10.03.2019

Digitalisierung jenseits von Hyper-Cyber Bullshit-Bingo

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg setzen sich für einen Staat ein, der offen für technischen Fortschritt ist, dabei aber Chancen wie Risiken gleichermaßen sachlich bewertet. Digitalisierung ist weder Teufelszeug noch ein Selbstzweck sondern anhand ihres konkreten Mehrwerts für die Menschen zu beurteilen. Statt des plumpen „Digitalisierung first, Bedenken second“ stehen wir für eine Politik, die den technischen Fortschritt zum Wohle der Menschen einsetzt und dabei deren Bedenken ernst nimmt. Die Herausforderungen der Digitalisierung zu meistern, ist eine gemeinschaftliche Aufgabe von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Um mit einer Technologie verantwortungsvoll umgehen zu können, ist es Voraussetzung, mit ihren technischen Grundlagen zumindest in groben Zügen vertraut zu sein, und keine Angst davor zu haben, Neues zu lernen.

Der digitale Staat

Viele amtliche Vorgänge können durch Digitalisierung einfacher und transparenter gestaltet werden. Deshalb sollen Behördenvorgänge grundsätzlich digital – ohne analogen Schriftverkehr und ohne persönliches Erscheinen der Betroffenen – möglich sein. Des Weiteren soll die Verwaltung intern konsequent digitalisiert werden. Dazu müssen Mitarbeiter entsprechend geschult und EDV-Systeme an den Stand der Technik angeglichen werden. Wir fordern diesbezüglich auch eine langfristige Finanzierung, insbesondere von Bund und Land, damit die Chancen der Digitalisierung auf Dauer von den Kommunen genutzt werden können.

Im Schriftverkehr mit Behörden sind kryptografische Signaturen als gleichwertig zu analogen Unterschriften anzusehen, sodass eine rechtssichere elektronische Zustellung von Dokumenten ermöglicht wird.

Der Zugang zu öffentlichen Daten (Vorlagen, gespeicherte Bürgerdaten, Statistiken, …) soll durch niedrigschwellige digitale Angebote wie Internetportale zentraler und transparenter gestaltet werden. Des Gleichen sollen politische Vorgänge wie der Entwurf neuer Gesetze über diese öffentlichen Portale schon zu einem frühen Zeitpunkt den Bürgern bereitgestellt, und ihnen so die Möglichkeit zur einfachen Partizipation gegeben werden.

Zur Identifikation in einer digitalen Welt sind kryptographisch sichere Systeme, wie beispielsweise die „AusweisApp2“ des Bundesministeriums des Innern, einzusetzen. Damit können sich Bürger jederzeit online gegenüber Behörden identifizieren, und die Notwendigkeit, redundante Zugangsdaten zu verwalten, erübrigt sich. Dasselbe System sollen (mit Einverständnis der betroffenen Person) auch Private nutzen können, beispielsweise um online Einkäufe zu tätigen. Ziel eines solchen Systems soll mitnichten ein gläserner Bürger, sondern ein vertrauenswürdiges System auf einer strikten need-to-know Basis sein. Beispielsweise ist es für die Erbringung eines Alternsnachweis’ weder erforderlich, dass die Stelle, gegenüber derer ein Bürger sich authentifiziert, die Identität des Bürgers erfährt, noch muss die Stelle die den Altersnachweis bescheinigt wissen, wer der Adressat desselben sein soll. Beides kann durch moderne kryptographische Verfahren gewährleistet werden.

Wir setzen uns ein für einen Open-Source-Staat, der darauf achtet, freie und transparente Software zu verwenden. Eigenentwicklungen neuer sowie Weiterentwicklungen bestehender Software sollen den Bürgern zur eigenen Verwendung zur Verfügung gestellt werden.

Jedoch darf die Digitalisierung nicht zum Selbstzweck verkommen, und dem Bürger muss auf Wunsch auch ein analoges Leben möglich sein. Daher sollen Behördengänge nach wie vor auch persönlich erledigt werden können und das Bargeld als Zahlungsmittel erhalten bleiben. Staatliche Vorschriften, bestimmte Technologien verwenden zu müssen – erst recht wenn sie berechtigte Bedenken mit Hinblick auf Sicherheit und Datenschutz aufwerfen – lehnen wir ab. Die rechtlichen Bestimmungen zum verpflichtenden Einsatz des sogenannten eCall-Systems sind ein Negativbeispiel für eine solche fehlgeleitete staatliche Intervention. Die Entscheidung, ob man derartige Systeme im Einzelfall nutzen will, kann und sollte den Betroffenen selbst anheim gegeben werden.

Letzten Endes sind digitale Verfahren ihren analogen Analoga nicht immer überlegen. Beispielsweise hat zwar die Entwicklung elektronischer Wahlverfahren durch den Einsatz moderner kryptographischer Methoden beachtliche Fortschritte gemacht, die althergebrachten demokratischen Wahlgrundsätze werden von der klassischen Wahl mit Umschlag und Urne jedoch nach wie vor besser gewährleistet. Vor allem aber hat jede interessierte Person die Möglichkeit, sich in ihrem Umfeld von der Korrektheit einer analog durchgeführten Wahl zu überzeugen, wohingegen die Korrektheit einer elektronisch durchgeführten Wahl selbst für eine Person mit fundierten IT-Kenntnissen und Zugang zu allen relevanten Informationen extrem schwer nachvollziehbar wäre. Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg lehnen die Einführung eines elektronischen Wahlsystems daher ab.

Es ist ein koordinierende Stelle auf Bundesebene zu schaffen, die Behörden unterstützt und anleitet, die Digitalisierung der Verwaltung erfolgreich zu meistern. Durch eine solche Bündelung von Kompetenzen kann diese staatliche Gesamtaufgabe effizienter realisiert werden.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist aus der Aufsicht des Bundesinnenministeriums zu lösen, und stattdessen einem Ministerium zu unterstellen, das nicht gleichzeitig die Aufsicht über Behörden zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung inne hat.

Der Staat und das Datum

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg setzen sich dafür ein, dass der Staat Daten (insbesondere solche über seine Bürger) nach folgenden Prinzipien verwaltet.

Dezentrale Speicherung — Es sollen keine Super-Datenbanken geschaffen werden, in denen ohne zwingenden Grund mehr Daten zusammengeführt werden als objektiv erforderlich. Stattdessen sollen Daten dezentral von der Behörde gespeichert werden, die sie tatsächlich benötigt.

Offener Datenaustausch — Behörden bieten untereinander offene Schnittstellen an, über die sie im Rahmen des rechtlich Zulässigen Daten effektiv miteinander austauschen können. Anstatt Daten bei zahlreichen Behörden redundant angeben zu müssen, sollen Bürger in die Lage versetzt werden, eine Behörde zu autorisieren, Daten über sie bei einer anderen Behörde abfragen zu dürfen.

Transparenz für die Betroffenen — Bürger sollen die Möglichkeit haben, jederzeit und ohne Angabe von Gründen online einsehen zu können, welche Daten eine Behörde über sie gespeichert hat und wann von welcher Behörde auf sie zugegriffen wurde. Außerdem sollen sie ein einfaches Verfahren zur Verfügung gestellt bekommen, um in berechtigten Fällen die Berichtigung oder Löschung dieser Daten zu veranlassen.

Zeitgemäßer Einsatz von Kryptographie — Daten sollen soweit praktisch möglich durch den Einsatz fortschrittlicher kryptographischer Verfahren vor unberechtigtem Zugriff und Manipulation geschützt werden.

Einsatz Freier Software und Datenformate — Die von den Behörden eingesetzte Software soll von den Bürgern untersucht und nachvollzogen werden können, dass sie die der Behörde übertragenen Aufgaben korrekt ausführt, und keinen Schabernack mit den ihr anvertrauten Daten der Bürger treibt. Der Datenaustausch zwischen Bürgern und Behörden muss unter der Verwendung ausschließlich Freier Software möglich sein. Insbesondere darf eine Behörde keine Dateiformate vorschreiben, die ausschließlich mit proprietärer Software verarbeitet werden können.

Qualitätssicherung — Alle eingesetzte Software muss einer Qualitätskontrolle unterliegen, die insbesondere die Einhaltung bewährter Best-Practices der Software-Entwicklung überprüft.

Innovation und Wettbewerb — Jede Behörde soll nach eigenem Ermessen die für ihren Einsatzzweck am besten geeignete IT-Lösung auswählen können, sofern die oben beschriebenen Voraussetzungen erfüllt und die spezifizierten Schnittstellen zur Verfügung gestellt werden. Es ist unrealistisch, dass ein kompletter Staat seine IT-Infrastruktur auf einen Schlag umstellt. Stabile und wohl spezifizierte Schnittstellen sind die Voraussetzungen dafür, dass dezentral für den jeweiligen Anwendungsfall optimale Entscheidungen getroffen werden und Innovationen erprobt werden können.

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg verbitten es sich, dass der Staat mit den Daten über seine Bürger Handel betreibt. Daten, die aufgrund hoheitlicher Befugnisse erhoben wurden, dürfen ausschließlich zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben verwendet werden. Ebenso ist es zu verachten, wenn staatliche Stellen auf illegalem Wege Daten über ihre Bürger erwerben (z.B. Finanzämter) oder von ausländischen Behörden beziehen (z.B. Nachrichtendienste).

Schaffung eines Digitalisierungsministeriums

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern die Schaffung eines eigenständigen Digitalisierungsministeriums in Baden-Württemberg und im Bund. Die Erfahrung aus dem Land, wo Digitalisierung der Nebenjob des Innenministers ist, und aus dem Bund, wo mehrere Ressorts in der Digitalisierung mitmischen, zeigt, dass die Digitalisierung im bisherigen Rahmen nicht voranschreitet.

Das Digitalisierungsministerium soll gestalterische und koordinierende Aufgaben haben und sich sowohl der digitalen Infrastruktur, als auch der Digitalisierung der Verwaltung widmen. Darüber hinaus soll dieses Ministerium den anderen Ressorts beratend und impulsgebend zur Seite stehen. Digitalisierung ist ein Querschnittsthema und die Kompetenzen dazu sollten in allen Ministerien aufgebaut werden. Eine Fachexpertise sollte allerdings an einer zentralen Stelle aufgebaut werden, auf die die anderen Ressorts zurückgreifen können. Digitalisierung heißt aber vor allem “Altes neu zu denken”. Darum muss es ein eigenständiges Ressort geben, das sich durch neue Aufstellung innovativer positionieren kann.

Kryptographie und Kryptoanalyse für alle

Die Verfügbarkeit von starker Kryptographie für alle Menschen stellt einen Meilenstein in der praktischen Durchsetzung informationeller Selbstbestimmung dar. Mit verbreiteten technischen Möglichkeiten kann heute jedermann Daten effektiv auch vor dem Zugriff fortgeschrittener krimineller oder staatlicher Angreifer schützen und sich zweifellos von der Authentizität von Nachrichten überzeugen. Diese Errungenschaft wissen die Jungen Liberalen Baden-Württemberg zu schätzen und wollen sie verteidigen.

Die freie Verfügbarkeit von Wissen über mathematische Verfahren und der Verfügbarkeit Freier Software zur praktischen Anwendung von Kryptographie sind für uns unverhandelbare Grundrechte.

Nahezu ebenso lange wie starke kryptographische Verfahren allgemein bekannt sind, kursieren auch politische Forderungen, sie zu verbieten oder reglementieren. Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg erteilen Forderungen, der Staat möge den Einsatz kryptographischer Verfahren einschränken, Anwender zur Hinterlegung eines Schlüssels bei Behörden verpflichten oder vorschreiben, dass kryptographische Software eine dem Staat bekannte Hintertür enthalten solle, eine klare Absage.

Der Staat darf unter keinen Umständen darauf hinwirken, dass Kryptographie für die Bevölkerung schwieriger anzuwenden oder gar unsicher wird. Erlangen staatliche Stellen Kenntnis von Schwachstellen in kryptographischen Verfahren oder ihrer Implementierung in zivil genutzter Software, haben sie unverzüglich auf ihre Behebung hinzuwirken und jedenfalls nach einer angemessenen Zeit die Öffentlichkeit vollständig zu informieren (responsible disclosure).

Keinesfalls ist es akzeptabel, wenn staatliche Stellen Wissen über sicherheitsrelevante Schwachstellen verheimlichen, um es für eigene Aktivitäten (Überwachung, Spionage, Kriegsführung, …) anzuwenden. Erst recht nicht akzeptabel ist es, wenn der Staat aktiv darauf hinwirkt, dass solche Schwachstellen entstehen oder unentdeckt bleiben.

In Ermangelung mathematischer Methoden, um ein kryptographisches Verfahren als sicher in einem absoluten Sinne qualifizieren zu können, und angesichts der Unvermeidbarkeit von menschlichen Fehlern bei ihrer praktischen Implementierung, ist eine stete Evaluierung bestehender und Erforschung neuer kryptographischer Verfahren unerlässlich. Diese Forschung hat öffentlich und transparent stattzufinden. Öffentliche Universitäten sind mit entsprechenden Mitteln auszustatten, um eine effektive Forschung auf dem Gebiet zu ermöglichen, die mit jener von einigen Staaten im Verborgenen betreibenen Forschung Schritt halten kann. Dahingegen hat der Staat davon Abstand zu halten, auf Schwarzmärkten Informationen über Sicherheitslücken einzukaufen, und damit das organisierte Verbrechen zu finanzieren.

Erfolgreiche Kryptographie lebt von offenem Diskurs und aktiver Kryptoanalyse. Einschüchterung und Verheimlichung sind kontraproduktiv. Der Staat hat für ein Rechtsumfeld zu sorgen, in dem es jedermann möglich ist, frei Informationen über Schwachstellen und mögliche Angriffe zu verbreiten. Gesetzliche Bestimmungen, die dieses Recht einschränken (etwa § 95a UrhG) sind abzuschaffen. Ebenso sollen zivilrechtliche Vereinbarungen, die es einer Person dauerhaft untersagen, ihr Wissen über sicherheitsrelevante Defekte in Algorithmen oder Hard-/Software zu verbreiten, unzulässig sein.

Der praktische Einsatz von starker Kryptographie ist zu begrüßen. Zuverlässige Ende-zu-Ende-Verschlüsselung inklusive Authentifikation sollte der Standard für alle zeitgemäße Kommunikation sein und jedenfalls für die Kommunikation zwischen staatlichen Stellen verbindlich und im Bürger-Staat-Verhältnis zumindest möglich sein. Gegenüber gewerblichen Anwendern, die entgegen dem Stand der Technik keinen adäquaten Einsatz von Kryptographie praktizieren, sind Rücksicht oder Mitleid der öffentlichen Hand fehl am Platz.

Kryptographische Konzepte sind für viele Menschen bei der ersten Konfrontation schwer verständlich. Im Rahmen seiner Möglichkeiten sollte der Staat darauf hinwirken, dass Grundlagenwissen eine weite Verbreitung in der Bevölkerung erfährt, denn wer gar keine oder grob falsche Vorstellungen von einer Technologie hat, wird sie nicht effektiv zu seinem eigenen Vorteil und dem seiner Mitmenschen anwenden können.

Die digitalisierte Arbeitswelt

Die Digitalisierung gestaltet unsere aktuelle Arbeitswelt massiv um. Im Gegensatz zu so manch Anderen lassen wir Jungen Liberalen Baden-Württemberg uns dadurch jedoch nicht verunsichern und halten Abstand von Forderungen nach radikalen Reformen und unverhältnismäßigen Regulierungen im Arbeitsrecht.

In einer digitalisierten Arbeitswelt sind projektbezogene oder freie Beschäftigungsverhältnisse gang und gäbe. Dem müssen die Arbeitsgesetze Rechnung tragen. Sie müssen flexibilisiert werden, sodass Freelancer und überlassene Fachkräfte rechtssicher ihrer Tätigkeit nachkommen können. Auch für reguläre Arbeitsverhältnisse sind die gesetzlichen Bestimmungen an die veränderten Lebensrealitäten anzupassen. Zum Beispiel fordern wir anstatt wie bisher einer täglichen Höchstarbeitszeit die Umstellung auf eine maximale Wochenarbeitszeit.

Wir Jungen Liberalen Baden-Württemberg treten darüber hinaus auch in Zeiten der Digitalisierung dafür ein, dass die Interessen von (vor allem) abhängig Beschäftigten (Arbeitszeiten, Mitbestimmung, Urlaubszeiten, Gehälter, …) grundsätzlich Sache zwischen Arbeitnehmer(-vertretungen) und Arbeitgeber(-verbänden) bleiben. Die Frage nach angemessenen Löhnen kann von branchenspezifischen Interessensvertretungen besser ausgehandelt werden als dies durch politisch Entscheidungen möglich ist.

Die Deckung des hohen Bedarfs an IT-Fachkräften und insgesamt höherer Digitalkompetenzen in allen Arbeitsbereichen sind Voraussetzung für eine in Zukunft konkurrenzfähige Wirtschaft. Dies sehen wir als Aufgabe und Pflicht der Privatwirtschaft, ihre Belegschaft entsprechend aus- und fortzubilden.

Wettbewerb im IT-Bereich

Wie jeder Wirtschaftszweig kann auch der IT-Bereich nur florieren, wenn in ihm ein funktionierender Wettbewerb herrscht. Teilweise aus historischen Gründen, teilweise aufgrund komplexer Effekte in internationalen Märkten über verschiedene Rechtsregime hinweg und teilweise aufgrund bewusster Management-Entscheidungen bestehender Großkonzerne ist im IT-Bereich leider ein starker Hang zur Bildung von Oligopolen zu beobachten. Dies hat wie stets einerseits zur Folge, dass Konsumenten lediglich eingeschränkte Auswahlmöglichkeiten haben, der Wechsel zwischen und die Kombination von Produkten verschiedener Anbieter schwierig bis unmöglich ist und es wahrscheinlicher wird, dass Produkte auf dem Markt bestehen bleiben, obwohl sie Eigenschaften aufweisen, die dem Kunden schaden. Andererseits führt diese Tendenz dazu, dass es für Personen, die eine Alternative auf den Markt bringen möchten, schwer bis unmöglich wird, sich gegen die Konkurrenz zu behaupten, auch wenn ihr Produkt objektiv betrachtet überlegen sein mag.

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg sprechen sich dafür aus, die IT-Branche nicht anders zu behandeln, als andere Wirtschaftszweige. Wenn marktmächtige Teilnehmer ihre Stellung ausnutzen, um es Konkurrenten künstlich zu erschweren, kompatible Produkte auf den Markt zu bringen, sind dieselben kartellrechtlichen Maßnahmen anzuwenden, wie in anderen Bereichen auch. Solche Maßnahmen können insbesondere darin bestehen, dass Hersteller verpflichtet werden, eine hinreichend detaillierte Spezifikation ihrer Produkte zu veröffentlichen, sodass andere Anbieter ihre Schnittstellen benutzen und kompatible Produkte vermarkten können.

Es muss vermieden werden, dass rechtliche Bestimmungen, die am Erfüllungsort eines Online-Angebots gelten, dadurch ausgehebelt werden, dass das Unternehmen (auch) anderen Rechtsregiemen unterworfen ist. Seit Inkrafttreten der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung ist die Rechtslage in dieser Hinsicht einen großen Schritt weiter. Es bleibt jedoch zu Überprüfen, inwiefern weitere Maßnahmen notwendig sind, um beispielsweise zu verhindern, dass ein ausländisches Unternehmen Daten zunächst DSGVO-konform erhebt und speichert, in weiterer Folge jedoch von ausländischen Behörden dazu verpflichtet wird, die Daten europäischer Bürger in einer Art und Weise zur Verfügung zu stellen, die nicht im Einklang mit europäischen Grundrechten steht. Dies könnte etwa bedeuten, dass das Unternehmen eine organisatorisch und rechtlich getrennte Tochtergesellschaft in Europa gründen muss, oder Daten von vornherein nicht erhoben werden dürfen, sofern diese beschriebene Gefahr nicht ausgeschlossen werden kann.

Wettbewerb kann nur mit mündigen Konsumenten funktionieren. Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg setzen sich daher für eine Europäische Konformitätserklärung für die Sicherheit von IT-Produkten ein. Die Einhaltung der für sein Produkt geltenden Richtlinien erklärt der Hersteller in Eigenverantwortung mittels einer Selbsterklärung. Durch diese und eventuell weitere Maßnahmen soll es für Anwender einfacher beziehungsweise überhaupt erst möglich werden, verschiedene Angebote seriös miteinander zu vergleichen und eine fundierte Entscheidung zu treffen. Letzten Endes führt jedoch kein Weg daran vorbei, das Wissen und Bewusstsein über die Bedeutung von Qualität im IT-Bereich in der Bevölkerung langfristig zu schaffen.

Wird innerhalb der Europäischen Union mit digitalen Gütern gehandelt, so gibt es – anders als bei Waren und Dienstleistungen – noch Hürden beim Grenzübertritt. Die Mitgliedstaaten haben alle ihren eigenen digitalen Markt mit unterschiedlichen Regulierungen. Das wollen wir ändern, indem wir regulierungsbedingte Barrieren abbauen werden, ohne darüber den Grundsatz der Vertragsfreiheit in Frage zu stellen. Mit der überwiegenden Abschaffung der Roaming-Gebühren, eingeschränktem Geoblocking und einer verstärkten Portabilität von Online-Inhalten wurden hier bereits große Fortschritte erzielt. Doch das ist uns nicht genug: Die Europäische Union ist ein für uns ein gemeinsamer Markt. Wenn also beispielsweise in Lettland ein Mobilfunkvertrag abgeschlossen wird, soll eine dauerhafte Nutzung in Deutschland nicht durch rechtliche Hindernisse erschwert werden.

Digitale Bildung & Forschung

Für das Funktionieren unserer demokratischen Gesellschaft in einem digitalen Lebensumfeld ist es erforderlich, dass nicht nur spezialisierte Fachkräfte sondern auch die breite Bevölkerung über digitale Grundkompetenzen verfügt. Darüber hinaus verlangt die Arbeitswelt der Zukunft, dass junge Menschen bereits frühzeitig an Konzepte der Informatik herangeführt werden.

Schulen sind mit entsprechenden digitalen Technologien auszustatten und die Lehrer so aus- und weiterzubilden, dass sie den Schülern die Grundvoraussetzungen der digitalen Welt wie Medienkompetenzen, Datenkompetenzen oder Umgang mit digitalen Systemen beibringen können. Wir fordern, dass insbesondere im mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterricht neben fundiertem theoretischen Verständnis auch Methodenkompetenz in der Umsetzung von Algorithmen und Rechnverfahren am Computer stärker als bislang vermittelt wird. Die plumpe Forderung „Ein Tablet pro Schüler, ein Block pro Kette, ein ‚K‘ pro ‚I‘ – und die Welt wird gut“ teilen wir nicht. Die Anschaffung persönlicher Gadgets ist Privatsache und keine staatliche Aufgabe. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass jeder Schüler notwendige technische Mittel für schulische Aufgaben nutzen kann.

Das Land Baden-Württemberg sollte entsprechende Finanzmittel für IT-Beauftragte an Schulen im Landeshaushalt einstellen. Auch der Einsatz von Lernplattformen muss vom Land in das Currciulum eingebaut und im Unterricht gefördert werden.

Für die Selbstbestimmung von Anwendern und der Entwicklung einer IT-Landschaft, in der neue Teilnehmer nicht ausgeschlossen werden, kommt Freier Software eine besondere Bedeutung zu. Auch im Bildungsbereich liegen die Vorteile Freier Software, die jederzeit analysiert und verändert werden kann, auf der Hand. Außerdem ist es nicht die Aufgabe des öffentlichen Bildungssystems, junge Menschen auf die Anwendung der Produkte eines bestimmten Herstellers zu konditionieren.

Auch müssen die Forschungsausgaben im digitalen Hochschulumfeld erhöht werden, um auch in Zukunft Spitzentechnologie „Made in Germany“ garantieren zu können. Besonderes Augenmerk sollte hier auch auf das Feld IT-Security gelegt werden. Um die Finanzierung staatlicher Forschungen langfristig zu verbessern, und einen Know-How-Transfer von der Hochschule in die Privatwirtschaft und umgekehrt zu erreichen, wollen wir die private Beteiligung von staatlicher Hochschulforschung ausbauen.

Wir fordern eine europäische Entwicklungsstrategie für Künstliche Intelligenz (KI), die die strukturellen und Investitionsbedingungen koordiniert und fördert, um KI-Forschung auszubauen, mit dem Ziel internationale Wettbewerbsfähigkeit herzustellen.

Wir Jungen Liberalen Baden-Württemberg befürworten das Konzept der freien Veröffentlichung von Forschungsergebnissen und -rohdaten (Open Access). Ein freier Zugang zu Informationen belebt den wissenschaftlichen Diskurs, schafft eine langfristige Wissensbasis und erlaubt auch der Bevölkerung außerhalb institutioneller Forschungseinrichtungen eine niederschwellige Partizipation.

Die Materialien zu öffentlich finanzierten Studiengängen (Skripte, Vorlesungsaufzeichnungen, Übungsblätter, …) sollten nach Möglichkeit der Allgemeinheit frei zur Verfügung gestellt werden, sofern die Dozenten dadurch nicht ungebührlich in der Freiheit ihrer Lehrtätigkeit beeinträchtigt werden.

Gerade im Bereich maschinellen Lernens / künstlicher Intelligenz stellen allgemein verfügbare gut organisierte Datenbanken eine entscheidende Ressource für eine effektive Forschung und Entwicklung sowie den wissenschaftlichen Diskurs dar. Der Aufbau solcher Datenbestände ist daher als unterstützenswertes Ziel anzuerkennen.

Digitale Infrastruktur

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg setzen sich für eine leistungsstarke, zukunftsfähige digitale Infrastruktur ein.

Unternehmen und Privatpersonen in strukturschwächeren Regionen dürfen von technischen Innovationen nicht per se ausgeschlossen werden. Leistungsstarke Internetanbindungen müssen in jeder Region Deutschlands verfügbar sein. Dies kann nur durch den flächendeckenden Ausbau des Glasfasernetzes oder von in Bandbreite und Störanfälligkeit ebenbürtigen Technologien erreicht werden. Die Beschleunigung der Übertragungsrate der bestehenden Kupferkabel durch Vectoring ist keine gleichwertige Alternative. Bei der staatlichen Förderung des Breitbandausbaus müssen wir weg von Bandbreitenzielen und hin zum Infrastrukturziel „Glasfaser bis in jedes Gebäude bis spätestens 2028“. Nur mit einem flächendeckenden Glasfasernetz steht überall eine echte gigabitfähige Anbindung zur Verfügung, die unter anderem auch Voraussetzung für den Aufbau eines 5G-Mobilfunknetzes ist. Das Erreichen dieses Ziels kann nur aus einer Kombination aus eigenwirtschaftlichem und gefördertem Ausbau gelingen. Als neue Förderkomponente setzen wir uns für eine Gutscheinlösung (Voucher-Modell) für Glasfaseranschlüsse für Haushalte ein, um die Nachfrage nach Glasfaseranschlüssen zu stimulieren und so auch den eigenwirtschaftlichen Ausbau von FTTB/H-Anschlüssen voranzutreiben. Die vor allem in Baden-Württemberg bevorzugten Betreibermodelle, bei denen die Kommunen die Infrastruktur bauen und an einen Betreiber verpachten, befürworten wir als guten Kompromiss aus staatlicher und privatwirtschafticher Aktivität.

Damit der eigenwirtschaftliche Breitbandausbau schneller voran geht und in manchen Gebieten überhaupt erst wirtschaftlich möglich wird, müssen die Rahmenbedingungen verbessert werden. Ein Überbau bestehender Glasfasernetze durch gleichwertige Infrastruktur ist zu vermeiden, da Mehrfachinfrastrukturen keinerlei Vorteile bieten und volkswirtschaftlich unsinnig sind. Stattdessen ist Wettbewerb auf den Netzen durch eine Open-Access-Regelung, nach der Telekommunikationsnetzbetreiber gegen Entgelt die Infrastruktur nutzen und Dienste anbieten dürfen, zu ermöglichen. Die veralteten Kupferkabel, die durch Vectoring aufgewertet werden und dadurch der Telekom Deutschland einen unfairen Wettbewerbsvorteil gegen reine Glasfaseranschlüsse geben, sollen mittelfristig abgeschaltet werden, sobald ein Glasfaseranschluss vorhanden ist. Dadurch können Markteinsteiger im Wettbewerb zur Telekom bestehen. Außerdem fließen dann die Investitionsmittel nicht mehr in das „Aufmotzen“ einer veralteten Technologie, sondern in Glasfasernetze.

Kommunen sollen weiterhin in Masterplänen eine Breitbandinfrastrukturplanung vornehmen müssen. Bei öffentlichen Tiefbauarbeiten sollen außerdem weiterhin Leerrohre mitverlegt werden. Hierzu muss ein einheitliches Materialkonzept vom Bund vorgegeben werden, damit alle Telekommunikationsnetzbetreiber die bereits verlegte Infrastruktur problemfrei nutzen können.

Ein leistungsfähiges Mobilfunknetz, das unterbrechungsfreien Datenverkehr mit hohen Datenraten ermöglicht, ist genauso wichtig wie die Breitbandinfrastruktur. Zunächst muss schnellstmöglich ein Lückenschluss mit dem Mobilfunkstandard LTE erfolgen. Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass selbst entlang von Hauptverkehrswegen unterbrechungsfreies Telefonieren nicht möglich ist. Die Versteigerung der 5G-Mobilfunklizenzen muss daher auch mit Ausbauauflagen für 4G einhergehen. Für 5G fordern wir die Verpflichtung zu „National Roaming“. Die Erfahrung hat gezeigt, dass drei Mobilfunknetzbetreiber es nicht schaffen ein flächendeckendes Mobilfunknetz auszubauen. Darum ist zu befürchten, dass beim noch aufwendigeren Standard 5G ein noch größerer Flickenteppich bei der Versorgung entsteht als schon mit LTE. Mit „National Roaming“ können die Netzbetreiber die Infrastruktur der anderen nutzen und sich so auf die eigenen Ausbaugebiete konzentrieren.

Der Aufbau des 5G-Mobilfunknetzes bedarf einer Informationsoffensive für die Bevölkerung und auch einer Anpassung der Rechtslage für die Errichtung der Mobilfunkstationen. Ein funktionierendes 5G-Netz benötigt acht bis zwanzig Mal so viele Sendestationen wie 4G, wovon jede mit Glasfaser angeschlossen werden muss. Mobilfunk und Breitband müssen daher gemeinsam gedacht werden.

Einsatz von künstlicher Intelligenz

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg verfolgen einen pragmatischen Ansatz um Chancen und Risiken durch den Einsatz künstlicher Intelligenz zu bewerten. Dort wo der Einsatz technischer Entscheidungsverfahren sinnvoll und das Risiko vertretbar ist, sollte dieser nicht aus ideologischen Gründen abgelehnt werden. Allerdings muss für Betroffene jederzeit klar ersichtlich sein, ob sie mit einem Menschen oder einem Algorithmus interagieren. Insbesondere müssen Bürger die Möglichkeit haben, eine zu ihrem Nachteil automatisiert getroffene Entscheidung einer menschlichen Prüfung zu unterwerfen.

Wenn Verwaltungsakte auf Grundlage automatisierter Entscheidungsverfahren erlassen werden, soll die Behörde die Funktionsweise des verwendeten Verfahrens offenlegen müssen. Diese Informationspflicht soll sich sowohl auf den verwendeten Algorithmus und alle von ihm benutzten Parameter, inklusive plausibel nachvollziehbarer Angaben, wie diese Parameter bestimmt wurden, erstrecken. Im Bescheid ist (beispielsweise durch eine kryptographische Prüfsumme) festzuhalten, welche exakte Version des Algorithmus und seiner Parameter verwendet wurden, um den jeweiligen Verwaltungsakt zu erlassen.

Im Gegensatz zu natürlichen oder juristischen Personen sind algorithmische Systeme zur automatisierten Entscheidungsfindung weder zivil- noch strafrechtlich und erst recht nicht ethisch für die Folgen ihres Handelns zur Rechenschaft zu ziehen. Daher muss bei jeder Anwendung immer ein Mensch die Verantwortung für den Einsatz von künstlicher Intelligenz und den daraus resultierenden Folgen tragen.

Von Cyber-Armeen und Killer-Roboter-Drohnen

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg nehmen die Bedrohung durch Cyber-Terrorismus und -Kriegsführung ernst und fordern, dass sich Deutschland und die Europäische Union auf diese Angriffsszenarien adäquat vorbereiten.

Diese Vorbereitung hat jedoch nicht darin zu bestehen, dass das Militär eigene Angriffspläne ausarbeitet, um potentielle Angreifer abzuschrecken, sondern in erster Linie darin, die heimische kritische Infrastruktur sicher und resistent gegenüber Angriffen zu machen. Dies zeichnet sich einerseits dadurch aus, dass IT-Systeme entsprechend den allgemeinen guten Standards für sichere Systeme erstellt und gewartet werden, kritische Komponenten sorgfältig ausgewählt werden und vor allem Systeme so konzipiert werden, dass sie auch einen Teilausfall verkraften und Komponenten im Falle eines Angriffs dezentral wieder hochgefahren und autonom betrieben werden können.

Es ist zu begrüßen, wenn Armeen Kompetenzen entwickeln, um Cyber-Angriffe frühzeitig erkennen und durch defensive Maßnahmen eindämmen können. Cyber-Angriffe auf zivile Systeme sollen international als Verbrechen gegen die Menschlichkeit geächtet werden. Bereits die Vorbereitung solcher Angriffe, die zwangsläufig damit einhergeht, dass Wissen über Schwachstellen in zivil genutzten Systemen heimlich gesammelt oder die Verbreitung solcher Schwachstellen aktiv gefördert wird, ist unmoralisch.

Im militärischen Bereich kommt autonomen Waffensystemen mindestens seit dem Zweiten Weltkrieg eine stetig wachsende Bedeutung zu. Ihr Einsatz ist nicht zuletzt zum Schutz des Lebens von Soldaten grundsätzlich zu befürworten. Jedoch muss klar sein, dass Maschinen niemals ethisch legitimierte Entscheidungen treffen können. Werden militärische Entscheidungen an Maschinen übertragen, muss dies stets in einer Art und Weise erfolgen, bei der sichergestellt ist, dass ein menschlicher Entscheidungsträger für die Folgen des Einsatzes verantwortlich bleibt.

Freiheit und Sicherheit in einer digitalisierten Welt

Durch die Internationalisierung von Kriminalität müssen auch die Sicherheitsbehörden national und international besser untereinander kommunizieren sowie Daten austauschen können. Dazu müssen einheitliche Schnittstellen für EDV-Systeme erarbeitet werden, mit denen ein einfacher und unmittelbarer Datentransfer möglich ist. Die Daten der Bürger sollen so nicht in einer „Super-Polizeidatei“ gespeichert werden, sondern dezentral bei den verschiedenen Sicherheitsorganen entsprechend ihrer Erhebung aufbewahrt und nur einzelfallbezogen bei konkretem Erfordernis durch andere Organe abgefragt werden.

Gleichzeitig soll es dem Bürger möglich sein, mithilfe eines Online-Portals und seiner digitalen Bürger-ID abzufragen, welche persönlichen Daten die Sicherheitsbehörden über ihn abgespeichert haben, und welche Behörden aufgrund welcher Vorkommnisse welche Daten abgefragt haben. Diese Auskunft wird in begründeten Fällen, in denen der Erfolg eines laufenden Verfahrens gefährdet scheint, nicht erteilt.

Wir Junge Liberale setzen uns vehement gegen eine Vorratsdatenspeicherung jedweder Art ein. Bereits die Erhebung, und nicht nur die Abfrage privater Daten darf nur nach richterlicher Anordnung erfolgen. Dies bedeutet auch, dass Dritte nicht durch staatliche Behörden verpflichtet werden dürfen, private Daten außerhalb der eigenen Geschäftserfodernisse zu Strafverfolgungszwecken zu erheben oder zu speichern.

Das Zurverfügungstellen und Inanspruchnehmen von anonymisierenden Dienstleistungen (beispielsweise Tor, VPNs, offenen WLANs, …) muss legal und praktisch möglich sein. Rechtliche Unsicherheiten für verantwortungsvolle Betreiber sind abzubauen.

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg stehen in der digitalen wie in der analogen Welt für eine Politik mit Augenmaß. Aufgabe des Staates ist es nicht, jegliche Rechtsverstöße unmöglich zu machen oder zu 100 Prozent aufzuklären, sondern angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um geltendes Recht im Rahmen des Möglichen durchzusetzen und die schutzwürdigen Interessen aller Bürger in einen ausgewogenen Einklang zu bringen. In dieser Hinsicht muss bezweifelt werden, ob in der aktuellen Praxis die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit stets gewahrt sind. Beispielsweise ist es beschämend, dass in Deutschlands Innenstädten häufig dutzende WLAN-Netze zu empfangen sind, von denen kein einziges nutzbar ist, obwohl die Betreiber in der Regel vermutlich keine technisch bedingten Einwände gegen eine faire Mitbenutzung durch anonyme Dritte hätten, sich jedoch aufgrund rechtlicher Unsicherheiten nicht getrauen, ihre Netze öffentlich zur Verfügung zu stellen. Die aktuelle Praxis, in den wenigen vorhandenen öffentlichen WLANs ein „Captive Portal“ zu installieren, das Nutzer dazu zwingt, zunächst eine Box zu checken, wodurch sie sich einverstanden erklären, keine rechtswidrigen Handlungen zu begehen, ist offensichtlich unzweckmäßig und stellt für alle Beteiligten ein unnötiges Ärgernis dar. Hier ist die Gesetzeslage entsprechend anzupassen, um rechtliche Sicherheit für diejenigen zu schaffen, die einen Beitrag dazu leisten möchten, die Netz-Infrastruktur in unserem Land zu verbessern. Etwaige Bedenken von Organisationen, die sich der Jagd auf illegal öffentlich zugänglich gemachte urheberrechtlich geschützte Werke verschrieben haben, mögen berechtigt sein, sind jedoch im Verhältnis zu anderen schützenswerten Gütern zu betrachten. Ebenso, wie auch die Rechte von Eigentümern physischer Sachen nicht beliebige Schikanen für die Allgemeinheit rechtfertigen können.

Wir verwehren uns dagegen, dass Bürger alleine deshalb, weil sie sich aus freien Stücken dazu entscheiden, den Schutz ihrer Privatsphäre selbst in die Hand zu nehmen und entsprechende datenschutzfördernde Technik (privacy enhancing technologies) gebrauchen, verstärkt zum Ziel von Überwachungsmaßnahmen werden. Die legitime Inanspruchnahme eines Grundrechts darf nicht als verdächtiges Verhalten gewertet werden.

Weitere Beschlüsse

Fit ohne Grenzen: Die 24/7-Revolution für unser Dorf!

Wir fordern eine Anpassung der bestehenden Lärmschutzverordnungen und der bestehenden Baurechtlichen Vorgaben, um den Betrieb von Fitness-Studios rund um die Uhr...

One Software to rule them all

Der Beschaffungsprozess von Software für Kommunen, Ämter und andere staatliche Institutionen (wie z.B. Schulen) ist ein beschwerlicher Prozess, der viel Zeit...

Mit dem Laptop am Pool – Workation auf eigene Verantwortung

 Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern eine grundlegende Vereinfachung der zeitweiligen Arbeitsausübung aus dem EU-Ausland.  In der Praxis zeigt sich, dass die...
Kategorien:
Filter Beschluss Organ
Mehr anzeigen