gewinnung von Stammzellen zu befruchten, da bei der Forschung mit Stammzellen nicht die Würde des Menschen verletzt wird, wie die Gegner behaupten. Denn es muß dabei klar festgestellt werden, daß Stammzellen weit davon entfernt sind, Menschen zu sein oder Leben zu repräsentieren, da sie lediglich ein theoretisches Potential besitzen, sich zukünftig zu einem Lebewesen zu entwickeln. Dieses Potential ist im übrigen auch in jeder Zelle unseres Körpers vorhanden, da
Benjamin Strasser
Stv. Landesvorsitzender für Programmatik
strasser@julis-bw.de