StartseiteAmtszeit der Bürgermeister den demokratischen Grundsätzen anpassen Amtszeit der Bürgermeister den demokratischen Grundsätzen anpassen Beschlossen vom 47. Landeskongress in Tübingen am 03.04.2005 Der § 42 III 1 GemO BW wird wie folgt geändert: „Die Amtszeit des Bürgermeisters beträgt fünf Jahre.“