Gleiches Geld für gleiche Arbeit - schön wär's!

(Pressemitteilung vom 31.07.2010)

Zur ersten Lesung der bevorstehenden Dienstrechtsreform im baden-württembergischen Landtag und anlässlich des Stuttgarter Christopher-Street-Days erklärt der Landesvorsitzende der Jungen Liberalen Baden-Württemberg Jens Brandenburg (24 / Mannheim):

„Schön wär's, wenn die Landesregierung endlich gleiches Geld für gleiche Arbeit zahlen würde! Es ist ein Armutszeugnis für die Regierung, dass der nun vorgestellte Entwurf zur Dienstrechtsreform homosexuelle Staatsbedienstete weiterhin schlechter entlohnen will als ihre heterosexuellen Kollegen. Die CDU präsentiert sich scheinheilig mit einem eigenen Wagen beim Stuttgarter Christopher-Street-Day und blockiert im Land jede Gleichberechtigung. Die FDP opfert dem vermeintlichen Koalitionsfrieden letztlich ihren Widerstand gegen ein Gesetz, das nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht einmal den Mindestanforderungen des Grundgesetzes genügen wird.

Wir fordern die FDP-Landtagsfraktion auf, endlich klare Kante zu zeigen und sich gegen die verbohrten Vorurteile der Konservativen durchzusetzen. Gleichberechtigung ist eine politische Aufgabe, die nicht ständig der letzten Instanz des Bundesverfassungsgerichts überlassen werden darf. Von jedem einzelnen Liberalen im Landtag erwarten wir das nötige Rückgrat und ein klares Nein zu einer Dienstrechtsreform, die sich Staatsbedienstete weiterhin nach ihrer sexuellen Orientierung entlohnen will.“

Brandenburg weiter: „Die Vertagung der Gleichstellungsdebatte in die Ausschussberatungen ist ein durchschaubares Manöver. Schon in der Grußworttragödie des Stuttgarter CSD hat die Landesregierung unter Mappus einen blamablen Auftritt hingelegt. Die gleichzeitige Verweigerung gleicher Rechte im Staatsdienst ist einfach respektlos und offenbart das rückwärtsgewandte Gesellschaftsbild einer CDU, die die Zeichen der Zeit nicht erkannt hat.“

 

Alexander HahnAlexander Hahn
stellvertretender Landesvorsitzender für Presse

hahn@julis-bw.de

Die Entlohnung der Staatsbediensteten richtet sich in keinster Weise nach der sexuellen Orientierung. Das wäre auch sehr merkwürdig.

Die Pressemitteilung meint vermutlich den Familienzuschlag I. Hier muss man zunächst zwischen Beschäftigten beim Staat und Beamten unterscheiden. Im Bereich der Beschäftigten gibt es seit der Abschaffung des BAT keinen Familienzuschlag mehr.

Bei den Beamten knüpft die Gewährung des Familienzuschlags an die Tatbestandsmerkmale des "Verheiratet-Seins" (Familienzuschlag I) und des "Kinderhabens" (Familienzuschlag II) und differenziert dabei nicht nach der sexuellen Orientierung der Beamten!
Das Vorliegen dieser Tatbestandsmerkmale ist bei homosexuellen Beamten zwar sicherlich unwahrscheinlicher als bei heterosexuellen Beamten - aber nicht ausgeschlossen. Bei alleinstehenden und kinderlosen Beamten erübrigt sich das Thema sowieso.

Eine Ungleichbehandlung kann in einem Punkt gesehen werden, der aber nicht vorrangig über das Dienstrecht der Beamten gelöst werden sollte. Homosexuelle Paare können in Deutschland nicht heiraten. Das ist ein bundespolitisches Thema.
Mit der Forderung, dass der Familienzuschlag I auch Beamten in eingetragener Lebenspartnerschaft gewährt wird, soll also auf einem Teilgebiet eine Kompensation für das erreicht werden, was man auf Bundesebene nicht erzielen konnte/kann.

Das ist zwar verständlich; von den Julis hätte ich aber eher erwartet, die Thematik anders anzugehen. Ich verstehe nämlich nicht, dass gerade die Julis den Ausbau des Familienzuschlags I forcieren. Dieser Gehaltsbestandteil steht in keinem Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit oder der Güte, in welcher der Beamte seine Aufgaben erfüllt. Es gibt beim Familienzuschlag I auch keine gesellschaftspolitische Zielsetzung wie beim Familienzuschlag II (Kinder!).

Es wäre daher in meinen Augen sinnvoller, sich die Abschaffung des Familienzuschlags I auf die Agenda zu schreiben. Das versteht doch eigentlich kein Mensch, warum jemand mehr verdienen soll, nur weil er verheiratet ist, oder wie die Julis fordern, er in einer eingetragenen Lenbenspartnerschaft lebt.
Ich bin mir natürlich bewusst, dass der Familienzuschlag sich aus dem Alimentationsprinzip ableitet, welches im Grundgesetz verankert ist. Daher denke ich auch, dass man den Familienzuschlag II rechtlich nicht abschaffen kann (weil er der Versorgung der Kinder dient). Ich sehe aber aufgrund der geänderten gesellschaftlichen Wirklichkeit gute Chancen, den Familienzuschlag I abschaffen zu können (denn der Ehepartner oder der eingetragene Lebenspartner kann sich anders als die Kinder selbst versorgen). Auch durch eine Abschaffung des Familienzuschlags lässt sich eine Gleichbehandlung erreichen! Des Weiteren könnte man mit den freiwerdenden Mitteln dieses antiquierten Besoldungsbestandteils etwas sinnvolleres im Dienstrecht anfangen, z. B. die leistungsorientierte Bezahlung der Beamten ausbauen.

Nach der Landtagswahl kann man sich diese Diskussionen sparen, weil die FDP dann tatsächlich aus dem Schatten der CDU heraus tritt. Nämlich ins grelle Licht der Realität vor den Landtag, da die FDP dann künftig außerparlamentarische Opposition machen kann. Aber ich befürchte nicht einmal das wird die FDP zur Vernunft bringen und sie weiter an ihrem überaus überzeugenden Spitzenpersonal sowohl im Bund als auch im Land festhalten. Dass man mit Westerwelle und Homburger keinen Blumentopf mehr gewinnen kann, sollte eigentlich inzwischen jedem klar sein. Deshal als Rat an die JULIS. Diskutiert nicht über zweitrangige Themen, wenn das Schif gerade am absaufen ist. Das kommt mir vor wie, wenn auf dem sinkenden Schiff darüber diskutiert wird ob man vor Benutzung der Rettungsboote diese noch sauber machen soll.

Hallo Jan,

vielen Dank für Deinen Beitrag, auf den ich gerne antworte! Das baden-württembergische Dienstrecht diskriminiert deshalb nach sexueller Orientierung, weil es Beamten in einer klassischen Ehe (die gleichgeschlechtlichen Paaren bisher nicht offen steht) finanzielle Privilegien gewährt, die es Beamten in einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft vorenthält. Dass homosexuelle Beamte theoretisch auch eine heterosexuelle Ehe mit einem anderen Menschen eingehen könnten, ändert nichts an der Diskriminierung. Der Familienzuschlag ist einer der zentralen Punkte, daneben erhalten verheiratete Beamte mit der Hinterbliebenenversorgung, Beihilfe, Trennungsgeld und für Umzugskosten weitere finanzielle Vorteile, die sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nicht beanspruchen können.

Ich stimme Dir völlig zu, dass wir langfristig große Reformen brauchen, die die bisherige Ungleichbehandlung - wenn sie denn dann Gesetzeslage sind - beheben werden. Die Institution der Ehe mit all ihren Rechten und Pflichten sollte auch gleichgeschlechtlichen Paaren offen stehen.
Eine grundlegende Reform des Beamtenrechts würde ich mir auch wünschen. Mit einer Abschaffung des Familienzuschlags I wäre unsere Forderung nach "gleichem Geld für gleiche Arbeit" in dem Punkt übrigens erfüllt, wie Du ja selbst schreibst. Mit einer generellen Abschaffung könnte ich sehr gut leben, aber das ist eine andere Diskussion. Auch wenn das der politisch vermutlich einfachere Weg zur Gleichbehandlung wäre, haben wir eine Ausweitung des Familienzuschlags nicht explizit gefordert.

Wichtig ist mir in erster Linie, dass die gleichen Regeln für alle gelten und zwar unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung. Der vollständige Übergang von familienstandsbezogener Alimentation zu leistungsabhängiger Bezahlung im Berufsbeamtentum ist eine wichtige, aber rechtlich und politisch schwierige Debatte, die der kurzfristig umsetzbaren Gleichberechtigung nicht im Wege stehen darf. Solange die Ehe nicht für alle geöffnet ist und solange Beamte in einer Ehe besondere finanzielle Privilegien erhalten, müssen diese Privilegien auch Beamten in eingetragener Partnerschaft gewährt werden.

Einen guten Überblick zur Debatte bietet übrigens http://www.velspol-bw.de/6.html.

Viele Grüße

Jens

Hi Jens,

ich persönlich hätte die eingetragenen Lebenspartnerschaften auch in die Reform mitaufgenommen (was Beihilfe und Hinterbliebenenversorgung angeht; der Familienzuschlag I sollte, wie wir uns einig sind, besser abgeschafft werden).

Es bleibt ja so für die Beamten und die Dienstherren eine schwierige Situation bestehen. Die Dienstherren müssen sich an die Gesetze halten, dürfen also die entsprechenden Leistungen nicht an Beamte in eingetragenen Lebenspartnerschaften gewähren. Die Beamten sind gezwungen den Klageweg zu bestreiten und die Dienstherren dürfen dem Klageanliegen nicht abhelfen, obwohl sie angesichts der bisherigen Rechtssprechung am Ende dann vom Gericht verpflichtet werden, die entsprechende Leistung zu gewähren - kein sehr effizientes Verfahren.

Aber: Die Forderung, dass die FDP-Abgeordneten deswegen die gesamte Dienstrechtsreform ablehnen sollen, ist alles andere als unterstützenswert. Das Dienstrechtsreformgesetz umfasst über 50 einzelne Artikel (Gesetze und Verordnungen) auf ca. 400 Seiten reinen Gesetzestextes. Dazu kommen noch ca. 300 Seiten Begründung. Hier wird weit mehr geregelt als der Familienzuschlag oder die Hinterbliebenenversorgung. Die Beamten und Dienstherren warten schon lange auf diese Reform, welche durch die Diskussion um die Heraufsetzung der Pensionsaltersgrenze fast zwei Jahre verzögert worden ist. Das Dienstrechtsreformgesetz ist in der Summe ein sehr gelungenes und nötiges Reformvorhaben. Das Land wird in einigen Bereichen bundesweit mit innovativen Regelungen voranschreiten. Als besonders modern und innovativ ist die Trennung der Alterssicherungssysteme zu nennen. Das wird den Personalwechsel zwischen Öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft wesentlich vereinfachen. Hervorzuheben ist auch das neue Laufbahnrecht, welches von verstaubt zu modern und flexibel wechselt. Im Besoldungsrecht wird im Bereich des Landes die leistungsorientierte Bezahlung erstmalig eingeführt; im Bereich der Kommunen stark ausgebaut. Gerade die Julis sollten auch aus Gründen der Generationengerechtigkeit für die Reform sein. Schließlich wird die Pensionsaltergrenze von 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben. Eine Verzögerung der Reform würde die Heraufsetzung der Altersgrenze verzögern und damit zu umfänglichen Mehrausgaben in den Haushalten der Dienstherren führen.
Auch wird die Familienfreundlichkeit gestärkt. In Zukunft gibt es die Möglichkeit der unterhälftigen Teilzeitbeschäftigung und z. B. Freistellungstage für die Pflege von erkrankten Kindern (bei Angestellten gibt es das schon lange).
Ich kann nicht verstehen, dass wir Julis diese ganzen positiven Reformpunkte stoppen/hinauszögern wollen. Man kann doch fordern, einen weiteren Punkt (die Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften) in das Reformwerk aufzunehmen, ohne dabei die gesamte Reform abzulehnen. Außerdem ist das Dienstrecht auch nach Inkrafttreten des Dienstrechtsreformgesetzes nicht in Stein gemeißelt. Bei einem so großen Reformwerk wird man vermutlich sowieso das ein oder andere nachsteuern müssen.

Viele Grüße
Jan

Hallo Jens,
schön dass Ihr euch dafür einsetzt, dass die FDP-Fraktion endlich mal aus dem Schatten der CDU tritt. Während der aktuellen Legislaturperiode hat die Fraktion das nur einmal ganz vehement getan, und zwar als es um die Lockerung des Rauchverbots in Gaststätten in BW ging! Die Gleichstellung der Lebenspartner interessiert da offensichtlich weniger.

Im Beamtenrecht geht es natürlich auch um die Hinterbliebenenversorgung. Im Bereich der Rentenversicherung wird die Hinterbliebenenrente schon mehr als 5 Jahre den hinterbliebenen Lebenspartnern/-partnerinnen gewährt. Ebenso erhalten die hinterbliebenen Lebenspartner/-Lebenspartnerinnen von Bundestagsabgeordneten schon seit mehreren Jahren den Versorgungsanteil.
Und auch der ganz aktuelle Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes in Baden-Württemberg
(http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/6000/14_6654_d.pdf)
sieht bei der Hinterbliebenenversorgung eine Gleichstellung der Lebenspartner mit Ehegatten von Abgeordneten des baden-württembergischen Landtags vor.
Und das versteht dann niemand mehr: Warum wird Beamten das vorenthalten, was für Abgeordnete eingeführt wird. Warum ist in dem Gesetzentwurf - neues Abgeordnetengesetz BW - ganz korrekt die Rede davon, dass das Bundesverfassungsgerichturteil vom 7. Juli 2009 umgesetzt und Lebenspartner gleichzustellen sind, und im Beamtenrecht bedarf das noch der Prüfung.
Für wie dumm hält man denn das Volk?

Vielen Dank für euer Engagement und viele Grüße

Manfred